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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,4516
OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10.OVG (https://dejure.org/2010,4516)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.12.2010 - 8 C 10600/10.OVG (https://dejure.org/2010,4516)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG (https://dejure.org/2010,4516)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 2a BauGB, § 214 Abs 3 S 2 BauGB
    Normenkontrolle Bebauungsplan; Alternativprüfung; Gebot der Konfliktbewältigung; Licht- und Lärmimmissionen Baseballstadion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Alternativenprüfung bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Lärmschutz für Anwohner eines Baseballstadions; Gebot der Konfliktbewältigung im Bebauungsplanverfahren bezogen auf Lichtimmissionen der Flutlichtanlage eines Baseballstadions

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Alternativenprüfung bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Lärmschutz für Anwohner eines Baseballstadions; Gebot der Konfliktbewältigung im Bebauungsplanverfahren bezogen auf Lichtimmissionen der Flutlichtanlage eines Baseballstadions

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baseballplatz und Lärmschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lärmschutzbelange bei einem Baseballplatz

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 580
  • BauR 2011, 1127
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Dies ist zu verneinen, wenn z.B. durch Auflagen im Baugenehmigungsverfahren oder durch angemessene Beschränkungen des Sportbetriebs Hindernisse überwindbar sind (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 12. August 1999, BVerwGE 109, 246 und Rn. 24, m.w.N.).

    Die Einhaltung der Anforderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung ist insbesondere zu prüfen und hoheitlich durchzusetzen, wenn die Anlage einer anderen als immissionsschutzrechtlichen, zum Beispiel einer baurechtlichen Genehmigung bedarf und genehmigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 1999, a.a.O., Rn. 22, m.w.N.).

    Schließlich wäre es auch abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde davon ausginge, dass Sportlärm bis zu den in § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV genannten Werten ohne weiteres hinzunehmen sei, und sie deshalb naheliegende und verhältnismäßige Möglichkeiten einer geringeren Sportlärmbeeinträchtigung benachbarter Gebiete gar nicht in Erwägung zöge (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 12. August 1999, a.a.O., Rn. 24 bis 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10

    Bebauungsplan für Mainzer Stadion "Coface-Arena" überwiegend rechtmäßig -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Denn schon die Baulichkeiten für das Fußballstadion genügen diesen Anforderungen im Hinblick auf das im dortigen Bebauungsplan zugelassene unbegrünte Parkdeck nicht mehr vollständig (vgl. im Einzelnen das Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 - 8 C 10150/10.OVG -, S. 42 ff.).

    Zunächst bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Bebauungsplan aus artenschutzrechtlichen Gründen vollzugsunfähig wäre, weil seine Verwirklichung zwangsläufig an artenschutzrechtlichen Verboten scheitern würde (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 8 C 10150/10.OVG -, S. 18, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren trotz prognostizierter verbesserter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Zu den abwägungserheblichen Belangen gehört das Interesse von außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümern an der Vermeidung von (z.B. Lärm-)Immissionen, die durch eine im Bebauungsplan festgesetzte Sportanlage in der Umgebung des Bebauungsplangebiets verursacht werden (vgl. z.B. VGH BW, Beschluss vom 6. März 1998 - 8 S 1338/97 -, juris, Rn. 18 f.).

    Das Interesse der Antragsteller, von vermehrten Lärm- (und gegebenenfalls auch Licht-)Immissionen durch den Betrieb des durch den Bebauungsplan ermöglichten Baseball-Stadions verschont zu bleiben, ist trotz der relativ großen Entfernung ihrer Grundstücke noch abwägungsrelevant, weil die Grundstücke im Wohngebiet "Am Lungenberg" als Immissionspunkt 3 (IP 3) in die schalltechnische Untersuchung einbezogen wurden und diese immerhin ergeben hat, dass der maßgebliche Immissionsrichtwert (IRW) der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - bei Sonntagsspielbetrieb in der Ruhezeit überschritten und dann lediglich der erhöhte IRW für seltene Ereignisse deutlich unterschritten wird; zudem haben die Antragsteller diese gutachterlichen Feststellungen mit hinreichend substantiierten Ausführungen angegriffen und auch eine Verlagerung der Bewältigung von Belästigungen durch Lichtimmissionen einer etwaigen Flutlichtanlage in das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren als Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot gerügt (vgl. zur Antragsbefugnis in diesen Fällen auch VGH BW, Beschluss vom 6. März 1998, a.a.O., Rn. 19).

