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   BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00   

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https://dejure.org/2000,3813
BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00 (https://dejure.org/2000,3813)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 8 B 238.00 (https://dejure.org/2000,3813)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 (https://dejure.org/2000,3813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 91, § 102 Abs. 2, § 108 Abs. 2
    Rechtliches Gehör; Klageänderung; mündliche Verhandlung; nicht erschienener Beteiligter

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Klageänderung - Mündliche Verhandlung - Nicht erschienener Beteiligter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klageänderung bei Säumnis eines Beteiligten; Streitgegenstandsänderung; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel

  • Judicialis

    VwGO § 91; ; VwGO § 102 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nichterscheinen vor Verwaltungsgericht, Klageänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1151
  • NVwZ 2001, 557 (Ls.)
  • DVBl 2001, 918
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Ein Beteiligter, der trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint, muss nicht damit rechnen, dass im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und dass aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird (wie Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 7).

    Er muss jedoch nicht damit rechnen, dass im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und dass aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird (vgl. Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 7).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz, die ausnahmsweise als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden könnte (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ), liegt hier ersichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Außerdem wäre dann vom Tatsachengericht gegebenenfalls zu prüfen, ob den Klägern Nachsicht im Hinblick auf die Einhaltung der Anmeldefrist zu gewähren ist, weil die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten zurückzuführen ist - wie die Kläger in der Beschwerdeerwiderung ebenfalls vortragen - und die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung den Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlen würde (vgl. hierzu Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2 S. 2 und Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 14 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Außerdem wäre dann vom Tatsachengericht gegebenenfalls zu prüfen, ob den Klägern Nachsicht im Hinblick auf die Einhaltung der Anmeldefrist zu gewähren ist, weil die Versäumung der Frist auf staatliches Fehlverhalten zurückzuführen ist - wie die Kläger in der Beschwerdeerwiderung ebenfalls vortragen - und die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung den Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlen würde (vgl. hierzu Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2 S. 2 und Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 14 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Ein Tatsachengericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
    Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 27 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
  • BFH, 04.06.2009 - IV B 53/08

    NZB: Überraschungsentscheidung - Verstoß gegen Denkgesetze - Divergenz -

    Es genügt nicht, dass das FG --wie im Streitfall-- nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen (vgl. BVerwG-Beschluss vom 20. Dezember 2000 8 B 238/00, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 1151, m.w.N.; sowie Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 96 FGO Rz 166).
  • BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06

    Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung,

    So beachtet die Beklagte nicht, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung begründet (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 86, 133 ; Urteil vom 13. November 1980 BVerwG 5 C 18.79 BVerwGE 61, 145 ; Beschluss vom 20. Dezember 2000 BVerwG 8 B 238.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 31).
  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1681

    Wohngeld, Rücknahme eines Versagungsbescheids, Nachzahlung, zeitliche Grenzen,

    Denn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung gemäß § 102 Abs. 2 VwGO kommt nur dann in Betracht, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unvorhergesehene Wendung nimmt, mit der der abwesende Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hätte rechnen müssen und die dazu führt, dass das Gericht seine Entscheidung auf bisher unerörtert gebliebene rechtliche oder tatsächliche Aspekte stützt (BVerwG, U.v. 13.11.1980 - 5 C 18.79 - juris Rn. 18; B.v. 20.12.2000 - 8 B 238.00 - NJW 2001, 1151; Riese in Schoch/Schneider (Hrsg.), VwGO, 43. EL August 2022, § 102 Rn. 22a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2014 - 8 A 1742/10

    Untersagung des Betriebs von mehreren Feuerwehrfahrzeugen für ein Gewerbe nach

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 18.79 -, BVerwGE 61, 145 = juris Rn. 18, sowie Beschlüsse vom 10. Juni 1994 - 5 B 111/93 -, juris Rn. 6, und vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, NJW 2001, 1151 = juris Rn. 2; Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 102 Rn. 63.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - 18 A 1507/22

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe bei Berufung gegen Ausweisung aus Bundesgebiet

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000- 8 B 238.00 -, juris, Rn. 2, und Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 18.79 -, juris, Rn. 20; Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 163.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2020 - 9 A 4502/19

    Festsetzung der Verfahrenskosten nach der Einstellung desselben; Entscheidung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, NJW 2001, 1151, juris.
  • VGH Hessen, 24.01.2017 - 2 A 592/16

    Rechtliches Gehör

    Nimmt er durch Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern, nicht wahr, kann er sich später nicht mehr auf den Anspruch auf rechtliches Gehör berufen (BVerwG, Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 18/79 -, BVerwGE 61, 145-152, juris Rz. 18; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238/00 -, juris Rz. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - 12 A 1564/08

    Anforderungen an eine hinreichende Erwerbserklärung bezüglich des Erwerbs der

    Zum Verlust des Rechts der Rüge, es liege eine Überraschungsentscheidung vor, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2006 - 1 B 102.06 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 345; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, DVBl 2001, 918: Nimmt ein Beteiligter durch Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, sich zu ergänzendem, in der mündlichen Verhandlung geleisteten Vortrag der übrigen Beteiligten zu äußern, nicht wahr, kann er sich später nicht mehr auf den Anspruch auf rechtliches Gehör berufen; vgl. außerdem OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 12 A 1679/06 - (Verlust des Rechts, das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung durch eine bestimmte Beweiswürdigung des Gerichts zu rügen, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung nicht auf eine Erörterung des Beweisergebnisses dringt oder die Gelegenheit zu weiterem Vortrag nutzt), und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 3 N 346.03 -, Juris (Verlust des Rechts, das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung zu rügen, wenn ein Beteiligter es trotz Anhaltspunkten dafür, dass das Gericht an einer in einem Hinweisschreiben geäußerten rechtlichen Würdigung nicht mehr festhalten wird, im Zuge der Erörterung der Streitsache unterlässt, insoweit nachzufragen).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19

    Gehörsrüge; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler

    Zwar kommt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung gemäß § 102 Abs. 2 VwGO dann in Betracht, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unvorhergesehene Wendung nimmt, mit der der abwesende Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hätte rechnen müssen und die dazu führt, dass das Gericht seine Entscheidung auf bisher unerörtert gebliebene rechtliche oder tatsächliche Aspekte stützt ("Überraschungsentscheidung"; so etwa bejaht für eine Klageerweiterung: BVerwG, Beschluss vom 20.12.2000 - 8 B 238.00 -, NJW 2001, 1151; bejaht für eine Klageänderung: BVerwG, Urteil vom 13.11.1980 - 5 C 18.79 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2007 - 18 A 978/07

    Einzelrichter Verfahrensmangel Zulassungsberufung

    vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238/00 -, NJW 2001, 1151, und vom 20. Februar 2007 - 1 B 15.07; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 - 18 A 3783/02 -.
  • VG Braunschweig, 03.06.2003 - 5 A 195/03

    Asyl; Dubliner Übereinkommen; Einreise; Einwilligung zur Klageänderung; Folge;

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