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   BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98   

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BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98 (https://dejure.org/1999,577)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 8 C 15.98 (https://dejure.org/1999,577)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 8 C 15.98 (https://dejure.org/1999,577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Schädigung - NS-Zeit - Judenverfolgung - Zwangsverkauf - Alliiertes Rückerstattungsrecht - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust - Gesetzliche Vermutung - Angemessener Kaufpreis - Einheitswert - Großparzellierung - Vergleichskäufe - Widerlegungstatbestand

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; Großparzellierungen; Verkehrswertermittlung; Vergleichsverkäufe

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; BK/O (49) 180 vom 26. Juli 1949 - REAO - Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; gesetzliche Vermutung; angemessener Kaufpreis; Einheitswert; freie Verfügung über den Kaufpreis bei Zahlung an Bevollmächtigten; Großparzellierung; Teltow-Seehof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 301
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG ist nämlich anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 REAO auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt auszulegen (BTDrucks 12/2480 S. 39; Beschluß vom 20. Mai 1998 BVerwG 7 B 440.97 VIZ 1998, 452; Urteile vom 26. Juni 1997 BVerwG 7 C 53.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 14 und vom 27. Mai 1997 BVerwG 7 C 67.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 f.).

    Außer Betracht bleiben ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, nicht hingegen wirtschaftspolitische Gegebenheiten der NS-Zeit, sofern sie nicht gerade Verfolgungsmomente - wie etwa Marktverzerrungen durch "verfolgungsbedingte Überangebote" - aufweisen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ; Dietsche in Kimme, Offene Vermögensfragen, § 1 VermG Rn. 330 f.; Säcker-Busche in Säcker, Vermögensrecht, § 1 VermG Rn. 167 f.; Wasmuth in RVI, § 1 VermG Rn. 195 f.; Herzfeld, RzW 1954, 253).

    b) Wegen der mit der Verkehrswertermittlung verbundenen Schwierigkeiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt, daß die Tatsachengerichte aus Gründen der Vereinfachung nicht gehindert sind, bei der Bestimmung der Angemessenheit indiziell auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen (Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - ZOV 1998, 380; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat für den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 VermG angeschlossen (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Maßstäbe zur Feststellung von Entziehungsschäden - Unter dem Einheitswert

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Ein "Zwangsverkauf" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG liegt in Anknüpfung an das alliierte Rückerstattungsrecht vor, wenn in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ein (individuell oder kollektiv) Verfolgter durch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft einen unmittelbaren Vermögensverlust erlitten hat und dieser auf der Verfolgung beruht (wie Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

    In den Blick zu nehmen ist nach Art. 3 REAO also zunächst das konkrete zum Vermögensverlust führende Rechtsgeschäft hier der Kaufvertrag vom September 1935/Januar 1936; an ihm sind die Widerlegungstatbestände des Art. 3 Abs. 2 REAO zu messen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - UA S. 17 ).

    Im Unterschied zu der mit Urteil vom 16. Dezember 1998 vom Senat entschiedenen Streitsache (BVerwG 8 C 14.98), bei der die Frage der Provisionsvereinbarung nur im Zusammenhang mit von den Klägern ggf. darzulegenden "anderen Tatsachen" im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO entscheidungserheblich sein konnte und bei der bis zum Abschluß der Tatsacheninstanz vor dem Verwaltungsgericht ein entsprechend substantiierter Vortrag fehlte, ist diese Frage im vorliegenden Fall, bei dem der Kaufvertrag nach dem 14. September 1935 geschlossen wurde, schon im Rahmen der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung zu überprüfen, so daß es auf substantiierten Vortrag der Kläger insoweit nicht ankommt.

