Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11.T   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3102
VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11.T (https://dejure.org/2013,3102)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.02.2013 - 8 C 2118/11.T (https://dejure.org/2013,3102)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 8 C 2118/11.T (https://dejure.org/2013,3102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Verbotsverfügung für einen nicht rechtsfähigen Verein "Hells Angels MC Charter Frankfurt"

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Verbotsverfügung für einen nicht rechtsfähigen Verein "Hells Angels MC Charter Frankfurt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Klagen der Frankfurter Hells Angels gegen Vereinsverbote abgewiesen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Urteilsbegründungen zu den Vereinsverboten Hells Angels und Biblis-Moratorium

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zweck und Tätigkeit eines Vereins und das Vereinsverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rockerclubs: Frankfurter Hells Angels bleiben verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hells Angels mit strafrechtswidriger Prägung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vereinsverbote für Frankfurter Hells Angels bleiben bestehen - Zweck und Tätigkeit der Vereine laufen Strafgesetzen zuwider

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zvr-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verbot von Rockervereinen (Florian Albrecht; ZVR-Online Dok. Nr. 17/2015)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 933
  • DÖV 2013, 652
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 KS 2/10

    Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Auch nach seinem Verbot und seiner Auflösung verbleibt ihm eine auf die Rechtsverteidigung im Anfechtungsverfahren beschränkte Rechtsstellung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012 - 4 KS 2/10 -, juris Rn. 83 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, NVwZ 2011, 372 = juris m.w.N.; Löwer in: v. Münch/Kunig - Hrsg. -, Kommentar zum GG, 6. Aufl. 2012, Art. 9 Rn. 59).

    Ergibt sich aus dieser eigenen Zweckrichtung oder dem selbständigen Handeln einer Vereinigung ein Verstoß gegen Strafgesetze, so ist der Verbotstatbestand erfüllt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 -, DVBl. 2011, 1561 = juris Rn 8 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., juris Rn. 91).

    Die Strafgesetzwidrigkeit einer Vereinigung ist auch dann gegeben, wenn deren Mitglieder zwar spontan und aufgrund eines eigenen Entschlusses Straftaten begehen, dabei aber immer wieder geschlossen als Vereinigung auftreten, so dass sich die Straftaten nach außen als Vereinsaktivitäten darstellen, und die Vereinigung diesen Umstand kennt und billigt oder jedenfalls widerspruchslos hinnimmt (vgl. auch hierzu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., juris Rn. 92).

    Es genügt vielmehr, dass vereinsintern den Mitgliedern oder nach außen der Öffentlichkeit, insbesondere den Opfern der Straftaten gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, die Vereinigung gewähre nach den Straftaten ihren straffällig gewordenen Mitgliedern jederzeit den erwarteten Schutz (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 5. August 2009, a.a.O., juris Rn. 15 f.; Beschluss v. 25. August 2008 - 6 VR 2.08 -, juris Rn. 11; Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 -, BVerwGE 80, 299 = juris Rn. 38 f.).

    Solche nach Erlass einer sofort vollziehbaren Verbotsverfügung geschaffenen Tatsachen können keine Wirkungen auf die Sachlage zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Verbotsbescheides mehr entfalten, zumal dem Verein Aktivitäten, soweit sie nicht die Rechtsverteidigung gegen das Vereinsverbot betreffen, und damit auch organisatorische Umgestaltungen untersagt sind (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012 - a.a.O., juris Rn. 95).

    Die Verbotsgründe des Art. 9 Abs. 2 GG sind in der Verfassung abschließend benannt; der Gesetzgeber darf keine zusätzlichen Verbotsgründe einführen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., juris Rn. 96, unter Hinweis auf Löwer in: v. Münch/Kunig (Hrsg.), Komm. zum GG, 6. Aufl. 2012, Art. 9 Rn. 63; Heinrich, Vereinigungsfreiheit und Vereinigungsverbot - Dogmatik und Praxis des Art. 9 Abs. 2 GG, Baden-Baden 2005, S. 115).

