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   BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80   

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https://dejure.org/1981,324
BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 29.80 (https://dejure.org/1981,324)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1981 - 8 C 29.80 (https://dejure.org/1981,324)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1981 - 8 C 29.80 (https://dejure.org/1981,324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • opinioiuris.de

    Kriegsdienstverweigerer: Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerer - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Vorverfahren - Widerspruch gegen die Überprüfungsentscheidung - Bundesamt für den Zivildienst - Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 296
  • NVwZ 1982, 242
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Der Erfolg eines eingelegten Widerspruchs ist am tatsächlichen (äußeren) Verfahrensgang der §§ 68 ff. VwGO zu messen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1981 - BVerwG 6 C 121.80 - BVerwGE 62, 201 [203 f.]; Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - BVerwGE 62, 296 [298]; Urteil vom 23. Februar 1982 - BVerwG 7 C 72.79 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 10; Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 129.84 - NVwZ 1988, 249; Urteil vom 25. September 1992 - BVerwG 8 C 16.90 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 33; Beschluß vom 1. September 1989 - BVerwG 4 B 17.89 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 29 = NVwZ 1990, 59).

    Unterbleibt eine behördliche Entscheidung über den Widerspruch, so ist auch für eine Kostenentscheidung grundsätzlich kein Raum (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - BVerwGE 62, 296 [298]).

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Voraussetzung für den geltend gemachten, das isolierte Widerspruchsverfahren betreffenden Anspruch ist nach § 80 VwVfG, daß drei in Form eines Verwaltungsakts ergehende und erforderlichenfalls durch Verpflichtungsklage zu erstreitende Entscheidungen der Widerspruchsbehörde (oder der dem Widerspruch abhelfenden Behörde) ergangen sind, nämlich - erstens - eine Kostenentscheidung zugunsten des Widerspruchsführers (vgl. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit §§ 72, 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO), - zweitens - ein in dieser Kostenentscheidung enthaltener Ausspruch, daß die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten notwendig war (§ 80 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG) und schließlich - drittens - die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwGE 62, 296).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß § 80 VwVfG die Kostenerstattung im isolierten Widerspruchsverfahren abschließend regelt und eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift oder der Kostenregeln der §§ 154 ff. VwGO nicht zulässig ist (BVerwGE 62, 201/204 f. und 70, 58/61 ff.; Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 6).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 29.06

    Widerspruchsverfahren; öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis;

    Erst diese Entscheidung, die gegebenenfalls im Wege der Verpflichtungsklage erstritten werden muss, lässt den gesetzlich vorgegebenen Erstattungsanspruch entstehen (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 29.80 - BVerwGE 62, 296 und vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 83.88 - BVerwGE 88, 41 ).

    Ohne eine solche Entscheidung geht die Anerkennung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ins Leere; sie vermag keine Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 a.a.O. S. 298; vom 29. August 1983 - BVerwG 6 C 111.82 - BVerwGE 68, 1 und vom 15. Februar 1991 a.a.O. S. 45).

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