Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.01.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12   

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https://dejure.org/2013,31492
BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12 (https://dejure.org/2013,31492)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2013 - 8 C 4.12 (https://dejure.org/2013,31492)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2013 - 8 C 4.12 (https://dejure.org/2013,31492)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; VwVfG § 51; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ost-Berlin; sowjetischer Sektor von Berlin; Liste 3; Gesetz vom 8. Februar 1949; Beschlagnahme; Sequestration; Sequestrierung; SMAD-Befehl Nr. 124; SMAD-Befehl ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Beschlagnahme; Beweisanzeichen; Beweislast; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Gesetz vom 8 Februar 1949; Hilfsbeweis; Indiz; Indizienbeweis; Liste 3; Ost-Berlin; Restitution; Restitutionsausschluss; Rückgabe; SMAD-Befehl Nr 124; SMAD-Befehl Nr 64; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 8 Buchst a VermG, § 51 VwVfG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Beweislastverteilung im Vermögensrecht

  • Wolters Kluwer

    Beweislast nach den allgemeinen Regeln im Vermögensrecht; Beweislast der Behörde für das Vorliegen der Voraussetzungen des Restitutionsausschlussgrundes gem. § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG; Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ost-Berlin; sowjetischer Sektor von Berlin; Liste 3; Gesetz vom 8. Februar 1949; Beschlagnahme; Sequestration; Sequestrierung; SMAD-Befehl Nr. 124; SMAD-Befehl ...

  • rewis.io

    Beweislastverteilung im Vermögensrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast nach den allgemeinen Regeln im Vermögensrecht; Beweislast der Behörde für das Vorliegen der Voraussetzungen des Restitutionsausschlussgrundes gem. § 1 Abs. 8 Buchst. a) VermG; Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweislast für eine Enteignung auf besatzungsrechtlicher Grundlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der bestandskräftige Verwaltungsakt und die Änderung der Rechtsprechung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Restitutionsanspruch für Grundstück entfällt nicht bereits mit Auflistung im Gesetz über Einziehung von Kriegsverbrechervermögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Restitutionsanspruch für Grundstück entfällt nicht bereits mit Auflistung im Gesetz über Einziehung von Kriegsverbrechervermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 83
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Eine Änderung der Rechtsprechung aber stellte es nicht dar; im Gegenteil wird in dem Urteil gerade betont, dass die bisherige Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38) fortgeführt werde (Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 28).

    Das wurde in der Präambel des Befehls ausdrücklich erwähnt und fand seinen Grund darin, dass die entsprechenden Enteignungen im sowjetischen Sektor von Berlin wegen des Vier-Mächte-Status der Stadt erst nach der politischen und administrativen Spaltung Berlins Ende 1948/Anfang 1949 in Angriff genommen werden konnten (vgl. im Einzelnen Urteile vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 59.93 - VIZ 1994, 411, vom 13. Februar 1995 a.a.O. und vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77; Frantzen, VIZ 1993, 9 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Februar 1995 a.a.O.; Beschluss vom 5. Dezember 2005 - BVerwG 7 B 81.05 - ZOV 2006, 95) beruhen auch nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 erfolgte Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage, wenn sie unter der Oberhoheit der Besatzungsmacht und mit ihrer generellen Billigung in einer Weise in die Wege geleitet worden waren, die die Verantwortung der Besatzungsmacht für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete.

    Ferner kann die Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG daran scheitern, dass die Sowjetunion die Beschlagnahme im Einzelfall ausdrücklich untersagt oder als ungerechtfertigt aufgehoben hat (Urteil vom 13. Februar 1995 a.a.O.).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es allein darauf an, ob die Beschlagnahme - ungeachtet etwaiger Mängel - wirksam war (Urteil vom 13. Februar 1995 a.a.O.; Beschluss vom 5. Dezember 2005 a.a.O.).

    Zwar ist das Verwaltungsgericht mit Recht davon ausgegangen, dass die vom sog. demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 3" zum Gesetz "zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" vom 8. Februar 1949 beschlossenen Enteignungen von Vermögenswerten im sowjetischen Sektor von Berlin in aller Regel auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG erfolgt sind und dass eine andere Beurteilung - abgesehen von einem individuellen Eingreifen der Besatzungsmacht zugunsten des Betroffenen - nur dann angebracht ist, wenn der in der Liste 3 verzeichnete Vermögenswert nicht bereits beim Erlass des Gesetzes vom 8. Februar 1949 beschlagnahmt war (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 83 f.).

