Rechtsprechung
AG Karlsruhe, 06.11.1986 - 8 C 266/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BRAGebO § 118
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Erörtert der mit der Unfallregulierung beauftragte Rechtsanwalt des Geschädigten in einem (Telefon-) Gespräch mit der Reparaturwerkstatt den Schadensumfang und die Art und Weise der Abrechnung mit der Gegenseite, so entsteht hierfür eine Besprechungsgebühr
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Erörterungen mit dem Kfz-Sachverständigen über den Fahrzeugschaden und die weitere Regulierung lösen eine Besprechungsgebühr aus
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1081