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   BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04   

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https://dejure.org/2004,13871
BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04 (https://dejure.org/2004,13871)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2004 - 8 B 34.04 (https://dejure.org/2004,13871)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2004 - 8 B 34.04 (https://dejure.org/2004,13871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage unter dem Aspekt der Drittbetroffenheit; Bestehen eines Anspruchs auf Erlösauskehr als Unternehmensrestitutionsanspruch; Einordnung eines Gesellschafters als Berechtigter im Falle einer Entziehung eines Grundstücks aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.05.1993 - 7 B 27.93

    Fehlerhaftes Verhalten eines Reeders bei einem Seeunfall - Unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04
    13 Die Beschwerde weist zwar zu Recht darauf hin, dass das Gebot des § 88 VwGO sich nicht nur auf den Urteilstenor bezieht, sondern grundsätzlich auch für die Urteilsgründe gilt (Beschluss vom 10. Mai 1993 BVerwG 7 B 27.93 Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04
    24 Der Überzeugungsgrundsatz verpflichtet das Tatsachengericht u.a. bei Bildung der Überzeugung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt auszugehen (stRspr; vgl. Urteile vom 18. Juli 1986 BVerwG 4 C 40 bis 45.82 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 181 und vom 18. Mai 1990 BVerwG 7 C 3.90 BVerwGE 85, 155 , Beschluss vom 18. Juli 2001 BVerwG 8 B 103.01 ZOV 2001, 411).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 8 B 103.01

    Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04
    24 Der Überzeugungsgrundsatz verpflichtet das Tatsachengericht u.a. bei Bildung der Überzeugung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt auszugehen (stRspr; vgl. Urteile vom 18. Juli 1986 BVerwG 4 C 40 bis 45.82 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 181 und vom 18. Mai 1990 BVerwG 7 C 3.90 BVerwGE 85, 155 , Beschluss vom 18. Juli 2001 BVerwG 8 B 103.01 ZOV 2001, 411).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2004 - 8 B 34.04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 19. September 2002 BVerwG 7 C 21.01 (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51) festgestellt, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG zumindest analog Anwendung findet, wenn der Restitutionsanspruch sich nicht auf ein Unternehmen als solches richtet, sondern auf einzelne einem Unternehmen entzogene Vermögensgegenstände, das Unternehmen selbst aber nachträglich untergegangen ist.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    In diesen Fällen ist die begehrte Singularrestitution notwendigerweise mit dem Wiederaufleben des Unternehmensträgers als Merkmal einer Unternehmensrestitution verknüpft, weil allein der seinerzeitige Unternehmensträger Berechtigter ist (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51; Beschluss vom 30. August 2004 - BVerwG 8 B 34.04 - juris Rn. 22).
  • VG Gera, 02.12.2004 - 5 K 420/02

    Recht der offenen Vermögensfragen; strafrechtliche Rehabilitierung;

    Bezogen auf die Fallkonstellation, dass ein als Gesellschaft im Handelsregister gelöschter Unternehmensträger Singularrestitutionsansprüche hinsichtlich eines einzelnen Grundstückes geltend machen will, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass in solchen Fällen der erloschene Unternehmensträger allein als Berechtigter in Betracht kommt und dass dieser zumindest in analoger Anwendung des § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG als in Auflösung befindlich fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2004 - 8 B 34/04 - zitiert nach juris; Urteil vom 19. September 2002 - 7 C 21/01 - zitiert nach juris Nr. 13).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Beschluss vom 30. August 2004 - 8 B 34/04 - a.a.O. unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil vom 19. September 2002 - 7 C 21/01 - hierzu begründend aus: "In diesen Fällen ist die begehrte Singularrestitution notwendigerweise mit dem Wiederaufleben des Unternehmensträgers als Merkmal der Unternehmensrestitution verknüpft, weil allein der seinerzeitige Unternehmensträger Berechtigter ist.

  • OLG Dresden, 23.02.2006 - 2 U 122/06

    Anspruch des Komplementär-Rechtsnachfolgers auf anteilige Auskehr der Erlöse aus

    Insbesondere gilt § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG im Einklang mit den gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zur Nachtragsliquidation unabhängig davon, ob sich der Rückgabeanspruch auf das Unternehmen als Ganzes oder auf einzelne Gegenstände des ehemaligen Unternehmensvermögens bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.2004 - 8 B 34/04 - BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 7 C 18/02; BVerwG VIZ 2003, 231 f.).
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