Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03   

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https://dejure.org/2003,5253
BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2003,5253)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2003 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2003,5253)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2003 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2003,5253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 3 Abs. 4 Satz 3, § 5 Abs. 1 Buchst. d
    Erlösauskehr; Rückübertragungsanspruch; Ausschlussgrund; Veräußerung; Wegfall des Ausschlussgrundes durch Veräußerung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
    Ausschlussgrund; Beeinträchtigung; Eigentum; Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Grundstück; Nutzungsrecht; Restitutionsanspruch; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Unternehmenseinheit; Verfügungsberechtigter; Veräußerung; ...

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines Grundstücks in die Unternehmenseinheit; Veräußerung des Grundstückes; Anspruch aus Erlösauskehr nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG; Aufrechterhaltung der Unternehmenseinheit ; Nutzung als Betriebsgrundstück; Schuldrechtliche Vereinbarung; Erhebliche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; gewerbliche Nutzung; Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit; Nutzungsrecht; Wegfall des Ausschlussgrundes; Erlösauskehr

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 4 Satz 3; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 3 Abs. 4 S. 3 § 5 Abs. 1 lit. d
    Erlösauskehr; Rückübertragungsanspruch; Ausschlussgrund; Veräußerung; Wegfall des Ausschlussgrundes durch Veräußerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03
    Gemeinsamer Zweck der Ausschlusstatbestände in § 5 Abs. 1 VermG ist es, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch infrage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77, 80).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; investive Veräußerung; Erlösauskehr;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03
    Im Übrigen genügt es für einen - den Erlösauskehranspruch begründenden - Wegfall des Restitutionsausschlussgrundes, dass der Wegfall des Ausschlussgrundes in der Veräußerung angelegt ist (so für die investive Veräußerung Urteil vom 11. April 2002 - BVerwG 7 C 20.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 7).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 11.00

    Restitutionsausschluss; komplexer Wohnungsbau; Unmöglichkeit der Rückgabe von der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann dem Anspruch auf Erlösauskehr (§ 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG) der Restitutionsausschlussgrund des § 5 VermG nicht entgegengehalten werden, wenn durch die wirksame Veräußerung eines Vermögenswerts die Tatbestandsvoraussetzungen des Ausschlussgrundes entfallen sind (vgl. Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 11.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 5).
  • BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00

    Restitution; Grundstück; Überschuldung; Unternehmen; Unternehmensgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 10.04.2003 - 8 B 8.03
    Ein Nutzungsrecht wird durch die Rückübertragung nicht berührt (§ 17 Satz 1 VermG, vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 7 C 24.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 44).
  • BVerwG, 21.11.2005 - 7 B 36.05

    Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus dem investiven Verkauf mehrerer vom

    Die allein geltend gemachte Divergenz des angefochtenen Urteils zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2003 - BVerwG 8 B 8.03 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 38) liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Nach Ansicht der Beschwerde besteht ein solcher abstrakter Rechtssatzwiderspruch darin, dass das Verwaltungsgericht in der vorübergehenden Veräußerung der Grundstücke durch die B. GmbH an die Immobiliengesellschaft keine Unterbrechung der Einbeziehung der Grundstücke in die Unternehmenseinheit der B. GmbH gesehen hat, während das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 10. April 2003 (a.a.O.) angenommen habe, dass j e d e wirksame Veräußerung den Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG entfallen lasse.

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Zwar trifft es zu, dass eine Veräußerung von in die Unternehmenseinheit einbezogenen Grundstücken den Wegfall des Restitutionsausschlussgrundes nach § 5 Abs. 1 lit. d VermG bewirken kann, denn ein Unternehmen muss insbesondere dann nicht zur Sicherung seiner Lebensfähigkeit gegen die Rückgabe eines Grundstücks geschützt werden, wenn es durch dessen Veräußerung dokumentiert, dass es auf die fortdauernde Einbindung des Vermögenswerts in den Unternehmenszusammenhang nicht angewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. April 2003 - 8 B 8.03 -, juris [Rn. 6]; BVerwG, Urt. v. 22. April 2004 - 7 C 15.03 -, juris [Rn. 16], Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41); der Restitutionsausschlussgrund entfällt von dem Zeitpunkt an, von dem an das Grundstück ohne erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens zurückgegeben werden kann, was grundsätzlich der Zeitpunkt, von dem an das Grundstück nicht mehr im Eigentum des Unternehmens steht, und damit der Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist; im Übrigen genügt es für einen Wegfall des Restitutionsausschlussgrundes, dass der Wegfall des Ausschlussgrundes in der Veräußerung angelegt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. April 2003 - 8 B 8.03 -, juris [Rn. 10]).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 14.06.2005 - 8 B 8.03   

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https://dejure.org/2005,33741
OVG Berlin, 14.06.2005 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2005,33741)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.06.2005 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2005,33741)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2005,33741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Angemessenheit polizeilicher Aufklärungsmaßnahmen; Fehlschlagen der Täterermittlung; Fehlerfreie Ausübung des Ermessens

