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   BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19   

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https://dejure.org/2019,21385
BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19 (https://dejure.org/2019,21385)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2019 - 8 C 1.19 (https://dejure.org/2019,21385)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 (https://dejure.org/2019,21385)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um eine Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) wegen eines infolge einer Flucht aus der DDR erlittenen Gesundheitsschadens; Vorliegen von hoheitlichen Maßnahmen im Einzelfall bei den in der DDR eingesetzten ...

  • doev.de PDF

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

  • rewis.io

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsstreit um eine Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ( VwRehaG ) wegen eines infolge einer Flucht aus der DDR erlittenen Gesundheitsschadens; Vorliegen von hoheitlichen Maßnahmen im Einzelfall bei den in der DDR eingesetzten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsschäden durch DDR-Grenzsicherung: DDR-Flüchtlinge können rehabilitiert werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nach traumatischer Flucht aus DDR Entschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 166, 200
  • NVwZ-RR 2020, 91
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00

    verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    Sie unterliegen mithin der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 26. September 1996 - 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 und vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 13).

    Jedenfalls waren sie von der Tendenz und Absicht getragen, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - juris Rn. 6; Urteil vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 17 und Leitsatz 1), und stellten deshalb Willkürakte im Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 2 VwRehaG dar.

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Staatspraxis der DDR die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schusswaffen, Selbstschussanlagen oder Minen zur Vermeidung einer Flucht aus der DDR in Kauf nahm (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 und vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Grenzregime der DDR der Durchsetzung des Verbots, die Grenze zu überschreiten, schlechthin Vorrang gab vor dem Lebensrecht von Menschen und offensichtlich und unerträglich gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte verstieß (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - BGHSt 39, 1 , vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 , vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 - BGHSt 40, 241 und - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).

  • BVerwG, 01.10.2018 - 3 B 20.17

    Ergänzung der erteilten Rehabilitierungsbescheinigung hinsichtlich Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    Derartige Maßnahmen können nicht mehr dem allgemeinen Schicksal der Bevölkerung in der DDR zugerechnet werden, sondern stellen, sobald sie sich gegen eine einzelne Person konkretisieren, individuelle Verfolgung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 3 B 20.17 - juris Rn. 11).

    Sie bezieht sich konkret auf den betreffenden Fluchtversuch und richtet sich individuell gegen die flüchtende Person (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 3 B 20.17 - ZOV 2018, 228 f. Rn. 11 zur Konkretisierung so genannter Zersetzungsmaßnahmen des MfS).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Staatspraxis der DDR die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schusswaffen, Selbstschussanlagen oder Minen zur Vermeidung einer Flucht aus der DDR in Kauf nahm (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 und vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Grenzregime der DDR der Durchsetzung des Verbots, die Grenze zu überschreiten, schlechthin Vorrang gab vor dem Lebensrecht von Menschen und offensichtlich und unerträglich gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte verstieß (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - BGHSt 39, 1 , vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 , vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 - BGHSt 40, 241 und - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    Sie unterliegen mithin der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 26. September 1996 - 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 und vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 13).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Grenzregime der DDR der Durchsetzung des Verbots, die Grenze zu überschreiten, schlechthin Vorrang gab vor dem Lebensrecht von Menschen und offensichtlich und unerträglich gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte verstieß (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - BGHSt 39, 1 , vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 , vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 - BGHSt 40, 241 und - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Grenzregime der DDR der Durchsetzung des Verbots, die Grenze zu überschreiten, schlechthin Vorrang gab vor dem Lebensrecht von Menschen und offensichtlich und unerträglich gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte verstieß (vgl. BGH, Urteile vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 - BGHSt 39, 1 , vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - BGHSt 39, 168 , vom 26. Juli 1994 - 5 StR 167/94 - BGHSt 40, 241 und - 5 StR 98/94 - BGHSt 40, 218 ).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    Dabei genügt es, dass die erlittene Traumatisierung sowie die nachfolgend diagnostizierten psychischen Störungen durch das Fluchtgeschehen zumindest mitverursacht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 2003 - 3 C 1.03 - BVerwGE 119, 102 ).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    Die Praxis der DDR, die innerdeutsche Grenze mit Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Schießbefehl zu sichern, war unmenschlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1851, 1853, 1875, 1852/94 - BVerfGE 95, 96 unter Bezugnahme auf Urteil vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73 - BVerfGE 36, 1 ).
  • BVerwG, 29.07.2003 - 3 B 72.03
    Auszug aus BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19
    Davon wäre nur auszugehen, wenn sie ihm in Anknüpfung an bestimmte, regelmäßig unverfügbare Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zufügten, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Gemeinschaft ausgrenzten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 3 B 72.03 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 3 PKH 8.13