  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Entzogenes Betriebsvermögen - Schadensfeststellung - Angemessene Gegenleistung -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Dazu zählten in der maßgeblichen Zeit zweifelsfrei die jüdischen Bürger (vgl. auch Beschluß vom 18. Juni 1998 BVerwG 8 B 56.98 ZOV 1998, 380 ).

    b) Wegen der mit der Verkehrswertermittlung verbundenen Schwierigkeiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannt, daß die Tatsachengerichte aus Gründen der Vereinfachung nicht gehindert sind, bei der Bestimmung der Angemessenheit indiziell auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen (Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - ZOV 1998, 380; Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112 S. 337 ).

  • BVerwG, 26.01.1967 - III C 108.65

    Hilfsweise Einlegung einer Revision - Ermittlung des Umfangs einer Revision -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Ein darunter liegender Kaufpreis stellt daher keine angemessene Gegenleistung dar, sofern nicht nach der letzten Feststellung eine erhebliche Minderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist, wonach der Steuerpflichtige eine den Einheitwert senkende Wertfortschreibung hätte verlangen können (Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 - RzW 1966, 382 , vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 4 S. 2 f. und vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 84.68 - RzW 1970, 522 f., Beschluß vom 2. Juli 1970 BVerwG III B 44.70 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 11 S. 9 f.).
  • BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95

    Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes und Ausschluß "redlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Insbesondere hat die Beigeladene das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb im Rahmen von Erbfällen erfaßt (vgl. Holst/Liedtke in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand April 1998, § 4 Rn. 72, 77; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 201 20BvR 236/95 20- VIZ 1995, 343).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Vielmehr sind auch bei den von der Erbengemeinschaft veräußerten Parzellen erhebliche Abweichungen in den vereinbarten Kaufpreisen festzustellen, wie etwa ein Vergleich zwischen dem im vorliegenden Fall vereinbarten Kaufpreis (2,50 RM/qm) und dem Kaufpreis im Verfahren BVerwG 8 C 18.98 (3,00 RM/qm) zeigt.
  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 220.64

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Ein darunter liegender Kaufpreis stellt daher keine angemessene Gegenleistung dar, sofern nicht nach der letzten Feststellung eine erhebliche Minderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist, wonach der Steuerpflichtige eine den Einheitwert senkende Wertfortschreibung hätte verlangen können (Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 - RzW 1966, 382 , vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 4 S. 2 f. und vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 84.68 - RzW 1970, 522 f., Beschluß vom 2. Juli 1970 BVerwG III B 44.70 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 11 S. 9 f.).
  • VG Potsdam, 12.12.1996 - 1 K 4253/95

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    aa) Auch wenn mit dem Verwaltungsgericht (vgl. dazu das rechtskräftige Urteil vom 12. Dezember 1996 - 1 K 4253/95) davon auszugehen ist, daß bei der Frage der Angemessenheit des hier erzielten Kaufpreises neben den im direkten Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehenden wertbildenden Faktoren auch die Vorgaben durch die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge im Rahmen des gesamten Verkaufsprojektes zu würdigen sind, wonach eine Gesamtfläche von rd.
  • BVerwG, 02.07.1970 - III B 44.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Ein darunter liegender Kaufpreis stellt daher keine angemessene Gegenleistung dar, sofern nicht nach der letzten Feststellung eine erhebliche Minderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist, wonach der Steuerpflichtige eine den Einheitwert senkende Wertfortschreibung hätte verlangen können (Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 - RzW 1966, 382 , vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 4 S. 2 f. und vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 84.68 - RzW 1970, 522 f., Beschluß vom 2. Juli 1970 BVerwG III B 44.70 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 11 S. 9 f.).
  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 84.68

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98
    Ein darunter liegender Kaufpreis stellt daher keine angemessene Gegenleistung dar, sofern nicht nach der letzten Feststellung eine erhebliche Minderung des Wirtschaftsgutes eingetreten ist, wonach der Steuerpflichtige eine den Einheitwert senkende Wertfortschreibung hätte verlangen können (Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 - RzW 1966, 382 , vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 4 S. 2 f. und vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 84.68 - RzW 1970, 522 f., Beschluß vom 2. Juli 1970 BVerwG III B 44.70 - Buchholz 427.207 § 2 der 7. FeststellungsDV Nr. 11 S. 9 f.).
  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69
  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 56.74

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

  • BGH, 13.07.1960 - IV ZR 25/60

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorgeschichte der Parzellierung bezüglich dieses Südteils und des am 13. Oktober 1933 mit dem Kaufmann G. geschlossenen notariell beurkundeten Parzellierungsvertrages und dessen Abwicklungsmodalitäten wird auf die Tatbestände der Senatsurteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 ) und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 ) Bezug genommen.

