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   VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 433/12   

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VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 433/12 (https://dejure.org/2012,9161)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.03.2012 - 8 B 433/12 (https://dejure.org/2012,9161)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. März 2012 - 8 B 433/12 (https://dejure.org/2012,9161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Einreichung eines kassatorischen Bürgerbegehrens und Vorschlag für die Deckung der Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGO § 8b Abs. 3
    Frist zur Einreichung eines kassatorischen Bürgerbegehrens und Vorschlag für die Deckung der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12

    Zulässiger Bürgerentscheid über Kreditaufnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 433/12
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI - aufgehoben, soweit darin über die Zulässigkeit der Frage 2. des streitigen Bürgerbegehrens entschieden worden ist.

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI -.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. Februar 2012 - 8 L 204/12.GI - aufzuheben und den Antrag zurückzuweisen.

  • VGH Hessen, 23.02.2012 - 8 B 426/12

    Bürgerbegehren zur Landesgartenschau in Gießen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 433/12
    Der Antrag der Antragsteller und deren Hilfsanträge werden abgelehnt, soweit darüber nicht bereits durch Beschluss des Senats vom 23. Februar 2012 - 8 B 426/12 - entschieden worden ist.

    Die Beschwerde ist mit Beschluss vom 23. Februar 2012 - 8 B 426/12 - zurückgewiesen worden.

    Offenbleiben kann, ob die Frage 2 des Bürgerbegehrens bereits deshalb als unzulässig anzusehen ist, weil der Senat in seinem Beschluss vom 23. Februar 2012 - 8 B 426/12 - die Frage 1 als unzulässig angesehen hat.

  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1805/08

    Streit um Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und Beiladung von Gemeindeorganen;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 433/12
    Das könnte dann der Fall sein, wenn beide Fragen, wie die Antragsteller meinen, nicht unabhängig voneinander beantwortet werden könnten (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 17.11.2008 - 8 B 1805/08 -).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

    Der Hinweis auf die das Bürgerbegehren verursachenden Kosten im Bürgerbegehren selbst soll dazu führen, dass sich die Initiatoren aber auch die abstimmungsberechtigten Bürger über die Kosten der Maßnahme bewusst werden und dies mit in ihr Abstimmungsverhalten einstellen (vgl.: OVG NRW, Beschl. v. 18.04.2012, 15 A 3047/11; Hess. VGH, Beschl. v. 28.03.2012, 8 B 433/12; beide juris).
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   VGH Hessen, 29.03.2012 - 8 B 433/12   

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Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bürgerbegehren zur Landesgartenschau 2014 in Hessen

Verfahrensgang

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