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   VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349   

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VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349 (https://dejure.org/1999,18530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.1999 - 8 B 97.1349 (https://dejure.org/1999,18530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 1999 - 8 B 97.1349 (https://dejure.org/1999,18530)
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Wird zitiert von ... (43)

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Da es sich bei der E* Hellip straße um einen Weg mit eigener Flurnummer gehandelt hat, mussten sie gleichwohl nicht mit einem Herausgreifen der Wegefläche auf diese Grundstücke rechnen (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 = juris Rn. 55; U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 43; U.v. 3.12.1996 - 8 B 96.1086 - BayVBl 1997, 372 = juris Rn. 19).

    Gegen das Vorliegen einer nur geringfügigen bzw. unwesentlichen Änderung spricht vorliegend nicht nur die Tatsache, dass die Verbreiterung relativ umfangreiche Grundstücksflächen (betreffend den Kläger ca. 600 m 2 ) in Anspruch nimmt (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 8, 43).

    Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 35 ff.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung bzw. Beseitigung zu erlangen.

    Die Verlagerung der Verkehrsfläche der E* Hellip straße auf die klägerischen Grundstücke hat die Beklagte als Straßenbaubehörde zu verantworten (vgl. BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 35 ff.).

  • VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.481

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    Für Folgenbeseitigungsansprüche aufgrund hoheitlicher Eingriffe im Zusammenhang mit dem Bau, der Änderung oder der Unterhaltung landesrechtlicher Straßen oder Wege im Sinne des Art. 3 BayStrWG sind deshalb als Grundlagen dieses Rechtsinstituts vor allem die Art. 3 Abs. 1, Art. 101 und Art. 103 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV; Rechtsstaatsprinzip, Handlungsfreiheit, Eigentumsgewährleistung) heranzuziehen (vgl. BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 31).

    Der Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, dass durch einen der Beklagten zuzurechnenden hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Klägers verletzt wird, und dass durch den Eingriff ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, BVerwGE 94, 100/104; BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 32).

    Wenn sich ein Weg in ein Privatgrundstück hineinverlagert, so beruht dies letztlich auf einem Unterlassen der Straßenverwaltung - das heißt auf einer fehlenden oder nicht hinreichend wiederkehrenden Kontrolle der Grenzen des Straßengrundstücks (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 34; VG Augsburg, U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.).

    Es liegt deshalb nahe, sie auch für die Folgen heranzuziehen, die sich aus Unterlassungen in diesem Bereich, z.B. der Zulassung eines "tatsächlich-öffentlichen", aber nicht gewidmeten Wegs ergeben (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 37).

    Denn sie trägt die Verantwortung dafür, dass sich die von ihr eröffnete Nutzung der Anlage in den Grenzen des Rechts hält (vgl. BayVGH U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - juris Rn. 27; v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 juris Rn. 39, 41; VG Augsburg U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.; Häußler in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 10, Rn. 9).

    Gründe für eine Unmöglichkeit oder eine Unzumutbarkeit der Folgenbeseitigung sind nicht ersichtlich (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 46 ff.).

  • VG München, 08.02.2013 - M 2 K 13.480

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    Für Folgenbeseitigungsansprüche aufgrund hoheitlicher Eingriffe im Zusammenhang mit dem Bau, der Änderung oder der Unterhaltung landesrechtlicher Straßen oder Wege im Sinne des Art. 3 BayStrWG sind deshalb als Grundlagen dieses Rechtsinstituts vor allem die Art. 3 Abs. 1, Art. 101 und Art. 103 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV; Rechtsstaatsprinzip, Handlungsfreiheit, Eigentumsgewährleistung) heranzuziehen (vgl. BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 31).

    Der Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, dass durch einen der Beklagten zuzurechnenden hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Klägers verletzt wird, und dass durch den Eingriff ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, BVerwGE 94, 100/104; BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 32).

    Wenn sich ein Weg in ein Privatgrundstück hineinverlagert, so beruht dies letztlich auf einem Unterlassen der Straßenverwaltung - das heißt auf einer fehlenden oder nicht hinreichend wiederkehrenden Kontrolle der Grenzen des Straßengrundstücks (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 34; VG Augsburg, U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.).

    Es liegt deshalb nahe, sie auch für die Folgen heranzuziehen, die sich aus Unterlassungen in diesem Bereich, z.B. der Zulassung eines "tatsächlich-öffentlichen", aber nicht gewidmeten Wegs ergeben (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 37).