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Streitsache zur weiteren Sachaufklärung und erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Das schließt auch die Zulassung eines direkten Gegenbeweises aus, mit dem im Einzelfall ausgeschlossen werden könnte, dass der Verfolgungsdruck für die Veräußerung mit ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - a.a.O. unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).

    Auf die Notwendigkeit einer gesonderten Prüfung gerade dieses Widerlegungstatbestandes hat der Senat im Übrigen in seinem Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - (BVerwGE 108, 301, 314 ) ausdrücklich hingewiesen.

    In bindender Weise hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - festgestellt, dass die Ausschlusstatbestände des § 4 VermG nicht eingreifen.

    Diese Vorschrift betrifft nach ihrem Schutzzweck nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb - wie vorliegend - im Wege des Erbganges (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - VIZ 1995, 343; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).

  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Insbesondere findet § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf Veräußerungen durch Unternehmen und nicht auch auf den Verkauf von Grundstücken aus dem Privatvermögen natürlicher Personen Anwendung (vgl. BVerwGE 108, 301 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Sinn und Zweck des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG zunächst darin gesehen, den gutgläubigen Erwerber zu schützen (BVerwGE 108, 301 ; so auch Wasmuth, a.a.O., B 100 VermG, § 3 Rn. 216; Redeker/Hirtschulz/Tank, a.a.O., § 3 Rn. 124c; Bernhardt, OV spezial 1998, S. 162 ).

  • VG Gera, 14.08.2003 - 5 K 1854/01

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Zwangsverkauf; Vermutung der

    Einer solchen kollektiven Verfolgung waren ab dem Tag der "Machtübernahme" alle jüdischen Bürger, also auch Frau B, ausgesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 8 C 15/98 -, VIZ 1999, S. 334; Urteil vom 16. Dezember 1998 - 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157/162; Beschluss vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154).

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die den Preis erheblich beeinflussten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 8 C 15/98 -, VIZ 1999, S. 334/337).

    Aus Gründen der Vereinfachung ist es bei Bestimmung der Angemessenheit zulässig, indiziell auf den damaligen Einheitswert abzustellen, da dieser die unterste Grenze des Verkehrswertes bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 8 C 15/98 -, a.a.O., S. 338; BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - 7 C 85.99 -, S. 7 des amtlichen Umdrucks).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Problematik in seinem Urteil vom 24. Februar 1999 - Az. 8 C 15/98 - (VIZ 1999, S. 334/339) Folgendes ausgeführt: "... Da es nach dem Wortlaut des Art. 3 Abs. 2 Halbs. 1 REAO auf den gezahlten Kaufpreis und nicht auf eine entstandene Kaufpreisforderung ankommt, kann entscheidend allein der Zeitpunkt der Leistung des Kaufpreises sein.

    Auch ist das Geld dann frei verfügbar, sobald nachgewiesen ist, dass der Betrag vom Erwerber abredegemäß an einen Dritten gezahlt worden ist, zur Tilgung der auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten oder sonst in einer zum Vorteil des Verkäufers vorgesehenen Weise, es sei denn, die Begründung der Verbindlichkeit beruhte ihrerseits auf Diskriminierungen im Sinne des Art. 1 REAO (vgl. BVerwG, Urteil 24. Februar 1999 - 8 C 15/98 -, VIZ 1999, S. 334/338 m.w.N. zum Rückerstattungsrecht).

    Auch weicht diese Entscheidung nicht im Sinne des § 135 Satz 3 VwGO i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1999 - 8 C 15/98 ab.

