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   BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06   

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BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06 (https://dejure.org/2007,11831)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.2007 - 8 B 75.06 (https://dejure.org/2007,11831)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 2007 - 8 B 75.06 (https://dejure.org/2007,11831)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 23 A 58/98

    Asylrechtliches Streitverfahren; Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Auch wenn für den Bereich des Verwaltungsprozessrechts eine Kammerzuständigkeit für Entscheidungen über die Ablehnung des Einzelrichters angenommen wird, wie das der Bundesgerichtshof in den Fällen des § 348 und § 348a ZPO bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 V ZB 194/05 NJW 2006, 2492 f.), ist eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch durch den Vertreter des abgelehnten Einzelrichters jedenfalls nicht willkürlich (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 13 UZ 1851/95 NVwZ 1997, 311 f.; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 23 A 58/98 A DVBl 1999, 1671 nur Leitsatz).
  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Dementsprechend kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensmangel nicht geltend gemacht werden (stRspr, vgl. nur: Beschluss vom 14. Mai 1999 BVerwG 4 B 21.99 NVwZ-RR 2000, 260).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, dass der Rechtsuchende nicht vor einem Richter steht, der die gebotene Neutralität und Distanz zu den Verfahrensbeteiligten vermissen lässt (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 2 BvR 235/64 BVerfGE 21, 139 ), reicht nicht so weit, dass sie den Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit nach § 42 Abs. 2 ZPO verfassungsunmittelbar vorgeben würde.
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Auch wenn für den Bereich des Verwaltungsprozessrechts eine Kammerzuständigkeit für Entscheidungen über die Ablehnung des Einzelrichters angenommen wird, wie das der Bundesgerichtshof in den Fällen des § 348 und § 348a ZPO bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 V ZB 194/05 NJW 2006, 2492 f.), ist eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch durch den Vertreter des abgelehnten Einzelrichters jedenfalls nicht willkürlich (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 13 UZ 1851/95 NVwZ 1997, 311 f.; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 23 A 58/98 A DVBl 1999, 1671 nur Leitsatz).
  • VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Auch wenn für den Bereich des Verwaltungsprozessrechts eine Kammerzuständigkeit für Entscheidungen über die Ablehnung des Einzelrichters angenommen wird, wie das der Bundesgerichtshof in den Fällen des § 348 und § 348a ZPO bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 V ZB 194/05 NJW 2006, 2492 f.), ist eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch durch den Vertreter des abgelehnten Einzelrichters jedenfalls nicht willkürlich (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 13 UZ 1851/95 NVwZ 1997, 311 f.; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 23 A 58/98 A DVBl 1999, 1671 nur Leitsatz).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Wenn die Beschwerde formuliert: "Es wird im Übrigen und auch deswegen namens der Kläger gebeten, die Revision wegen der Gründe des Beschlusses des BVerwG vom 31.03.2004 7 B 11.04 S. 9 des Entscheidungsumdrucks wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zuzulassen", so genügt ein solches Vorbringen schon nicht den Darlegungsanforderungen.
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Nur dann, wenn ein Richter unter eindeutiger Missachtung dieser Verfahrensvorschriften tätig wird und sonst nur noch dann, wenn der tätig gewordene Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene, ist ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben (vgl. Urteil vom 16. April 1997 BVerwG 6 C 9.95 DVBl 1997, 1235 ).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06
    Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970 2 BvR 48/70 BVerfGE 29, 45 ).
  • BVerwG, 08.01.2009 - 8 B 59.08

    Bestehen eines rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarfs bezüglich der Frage der

    Dementsprechend kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensmangel nicht geltend gemacht werden (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 2. April 2007 - BVerwG 8 B 75.06 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67).

    Nur dann, wenn ein Richter unter eindeutiger Missachtung dieser Verfahrensvorschriften tätig wird und sonst nur noch dann, wenn der tätig gewordene Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene, ist ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben (vgl. Beschluss vom 2. April 2007 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 6 A 3468/07

    Versagung einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007 - 8 B 75.06 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67, und OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 23 A 58/98.A -, DVBl. 1999, 1671.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 2007, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 4 A 427/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis

    Gründe, nach denen die unrichtige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ausnahmsweise als unmittelbarer Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtlich wäre bzw. daraus resultierende fortwirkende Mängel der Sachentscheidung als solcher, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2.4.2007 - 8 B 75.06 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 67 = juris, Rn. 3, und vom 22.12.1997 - 8 B 255.97 -, NJW 1998, 2301 = juris, Rn. 2 sowie Bay. VGH, Beschluss vom 23.6.2016 - 10 ZB 14.1058 -, juris, Rn. 11, m. w. N., sind nicht erkennbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 12 A 2142/16
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 2 B 17.19 -, juris Rn. 4, und vom 2. April 2007 - 8 B 75.06 -, juris Rn. 3 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juli 2020 - 8 A 1930/17 -, vom 16. März 2020 - 6 A 1229/18 -, juris Rn. 16, und vom 6. August 1999 - 23 A 58/98.A -, juris Rn. 8.
  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter

    Zu dieser Frage gab es bis zu einem Beschluss des BGH vom 6.4.2006 - V ZB 194/05 - unterschiedliche Rechtsprechung, so dass es nicht willkürlich ist, wenn das Gericht einer bestimmten vertretenen Rechtsmeinung folgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.4.2007 - 8 B 75/06 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2023 - 4 A 1439/22

    Veröffentlichung von amtlichen Informationen i.R.e. weitergehenden

    Gründe, nach denen die unrichtige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ausnahmsweise als unmittelbarer Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtlich wäre bzw. daraus resultierende fortwirkende Mängel der Sachentscheidung als solcher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 B 75.06 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 -, juris, Rn. 20 f., m. w. N., sind nicht erkennbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2023 - 4 A 1130/22

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

    Gründe, nach denen die unrichtige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ausnahmsweise als unmittelbarer Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtlich wäre bzw. daraus resultierende fortwirkende Mängel der Sachentscheidung als solcher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 B 75.06 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 -, juris, Rn. 20 f., m. w. N., sind nicht erkennbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2023 - 4 A 2411/20
    Gründe, nach denen die unrichtige Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs ausnahmsweise als unmittelbarer Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtlich wäre bzw. daraus resultierende fortwirkende Mängel der Sachentscheidung als solcher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 B 75.06 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 -, juris, Rn. 20 f., m. w. N., sind nicht erkennbar.
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