    Ob in den übrigen Fällen ein Zurechnungszusammenhang besteht, ist nicht entscheidungserheblich und kann dahinstehen, da eine strafrechtswidrige Prägung eines Vereins schon aufgrund weniger Straftaten, ja sogar nur einer Tat seiner Mitglieder festgestellt werden kann (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., juris Rn. 97, 105; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013, a.a.O., juris Rn. 9).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 6 B 40.12

    Vereinsverbot; Hells Angels; Anhörung; Recht auf informationelle

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Die vom Kläger aufgeworfenen Fragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Verwertung im Zuge präventivpolizeilicher Maßnahmen oder in Strafverfahren erhobener Daten und der Mitwirkung der Verbotsbehörde nachgeordneter Behörden im Verbotsverfahren einschließlich des gegenseitigen Datenaustauschs sind durch gesetzliche Regelungen und die Rechtsprechung in dem Sinne geklärt, wie dies der Beklagte in der Klageerwiderung erläutert hat (Schriftsatz des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 8. August 2012, Seiten 2 ff., Bd. II Bl. 259 ff. GA; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 6 B 40.12 -, juris Rn. 17 f.).

    Dieser Aspekt stellt einen nachvollziehbaren Gesichtspunkt dar, unter dem gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 HVwVfG im öffentlichen Interesse auf eine Anhörung verzichtet werden durfte, selbst wenn ein mögliches Verbot des klägerischen Vereins schon einige Zeit vorher in der öffentlichen Diskussion gefordert oder erwogen worden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2010 - 6 A 4.09 -, NVwZ-RR 2011, 14 = juris Rn. 11 m.w.N., Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 -, BVerwGE 134, 275 f. = juris Rn. 13, m.w.N., Beschluss vom 29. Januar 2013 - 6 B 40.12 -, a.a.O., juris Rn. 19 ff.).

    Ob in den übrigen Fällen ein Zurechnungszusammenhang besteht, ist nicht entscheidungserheblich und kann dahinstehen, da eine strafrechtswidrige Prägung eines Vereins schon aufgrund weniger Straftaten, ja sogar nur einer Tat seiner Mitglieder festgestellt werden kann (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., juris Rn. 97, 105; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013, a.a.O., juris Rn. 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Beschluss vom 29. Januar 2013 - 6 B 40.12 - (a.a.O., Rn. 34) ausgeführt, es sei durch die Rechtsprechung geklärt, dass "die Verbotsbehörde auf der Rechtsfolgenseite grundsätzlich keine Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit anstellen (muss).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Es genügt vielmehr, dass vereinsintern den Mitgliedern oder nach außen der Öffentlichkeit, insbesondere den Opfern der Straftaten gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, die Vereinigung gewähre nach den Straftaten ihren straffällig gewordenen Mitgliedern jederzeit den erwarteten Schutz (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 5. August 2009, a.a.O., juris Rn. 15 f.; Beschluss v. 25. August 2008 - 6 VR 2.08 -, juris Rn. 11; Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 -, BVerwGE 80, 299 = juris Rn. 38 f.).

    Im Fall der Überprüfung des 1983 erlassenen Vereinsverbots gegenüber dem "Hell"s Angels Motor-Club e.V." Hamburg hat das Bundesverwaltungsgericht die Zurechnung einzelner Straftaten unter anderem mit dem Gesichtspunkt begründet, dass die Straftaten in Vereinskluft begangen wurden und dadurch den Ruf des Vereins als besonders gewalttätige und brutale Rockergruppe begründet oder bestätigt hätten, wobei der widerspruchslosen Hinnahme solcher Verhaltensweisen durch die Vereinigung als solche besondere Bedeutung beigemessen wurde (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1988, a.a.O., Rn. 50).

    Die Strafgesetzwidrigkeit ist von der Verbotsbehörde und dem Verwaltungsgericht in eigener Kompetenz zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 2009, a.a.O., juris Rn. 17; Urteil vom 18. Oktober 1988, a.a.O., juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 S 3626/88 -, NVwZ-RR 1993, 25 = juris Rn. 34).

