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   BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89   

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https://dejure.org/1991,149
BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89 (https://dejure.org/1991,149)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 (https://dejure.org/1991,149)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 (https://dejure.org/1991,149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der Kostenspaltung, Teilweise Aufhebung eines der Höhe nach fehlerhaften Erschließungs- [teil-] beitragsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auf Anbaustraße bezogenes Bauprogramm - Ersetzen der Satzung durch Bauprogramm - Möglichkeit der formlosen Aufstellung eines Bauprogramms - Maßgeblichkeit des Bauprogramms für Zeitpunkt der tatsächlichen Herstellung - Ersetzen der Satzung durch konkretes Bauprogramm ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 288
  • NVwZ 1992, 428
  • NVwZ 1992, 492
  • DVBl 1991, 449
  • DVBl 1992, 449
  • DÖV 1992, 32
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Da rechtlicher Gegenstand des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses nur die diesem Erfordernis unterliegende Anlage als solche, d.h. neben ihrem - bei Straßen - Verlauf die Fläche ist, die für die Herstellung in Anspruch genommen wird (vgl. Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 27.88 - BVerwGE 84, 80 (83 f.)), ist das erschließungsrechtliche Planerfordernis erfüllt.
  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Das Bauprogramm kann - insoweit vergleichbar dem auf den technischen Ausbau der Straße und ihren Teilanlagen ausgerichteten Ausbauprogramm (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 (14)) - solange mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht geändert werden, wie die Straße insgesamt noch nicht einem für sie aufgestellten Bauprogramm entsprechend hergestellt ist; an die Änderung des Bauprogramms sind keine anderen formellen Anforderungen zu stellen als an seine Aufstellung.
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Selbst bei später erlassenen Bebauungsplänen sind jedoch Unterteilungen der Verkehrsfläche häufig von lediglich nachrichtlicher Qualität; wenn eine Unterteilung als Festsetzung getroffen, also den Träger der Straßenbaulast binden soll, muß dies eindeutig aus dem Plan selbst hervorgehen (Urteil vom 26. Mai 1989 - BVerwG 8 C 6.88 - BVerwGE 82, 102 (104)).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 (2 f.)).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Das meint - wie der erkennende Senat im Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 8 C 76.88 - (BVerwGE 85, 66 (71 f.)) dargelegt hat -, "Abweichungen, die deshalb von minderem Gewicht sind, weil sie den - gleichsam formalen - Festsetzungsinhalt treffen, nicht hingegen auch das, was an Planungskonzeption diese Festsetzung trägt und damit den für sie wesentlichen Gehalt bestimmt.
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Sollte den Angaben zur Unterteilung der Verkehrsfläche im Bebauungsplan nur nachrichtliche Qualität zukommen, sind für die Beantwortung der Frage nach dem Abschluß der Herstellung der Fahrbahn folgende Überlegungen maßgebend: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 (180 f.)) verlangt § 132 Nr. 4 BBauG nicht, daß in der Satzung eine Flächeneinteilung der Straße vorgenommen wird.
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Dazu ist im einzelnen zu sagen: Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ff.) mit einer wörtlich mit § 8 Abs. 1 Satz 1 EBS übereinstimmenden Vergünstigungsvorschrift befaßt, nach der die Flächen von (Eck-)Grundstücken bei der Verteilung des Aufwands jeder der sie erschließenden Anbaustraßen nur in dem Verhältnis anzusetzen sind, in dem die Grundstücksbreiten (Frontlängen) an diesen Anlagen zueinanderstehen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 (126)).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 (54)) unterliegt ein Erschließungs(teil)beitragsbescheid gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO einer gerichtlichen Aufhebung nur insoweit, als er rechtswidrig ist (und den Kläger in dessen Rechten verletzt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, juris Rn. 19, und vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Juli 2017 - 15 A 2321/14 -, juris Rn. 9, und vom 29. September 2015 - 15 A 1163/14 -, RSE OVG, zu § 133 BauGB.
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07

    Vattenfall

    Die Verpflichtung zur Neubescheidung entspricht der Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte, die bei komplexen Sachverhalten, insbesondere bei technischen Fragen oder bei der Berechnung von Geldbeträgen (vgl. BVerwGE 87, 288, 297), der Behörde - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts - die Umsetzung der Entscheidung in einen Verwaltungsakt überlassen (Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. § 113 Rdn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 15 A 4037/19

    Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige;

    vgl. zur Maßgeblichkeit des Bebauungsplans und der planungsrechtlichen Rechtfertigung eines Minderausbaus für die Erfüllung des Bauprogramms BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991- 8 C 14.89 -, juris Rn. 25; a. A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14. Dezember 1998 - 2 S 1457/98 -, juris Rn. 6; im Anschluss daran auch OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 15 A 2321/14 -, juris Rn. 11; ferner Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 7 Rn. 67 (vgl. aber auch dort § 11 Rn. 61).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, juris Rn. 19, und vom 18. Januar 1991- 8 C 14.89 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Oktober 2019 - 15 B 1090/19 -, juris Rn. 14, vom 14. Juli 2017 - 15 A 2321/14 -, juris Rn. 9, und vom 29. September 2015 - 15 A 1163/14 -, juris Rn. 12.

    vgl. zu diesen Konstellationen BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 -, juris Rn. 25 ff.; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 11 Rn. 61.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 -, juris Rn. 19, und vom 18. Januar 1991- 8 C 14.89 -, juris Rn. 26.

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