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

    Der für nach dem Vermögensrecht zu beurteilende Entziehungsakte wesentliche Druck auf die Willensfreiheit des Verfolgten erfolgte bereits auf der Ebene des Kausalgeschäfts (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ; vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301; für das Rückerstattungsrecht: ORG Berlin, Entscheidung vom 7. Januar 1958 - ORG/A/536 - RzW 1958, 96).

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an (a.A. noch das obiter dictum im Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).

    Dementsprechend ging die Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte, an der sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Fragen stets orientiert hat (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O.; Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 31.80 - Buchholz 427.207 § 6 FeststellungsDV 7 Nr. 28 S. 3 f.; Urteil vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - a.a.O. S. 145) auch ganz überwiegend dahin, dass die Frage, ob der Verkaufspreis zur freien Verfügung des Verkäufers stand, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Veräußerung und nicht nach dem späteren Schicksal des Kaufpreises zu beurteilen sei.

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung wurde es als ausreichend für die freie Verfügbarkeit angesehen, dass der Betrag vom Erwerber abredegemäß an einen Dritten gezahlt worden ist (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O. S. 310 f.) oder abgetreten wurde.

  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

    Aus Gründen der Vereinfachung sind die Tatsachengerichte nicht gehindert, bei der Bestimmung der Angemessenheit des Kaufpreises als Indiz auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen, der regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete (Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7).

    Nach seinen Feststellungen lag der Kaufpreis 15, 2 % über dem Einheitswert, obwohl allgemein bekannt ist, dass in der Zeit des Verkaufs, im Jahre 1933, die Immobilienpreise sehr niedrig waren (Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O., S. 308; Schwarz, a.a.O.).

    Auch der von der Klägerin geltend gemachte Umstand, dass das betroffene Grundstück zwei Jahre später zu einem 8 000 RM höheren Kaufpreis weiter veräußert wurde, musste dem Gericht ebenso wenig wie seine eigene Feststellung, dass eines der Vergleichsobjekte im Jahre 1934 erneut, nun aber deutlich über dem Einheitswert verkauft worden ist, keinen Anlass zu zusätzlichen Ermittlungen geben, zumal diese Tatsachen im Einklang mit der allgemeinen Erkenntnis standen, dass die Kaufpreise in der Folgezeit wieder anstiegen (vgl. Schwarz, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O.).

    Zwar hat der 8. Senat sich in seinem Urteil vom 24. Februar 1999 (a.a.O.) auf den Standpunkt gestellt, dass es für die freie Verfügbarkeit allein auf den gezahlten Kaufpreis und nicht auf die entstandene Kaufpreisforderung ankomme und - falls über diese verfügt worden sei - das dabei erzielte Entgelt angemessen gewesen und in die freie Verfügung des Veräußerers gelangt sein müsse.

  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Da der Gesetzgeber zwar keine generelle Übernahme der alliierten Rückerstattungsregelungen, aber eine möglichst weitgehende Anlehnung wollte, ist der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 6 VermG anhand der früheren Rückerstattungsregelungen und der dazu ergangenen Rechtsprechung, mithin im Lichte des Art. 3 Abs. 1 der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandatur Berlin vom 26. Juli 1949 zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer der nationalsozialistischen Unterdrückungsmaßnahmen (REAO), auf die § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG Bezug nimmt, auszulegen (Urteile vom 18. Mai 1995 a.a.O. Rn. 17, vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 und vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 10; Beschluss vom 29. Juni 2009 - BVerwG 8 B 129.09 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 53 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2001 - 6 K 1417/97

    Rückübertragung eines Grundstücks als Vermögenswert; Durchführung der

    Entscheidend ist der Preis, der im gewöhnlichen Verkehr nach der Beschaffenheit des zu veräußernden Gegenstandes im Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages zu erzielen gewesen wäre, wenn das Verkaufsobjekt keinem Verfolgten gehört hätte (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301, 306).

