Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,543
BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20 (https://dejure.org/2022,543)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 (https://dejure.org/2022,543)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 8 C 35.20 (https://dejure.org/2022,543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 1 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1; StGB §§ 130, 185; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1
    Themenbezogene Widmungsbeschränkung einer kommunalen öffentlichen Einrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, Art 8 Abs 1 GG
    Themenbezogene Widmungsbeschränkung einer kommunalen öffentlichen Einrichtung

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung; Ausschluss deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema; Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit; Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung für eine ...

  • rewis.io

    Themenbezogene Widmungsbeschränkung einer kommunalen öffentlichen Einrichtung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 5 GG, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 57 Abs. 1 Satz 1 GO
    Kommunalrecht: Zur Zulässigkeit von Widmungsbeschränkungen kommunaler öffentlicher Einrichtungen | Zugang zu kommunalen Einrichtungen; Widmung; Stadtratsbeschluss; Meinungsfreiheit

  • doev.de PDF

    Themenbezogene Widmungsbeschränkung einer kommunalen öffentlichen Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung; Ausschluss deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema; Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit; Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung für eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Themenbezogene Widmungsbeschränkung einer kommunalen öffentlichen Einrichtung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der städtische Bürgersaal - und die themenbezogene Widmungsbeschränkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Themenbezogene Widmungsbeschränkung - oder: die antisemtische Veranstaltung in der Stadthalle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stadtratsbeschluss von München: BDS-Kampagne darf öffentliche Räume nutzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Themenbezogene Widmungsbeschränkung verletzt Meinungsfreiheit

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Saalverbote können gegen Meinungsfreiheit verstoßen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein themenbezogener Ausschluss bei der Nutzung kommunaler Säle

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.01.2022)

    Untersagte BDS-Diskussionen in München: (K)ein Raum für Meinung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 5 GG, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 57 Abs. 1 Satz 1 GO
    Kommunalrecht: Zur Zulässigkeit von Widmungsbeschränkungen kommunaler öffentlicher Einrichtungen | Zugang zu kommunalen Einrichtungen; Widmung; Stadtratsbeschluss; Meinungsfreiheit

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Rechtswidrigkeit themenbezogener Widmungsbeschränkungen öffentlicher Einrichtungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 174, 367
  • NVwZ 2023, 169
  • K&R 2022, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
    Es vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien (BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 ).

    Vielmehr sind auch inhaltsanknüpfende Normen dann als allgemeine Gesetze zu beurteilen, wenn sie erkennbar auf den Schutz bestimmter Rechtsgüter und nicht gegen eine bestimmte Meinung gerichtet sind (BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 ).

    Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 , vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18 - juris Rn. 24 und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14).

  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20

    Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als frecher

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
    Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 , vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18 - juris Rn. 24 und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 27.08.2019 - 1 BvR 811/17

    Zu der Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer Äußerung als

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
    Es genügt, dass nachteilige Rechtsfolgen daran geknüpft werden (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 - BVerfGE 86, 122 Rn. 20 und vom 27. August 2019 - 1 BvR 811/17 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
    Es genügt, dass nachteilige Rechtsfolgen daran geknüpft werden (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 126/85 - BVerfGE 86, 122 Rn. 20 und vom 27. August 2019 - 1 BvR 811/17 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 673/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
    Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 , vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18 - juris Rn. 24 und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
    Wird die öffentliche Einrichtung - wie hier - von einem privaten Trägerverein betrieben, der über die Nutzungsvergabe entscheidet, wandelt sich der kommunalrechtliche Zulassungsanspruch in einen Verschaffungsanspruch, den die Kommune durch Einwirken auf den Trägerverein zu erfüllen hat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 7 B 184.88 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 91 S. 47 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20
    Dazu wäre die Darlegung erforderlich gewesen, welche Aufklärungsmaßnahmen sich dem Berufungsgericht auch ohne förmlichen Beweisantrag hätten aufdrängen müssen, welches Ergebnis sie gehabt hätten und inwieweit dies zu einer für die Beklagte günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23

    Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen

    Da die Festhalle Frankfurt von der Beigeladenen zu 2 als juristischer Person des Privatrechts betrieben wird, wandelt sich der Benutzungsanspruch in einen Verschaffungs- bzw. Einwirkungsanspruch (vgl. OVG NRW, a.a.O., Rn. 8; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, juris, Rn. 14).

    Wird eine öffentliche Einrichtung durch eine juristische Person des Privatrechts betrieben, auf die die öffentliche Hand hinreichende Einwirkungsmöglichkeiten hat, wandelt sich der Benutzungsanspruch dabei in einen Verschaffungsanspruch, den die öffentliche Hand durch Einwirken auf den privatrechtlichen Betreiber zu erfüllen hat (vgl. OVG NRW, a.a.O., Rn. 8; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, juris, Rn. 14 zum kommunalrechtlichen Zulassungsanspruch).