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; nicht rehabilitierungsfähige Nachteile

  • BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 7.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur bei klärungsfähiger und

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher

    Solche Maßnahmen können nicht mehr dem allgemeinen Schicksal der Bevölkerung der DDR zugerechnet werden, sondern stellen, sobald sie sich gegen eine einzelne Person konkretisieren und unmittelbar in deren Rechte eingreifen, individuelle Verfolgung dar (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 13).

    Zwar trafen die allgemeinkundigen Beschränkungen der Reisefreiheit und der faktischen Unmöglichkeit der Ausreise aus der DDR alle DDR-Bürger schon seit der Gründung der DDR, besonders aber seit dem Bau der Mauer, gleichermaßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 3 PKH 8.13 <3 B 30.13 > - juris Rn. 6; Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 13).

    Die Vorschrift erfasst einen Kernbestand von Regeln, die schlechthin verbindlich für jeden Staat sein müssen, der den Namen Rechtsstaat für sich in Anspruch nimmt (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 16, vgl. auch BT-Drs. 12/4994 S. 23).

    Diese ist bei Maßnahmen zu bejahen, die von der Tendenz und der Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (BVerwG, Urteile vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 LS 2 und S. 9 sowie vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 18).

    Dabei genügt es, dass die diagnostizierten psychischen Erkrankungen durch die erlittenen Maßnahmen zumindest mitverursacht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 19 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.12.2021 - 8 B 22.21

    Revisionszulassung wegen Divergenz; rehabilitierungsfähige, rechtsstaatswidrige

    Das angegriffene Urteil beruht auf der geltend gemachten Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - (BVerwGE 166, 200).

    Solche Maßnahmen können nicht mehr dem allgemeinen Schicksal der Bevölkerung der DDR zugerechnet werden, sondern stellen, sobald sie sich gegen eine einzelne Person konkretisieren und unmittelbar in dessen Rechte eingreifen, individuelle Verfolgung dar (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - BVerwGE 166, 200 Rn. 13).

  • VG Ansbach, 23.02.2022 - AN 1 K 21.00523

    Behandlungsbedürftige psychische Erkrankung kein auf einen Dienstunfall

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 24.7.2019 - 8 C 1/19 - BVerwGE 166, 200-205, Rn. 19) genüge die Mitursächlichkeit einer posttraumatischen Belastungsstörung zur Gewährung staatlicher Leistungen (dort im Rahmen einer Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR).

    Das klägerseits angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2019 (8 C 1/19) beziehe sich inhaltlich auf eine vergangene Flucht aus der DDR und der damit zusammenhängenden verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.

  • BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen der erlittenen

    Allerdings widerspricht der entscheidungstragende Rechtssatz des angegriffenen Urteils, ein willkürlicher Eingriff im Sinne des § 1 VwRehaG könne erst bei krassesten und eklatantesten Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip vorliegen, dem entscheidungstragenden Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - (BVerwGE 166, 200 Rn. 16 und 18), wonach es genügt, dass die Maßnahme in schwerwiegender Weise gegen die in § 1 Abs. 2 VwRehaG genannten rechtsstaatlichen Grundsätze verstößt und entweder der politischen Verfolgung gedient hat oder als Willkür im Einzelfall einzuordnen ist, weil sie von der Tendenz und Absicht getragen war, den Adressaten bewusst zu benachteiligen (dazu vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 32).
  • BVerwG, 13.01.2021 - 8 PKH 12.20

    Erfolglosigkeit der Beschwerde mangels Erfolgsaussichten in der Hauptsache

    Ein Zulassungsgrund lässt sich auch nicht dem Verweis des Klägers auf das Urteil des Senats vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - (BVerwGE 166, 200) entnehmen.
  • BVerwG, 03.06.2022 - 8 PKH 3.22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag für eine Klage auf

    Soweit er geltend macht, das Urteil des Verwaltungsgerichts stehe nicht mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2019 - 8 C 1.19 - (BVerwGE 166, 200) im Einklang, rügt er lediglich eine - vermeintlich - fehlerhafte Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat.
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