Rechtsprechung
BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 24.79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohngeld - Jahreseinkommen - Einkommensänderungen - Bewilligungszeitraum - Beweisnot
Verfahrensgang
- VG Hannover, 07.05.1975 - VII A 201/74
- BVerwG, 22.05.1979 - 8 C 24.79
- BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 24.79
Wird zitiert von ... (7)
- VG Berlin, 18.01.2011 - 21 K 431.10
Kein Wohngeld bei Vermögen von 84.000 EUR
Die von Art. 3 Abs. 1 GG geforderte Gleichbehandlung hat bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen u. a. eine gleichsam "zeitliche Komponente"; eine solche Gleichbehandlung ist - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Januar 1980 (BVerwG 8 C 24.79 - Buchholz 454.71 § 11 II. WoGG Nr. 2 S. 4 ff.) zu § 11 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1637) zum Ausdruck gebracht hat - nur durch ein einheitliches Abstellen auf die Verhältnisse bei der Antragstellung zu erreichen: Wäre auf den Zeitpunkt der Bescheidung des Antrags abzustellen, verzögerte sich die Bescheidung erheblich und träte zuvor eine im Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorhersehbare erhebliche Einkommenserhöhung ein, wäre dies bei der für die Ermittlung des Wohngelds bzw. dessen Höhe maßgeblichen Bemessungsgrundlage mit der Folge zu berücksichtigen, dass dem betroffenen Antragsteller kein bzw. ein entsprechend geringeres Wohngeld zu gewähren wäre. - BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 8.92
Wohngeldbewilligung - Familieneinkommen - Ermittlung - Bewilligungszeitraum
Allein durch ein solches einheitliches Abstellen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung läßt sich namentlich auch die durch Art. 3 Abs. 1 GG gebotene Gleichbehandlung bei der Wohngeldgewährung erreichen (vgl. insoweit auch Urteile vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 24.79 - Buchholz 454.71 § 11 II.WoGG Nr. 2 S. 4 f. und vom 23. Januar 1990 - BVerwG 8 C 58.89 - Buchholz 454.71 § 11 WoGG Nr. 3 S. 1 ). - VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 07.01368
Ermittlung des Bedarfs nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen; Ansetzen eines …
Die Wohngeld beantragende Person hat insoweit eine Obliegenheit zur Mitwirkung an der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. insoweit Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entsprechen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).
- BVerwG, 20.06.2000 - 5 B 27.00
Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Verhandlung und Entscheidung über die …
Soweit die Beschwerde dem Berufungsgericht vorhält, es hätte nicht wegen Nichterweislichkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers den geltend gemachten Wohngeldanspruch nach Beweislastgrundsätzen zur Gänze als unbegründet zurückweisen dürfen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Nichterweislichkeit der konkreten Einkommensverhältnisse nicht zur Ablehnung des Wohngeldanspruchs dem Grunde nach, sondern zu einer Schätzungsbefugnis der Wohngeldbehörde führt (BVerwGE 41, 220 ; Urteil vom 16. Januar 1980 - BVerwG 8 C 24.79 - ), sind die Voraussetzungen einer Divergenzzulassung ebenfalls nicht gegeben. - OVG Niedersachsen, 26.04.2011 - 4 PA 246/10
Unplausible Angaben im Wohngeldantrag führen zur Ablehnung des Antrages oder zur …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30.11.1972 - VIII C 81.71 -, BVerwGE 41, 220, und 16.1.1980 - 8 C 24.79 -, Buchholz 454.71 § 11 WoGG 2 Nr. 2; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.5.2005 -9 C 05.281 -) kann die Wohngeldbehörde zwecks Ermittlung des Jahreseinkommens mangels anderer Möglichkeiten der Sachaufklärung den Betrag, den der Wohngeldantragsteller im Laufe eines Jahres für seinen Lebensunterhalt aufgewendet hat, aber auch schätzen, wenn der Antragsteller nicht in der Lage oder bereit ist, einen Nachweis über die verwendeten finanziellen Mittel zu führen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2014 - 14 E 1181/13
Ermittlung des Einkommens i.R. der Feststellung der Voraussetzungen für die …
vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1980 - 8 C 24.79 -, Buchholz 454.71 § 11 WoGG 2 Nr. 2 = juris (…dort Rn. 12), Die Kostenentscheidung beruht auf § 166 VwGO i. V. m. § 127 Abs. 4 ZPO. - VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; alleinerziehende, getrennt lebende Studentin; …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Wohngeldbehörde von wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einnahmen in der Höhe ausgehen kann, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1980 - 8 C 24.79) oder in Ermangelung entsprechender Anhaltspunkte eine Einkommensschätzung nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen vornehmen darf (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2005 - 9 C 05.281; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 9 ZB 05.1654).
Rechtsprechung
BVerwG, 22.05.1979 - 8 C 24.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Armenrecht
Verfahrensgang
- VG Hannover, 07.05.1975 - VII A 201/74
- BVerwG, 22.05.1979 - 8 C 24.79
- BVerwG, 16.01.1980 - 8 C 24.79