    Dies war auch in den lastenausgleichsrechtlichen Verfahren üblich (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O., S. 307).

    Ein Abstellen auf den Einheitswert ist dann unproblematisch, wenn die Feststellung des Einheitswertes vor dem Abschluss des Kaufvertrages liegt (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O., S. 308/309; Urteil vom 27. Mai 1997 - 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112, S. 337, 342).

    Der Einheitswert bildet regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswertes (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O., S. 309; Beschluss vom 23. Juli 1999 - 7 B 52.99 - KPS § 1 VI VermG 3/99. S. 2).

    Insbesondere hat der Kläger das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht im Sinne des § 4 Abs. 2 VermG nach dem 08. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb - wie hier durch den Kläger - im Rahmen von Erbfällen erfasst (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O., S. 315 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.09.1999 - 8 B 114.99

    Beruhen des angefochtenen Urteils des Landgerichts auf dem gerügten Verstoß gegen

    Das ist der Sache nach der (objektive) Verkehrswert, der im Wege freier Beweiswürdigung in erster Linie durch konkrete Vergleichsverkäufe und/oder anhand eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln ist (Urteile vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - ZOV 1999, 231 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung und in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 6 VermG vorgesehen - und vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 S. 519 , Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 472 unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112).

    Wegen der mit der Verkehrswertermittlung verbundenen Schwierigkeiten ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings anerkannt, daß die Tatsachengerichte aus Gründen der Vereinfachung nicht gehindert sind, bei der Bestimmung der Angemessenheit des Kaufpreises indiziell auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen (Urteile vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O. S. 235 und vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - a.a.O. S. 342, Beschluß vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - a.a.O.).

    Der Einheitswert bildet daher regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswertes (Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings können unter Umständen auch Einheitswerte, die relativ zeitnah nach dem Erwerb des Grundstücks festgestellt wurden, für die Ermittlung des Verkehrswertes und damit des angemessenen Kaufpreises von Bedeutung sein (Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O.).

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    Dies ist als historisches Ereignis eine allgemeinkundige Tatsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301, juris Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2006 - BVerwG 8 C 20.05 -, BVerwGE 127, 79, juris Rn. 36).

    Gemeint ist damit der objektive Verkehrswert, d.h. der Preis, der im gewöhnlichen Verkehr nach der Beschaffenheit des zu veräußernden Grundstücks im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu erzielen gewesen wäre, wenn das Objekt keinem Verfolgten gehört hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154, juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301, juris Rn. 36).

    Auch das Verhältnis zum Einheitswert - der nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel die unterste Grenze des Verkehrswertes beschreibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301, juris Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 13.01 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12, juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2003 - BVerwG 7 B 37.03 -, juris Rn. 2) - als sonstiger Bezug für die Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises bestätigt den Preis von 1.202,50 RM nicht ohne weiteres.

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    a) Im Ansatz zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Veräußerer zu einem Personenkreis gehörte, den in seiner Gesamtheit die deutsche Regierung oder die NSDAP aus rassischen Gründen vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen beabsichtigte (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO), und dass deswegen die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes nach § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG nur durch den Beweis widerlegt werden kann, dass der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und dass er über ihn frei verfügen konnte, wobei wegen des Zeitpunkts der Veräußerung nach dem 15. September 1935 hinzu kommen muss, dass das Rechtsgeschäft seinem wesentlichen Inhalt nach auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus abgeschlossen worden wäre oder der Erwerber in besonderer Weise und mit wesentlichem Erfolg den Schutz der Vermögensinteressen des Berechtigten oder seines Rechtsvorgängers wahrgenommen hat, z.B. durch Mitwirkung bei einer Vermögensübertragung ins Ausland (Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO - vgl. dazu Urteile des Senats vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 S. 1 und vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 21.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 8 S. 33 ).

    Allerdings dürfte bei einem Nachweis der Barzahlung bzw. der Übergabe der Pfandbriefe mangels anderer Anhaltspunkte von der freien Verfügbarkeit auszugehen sein (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 S. 1 ).

