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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,3402
OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08.OVG (https://dejure.org/2009,3402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.05.2009 - 8 C 11306/08.OVG (https://dejure.org/2009,3402)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 8 C 11306/08.OVG (https://dejure.org/2009,3402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre wegen fehlenden Sicherungsbedürfnisses für die Überplanung eines zentralen Grundstückes in einem Dorf mit 200 Einwohnern als Fläche für den Gemeinbedarf; Voraussetzung der hinreichenden Bestimmtheit des Planungskonzepts zur ...

  • Judicialis

    BauGB § 14; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 9; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Veränderungssperre; Sicherung; Sicherung der Planungskonzeption; Negativplanung; Verhinderungsplanung; Planung; positive

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdenverkehr oder Jugendwohngemeinschaft - die Grenzen der Veränderungssperre

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Veränderungssperre wegen Jugendwohngemeinschaft

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1631
  • ZfBR 2010, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Ob die geplante Festsetzung dem wahren Willen der Gemeinde entspricht, ist eine Frage des Einzelfalles und lässt sich nur anhand aller konkreten Umstände beantworten (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, NVwZ 1991, 875 ff.).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Dazu genügt, wenn sie eine bestimmte Art der baulichen Nutzung anstrebt (BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1990, NVwZ 1990, 558).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Für die Abgrenzung von Verhinderungsplanung und positiver Planungskonzeption ist letztlich entscheidend, ob die geplante "Festsetzung in ihrer eigentlichen gleichsam positiven Zielsetzung heute und hier - gewollt und erforderlich ist" (vgl. BVerwGE 40, 258 [262]).
  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Sie darf sich nicht in einer reinen Negativplanung erschöpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2007, ZfBR 2008, 70).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Eine Veränderungssperre, die der Gemeinde erst die Zeit für die Entwicklung eines bestimmten Planungskonzepts geben soll, ist jedoch mangels beachtlichen Sicherungsbedürfnisses unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004, ZfBR 2004, 460).
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 8 C 11306/08
    Die hinreichende Bestimmtheit des Planungskonzepts ist deshalb wesentlich, weil ohne sie nicht beurteilt werden kann, ob die Veränderungssperre der Sicherung der Planung dient und ob eine Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 25. November 2003, NVwZ 2004, 477 ff.).
  • VGH Bayern, 29.01.2015 - 9 N 15.213

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; Verlängerung einer Veränderungssperre;

    Auch der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 27. Mai 2009 Nr. 8 C 11306/08 verfängt nicht, weil der hier gegebene Sachverhalt nicht mit dem der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar ist.
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