Rechtsprechung
AG Münster, 19.02.2014 - 8 C 2524/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Autofreies Wohnen; AGB; Mietverhältnis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Autofreies Wohnen; AGB; Mietverhältnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Ausschlusses des Haltens bzw. der Nutzung eines Kraftfahrzeuges i.R.e. Wohnungsmietvertrages
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
"Halteverbot" für Kfz kann nicht im Mietvertrag durch Klausel vereinbart werden; §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 535 BGB
- rabüro.de
Klausel im Mietvertrag, die Mieter das Halten eines Kfz verbietet, ist unwirkam
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Autofreies Wohnen: Darf Vermieter dem Mieter das Halten eines PKWs verbieten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Autoverbot im Mietvertrag?
- Jurion (Kurzinformation)
Vermieter darf im Rahmen eines Projekts für "Autofreies Wohnen" Kfz-Nutzung nicht komplett untersagen
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter kann Mieter Halten eines Autos nicht generell verbieten
- haufe.de (Kurzinformation)
Autofreie Zone
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter kann Mieter Halten eines Autos nicht generell verbieten
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter als Vormund? Wir lassen uns das Auto nicht verbieten
- gevestor.de (Kurzinformation)
Mietgebrauch: Vermieter kann dem Mieter seinen Pkw nicht verbieten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Autofreies Wohnen: Darf Vermieter dem Mieter das Halten eines PKWs verbieten? (IMR 2014, 238)
Verfahrensgang
- AG Münster, 19.02.2014 - 8 C 2524/13
- LG Münster, 05.05.2014 - 3 S 37/14
- LG Münster, 03.06.2014 - 3 S 37/14
Papierfundstellen
- ZMR 2015, 461
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2002 - 7a D 6/00
Bebauungsplan "Weißenburgstraße" der Stadt Münster für unwirksam erklärt
Auszug aus AG Münster, 19.02.2014 - 8 C 2524/13
Das Interesse der Klägerin an der Aufrechterhaltung der Klausel liegt in der Einhaltung eigener vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der Stadt Münster auf Grund des städtebaulichen Vertrages vom XXX. Der städtebauliche Vertrag, §§ 11, 124 BauGB, nimmt ausdrücklich Bezug auf den Bebauungsplan der Stadt Münster XXX vom XXX, deren Unwirksamkeit das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 11.01.2002 (Az. 7a D 6/00.NE) im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, festgestellt hat. - BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79
Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes
Auszug aus AG Münster, 19.02.2014 - 8 C 2524/13
Die Möglichkeit, dass ein für den Kunden wirtschaftlich etwas günstigerer Preis kalkuliert werden kann, vermag ein rechtlich unbilliges Verhalten nicht zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 12.05.1980, - VII ZR 166/79 -, NJW 1980, 1953, 1954).
- LG Münster, 05.05.2014 - 3 S 37/14
Autofreies Wohnkonzept in AGB bestimmt: Verbotene Benachteiligung!
Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf die Feststellungen des Urteils des Amtsgerichts Münster vom 19.02.2014, Aktenzeichen: 8 C 2524/13, Bezug genommen. - LG Münster, 03.06.2014 - 3 S 37/14
Zurückweisung einer Berufung ohne mündliche Verhandlung
Die Berufung vom 12.03.2014 gegen das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 19.02.2014 - Aktenzeichen 8 C 2524/13 - wird zurückgewiesen.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Die Berufungsklägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.Der Streitwert für die Berufung beträgt 2.000,00 EUR.