  • BVerwG, 05.12.2005 - 7 B 81.05

    Liste 3-Enteignung", besatzungshoheitliche Enteignung.

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Februar 1995 a.a.O.; Beschluss vom 5. Dezember 2005 - BVerwG 7 B 81.05 - ZOV 2006, 95) beruhen auch nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 erfolgte Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage, wenn sie unter der Oberhoheit der Besatzungsmacht und mit ihrer generellen Billigung in einer Weise in die Wege geleitet worden waren, die die Verantwortung der Besatzungsmacht für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete.

    Hiernach kommt es allein darauf an, ob die Beschlagnahme eines Vermögenswertes vor dem 8. Februar 1949 erfolgt war, und nicht darauf, ob sie in den Listen der Sequesterkommission vermerkt oder den sowjetischen Behörden bekannt war (Beschluss vom 5. Dezember 2005 a.a.O.).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es allein darauf an, ob die Beschlagnahme - ungeachtet etwaiger Mängel - wirksam war (Urteil vom 13. Februar 1995 a.a.O.; Beschluss vom 5. Dezember 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 (BVerwG 8 C 25.05 - ZOV 2007, 171) komme einer Rechtsänderung im Sinne dieser Vorschrift gleich.

    Sie beruft sich zwar insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 (BVerwG 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 = ZOV 2007, 171).

    Eine Änderung der Rechtsprechung aber stellte es nicht dar; im Gegenteil wird in dem Urteil gerade betont, dass die bisherige Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38) fortgeführt werde (Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Eine solche Änderung erfasst nur einen Wandel der normativen Bestimmung, nicht aber eine Änderung der Norminterpretation, denn gerichtliche Entscheidungsfindung bleibt rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 31; Beschlüsse vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - NVwZ 1995, 1097 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32, vom 3. Mai 1996 - BVerwG 6 B 82.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 366 und vom 9. August 2011 - BVerwG 5 B 15.11 - ZOV 2011, 221; Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 5 C 9.11 - NVwZ-RR 2012, 334).

    Neu sind Beweismittel, wenn sie zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht existent waren oder wenn sie vor Erlass des Verwaltungsakts bereits vorhanden waren, von dem Betroffenen ohne grobes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig in das Verwaltungsverfahren eingebracht werden konnten (vgl. § 51 Abs. 2 VwVfG; Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11 und vom 27. Januar 1994 a.a.O.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Deshalb bedarf es zusätzlicher Umstände, aus denen sich ergibt, dass das Gericht ein bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidungsfindung außer Acht gelassen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 9. März 1988 - BVerwG 7 B 188.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 81; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 7.79

    Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung - Feststellung maßgeblicher Umstände -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Vielmehr gilt auch hier, dass eine Überzeugungsbildung auf der Grundlage von Indizien zulässig ist (vgl. allgemein Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 7.79 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 5 S. 16 ) und dass dabei zusätzlich die oft dürftige Beweislage zu jenen lang zurückliegenden unmittelbaren Nachkriegsjahren in Rechnung zu stellen ist.
  • BVerwG, 07.03.2012 - 5 B 56.11

    Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Auch im Vermögensrecht richtet sich die Beweislast nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will (stRspr, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Beschlüsse vom 17. Mai 2005 - BVerwG 7 B 140.04 - juris, vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - ZOV 2006, 310 und vom 7. März 2012 - BVerwG 5 B 56.11 - ZOV 2012, 100; allgemein Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: August 2012, § 108 Rn. 91 ff.).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Insofern ist von Bedeutung, dass die Enteignungen nach der Liste 3 in Ost-Berlin - anders als diejenigen in der sowjetischen Besatzungszone, die schon 1948 erfolgten (vgl. dazu Urteil vom 7. März 2012 - BVerwG 8 C 1.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 45) - erst nach der Gründung der DDR und mithin zu einer Zeit durchgeführt wurden, zu der die sowjetische Besatzung beendet war.
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Auch im Vermögensrecht richtet sich die Beweislast nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will (stRspr, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Beschlüsse vom 17. Mai 2005 - BVerwG 7 B 140.04 - juris, vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - ZOV 2006, 310 und vom 7. März 2012 - BVerwG 5 B 56.11 - ZOV 2012, 100; allgemein Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: August 2012, § 108 Rn. 91 ff.).
  • BVerwG, 26.06.2006 - 8 B 4.06
    Auszug aus BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
    Auch im Vermögensrecht richtet sich die Beweislast nach den allgemeinen Regeln, wonach die Nichterweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen geht, der hieraus für sich günstige Rechtsfolgen ableiten will (stRspr, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Beschlüsse vom 17. Mai 2005 - BVerwG 7 B 140.04 - juris, vom 26. Juni 2006 - BVerwG 8 B 4.06 - ZOV 2006, 310 und vom 7. März 2012 - BVerwG 5 B 56.11 - ZOV 2012, 100; allgemein Dawin, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: August 2012, § 108 Rn. 91 ff.).
  • BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04