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

  • BVerwG, 28.02.2006 - 8 B 89.05

    Grundstück; Rückgabe; Restitutionsausschluss; Siedlung; Siedlungsbau; komplexer

  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

  • BVerwG, 04.01.2011 - 8 B 75.10

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

  • BVerwG, 23.07.1999 - 7 B 52.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; ausländische

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03

    Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Berechtigter; Veräußerung

  • VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05

    Verwaltungsgericht billigt Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und

  • VG Leipzig, 20.07.2000 - 7 K 65/97

    Rechtmäßigkeit der Eigentumsrückübertragung; Verfolgung aus rassischen Gründen;

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02

    Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige;

  • VG Berlin, 11.09.2003 - 29 A 206.98

    Restitutionsanspruch bei verfolgungsbedinger Veräußerung eines Grundstücks; Freie

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 2.14

    Rückübertragung eines Grundstücks mit einem Gutshof an eine Erbengemeinschaft

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11

    Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme;

  • BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03

    Vermögensrechtliche Rückübertragung der Miteigentumshälfte eines Grundstücks;

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Beurteilung der Unangemessenheit einer Gegenleistung - Zulässigkeit der Vertagung

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02

    Berechtigtenfeststellung; verfolgungsbedingte Grundstücksveräußerung;

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; verfolgungsbedingter Vermögensverlust;

  • BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16

    Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution;

  • BVerwG, 10.05.2006 - 7 B 20.06
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 21.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; Kollektivverfolgung;

  • BVerwG, 31.01.2018 - 8 C 23.16

    Ausreisefall; Ausschluss; Bedingung; Berechtigung; Entschädigungsanspruch;

  • BVerwG, 23.03.2004 - 8 KSt 4.04

    Antrag auf Niederschlagung sämtlicher gerichtlicher Gebühren und Auslagen

  • BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 654/99

    Zur Auslegung der Widerlegungstatbestände in REAO BE Art 3 Abs 2 bei

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01

    Erlösauskehr im Vermögensrecht; Vermutung bei US-Pauschalentschädigungsabkommen;

  • LG Köln, 04.10.2006 - 28 O 235/06

    Anspruch auf Widerruf und Unterlassung von in einem Zeitschriftenartikel

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 1.14

    Zur Maßgeblichkeit des Kausalgeschäfts bei Restitution wegen Schädigung während

  • VG Meiningen, 15.03.2006 - 1 K 323/00

    Vermögenszuordnungsrecht; Zu den Anforderungen, die § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG an den

  • VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens nach dem Gesetz zur Regelung offener

  • BVerwG, 29.08.2008 - 8 B 12.08

    Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises i.S.d. Art. 3 Abs. 2

  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

  • BVerwG, 27.09.2004 - 7 B 77.04

    Grundsätzliche Bedeutung der Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks ;

  • BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 131.02

    Gesetzliche Vermutung einer verfolgungsbedingten Veräußerung; Bestimmung des

  • BVerwG, 15.10.2003 - 7 B 64.03

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14.

  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 76.03

    Vereinbarkeit der Stichtagsregelung des Art. 3 Abs. 3 S. 1

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99

    Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung;

  • VG Cottbus, 27.12.2019 - 1 K 148/11
  • BVerwG, 06.09.2000 - 7 B 215.99
  • BVerwG, 18.09.2001 - 8 B 159.01

    Voraussetzungen für Zulassung der Revision bei fehlender Divergenz

  • BVerwG, 20.12.2000 - 7 B 113.00

    Gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des rechtsgeschäftlichen

  • BVerwG, 12.07.2016 - 8 C 15.16

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt Beginn des Erwerbsvorgangs

  • VG Frankfurt/Oder, 16.10.2008 - 4 K 1095/06

    Rückübertragung eines Grundstücks aufgrund eines Zwangsverkaufs

  • VG Leipzig, 04.04.2000 - 7 K 1493/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Ausschluss des

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Rechtsmittel

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