    Eine gesetzliche Grundlage für den Eingriff liegt mangels Rechtssatzqualität nicht in dem Magistrats-Beschluss vom 24. Februar 2023 (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, juris, Rn. 21 zu Art. 5 Abs. 1 GG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 15 B 244/23

    Eingriff in die Meinungsfreiheit durch eine Widmungsbeschränkung für eine

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rn. 49 f.; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35.20 -, juris Rn. 18; ferner Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, Gutachten zum BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages, WD 3 - 3000 - 288/20, S. 6.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992- 1 BvR 126/85 -, juris Rn. 20, und vom 27. August 2019 - 1 BvR 811/17 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35.20 -, juris Rn. 18.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rn. 55 ff., vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18 -, juris Rn. 24, und vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022- 8 C 35.20 -, juris Rn. 20.

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 17. November 2020- 4 B 19.1358 -, juris Rn. 58 f.; siehe ferner BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35.20 -, juris Rn. 21.

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2023 - 15 L 230/23

    Zugang, kommunale Einrichtung, Verschaffungsanspruch, Einwirkungsanspruch,

    Des Weiteren ist nicht zu entscheiden, ob die von der Antragsgegnerin herangezogene Definition, "Organisationen, Vereinen und Personen, die etwa den Holocaust leugnen oder relativieren, die Existenz Israels als jüdischen Staat delegitimieren, zu antijüdischen oder antiisraelischen Boykotten aufrufen, diese unterstützen oder entsprechende Propaganda verbreiten (z.B. die Kampagne "Boycott - Divestment - Sanctions [BDS]") oder die anderweitig antisemitisch agieren", in ihrer Gesamtheit am Maßstab des geltenden Verfassungsrechts, insbesondere im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35.20 -, BVerwGE 174, 367-374, juris Rn. 17 ff., Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, 21. Dezember 2020 - WD3-3000-288/20, https://www.bundestag.de/resource/blob/814894/cf6a69d010a1cc9b4a18e5f859a9bd42/WD-3-288-20-pdf-data.pdf, eine verfassungskonforme Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen könnte.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35.20 -, BVerwGE 174, 367-374, juris Rn. 21; BayVGH, Urteil vom 17. November 2020 - 4 B 19.1358 -, juris Rn. 55.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 , juris Rn. 67, m.w.N., Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2020- 1 BvR 479/20 - juris Rn. 24 und Nichtannahmebeschluss vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 673/18 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35/20 - BVerwGE 174, 367-374, juris Rn. 20; Held-Daab, jurisPR-BVerwG 18/2022 Anm. 5.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35/20 -, BVerwGE 174, 367-374, juris Rn. 24, für die Widmungsbeschränkung.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Daher sind z.B. Widmungen, die politische Veranstaltungen in der öffentlichen Einrichtung generell ausschließen, ebenso rechtmäßig (BVerwG, Urt. v. 18.07.1969 - VII C 56.68 - BVerwGE 32, 333, juris Rn. 35 ff.; Senat, Beschl. v. 16.05.1998, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 07.09.1979 - II B 1224/79 - NJW 1980, 901) wie Widmungen, die alle Zirkusveranstaltungen ausschließen (OVG Bln.-Bdbg., Beschl. v. 04.11.2019, a.a.O. Rn. 10 ff.) oder zahlenmäßig beschränken (OVG NRW, Beschl. v. 26.08.1986 - 15 B 1894/86 - NVwZ 1987, 518), und Widmungen, die die Nutzung gemeindlicher Anschlagtafeln für Zwecke privater Meinungsäußerungen gänzlich verbieten (Senat, Normenkontrollbeschl. v. 04.05.1998, a.a.O.; anders bei Beschränkungen der Meinungsäußerung zu einem bestimmten Thema, vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.2022 - 8 C 35/30 - BVerwGE 174, 367).
  • VG Bremen, 14.04.2023 - 2 K 1855/22

    Zugang zu öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde hier: Verschaffung eines

    Der Anspruch auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Rahmen des Widmungszwecks und der Kapazität der Einrichtung besteht grundsätzlich in Form des kommunalrechtlichen Zulassungsanspruchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35/20 -, juris Rn. 14).

    Ein Anspruch auf Verschaffung des Rennbahngeländes als öffentlicher Einrichtung besteht nur im Rahmen des Widmungszwecks und der Kapazität der Einrichtung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35/20 -, juris Rn. 14).

    Bei der Festlegung des Widmungszwecks ihrer öffentlichen Einrichtungen haben die Gemeinden jedoch das höherrangige Recht, insbesondere die Grundrechte zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 8 C 35/20 -, juris Rn. 15 ff.).

