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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2019 - 8 B 622/18   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2019 - 8 B 622/18 (https://dejure.org/2019,14145)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2019 - 8 B 622/18 (https://dejure.org/2019,14145)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 8 B 622/18 (https://dejure.org/2019,14145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    St. Pauli-Fans unterliegen: Betriebsuntersagung für ehemaligen Wasserwerfer der Polizei rechtmäßig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebsuntersagung bestätigt: ACAB-Wasserwerfer darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    St. Pauli-Fans unterliegen: Betriebsuntersagung für ehemaligen Wasserwerfer der Polizei rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - 8 B 56/13

    Anspruch eines Fahrzeughalters und Eigentümers auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2019 - 8 B 622/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rn. 2, sowie Urteil vom 4. Februar 2014 - 8 A 1742/10 -, juris Rn. 38 und 40 f.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rn. 3 ff.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2018, § 21 StVZO Rn. 8.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rn. 8; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2018, § 21 StVZO Rn. 8.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rn. 9.

    Wie das Verwaltungsgericht unter Zugrundelegung der Ausführungen des Senats im früheren Verfahren 8 B 56/13 dargelegt hat, ist es zulässig und grundsätzlich ausreichend, die Ermessenserwägungen zu einer auf § 5 Abs. 1 FZV gestützten Betriebsuntersagung bei von § 19 Abs. 2a Satz 1 StVZO erfassten Fahrzeugen auf die von ihnen ausgehende erhöhte Gefährlichkeit zu stützen.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rn. 12.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2014 - 8 A 1742/10

    Untersagung des Betriebs von mehreren Feuerwehrfahrzeugen für ein Gewerbe nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2019 - 8 B 622/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rn. 2, sowie Urteil vom 4. Februar 2014 - 8 A 1742/10 -, juris Rn. 38 und 40 f.

    vgl. im Ergebnis bereits OVG NRW, Urteil vom 4. Februar 2014 - 8 A 1742/10 -, juris Rn. 64.

  • VG Aachen, 11.08.2020 - 10 K 4205/17

    Betriebsuntersagung des ehemaligen Wasserwerfers der Polizei mit dem Kennzeichen

    Ein Fahrzeug erweist sich auch als nicht vorschriftsmäßig i.S. des § 5 Abs. 1 FZV, wenn eine gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV für die Zulassung erforderliche Betriebserlaubnis, d.h. eine EG-(Typen-/Einzel-)Genehmigung nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung oder nationale Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen nach § 20 StVZO oder eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO, fehlt, vgl. bereits Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 2012 - 2 L 584/12 -, Rz. 12 f. und vom 16. April 2018 - 2 L 1259/17 -, Rz. 16 und jeweils nachgehend: OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, Rz. 2 f. sowie vom 28. Mai 2019 - 8 B 622/18 -, Rz. 5 f., jeweils juris.

    vgl. zu der offengelassenen Frage, ob die frühere Betriebserlaubnis nicht bereits wegen einer endgültigen Außerbetriebsetzung nach altem Recht erloschen ist: OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 8 B 622/18 -, juris Rz.7.

    Zudem ist eine eventuelle Zulassung im Ausland für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2a Satz 1 StVZO unerheblich, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2019 - 8 B 622/18 -, juris Rz. 9.

    Das OVG NRW hat sich in seiner Entscheidung über die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts in dem Verfahren 2 L 1259/17, vgl. Beschluss vom 28. Mai 2019 - 8 B 622/18 -, juris Rz. 10-19, eingehend mit dieser Rechtsfrage auseinandergesetzt und ausgeführt:.

    Es ist insoweit zulässig und grundsätzlich ausreichend, dass die Beklagte ihre zu Recht auf § 5 Abs. 1 FZV i.V.m. § 19 Abs. 2a StVZO gestützte Untersagungsverfügung auf die von den in § 19 Abs. 2a Satz 1 StVZO genannten Fahrzeugen ausgehende erhöhte Gefährlichkeit für den Straßenverkehr stützt, wie sie auch der oben zitierten Begründung des Verordnungsgebers zu entnehmen ist, vgl. dazu bereits OVG NRW, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 8 B 56/13 -, juris Rz. 12 und Beschluss vom 28. Mai 2019 - 8 B 622/18 -, juris Rz. 39 f.

  • VG Gießen, 30.09.2022 - 6 L 1920/22

    Erlöschen und Wiederaufleben EG-Betriebserlaubnis für Auspuffanlage mit

    Die Zulassung wird gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 StVG, § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV nur erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht (§ 20 StVZO) oder eine Einzelgenehmigung (§ 21 StVZO) erteilt ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28.03.2019, AZ. 8 B 622/18, juris, Rn. 5 f.).
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