    Denn sie trägt die Verantwortung dafür, dass sich die von ihr eröffnete Nutzung der Anlage in den Grenzen des Rechts hält (vgl. BayVGH U.v. 15.5.1990 - 8 B 86.558 - juris Rn. 27; v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 juris Rn. 39, 41; VG Augsburg U.v. 24.3.2004 - Au 6 K 02.1344 - juris Rn. 26 ff.; Häußler in: Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 10, Rn. 9).

    Gründe für eine Unmöglichkeit oder eine Unzumutbarkeit der Folgenbeseitigung sind nicht ersichtlich (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 46 ff.).

  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer

    Ansonsten muss er dem Umstand ins Auge sehen, dass er nach Art. 10 Abs. 1 BayStrWG die Verantwortung für die Verlagerung der Wegefläche in das Privatgrundstück des Antragstellers trägt und dass er insoweit deshalb unter Umständen durch Leistungsklage des Antragstellers auf Beseitigung der Wegefläche in Anspruch genommen werden kann (vgl. BayVGH vom 15.9.1999 = BayVBl 2000, 345).
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352

    Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer

    Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. dazu BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um von dieser die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung zu erlangen.
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Da es sich um einen Weg mit eigener Flurnummer gehandelt hat, mussten sie gleichwohl nicht mit einem Herausgreifen der Wegefläche auf diese Grundstücke rechnen (vgl. BayVGH, U.v. 3.12.1996 - 8 B 96.1086 - BayVBl 1997, 372 = juris Rn. 19; U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 43; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 = juris Rn. 55).

    Gegen das Vorliegen einer nur geringfügigen bzw. unwesentlichen Änderung spricht vorliegend, dass die Verbreiterung relativ umfangreiche Grundstücksflächen (betreffend den Kläger ca. 400 m 2 ) in Anspruch nimmt (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 8, 43).

    Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 35 ff.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung bzw. Beseitigung zu erlangen.

  • VGH Bayern, 10.01.2013 - 8 B 12.305

    Auch im bayerischen Straßen- und Wegerecht bleibt nach der Verjährung eines

    Diese Verantwortung hat insbesondere die Verpflichtung zum Inhalt, den Bestand einer Straße und ihren Verbleib in dem gewidmeten Wegegrundstück regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Wegefläche im Fall einer Verlagerung in das gewidmete Wegegrundstück hinein zurückverlegt wird (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 ff.).
  • VGH Bayern, 31.03.2005 - 8 ZB 04.2279

    Fehlen von Datum und Unterschrift auf Karteiblatt in Straßenverzeichnis

    Für Folgenbeseitigungsansprüche auf Grund hoheitlicher Eingriffe im Zusammenhang mit dem Bau, der Änderung oder der Unterhaltung von Landesstraßen im Sinn von Art. 3 BayStrWG sind deshalb als Grundlagen dieses Rechtsinstituts vor allem Art. 3 Abs. 1, Art. 101 und Art. 100 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung (BV) heranzuziehen (vgl. BayVGH vom 4.8.1998 BayVBl 1999, 436; vom 15.9.1999 BayVBl 2000, 345).
  • VG München, 09.07.2013 - M 2 K 12.5114

    Straßen- und Wegerecht; Herausgabeanspruch hinsichtlich Straßengrundstücken;

    ..., der Beklagte, dem als zuständiger Straßenbaubehörde (Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG) die Eröffnung und Unterhaltung des Verkehrs auf dem Grundstück des Klägers zurechenbar ist, Besitzer (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 47).

    Der Beklagte, der Besitz an diesem Grundstück hat, soweit es als tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche genutzt wird (BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 47), muss, nachdem trotz der über 40jährigen Nutzung auch eine Verjährung dieses Anspruchs nicht in Betracht kommt (§ 902 Abs. 1 Satz 1 BGB), diesen Teil des Grundstücks an den Eigentümer herausgeben.

    Sein Klagebegehren könnte der Kläger insoweit nur mittels eines Folgenbeseitigungsanspruchs erreichen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 15.9.1999 - 8 B 97.1349 - juris Rn. 31), der jedoch vorliegend unbeschadet der Frage, welche Verjährungsfrist insoweit im Einzelnen anzuwenden ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - juris Rn. 15; U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - juris Rn. 24) unter jedem denkbaren rechtlichen Ansatzpunkt verjährt ist.