    Anforderungen an eine Nichtzulassungschwerde in Form der Grundsatz- und der

  • BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 188.87

    Ungeeignetheit des Fahrzeugführers bei regelmäßigem Haschischkonsum

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

  • BVerwG, 09.08.2011 - 5 B 15.11

    Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG

  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den

  • BVerwG, 30.08.2006 - 8 B 121.05

    Wiederaufgreifen; Wiederaufgreifen eines Wiederaufgreifensverfahrens.

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 59.93

    Klage auf Rückgängigmachung einer Enteignung - Enteignung von Vermögenswerten im

  • BVerwG, 03.05.1996 - 6 B 82.95

    Wiederaufgreifen des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens - Wiederholung des

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Denn die Rechtsprechung ändert nicht bestehende Rechtsnormen, sondern wendet diese an, vollzieht also lediglich deren schon vorher bestehenden Inhalt nach (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 - 8 C 4.12 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 48, m.w.N. zu § 51 VwVfG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2014 - 2 S 1529/11 -, KStZ 2015, 175, zu § 121 VwGO; s. ferner zur grundsätzlichen Zulässigkeit von rückwirkenden Rechtsprechungsänderungen BVerfG, Beschlüsse vom 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10 -, NZA 2012, 788, m.w.N., und vom 16.12.1981 - 1 BvR 898/79 -, BVerfGE 59, 128; BVerwG, Beschluss vom 08.06.2015 - 9 B 82.14 -, Juris).
  • BVerwG, 13.08.2020 - 1 C 23.19

    Rechtsbereinigungsgesetze begründen regelmäßig keinen Anspruch auf

    Denn ungeachtet ihrer Auswirkungen bleiben gerichtliche Entscheidungen eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung und sind demnach weder geeignet noch darauf angelegt, die Rechtslage konstitutiv zu verändern (BVerwG, Urteil vom 11. September 2013 - 8 C 4.12 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 48 Rn. 21).
  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 18.19

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens bei bestandskräftig gewordenen

    Eine Gerichtsentscheidung stellt keine solche Änderung der Sach- oder Rechtslage dar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 9 B 241.92 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29 S. 15; Urteile vom 11. September 2013 - 8 C 4.12 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 48 Rn. 21 und vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - juris Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.2012 - 8 B 55.11, 8 B 55.11 (8 C 4.12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1388
BVerwG, 24.01.2012 - 8 B 55.11, 8 B 55.11 (8 C 4.12) (https://dejure.org/2012,1388)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2012 - 8 B 55.11, 8 B 55.11 (8 C 4.12) (https://dejure.org/2012,1388)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 8 B 55.11, 8 B 55.11 (8 C 4.12) (https://dejure.org/2012,1388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Restitutionsausschluss; Einziehung von Vermögenswerten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG für in Berlin belegene Vermögenswerte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 8 B 55.11
    Das angefochtene Urteil weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - (BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77) und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34) ab und beruht auf dieser Abweichung, soweit es einen Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG für in Berlin belegene Vermögenswerte, die Gegenstand der auf der Grundlage des Berliner (Magistrats-)Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 (VOBl für Groß-Berlin 1949 I, 34) am 2. Dezember 1949 veröffentlichten Enteignungsliste 3 (VOBl für Groß-Berlin 1949 1, 429) waren, auch dann annimmt, wenn "nicht festgestellt werden" kann, dass "der Ausnahmefall fehlender Beschlagnahme vor dem 8. Februar 1949 vorliegt".
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 8 B 55.11
    Das angefochtene Urteil weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - (BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77) und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 25.05 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34) ab und beruht auf dieser Abweichung, soweit es einen Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG für in Berlin belegene Vermögenswerte, die Gegenstand der auf der Grundlage des Berliner (Magistrats-)Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 (VOBl für Groß-Berlin 1949 I, 34) am 2. Dezember 1949 veröffentlichten Enteignungsliste 3 (VOBl für Groß-Berlin 1949 1, 429) waren, auch dann annimmt, wenn "nicht festgestellt werden" kann, dass "der Ausnahmefall fehlender Beschlagnahme vor dem 8. Februar 1949 vorliegt".
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