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   BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59   

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BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59 (https://dejure.org/1960,336)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1960 - VIII B 37.59 (https://dejure.org/1960,336)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1960 - VIII B 37.59 (https://dejure.org/1960,336)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 594
  • DVBl 1960, 250
  • DÖV 1961, 154
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.12.1955 - 2 AZR 471/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vorliegen einer Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59
    Der beschließende Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht, das zu der gleichartigen Vorschrift des § 72 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes - ArbGG - vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, daß die bloße Möglichkeit einer Abweichung die Zulassung der Revision nicht rechtfertige (BAG 2, 231 = AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG m. Anm. v. Pohle; AP Nr. 42 zu § 72 ArbGG in. Anm. v. Wieczorek; AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG Divergenzrevision m. Anm. v. Baumgärtel sowie AP Nr. 7 zu § 72 ArbGG Divergenzrevision).
  • BVerwG, 05.06.1959 - VIII B 15.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59
    Er hat ferner in seinem Beschluß , vom 5. Juni 1959 - BVerwG VIII B 15.59 - erklärt, daß Wirtschaftsstraftaten im Häftlingshilfeverfahren grundsätzlich auch bei übermäßiger Höhe, der in der Ostzone verhängten Strafe zu vertreten sind.
  • BVerwG, 03.06.1959 - VIII B 21.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 3. Juni 1959 - BVerwG VIII B 21.59 - ausgesprochen, daß es keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist, daß eine Verhaftung wegen eines Verstoßes gegen Bewirtschaftungsvorschriften der sowjetischen Besatzungszone in der Regel nach freiheitlich-demokratischer Auffassung zu vertreten ist.
  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 163.59
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59
    Der beschließende Senat hat durch Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 163.59 - entschieden, daß es sowohl nach der ursprünglichen als auch nach der jetzt gültigen Fassung des.
  • BVerwG, 16.07.1954 - V B 75.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59
    Diese Entscheidung ist allerdings erst nach der angefochtenen Entscheidung des Berufungsgerichts ergangen; doch ist bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG auch eine nach dem Berufungsurteil ergangene Entscheidung zu berücksichtigen (Beschluß vom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 -, MDR 1954 S. 652).
  • BVerwG, 26.02.1954 - IV C 7.53
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59
    Diese Entscheidung ist allerdings erst nach der angefochtenen Entscheidung des Berufungsgerichts ergangen; doch ist bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG auch eine nach dem Berufungsurteil ergangene Entscheidung zu berücksichtigen (Beschluß vom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 -, MDR 1954 S. 652).
  • VGH Bayern, 14.08.2018 - 22 C 18.583

    Luftreinhalteplan München - Zwangsgeld gegen Behörde

    Die von ihm in diesem Zusammenhang angeführten Belegstellen (BVerwG, B.v. 22.1.1960 - VIII B 37.59 - NJW 1960, 594; B.v. 9.4.1999 - 9 B 21.99 - juris Rn. 3; B.v. 8.6.2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 132 Rn. 14) betreffen ausschließlich die Frage, unter welchen Voraussetzungen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Revision zuzulassen ist; die vom Vollstreckungsschuldner aufgestellte Rechtsbehauptung stützen sie nicht einmal ansatzweise.
  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsantrag; Wiedereinsetzung

    Dabei geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Ansatz davon aus, dass es für die Frage, ob eine Revision wegen Divergenz zuzulassen ist, auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 1954 - 5 B 45.54 - MDR 1954, 652 und vom 22. Januar 1960 - 8 B 37.59 - NJW 1960, 594).
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Die grundsätzliche Rechtsfrage muß vom Revisionsgericht unmittelbar auf Grund der tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils, nicht erst auf Grund weiterer Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache beantwortet werden können (Beschluß vom 29. März 1961 - BVerwG III B 43.60 -, NJW 1961 S. 1229 = ZLA 1961 S. 232; vgl. auch Beschluß vom 22. Januar 1960 - BVerwG VIII B 37.59 -, NJW 1960 S. 594 = DVBl. 1960 S. 250).
  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 71.15