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    Hierzu muss er sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden - und ggf. auch an die zuständige Straßenbaubehörde, wenn die Beseitigung der Verkehrsfläche inmitten steht (vgl. dazu BayVGH, U.v. 15.09.1999 - 8 B 97.1349 - BayVBl 2000, 345 = juris Rn. 34 f.; B.v. 10.1.2013 - 8 B 12.305 - BayVBl 2013, 606 = juris Rn. 18) -, um von dieser die (straßenverkehrsrechtliche) Freigabe der Verkehrsfläche durch Zustimmung zur Sperrung zu erlangen.
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331

    Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 8 B 15.522

    Gewidmete Straßenflächen als Anknüpfungspunkt für naturschutzrechtliche oder auch

  • VGH Bayern, 23.09.2013 - 8 ZB 12.2525

    Straßenbaulast für eine Stützmauer auf privatem Grundstück

  • VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16

    Grenzabstand; Grenze; Holzpfahl; Landwirt; Schwengelrecht; Seitenstreifen; Straße

  • VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41

    Inhalt einer öffentlich-rechtlichen Baulastenvereinbarung - Verjährung

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582

    Anliegergebrauch verschafft zwar Recht zur angemessenen Nutzung, aber kein

  • VG Regensburg, 03.12.2020 - RO 2 K 17.782

    Erfolgreiche Klage auf Duldung des Rückbaus von auf einem Privatgrundstück

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 8 C 16.1648

    Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds zur Erzwingung einer vollstreckbaren

  • VG Bayreuth, 24.07.2018 - B 1 K 16.149

    Verpflichtung zur Wiederherstellung eines öffentlichen Feldwegs

  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 8 ZB 22.265

    Verlegung eines öffentlichen Feld- und Waldweges

  • VG München, 21.05.2014 - M 23 K 13.4080

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche

  • VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Konkurrenz von privatem

  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 10 S 19.02256

    Duldung des Befahrens und Betretens eines Wegedreiecks, keine gewidmete Straße,

  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1384

    Metallbügel entlang Grünstreifen; Beseitigungsanspruch eines Anliegers

  • VGH Bayern, 05.12.2003 - 8 B 96.3098

    Zulässigkeit des Reitens auf aus sachlichen Gründen als beschränkt-öffentliche

  • VG München, 12.03.2019 - M 2 K 18.3545

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

  • FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 227/10

    Verzinsung Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Voraussetzungen für die

  • VGH Bayern, 23.06.2009 - 8 ZB 08.2156

    Frühere Nichtnutzung begründet keinen Anspruch auf Einziehung

  • VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.5416

    Anspruch auf Wiederherstellung eines Weges

  • VG Regensburg, 15.03.2015 - RO 2 K 13.2216

    Kein Anspruch auf Anpassung eines gerichtlichen Vergleichs

  • VG Regensburg, 10.08.2023 - RO 2 K 20.2641

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweg, Klagebefugnis der Beteiligten

  • VG Regensburg, 15.02.2023 - RN 2 K 17.2165

    Rechtsschutz gegen die Einziehung eines Feldwegs

  • VG München, 13.10.2015 - M 2 K 15.1586

    Beseitigung einer tatsächlich-öffentlichen Straße

  • VG München, 04.08.2015 - M 2 S 15.3089

    Vorzeitige Besitzeinweisung für Straßenverbreiterung

  • VG Bayreuth, 29.03.2011 - B 1 K 09.642

    Leistungsklage auf Beseitigung eines Straßenpflasters

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486

    Begründung des Sofortvollzugs; tatsächlich öffentlicher Weg; längs des Weges

  • VG München, 25.06.2021 - M 2 K 18.3066

    Anspruch auf Beseitigung eines Gemeindeweges von einem privaten Grundstück

  • VG München, 12.01.2016 - M 2 K 15.434

    Anspruch auf Beseitigung eines Entwässerungsrohrs

  • VG München, 02.10.2012 - M 2 K 12.967

    Klage eines Anliegers und Baulastträgers gegen Einziehung eines Feldwegs

  • VG München, 02.10.2012 - M 2 K 12.968

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs; Klagebefugnis gegen Einziehung

  • VG Ansbach, 04.04.2008 - AN 10 K 07.02485

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch (Schließung eines Fußweges);

  • VG München, 01.07.2014 - M 23 K 13.861
  • VG München, 28.09.2009 - M 2 E 09.1539

    Einstweilige Anordnung; Untersagung von Bauarbeiten; Anliegergebrauch

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