Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5312
BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13 (https://dejure.org/2014,5312)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2014 - 8 B 64.13 (https://dejure.org/2014,5312)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13 (https://dejure.org/2014,5312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Heranziehung von ehrenamtlichen Richtern; Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit Rückübertragungsansprüchen bzgl. von i.R.e. Bodenreform in der ehemaligen DDR enteigneten Gütern

  • rewis.io

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung des gesetzlichen Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2
    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Heranziehung von ehrenamtlichen Richtern; Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit Rückübertragungsansprüchen bzgl. von i.R.e. Bodenreform in der ehemaligen DDR enteigneten Gütern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (32)

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    I Der Kläger (geboren am ... in ...) wendet sich gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Mai 2013 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus (VG 1 K 621/12), mit dem seine Klage abgewiesen worden ist.

    Soweit der Kläger sich zur Begründung seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf ein von Prof. Dr. Friedrich E. S., B., erstelltes Rechtsgutachten ("Der Verstoß gegen Denkgesetze in gerichtlichen Entscheidungen zu Restitutionsangelegenheiten nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen. Eine Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 23.07.2013 - Aktenzeichen VG 1 K 621/12") vom Oktober 2013 bezogen hat, führt auch dies nicht zur Zulassung der Revision.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    Die Beschwerdebegründung formuliert keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (vgl. zu diesen Kriterien u.a. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert und schlüssig dargetan wird (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 a.a.O., vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 S. 15, vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60 S. 18 f. und vom 28. November 2011 - BVerwG 5 B 55.11 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    a) Soweit der Kläger seine Divergenzrüge damit begründet (Teil C Nr. 25), das Verwaltungsgericht habe im angegriffenen Urteil die Auffassung vertreten, dass der zu entscheidende Sachverhalt nicht mit demjenigen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - zu vergleichen sei, fehlt es bereits an der Gegenüberstellung divergierender (abstrakter) Rechtssätze.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang kritisiert, das Verwaltungsgericht habe bei der Würdigung "der erpressten Erteilung einer unwiderruflichen, notariellen "Generalvollmacht" durch den Alleininhaber eines Einzelunternehmens auf einen Dritten in Verbindung mit der Auflage an den Vollmachtgeber, die Unternehmensleitung aufzugeben, und in Verbindung mit der Verbannung vom betroffenen Unternehmen und dem betroffenen Immobilieneigentum und in Verbindung mit unstreitigem Entzug aller beweglicher Vermögenswerte des Verfolgten" zu Unrecht einen "Vermögensverlust auf andere Weise" verneint und habe damit diesen Vorgang rechtlich abweichend vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - gewürdigt, wird auch damit keine Divergenz dargelegt.

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13

    Zurechnung der Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    Im Übrigen ist die Beweiswürdigung aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 ; insoweit nicht in Buchholz abgedruckt).
  • BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung wegen des Unterbleibens eines solchen Hinweises liegt erst vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 64.10 - juris Rn. 8, vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410 Rn. 8 und vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 8 B 2.13 - juris).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie gegebenenfalls die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (Beschlüsse vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 und vom 15. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 13.10 <4 BN 21.09> = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10

    Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch

  • BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00

    Einsatz ehrenamtlicher Richter für Sitzungstermine nach einer vorherbestimmten

  • BVerwG, 18.10.2010 - 9 B 64.10

    Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begründungsfrist;

  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

  • BVerwG, 27.05.1999 - 3 B 24.99

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu den Sitzungen; gesetzlicher Richter;

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 210.81

    Kommunale Neugliederung - Hebesatz - Aufnehmende Gemeinde - Eingegliederte

  • BVerwG, 19.04.2011 - 2 B 60.11

    Vereinbarkeit der Außerachtlassung eingebrachter Erwägungen bei der

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren -

  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 1922/08

    Rückübertragung der Güter Solms-Baruth abgelehnt

  • BVerwG, 28.11.2011 - 5 B 55.11

    Beschwerdebegründung bei Rüge der Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie gegebenenfalls die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1995 - 5 B 53.95 - Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9 S. 7, vom 15. Juli 2010 - 4 BN 13.10 <4 BN 21.09> - juris Rn. 9 und vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 21 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    Soweit die Klage im abgetrennten Verfahren die Rückübertragung dreier Grundstücke in der Verfügungsberechtigung der Stadt Go. betraf, hat das Verwaltungsgericht das Verfahren erneut abgetrennt und die Klage insoweit durch Urteile aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23. Mai 2013 (1 K 621/12, 1 K 622/12 und 1 K 623/12) rechtskräftig abgewiesen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13, 8 B 65.13 und 8 B 66.13 - juris).