  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Dieser Belang der Antragsteller ist vorliegend auch nicht wegen erkennbar nur geringfügiger Betroffenheit ihrer Grundstücke von vornherein abwägungsunerheblich (vgl. zur fehlenden Antragsbefugnis in diesen Fällen z.B. BVerwG, NVwZ 1993, S. 468, 469 und NVwZ-RR 1993, S. 513; OVG NRW, NVwZ 1995, S. 703), obwohl sich die Grundstücke der Antragsteller in immerhin rund 225 m Entfernung von dem durch den Bebauungsplan ermöglichten Vorhaben befinden.
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Die Standortauswahl bei mehreren in Betracht kommenden Standorten erweist sich als rechtswidrig, wenn sich eine verworfene Alternative entweder als die eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn die Bevorzugung einer bestimmten Lösung auf einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange beruht (vgl. zum Fachplanungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988, BVerwGE 81, 128 und juris, Rn. 22; Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 - und juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Dieser Belang der Antragsteller ist vorliegend auch nicht wegen erkennbar nur geringfügiger Betroffenheit ihrer Grundstücke von vornherein abwägungsunerheblich (vgl. zur fehlenden Antragsbefugnis in diesen Fällen z.B. BVerwG, NVwZ 1993, S. 468, 469 und NVwZ-RR 1993, S. 513; OVG NRW, NVwZ 1995, S. 703), obwohl sich die Grundstücke der Antragsteller in immerhin rund 225 m Entfernung von dem durch den Bebauungsplan ermöglichten Vorhaben befinden.
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Sofern man den Stadtrat dennoch als verpflichtet ansehen würde, im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens eine eigene Standortalternativenprüfung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und zu bewerten, wäre ein im Verzicht darauf liegender Mangel im Abwägungsvorgang jedenfalls nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB unbeachtlich, weil eindeutig ohne Einfluss auf das Abwägungsergebnis geblieben (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003, BauR 2004, S. 1130).
  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Die Standortauswahl bei mehreren in Betracht kommenden Standorten erweist sich als rechtswidrig, wenn sich eine verworfene Alternative entweder als die eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn die Bevorzugung einer bestimmten Lösung auf einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange beruht (vgl. zum Fachplanungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988, BVerwGE 81, 128 und juris, Rn. 22; Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 - und juris, Rn. 42).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Andererseits kann der Verzicht auf die Einbeziehung von Alternativen in die Planung ein Abwägungsfehler sein, wenn sie naheliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987, BRS 47 Nr. 3 und juris, Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2006, BRS 70 Nr. 23 und juris, Rn. 55).
  • BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Divergenzrüge - Änderung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10
    Dieser Belang der Antragsteller ist vorliegend auch nicht wegen erkennbar nur geringfügiger Betroffenheit ihrer Grundstücke von vornherein abwägungsunerheblich (vgl. zur fehlenden Antragsbefugnis in diesen Fällen z.B. BVerwG, NVwZ 1993, S. 468, 469 und NVwZ-RR 1993, S. 513; OVG NRW, NVwZ 1995, S. 703), obwohl sich die Grundstücke der Antragsteller in immerhin rund 225 m Entfernung von dem durch den Bebauungsplan ermöglichten Vorhaben befinden.
  • VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11

    Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 40 der Antragsgegnerin

    Diese Kriterien erscheinen nachvollziehbar für eine Standortauswahl bezogen auf ein Sondergebiet Biogasanlage auf der Grundlage einer (nur erforderlichen) Grobanalyse (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2010 - 8 C 10600/10 - juris-Dokument, Rn 73).

    Auch das gegen den Gewerbepark F./Burgwald angeführte Argument der Unwirtschaftlichkeit wegen der größeren Entfernung zur HD-Gasleitung ist für die Auswahlentscheidung zulässig, die sich nicht auf umweltbezogene Aspekte zu beschränken braucht (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2010, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12

    Heranrücken von Wohnbebauung an Aussiedlerhof

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 60; Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und juris, Rn. 69 ff., BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, juris, Rn. 61).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12

    Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 -, BRS 47 Nr. 3 und juris; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12 -, ESOVGRP und juris, Rn. 40; Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 60; Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und juris, Rn. 69 ff., BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, juris, Rn. 61).
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 2 NE 11.2623

    Bebauungsplan "Richard-Wagner-Museum" der Stadt Bayreuth bleibt vollziehbar

    In welcher Form in Betracht kommende Alternativen in den Abwägungsvorgang einzubeziehen sind, hängt dabei ebenfalls vom Einzelfall ab (vgl. BVerwG a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz vom 22.12.2010 Az. 8C 10600/10 BauR 2011, 1127).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10758/12

    Normenkontrollverfahren gegen Einkaufszentrum in Kaiserslautern erfolglos

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 -, BRS 47 Nr. 3 und [...]; OVG RP, Urteil vom 23. Januar 2013 - 8 C 10782/12 -, ESOVGRP und [...], Rn. 40; Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und [...], Rn. 60; Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und [...], Rn. 69 ff., BayVGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, [...], Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, [...], Rn. 61).
  • VG Mainz, 30.03.2011 - 3 L 65/11

    Bingen - Globus kann Logistikzentrum erweitern

    Als Alternativen kommen solche Gestaltungen in Betracht, die aus Sicht der planenden Gemeinde als real mögliche Lösungen ernsthaft zu erwägen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, [...] [Rdnr. 71], m.w.N.).
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