  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Dieser Aspekt stellt einen nachvollziehbaren Gesichtspunkt dar, unter dem gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 HVwVfG im öffentlichen Interesse auf eine Anhörung verzichtet werden durfte, selbst wenn ein mögliches Verbot des klägerischen Vereins schon einige Zeit vorher in der öffentlichen Diskussion gefordert oder erwogen worden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2010 - 6 A 4.09 -, NVwZ-RR 2011, 14 = juris Rn. 11 m.w.N., Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 -, BVerwGE 134, 275 f. = juris Rn. 13, m.w.N., Beschluss vom 29. Januar 2013 - 6 B 40.12 -, a.a.O., juris Rn. 19 ff.).

    Es genügt vielmehr, dass vereinsintern den Mitgliedern oder nach außen der Öffentlichkeit, insbesondere den Opfern der Straftaten gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, die Vereinigung gewähre nach den Straftaten ihren straffällig gewordenen Mitgliedern jederzeit den erwarteten Schutz (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 2012, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 5. August 2009, a.a.O., juris Rn. 15 f.; Beschluss v. 25. August 2008 - 6 VR 2.08 -, juris Rn. 11; Urteil vom 18. Oktober 1988 - 1 A 89.83 -, BVerwGE 80, 299 = juris Rn. 38 f.).

    Die Strafgesetzwidrigkeit ist von der Verbotsbehörde und dem Verwaltungsgericht in eigener Kompetenz zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 2009, a.a.O., juris Rn. 17; Urteil vom 18. Oktober 1988, a.a.O., juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 S 3626/88 -, NVwZ-RR 1993, 25 = juris Rn. 34).

  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 A 4.98

    Umstände für die Beurteilung des Vorliegens einer Ersatzorganisation eines

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Der für ein Vereinsverbot erforderliche prägende Charakter von Straftaten der Mitglieder kann sich auch daraus ergeben, dass die Straftaten der Selbstbehauptung gegenüber einer konkurrierenden Organisation gedient haben ( BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2000 - 1 A 4.98 -, juris Rn. 12).

    Ein prägender Charakter kann sich auch daraus ergeben, dass die betreffenden Taten im Interesse des Vereins begangen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2000 - 1 A 4.98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Dieser Aspekt stellt einen nachvollziehbaren Gesichtspunkt dar, unter dem gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 HVwVfG im öffentlichen Interesse auf eine Anhörung verzichtet werden durfte, selbst wenn ein mögliches Verbot des klägerischen Vereins schon einige Zeit vorher in der öffentlichen Diskussion gefordert oder erwogen worden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2010 - 6 A 4.09 -, NVwZ-RR 2011, 14 = juris Rn. 11 m.w.N., Urteil vom 5. August 2009 - 6 A 3.08 -, BVerwGE 134, 275 f. = juris Rn. 13, m.w.N., Beschluss vom 29. Januar 2013 - 6 B 40.12 -, a.a.O., juris Rn. 19 ff.).

    Eine Prägung des betreffenden Vereins durch ihm zuzurechnende strafbare Verhaltensweisen von Mitgliedern liegt insbesondere dann nahe, wenn es sich bei den betreffenden Mitgliedern um Personen mit Leitungsfunktionen handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2010 - 6 A 4.09 -, a.a.O., juris Rn. 16) oder wenn entsprechende strafbare Verhaltensweisen von Mitgliedern in großer Zahl sowie auch noch nach einer strafrechtlichen Ahndung entsprechender Taten von Vereinsmitgliedern erfolgen.

  • EGMR, 11.10.2011 - 48848/07

    "Verein Rhino u.a. ./. Schweiz"

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Soweit sich der Kläger im Zusammenhang mit seiner unterbliebenen Anhörung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 11. Oktober 2011 - n° 48848/07 - (Association Rhino contre la Confédération Suisse) berufen hat, ist dies in diesem Zusammenhang unerheblich.

