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   BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 25.81   

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BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 25.81 (https://dejure.org/1981,394)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1981 - 8 B 25.81 (https://dejure.org/1981,394)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1981 - 8 B 25.81 (https://dejure.org/1981,394)
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Wird zitiert von ... (44)

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 74.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    1.4 Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, wie viel Zeit zwischen einem Erörterungstermin und dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses liegen darf (vorliegend ca. 10 Jahre), hängt von der Würdigung konkreter Gegebenheiten des Einzelfalls ab und lässt sich daher in verallgemeinerungsfähiger Weise nicht beantworten (vgl. hierzu Beschluss vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 193).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Frage des materiellen oder des formellen Rechts aufwirft und zu erwarten ist, daß ihre Beantwortung in einem Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.10.1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]; Beschluß vom 19.01.1981 - BVerwG 8 B 25.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 193).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Daran fehlt es, wenn die Beurteilung der Sache ausschlaggebend von der Würdigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls abhängt und sie demgemäß nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten läßt (Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 193).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 5.06

    Entlassung aus dem Zivildienst auf Grund von Zivildienstunfähigkeit nach der

    Eine Rechtssache wirft nämlich keine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher, d.h. allgemeiner Bedeutung auf, wenn die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären lässt (Beschluss vom 19. Januar 1981 BVerwG 8 B 25.81 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 193).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 4 B 101.89

    Drittbetroffenheit als Voraussetzungen für die Beteiligung am vereinfachten

    Die vom Kläger formulierten Fragen, "ob eine wesentliche Änderung der Planung gegeben ist" und "wer als Dritter betroffen ist und daher bei der beabsichtigten Änderung zu benachrichtigen ist", beziehen sich auf einzelfallbezogene Würdigungen des Berufungsgerichts, ohne allgemeine bedeutsame Aspekte hervortreten zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 193).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 3 B 174.02

    Fahrgastbeförderung - Eignung

    3 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 19. Januar 1981 BVerwG 8 B 25.81 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 193 m.w.N.) weist eine Sache dann keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung auf, wenn die sich stellenden Rechtsfragen keiner fallübergreifenden, sondern äußerstenfalls einer einzelfallbezogenen Beantwortung zugänglich sind.
  • BVerwG, 13.08.1985 - 4 B 144.85

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Stellen sich insoweit verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen nicht, so hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 193).
  • BVerwG, 10.07.1997 - 3 B 49.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beweiswürdigung bei sich widersprechenden Beweismitteln,

    Die im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts weiter aufgeworfene Frage, ob die von ihm als Indizien für die Auszahlung gewerteten Aktenvermerke nicht eine verstärkte Beweiskraft als öffentliche Urkunden hätten haben müssen (vgl.§§ 415 ff. ZPO), um sich gegenüber entgegenstehenden Indizien zu behaupten, betrifft zum einen keine Rechtsfrage, die sich unabhängig von den Gegebenheiten des konkreten Falles (etwa des Inhaltes der Urkunden) in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluß vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 193).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 3 B 52.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Eine Frage erfüllt diese Voraussetzung nur dann, wenn sie sich in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten lässt (vgl. Beschluss vom 19. Januar 1981 - BVerwG 8 B 25.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 193), ihre Beantwortung also nicht von den konkreten Umständen des vorliegenden Einzelfalles abhängt.
  • VG Ansbach, 19.02.1992 - AN 17 K 91.44245

    Anspruch auf politisches Asyl eines rumänischen Staatsangehörgen ; Vorliegen

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  • BVerwG, 19.07.1988 - 1 CB 30.88

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Mehrfache strafgerichtliche Verurteilung -

  • BVerwG, 07.03.1995 - 5 B 96.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 02.12.1988 - 3 B 67.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.07.1984 - 2 B 89.83

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit -

  • BVerwG, 26.06.2000 - 3 B 98.00

    Beantwortung einer Frage in verallgemeinerungsfähiger Weise durch das

  • BVerwG, 20.11.1992 - 10 B 1.92

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.09.1988 - 1 B 116.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 16.04.1987 - 3 B 26.86
  • BVerwG, 16.04.1987 - 3 B 27.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückforderung von

  • BVerwG, 20.08.1986 - 3 B 55.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Versagung des

  • BVerwG, 05.01.1984 - 4 B 103.83

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 16.08.2001 - 3 B 57.01

    Ersetzung der Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision durch

  • BVerwG, 29.05.1997 - 6 B 102.96

    Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen an einen in der Deutschen Demokratischen

  • BVerwG, 02.08.1995 - 5 B 68.95

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 30.03.1995 - 10 B 5.94

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.02.1995 - 5 B 134.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgrund der

  • BVerwG, 17.08.1994 - 3 B 51.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beantwortung von

  • BVerwG, 16.11.1993 - 6 B 30.93

    Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei allgemeinen

  • BVerwG, 27.09.1993 - 10 B 5.92

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.12.1992 - 10 B 6.92

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.08.1987 - 4 B 162.87

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Revision - Rechtsfrage von grundsätzlicher

  • BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 124.87

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 16.07.1986 - 5 B 15.86

    Antrag auf Ausbildungsförderung

  • BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 56.86

    Anforderungen an die Art und Schwere einer Straftat die die Ausweisung eines

  • BVerwG, 18.07.1984 - 2 B 74.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.02.1982 - 4 B 137.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zugehörigkeit

  • BVerwG, 18.04.1996 - 5 B 195.95

    Zuweisung einer Wohnung - Vorliegen einer unerträglichen Wohnsituation

  • BVerwG, 24.09.1986 - 3 B 59.85

    Abhängigkeit der Rechtswirksamkeit eines Antrags vom Einreichen eines

  • BVerwG, 02.12.1985 - 8 B 161.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.09.1984 - 2 B 39.83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

  • BVerwG, 23.01.1984 - 4 B 168.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.07.1984 - 2 B 84.83

    Aufhebung einer auf Zweifel des Dienstherrn an der gesundheitlichen Eignung eines

  • VG Ansbach, 22.01.1992 - AN 17 K 91.42844
  • BVerwG, 09.04.1986 - 8 B 6.86

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Schuldners im

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