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   BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10   

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BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10 (https://dejure.org/2010,8257)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.2010 - 8 B 31.10 (https://dejure.org/2010,8257)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 8 B 31.10 (https://dejure.org/2010,8257)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 EntschG, § 1 Abs 1 EntschG, § 1 VermG, § 2 Abs 1 S 2 VermG, § 3 Abs 2 VermG
    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage; Restitutionsanspruch als Erlösauskehr

  • Wolters Kluwer

    Sozialverträglichkeit der Regelung des § 3 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG) für Fälle konkurrierender Restitutionsansprüche und Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1, 3 GG; Bemessung von Wiedergutmachungsleistungen im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsraumes und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prioritätsgrundsatz bei konkurrierenden Restitutionsansprüchen; Konkurrenzregelung; Anspruchskonkurrenz; Erlösauskehr; Konnexitätsgrundsatz; Zwangsverkauf; Verletzung rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage; Restitutionsanspruch als Erlösauskehr

  • ra.de
  • rewis.io

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage; Restitutionsanspruch als Erlösauskehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialverträglichkeit der Regelung des § 3 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG) für Fälle konkurrierender Restitutionsansprüche und Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 , 3 GG; Bemessung von Wiedergutmachungsleistungen im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsraumes und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 11.02.2003 - 8 B 120.02

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Ohne einen Rechtssatzwiderspruch herauszuarbeiten, rügt sie pauschal, dass das Verwaltungsgericht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2003 (BVerwG 8 B 120.02) abweiche und sich stattdessen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Dessau in dem Urteil vom 22. November 2005 (3 A 170/03) angeschlossen habe, wonach die Übertragung eines einer Erbengemeinschaft zustehenden Vermögenswerts durch diese auf einen der Miterben keine restitutionsausschließende Verfügung über das Eigentum an dem Vermögenswert im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG darstelle.

    Dessen ungeachtet hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 11. Februar 2003 (BVerwG 8 B 120.02) keinen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt, dass in Erbteilskaufverträgen, die vor einer Rückübertragungsentscheidung bezüglich des restitutionsbehafteten Vermögenswerts von Miterben geschlossen werden, eine Verfügung im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG zu sehen ist, die einen Erlösauskehranspruch zur Folge hat.

  • VG Dessau, 22.11.2005 - 3 A 170/03
    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Ohne einen Rechtssatzwiderspruch herauszuarbeiten, rügt sie pauschal, dass das Verwaltungsgericht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2003 (BVerwG 8 B 120.02) abweiche und sich stattdessen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Dessau in dem Urteil vom 22. November 2005 (3 A 170/03) angeschlossen habe, wonach die Übertragung eines einer Erbengemeinschaft zustehenden Vermögenswerts durch diese auf einen der Miterben keine restitutionsausschließende Verfügung über das Eigentum an dem Vermögenswert im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG darstelle.

    Der Bevollmächtigte der Erbengemeinschaft G. verwies zur Frage des Verkaufs von Erbteilen auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 (BVerwG 8 C 12.99) und des Verwaltungsgerichts Dessau vom 22. November 2005 (3 A 170/03).

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 33.10

    Entfallen des Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG durch eine wirksame

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Ebenso verhält es sich mit dem Hinweis auf die Argumentation des Kollegen Dr. W. in dem Verfahren BVerwG 8 B 33.10.
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Im Übrigen genügt eine Bezugnahme des Rechtsanwalts auf Schriftsätze von Kollegen der Begründungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur, wenn aus ihr erkennbar wird, dass der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung und Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (Beschlüsse vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47 und vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76

    Nichtzulassungsbeschwerde durch einen bei einem deutschem Gericht nicht

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Im Übrigen genügt eine Bezugnahme des Rechtsanwalts auf Schriftsätze von Kollegen der Begründungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur, wenn aus ihr erkennbar wird, dass der Rechtsanwalt eine eigene Prüfung und Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat (Beschlüsse vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 47 und vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00

    Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum; Ausschluß der Rückübertragung;