    Soweit sich der Kläger im Zusammenhang mit seiner unterbliebenen Anhörung unter Hinweis auf die vorgelegte französische Originalfassung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11. Oktober 2011 - n° 48848/07 - (Association Rhino contre la Confédération Suisse) berufen hat, hat diese im Hinblick auf §§ 173 VwGO, 184 GVG nicht unmittelbar in die mündliche Verhandlung eingeführt werden können.

  • EGMR, 16.06.2009 - 26787/07

    ASSOCIATION SOLIDARITE DES FRANCAIS c. FRANCE

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Unter Einbeziehung dieser Strafe wurde E... mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 9. Juli 2009 - 264 Ls - 8852 Js 26787/07 - (Ordner Tatsachenerhebung Bd. I Bl. 144 ff.) wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung wiederum zur Bewährung ausgesetzt wurde.
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 27.11.2009 - 5/09

    Datenschutzrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Ebenfalls verbotsrelevant sind die auf Seiten 7 f. der Verbotsverfügung teilweise beschriebenen Straftaten des Members R..., die zu seiner Verurteilung durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2009 - 5/4 KLs 4721 Js 234310/08 SN-NF (5/09) - wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten geführt haben, die er derzeit noch bis Juni 2013 verbüßt (Ordner Tatsachenerhebung Bd. I Bl. 198 ff., Bd. II Bl. 290 GA).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2118/11
    Zurückliegende Umstände können herangezogen werden, soweit sie im maßgeblichen Zeitpunkt noch aussagekräftig sind ( BVerwG, Urteil vom 27. November 2002 - 6 A 4.02 -, NVwZ 2003, 986 = juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 1 S 3626/88

    Zum Verbot eines überregionalen Motorradclubs wegen strafgesetzwidrigen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2012 - 1 S 2000/11

    Verbot der Hells Angels Pforzheim: Klageverfahren ausgesetzt

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

  • EGMR, 15.10.2009 - 23113/08

    GONCHAROVA AND OTHER "PRIVILEGED PENSIONERS" CASES v. RUSSIA

  • BVerwG, 25.08.2008 - 6 VR 2.08

    Strafgesetzwidrigkeit einer Vereinigung bei Annahme eines der Vereinigung

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2134/11

    Vereinsverbot für die Hells Angels MC Charter Westend; Vereinsverbot für die

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2016 - 11 KS 272/14

    Anhörung; Benehmen; Bundeszuständigkeit; Hells Angels; verfassungsmäßige Ordnung;

    OVG, Urt. v. 26.2.2014 - 4 KS 1/12 -, a.a.O., juris, Rn. 99; Hess. VGH, Urt. v. 21.2.2013 - 8 C 2118/11 -, juris, Rn. 61; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, VereinsG, § 3, Rn. 42).
  • VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16

    Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition

    Insoweit ist auch zu beachten, dass bundesweit gegen inzwischen 14 Charter des Hells Angels MC Vereinsverbote ausgesprochen wurden, zuletzt am 18.10.2017 gegen den Hells Angels MC Concrete City (vgl. S. 28 der Auflistung des Landeskriminalamts vom 11.10.2018), und diese Vereinsverbote, in denen ähnliche Aspekte zu berücksichtigen sind wie im vorliegenden Verfahren, der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhielten (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.02.2014 - 4 KS 1/12 -, juris; HessVGH, Urteil vom 21.02.2013 - 8 C 2118/11 -, juris; Nieders. OVG, Urteil vom 13.04.2016 - 11 KS 272/14 -, juris; BVerwG, Beschlüsse vom 16.09.2014 - 6 B 31.14 - und vom 19.11.2013 - 6 B 25.13 -, juris; vgl. zudem BVerfG, Beschluss vom 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12 -, juris).
  • VGH Hessen, 05.03.2013 - 8 A 2134/11

    Klagen der Frankfurter Hells Angels gegen Vereinsverbote abgewiesen

    Aktenzeichen: 8 C 2118/11 (Charter Frankfurt); 8 A 2134/11 (Charter Westend).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht