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   BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94   

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https://dejure.org/1994,2634
BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94 (https://dejure.org/1994,2634)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94 (https://dejure.org/1994,2634)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 8 BH (Kn) 1/94 (https://dejure.org/1994,2634)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 209
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 20.3.1979 - 1 BvR 111/74, 1 BvR 283/78 = BVerfGE 51, 1 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5 und des mit dem RAG 1982 neugeregelten Auslandsrentenrechts.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 20. März 1979 (BVerfGE 51, 1 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5; bekanntgegeben am 13. Juni 1979, hierzu BT-Drucks 9/458, S 27) für mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar erklärt, daß Ausländern im Ausland ihre Rente nicht ausgezahlt und ihnen auch kein Anspruch auf eine angemessene Erstattung der Beiträge eingeräumt werde.

    Das BVerfG hielt damals vor allem die vorgesehene Beitragserstattung nach erfüllter Wartezeit der Höhe nach für unangemessen, da sie weder die bei Pflichtversicherten vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge noch eine angemessene Verzinsung der Beiträge umfaßte; es überließ es dem Gesetzgeber, im einzelnen die Bedingungen festzulegen, um der Höhe nach die Angemessenheit der Beitragserstattung herbeizuführen (BVerfGE 51, 1, 29 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5).

    Der Entscheidung des BVerfG ist zu entnehmen, daß die alte Regelung, die dem Ausländer im Nichtabkommens-Ausland lediglich die auch dem Kläger gewährte Beitragserstattung zubilligte, in Ermangelung eines ihm gleichzeitig zur Wahl stehenden Rentenanspruchs (lediglich) insoweit verfassungswidrig war, als sie der Höhe nach unangemessen war (BVerfGE 51, 1 f, 29 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5).

  • BSG, 08.08.1994 - 9 BV 93/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94
    Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, daß der Antragsteller letztlich nicht erreichen kann, was er im Prozeß erreichen will (Anschluß an BSG vom 2.2.1993 - 11 BAr 109/92; BSG vom 8.8.1994 - 9 BV 93/94).

    Die Prozeßkostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auch auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG vom 2. Februar 1993 - 11 BAr 109/92; ebenso BSG vom 8. August 1994 - 9 BV 93/94).

  • BSG, 02.02.1993 - 11 BAr 109/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94
    Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, daß der Antragsteller letztlich nicht erreichen kann, was er im Prozeß erreichen will (Anschluß an BSG vom 2.2.1993 - 11 BAr 109/92; BSG vom 8.8.1994 - 9 BV 93/94).

    Die Prozeßkostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auch auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG vom 2. Februar 1993 - 11 BAr 109/92; ebenso BSG vom 8. August 1994 - 9 BV 93/94).

  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94
    Kann die Rücknahme eines - unterstelltermaßen rechtswidrigen - Verwaltungsakts keine Auswirkung mehr haben, etwa wegen Ablauf der Vier-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 SGB X, besteht von vornherein kein Überprüfungsanspruch mehr (BSG vom 6. März 1991, BSGE 68, 180 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 1; ebenso Bundesverwaltungsgericht vom 1. Februar 1993, Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 15).
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger

    Denn das BSG hat die Regelung des § 44 Abs. 4 S 1 SGB X über ihren engen Wortlaut hinaus dahin ausgelegt, dass bereits die Rücknahme des belastenden Verwaltungsaktes bei Eingreifen der "Verfallklausel" des § 44 Abs. 4 SGB X "schlechthin" ausgeschlossen ist (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 1; BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1).
  • BSG, 16.10.2014 - B 13 R 282/14 B

    Gegenstand einer Untätigkeitsklage nach § 88 Abs 1 SGG

    PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auch auf eigene Kosten führen würde (BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1, stRspr).
  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 192/05 B

    Erledigungserklärung und Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn Prozesskostenhilfe ermöglicht es einem Bedürftigen nicht, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auch auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1 S 2; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2001, B 11 AL 249/00 B; BSG, Beschluss vom 17. Dezember 2001, B 7 AL 218/01 B, sowie BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997, 1 BvR 296/94, NJW 1997, 2745 ).
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