  • VG Stuttgart, 21.04.2022 - 7 K 3169/21

    Anspruch auf Verlinkung auf einer kommunalen Webseite; gemeinnütziger Verein;

    Eine Begrenzung des Widmungszwecks einer öffentlichen Einrichtung, wonach unter anderem Organisationen, Vereinen und Gruppierungen, die nach Sicht der Gemeinde antisemitische oder antiisraelische Meinungen oder Geisteshaltungen vertreten, generell der Zugang zur öffentlichen Einrichtung verwehrt wird, ist nicht zulässig, weil sie gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit verstößt (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.1.2022 - 8 C 35.20 -).

    Bei der Festlegung des Widmungszwecks ihrer öffentlichen Einrichtungen haben die Gemeinden jedoch das höherrangige Recht, insbesondere die Grundrechte, zu beachten (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.11.2020 - 4 B 19.1358 -, juris Rn. 45 bis 48 bestätigt durch BVerwG Urteil vom 20.1.2022 - 8 C 35.20 -, Pressemitteilung auffindbar unter: https://www.bverwg.de/de/pm/2022/6 , weil noch nicht veröffentlicht).

  • VG Frankfurt/Main, 04.05.2023 - 7 K 851/20

    Amtliche Äußerung eines Bürgermeisters verstieß gegen Sachlichkeitsgebot

    Da der Bürgermeister der Beklagten in der Pressemitteilung die Absage einer geplanten Diskussionsveranstaltung, an der die Klägerin als Rednerin teilnehmen sollte, gefordert und sich dabei im Wesentlichen auf deren Unterstützung der Bewegung "Boycott, Divestment and Sanctions" (BDS) berufen hat, ist das Grundrecht der Klägerin auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG betroffen (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 12; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, BVerwGE 174, 367, juris, Rn. 19).

    Jedoch verstößt die mit diesem Beschluss vorgenommene Einschränkung des Nutzungsrechts öffentlicher Einrichtungen gegen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG der von der Nutzungseinschränkung betroffenen Personen, da der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine den Erfordernissen des Art. 5 Abs. 2 GG genügende gesetzliche Grundlage für den Grundrechtseingriff darstellt und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Durchführung von Diskussionsveranstaltungen, die sich mit der BDS-Kampagne befassen, regelmäßig mit der Gefahr strafbarer Handlungen verbunden wäre (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 04.12.2020 - 8 B 3012/20 -, n.v.; BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, BVerwGE 174, 367, juris, Rn. 17 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2023 - 3 B 44.21

    Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den

    Das zeigt sich an der Vielzahl der von den Klägern angeführten Entscheidungen, insbesondere dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022 (- 8 C 35.20 - juris), mit dem letztinstanzlich eine Beschränkung des Widmungsumfangs öffentlicher Einrichtungen, die die Zulassung von Veranstaltungen ausschließt, die sich mit der BDS-Kampagne oder deren Themen befassen, als Verletzung der Meinungsfreiheit gewertet worden ist (s.a. VG Stuttgart, Urteil vom 21. April 2022 - 7 K 3169/21 - juris zum Anspruch auf Verlinkung auf einer kommunalen Website; VG Frankfurt, Urteil vom 4. Mai 2023 - 7 K 851/20.F - juris zu Äußerungen eines Bürgermeisters; zeitlich vor dem Beschluss des Deutschen Bundestags: OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2019 - 10 ME 48/19 - juris).
  • VG Berlin, 25.08.2022 - 2 K 119.21
    Insoweit liegt eine - grundsätzlich zulässige (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - BVerwG 8 C 35/20 - juris Rn. 16) - Einschränkung des Widmungsumfangs vor.

    Wird die Einrichtung von einem privaten Träger betrieben, der über die Nutzungsvergabe entscheidet, wandelt sich der Zulassungsanspruch in einen Verschaffungsanspruch, den der Hoheitsträger durch Einwirken auf den Träger zu erfüllen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - BVerwG 8 C 35/20 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 19.10.2023 - 10 CS 23.1862

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Versammlungsverbot

    Dass eine - von der Antragsgegnerin angenommene - antisemitische Grundtendenz der BDS-Kampagne es nicht rechtfertigt, entsprechende Meinungsäußerungen auch im Rahmen politischer Informations- oder Diskussionsveranstaltungen behördlicherseits von vornherein zu untersagen, solange die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung nicht gefährdet wird, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 20.1.2022 - 8 C 35/20 - BVerwGE 174, 367 - juris Rn. 17 ff. zu BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - juris Rn. 56 ff.).
  • VG München, 19.07.2021 - M 7 E 21.3679

    Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung, Veranstaltung der ...-Kampagne,

  • OVG Bremen, 19.08.2022 - 1 B 134/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Herstellung einer Wegeverbindung auf dem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht