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   BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81   

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https://dejure.org/1981,53
BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81 (https://dejure.org/1981,53)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1981 - 8 B 44.81 (https://dejure.org/1981,53)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1981 - 8 B 44.81 (https://dejure.org/1981,53)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - Berücksichtigung eines Eigenanteils bei der Festsetzung des Beitragssatzes im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (199)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35-37.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176, vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 166 und vom 15. Dezember 1977 - BVerwG III B 96.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 158).
  • BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78

    Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35-37.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 176, vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 166 und vom 15. Dezember 1977 - BVerwG III B 96.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 158).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Denn ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere je selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Revision bei einem in je selbständiger Weise doppelt begründeten Urteil nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197; Beschluss vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 Nr. 209; Beschluss vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53; stRspr), ist in Fällen der vorliegenden, durch fehlende Gleichwertigkeit der Begründungen gekennzeichneten Art nicht anwendbar.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Ist ein vorinstanzliches Urteil auf mehrere, jeweils selbständig tragfähige Begründungen gestützt, so ist eine Revision nur dann zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109; Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197; Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209; Beschluß vom 15. Juli 1987 - BVerwG 3 B 51.86 - IFLA 1987, 132).
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