    a) Der Vortrag, das angegriffene Urteil weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - 8 "B" [richtig: C] 26.05 - und dessen Beschluss vom 20. Februar 2014 - 8 B 65.13 - ab (vgl. den Parallelbeschluss selben Datums - 8 B 64.13 - juris), zeigt keinen Rechtssatzwiderspruch zwischen dem angegriffenen Urteil und diesen Entscheidungen auf.

    Dazu müsste es vielmehr nach seiner eigenen Rechtsauffassung zentrales Vorbringen übergangen haben (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschluss vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der einschlägigen Geschäftsverteilung sowie gegebenenfalls die Einholung von Erkundigungen und die Vornahme eigener Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts Aufklärung zu verschaffen; andernfalls handelt es sich um eine unbeachtliche Rüge "auf Verdacht" (BGH vom 20.6.1991 NJW 1992, 512; vom 26.3.1986 NJW 1986, 2115; BVerwG vom 20.2.2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 22 m. w. N.; vom 30.11.2004 - 1 B 48/04 -juris Rn. 3; BFH vom 14.2.2002 - I R 72-74/00 - juris Rn. 7; BSG vom 21.11.1989 NZA 1990, 663/664).
  • BVerwG, 08.02.2022 - 4 B 25.21

    Voraussetzung einer auf § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB gestützten Vorkaufssatzung;

    Denn der Prüfungsrahmen des § 133 Abs. 3 VwGO ist sowohl beim Vortrag gänzlich neuer Zulassungsgründe als auch dann überschritten, wenn das Vorbringen zu einem bislang den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügenden Zulassungsgrund ergänzt werden soll (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 1992 - 4 B 189.92 - juris Rn. 4, vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 47, vom 28. Mai 2015 - 1 B 22.15 - juris Rn. 5 und vom 16. August 2017 - 3 B 53.16 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.08.2017 - 3 B 53.16

    Neues Vorbringen nach Ablauf der Frist zur Begründung der

    Die Beschwerdebegründung kann nach Ablauf der Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO zwar noch ergänzt und vertieft werden, der Vortrag neuer oder bislang den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügender Zulassungsgründe ist nach Ablauf der Frist aber nicht mehr berücksichtigungsfähig (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 34.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Die vom Kläger gegen diese Urteile erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 20. Februar 2014 (BVerwG 8 B 64.13 , BVerwG 8 B 65.13 , BVerwG 8 B 66.13 ) zurück.
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Die Kammer hat die Klage mit Urteilen vom 23. Mai 2013 abgewiesen; das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschlüssen vom 20. Februar 2014 in den Verfahren BVerwG 8 B 64.13 bis 8 B 66.13 zurück.
  • SG Berlin, 22.02.2016 - S 211 KR 4186/15

    Krankenversicherung - Hebamme - Modell - eigenständiger Ausgleichsmechanismus für

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt erst vor, wenn eine Entscheidung auf Gesichtspunkte abstellt, die einem gewissenhaften und kundigen Verfahrensbeteiligten nicht bekannt oder für ihn nicht erkennbar waren (vgl. zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2014 - 8 B 64/13 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2023 - 8 B 31.22

    Restitution von zuvor im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG entzogenen Grundstücken

    Die vom Kläger dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2014 (BVerwG 8 B 64.13 ) zurück.
  • BVerwG, 20.10.2016 - 4 B 45.16

    Gegenstand der Anhörungsrüge

    Ein Verfahrensmangel ist in der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 1 VwGO nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert und schlüssig dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 20. Februar 2014 - 8 B 64.13 - juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18

    Ausbildungsförderung; Grundanspruch; Bologna-Prozess; Fachrichtungswechsel;

  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht