Rechtsprechung
   AG Diez, 07.11.2018 - 8 C 130/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37724
AG Diez, 07.11.2018 - 8 C 130/18 (https://dejure.org/2018,37724)
AG Diez, Entscheidung vom 07.11.2018 - 8 C 130/18 (https://dejure.org/2018,37724)
AG Diez, Entscheidung vom 07. November 2018 - 8 C 130/18 (https://dejure.org/2018,37724)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch für Bagatellverstoß gegen die DSGVO

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Abmahnungen: 50 EUR Schmerzensgeld pro Spam-EMail?

  • heise.de (Pressebericht)

    Der Autovermieter Buchbinder lässt Kunden über sein Datenleck im Unklaren

  • heise.de (Pressebericht)

    Der Autovermieter Buchbinder lässt Kunden über sein Datenleck im Unklaren

  • medienrecht-urheberrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz nach DSGVO wegen unerwünschter Email-Werbung

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Grenzen des Schadensersatzes für unzulässigen Newsletter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein DSGVO-Schadensersatzanspruch bei Bagatellverstößen wegen unerlaubter E-Mail-Werbung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger E-Mail-Newsletter begründet per se keinen Anspruch auf Schmerzensgeld

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bei unzulässigem Newsletter

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unerlaubter Versand von Newsletter: Kein Schadensersatz nach DSGVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Bagatell-DSGVO-Verstößen

  • va-ra.com (Rechtsprechungsübersicht)

    DSGVO: Eine Zwischenbilanz

Papierfundstellen

  • K&R 2019, 284
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 760/19

    Löschung eines Posts und Sperrung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk durch

    Auch wenn in der Literatur unter Bezug auf Erwägungsgrund 146 der DSGVO vereinzelt die Auffassung vertreten wird, eine wirksame Durchsetzung europäischen Datenschutzrechts erfordere einen Abschreckungseffekt und den Verzicht auf die nach bisherigem Recht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.11.2016 - VI Z 530/15) geltende Erheblichkeitsschwelle (Gola, DSGVO, 2. Aufl. Art. 82 Rn 13 m.w.N.; so auch AG Dietz, Urteil vom 7.11.2018 - 8 C 130/18 -juris), rechtfertigt dies keinen Ausgleich immaterieller Bagatellschäden.
  • LG Zwickau, 14.09.2022 - 7 O 334/22

    Facebook-Datenleck

    Der Schaden ist zwar weit zu verstehen, er muss jedoch auch wirklich "erlitten" (ErwGr. 146 S. 6), das heißt "spürbar", objektiv nachvollziehbar, von gewissem Gewicht sein (AG Diez v. 7.11.2018, Az. 8 C 130/18 ), um bloße Unannehmlichkeiten oder Bagatellschäden auszuschließen.
  • OLG Hamm, 20.01.2023 - 11 U 88/22

    Datenschutzgrundverordnung ; Entschädigung; Amtspflichtverletzung;

    Insoweit wird vertreten, dass für einen Bagatellverstoß ohne ernsthafte Beeinträchtigung bzw. für eine bloß individuell empfundene Unannehmlichkeit kein Schmerzensgeld zu gewähren sei (LG Essen, Urteil vom 23.09.2021 - 6 O 190/21, juris Rn. 53; AG Diez, Urteil vom 07.11.2018 - 8 C 130/18, juris Rn. 6; Schaffland/Holthaus , in: Schaffland/Wiltfang, DS-GVO/BDSG, Stand: August 2022, Art. 82 DS-GVO Rn. 5 und 11a - hier: eine unwillkommene Mail konnte vom Betroffenen ohne großen Aufwand gelöscht werden).
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