  • Judicialis

    StVZO § 31 a Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

    Ob ein solcher Zugang für die Bejahung ausreichender behördlicher Ermittlungsmaßnahmen überhaupt notwendig ist (vgl. hierzu einerseits - maßgebend allein auf die Sicht der Behörde abstellend - Hessischer VGH, a.a.O., Rn. 27, 29; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. März 2006, a.a.O., Rn. 14; andererseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2013 - 8 B 173/13 -, juris Rn. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 11 CS 06.607 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 7. November 2008 - 11 CS 08.2650 -, juris Rn. 18; VG Hamburg, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 15 E 4571/14 -, juris Rn. 18), wozu der Senat mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1987 - BVerwG 7 B 139.87 -, juris Rn. 2 ["benachrichtigen"]; Urteil vom 13. Oktober 1978, a.a.O., Rn. 18; Beschluss vom 14. Mai 1997 - BVerwG 3 B 28.97 -, juris Rn. 3 ["in Kenntnis setzen"]) neigt (ebenso bereits OVG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2005 - OVG 8 B 8.03 -, juris Rn. 22), kann angesichts dessen offen bleiben.
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Die Beweislast für den Zugang des Fragebogens trägt der Beklagte (Bay. VGH, Urt. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 -, juris Rn. 20; OVG Berlin, Urt. v. 14.6.2005 - 8 B 8.03 -, juris Rn. 22).
  • VG Minden, 29.11.2019 - 2 L 1050/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2005 - 8 B 8.03 -, juris; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 31a StVZO Rn. 62.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - 1 N 134.09

    Angemessenheit der behördlichen Aufklärungsbemühungen bei Fahrtenbuchauflage

    Ebenso wenig weicht das Verwaltungsgericht von dem Urteil des OVG Berlin vom 14. Juni 2005 - 8 B 8.03 - ab.
  • VG Frankfurt/Oder, 05.09.2019 - 2 L 381/19

    Führung eines Fahrtenbuches

    Bei einer Kennzeichenanzeige genügt es mithin in der Regel, dem Halter unverzüglich einen Anhörungsbogen zuzusenden, in dem der erhobene Vorwurf hinreichend deutlich benannt ist, wobei die hierzu eingeräumte Anhörungsfrist im Regelfall zwei Wochen nicht überschreiten darf (vgl. zu alledem: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2005 - 8 B 8.03 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03   

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https://dejure.org/2006,34164
OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2006,34164)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2006 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2006,34164)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 8 B 8.03 (https://dejure.org/2006,34164)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage - Erforderlichen Ermittlungsumfang der Bußgeldbehörde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Eine solche Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 [111]; vom 13. Oktober 1978 - 7 C 77.74 - NJW 1979, 1054 und vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 -, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, 15 und 18 und vom 17. Mai 1993 - BVerwG 11 B 50.93 -).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Bei einer Kennzeichenanzeige genügt es in der Regel, dem Halter unverzüglich einen Anhörungsbogen zuzusenden, in dem der erhobene Vorwurf hinreichend deutlich benannt ist, wobei die hierzu eingeräumte Anhörungsfrist im Regelfall zwei Wochen nicht überschreiten darf (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 1997 - 3 B 28.97 - zitiert nach JURIS).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139.97 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17 und v. 14. Mai 1997, a. a. O.), der sich der Senat in seiner bisherigen Entscheidungspraxis angeschlossen hat, ist zudem anerkannt, dass eine verspätete Anhörung die Anordnung der Fahrtenbuchauflage nicht ausschließt, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich ist.

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 -, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, 15 und 18 und vom 17. Mai 1993 - BVerwG 11 B 50.93 -).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Damit ist die Grenze der Verhältnismäßigkeit, die nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 [229 f.] = NJW 1995, 2866) bei einer Geldbuße von 40, 00 EUR sowie der Eintragung mit einem Punkt im Verkehrszentralregister verläuft, gewahrt (vgl. § 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
  • BVerwG, 20.05.1997 - 7 B 139.97

    Unzulässigkeit der Beschwerde des Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 1987 - 7 B 139.97 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17 und v. 14. Mai 1997, a. a. O.), der sich der Senat in seiner bisherigen Entscheidungspraxis angeschlossen hat, ist zudem anerkannt, dass eine verspätete Anhörung die Anordnung der Fahrtenbuchauflage nicht ausschließt, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich ist.
  • BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 -, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, 15 und 18 und vom 17. Mai 1993 - BVerwG 11 B 50.93 -).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 -, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - und vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, 15 und 18 und vom 17. Mai 1993 - BVerwG 11 B 50.93 -).
  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Eine solche Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 [111]; vom 13. Oktober 1978 - 7 C 77.74 - NJW 1979, 1054 und vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Eine solche Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 [111]; vom 13. Oktober 1978 - 7 C 77.74 - NJW 1979, 1054 und vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - 8 B 8.03
    Wie das Bundesverwaltungsgericht weiter betont hat (Urteil vom 23. April 1971 - 7 C 66.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 7), können sich Art und Umfang der Tätigkeit der Behörde, den Fahrzeugführer nach einem Verkehrsverstoß zu ermitteln, an der Erklärung des Fahrzeughalters ausrichten.
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