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Im Übrigen hindert eine unentgeltliche Verfügung über das Eigentum an dem restitutionsbefangenen Vermögenswert dessen Rückübertragung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (Beschluss vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet das Verbot von Überraschungsentscheidungen, einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage einer Entscheidung zu machen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung zu geben, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 19.11.1982 - 9 CB 674.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe verfahrensfehlerhaft die den Streitgegenstand betreffenden identischen Verfahren nicht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 93 VwGO), kann die Zulassung der Revision schon deswegen nicht rechtfertigen, weil Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren nach § 146 Abs. 2 VwGO mit der Folge unanfechtbar sind, dass sie nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (§ 173 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO; Beschluss vom 19. November 1982 - BVerwG 9 CB 674.82 - Buchholz 310 § 132 Nr. 217).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 60.99

    Überraschungsentscheidung, Freibeweis, schützenswertes Interesse an Gewißheit

  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

  • BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95

    Vermögensfragen - Gewerbliche Nutzung - Treuhandanstalt - Veräußerung - Betrieb -

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

  • BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks bei Veräußerung durch eine

  • BVerwG, 06.12.2007 - 9 B 53.07

    Flurbereinigungsgericht; Trennungsbeschluss; Unanfechtbarkeit;

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

  • BVerwG, 25.11.1971 - VIII C 74.70

    Wiedereinräumung der Rechtsstellung und der Bezüge eines Hochschullehrers

  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 13.94

    Vermögensfragen - Mehrere Geschädigte - Zweitgeschädigter -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 84/12

    Eintrag in der Lost Art Datenbank muss gelöscht werden

    Zudem ist nicht ersichtlich, dass sich bei der Prioritätsregel in § 3 Abs. 2 VermG um einen allgemeinen Grundsatz des Rückerstattungsrechts handelt (vgl. zum Gesetzeszweck: BVerwG, Beschl. v. 29.12.2010 - 8 B 31.10 -, juris).
  • BVerwG, 23.09.2015 - 8 C 9.14

    Erlösauskehr; Vermögensgegenstand; Vermögenswert; Unternehmensresterestitution;

    Auch der restitutionsrechtliche Konnexitätsgrundsatz, der eine Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand verlangt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 8 B 31.10 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 78 Rn. 11; Urteil vom 24. August 2000 - 7 C 5.00 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 28 S. 19; Nolting, in: Kimme (Hrsg.), Offene Vermögensfragen, Stand 2009, § 6 VermG Rn. 388), spricht nicht für, sondern gegen eine erweiternde Auslegung.
  • BVerwG, 03.05.2013 - 8 BN 3.12

    Verfahrensfehlerhaft festgestellte Tatsachengrundlage bei dem Parameter

    Unter Zugrundelegung der für die Beurteilung von Verfahrensfehlern maßgeblichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs (stRspr, u.a. Beschluss vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 31.10 - juris Rn. 17) liegt der geltend gemachte Verstoß vor.
  • BFH, 05.10.2011 - II R 18/10

    Grunderwerbsteuerbefreiung für derivativ Restitutionsberechtigte - geschädigte

    § 3 Abs. 2 VermG regelt für Fälle konkurrierender Restitutionsansprüche, dass derjenige als Berechtigter gilt, der von einer Maßnahme nach § 1 VermG als Erster betroffen war (BVerwG-Beschluss vom 29. Dezember 2010  8 B 31/10, ZOV 2011, 86).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 8 BN 4.12

    Stützung der Verlängerung der allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen durch

    Unter Zugrundelegung der für die Beurteilung von Verfahrensfehlern maßgeblichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs (stRspr, u.a. Beschluss vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 31.10 - juris Rn. 17) liegt der geltend gemachte Verstoß vor.
  • VG Berlin, 25.06.2021 - 29 K 130.16
    Vor diesem Hintergrund ist kein triftiger Grund ersichtlich, um von der Verkehrsfähigkeit auch solcher Vorgänge zu Lasten von Berechtigten auszugehen, die unentgeltlich sind (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - BVerwG 8 B 31.00 -, Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 37 = juris Rn. 8, und vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 31.10 -, Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 78 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.03.2011 - 8 B 43.10
    Die Prüfung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) und des Überzeugungsgrundsatzes (§ 108 Abs. 1 VwGO) erfolgt allein am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 29. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 31.10 - juris Rn. 17).
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