    Falsche Angaben im Rahmen eines Antrags auf eine Zulage zur Förderung

    Dabei geht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Ansatz davon aus, dass es für die Frage, ob eine Revision wegen Divergenz zuzulassen ist, auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 1954 - 5 B 45.54 - MDR 1954, 652 und vom 22. Januar 1960 - 8 B 37.59 - NJW 1960, 594).
  • BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72

    Abfindungsbeschwerde - Verlust einer Jungviehweide - Fleckvieh-Zuchtbetrieb -

    Eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfordert, daß die behauptete Abweichung sich unmittelbar aus der angegriffenen Entscheidung im Vergleich zu der Divergenz-Entscheidung ergibt und nicht erst durch weitere Aufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Urteils festgestellt werden könnte (Beschluß vom 22. Januar 1960 - BVerwG VIII B 37.59 - [NJW 1960, 594]).
  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Sonach kann es zu einer Zulassung der Revision nicht kommen, weil sich erst nach einer Zurückverweisung, für die keine Veranlassung besteht, ergeben würde, ob ein Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen zur Sechsten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes vorliegt (vgl. für den ähnlichen Fall der Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den Beschluß des VIII. Senats vom 22. Januar 1960 - BVerwG VIII B 37.59 - [DVBl. 1960 S. 250]).
  • BVerwG, 13.04.1971 - IV B 61.70

    Gleichwertigkeit der Landabfindung - Berücksichtigung der den Ertrag, die

    Der Sinn der Zulassung der Divergenzrevision, die Rechtseinheit zu gewährleisten, kann aber nur erfüllt werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Abweichung im Revisionsverfahren unmittelbar und nicht erst durch Zurückverweisung der Sache und aufgrund weiterer Sachaufklärung durch das Flurbereinigungsgericht feststellen kann (vgl. Beschluß vom 22. Januar 1960 - BVerwG VIII B 37.59 - [DVBl. 1960, 250]).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 2 B 138.88

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über seinen

    Im übrigen kommt eine Rechtsfrage, die erst nach etwaiger Aufhebung des Berufungsurteils, Zurückverweisung und erneuter Tatsachenfeststellung zu beantworten wäre, als Grund für die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1960 - BVerwG 8 B 37.59 - <NJW 1960, 594> und vom 13. April 1971 - BVerwG 4 B 61.70 - ).
  • BVerwG, 28.11.1990 - 3 CB 40.90

    Verwaltungsverfahren: Änderung eines rechtswidrigen begünstigenden

    Dabei muß sich die Abweichung unmittelbar aus der angefochtenen Entscheidung selbst ergeben; nicht ausreichend ist es, daß diese möglicherweise erst durch weitere Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht festgestellt werden könnte (Beschluß vom 22. Januar 1960 - BVerwG 8 B 37.59 - NJW 60, 594).
  • BVerwG, 25.11.1996 - 9 B 636.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1954 - BVerwG 5 B 75.54 - MDR 1954, 652; Beschluß vom 22. Januar 1960 - BVerwG 8 B 37.59 - NJW 1960, 594).
  • BVerwG, 07.03.1985 - 4 B 19.85

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Anforderungen an die Bezeichnung eines

  • BVerwG, 04.05.1981 - 2 B 13.80

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für den Erfolg

  • BVerwG, 17.02.1983 - 2 B 20.83

    Voraussetzungen der Grundsatzrüge im Sinne der Vewaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • BVerwG, 04.11.1982 - 5 B 60.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 16.06.1988 - 10 TE 1910/88

    Örtliche Zuständigkeit des VG im Asylverfahren; Unterbringung des Asylbewerbers

  • BVerwG, 11.07.1980 - 2 B 29.80

    Nichtbeachtung des Vortrages zum Entlassungsgrund des § 40 Abs. 3 Nr. 3 der

  • BVerwG, 23.02.1972 - I B 65.71

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 03.11.1971 - III B 141.68

    Wohnsitzaufgabe durch Auswanderung

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