Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.01.2016

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   BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16   

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BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16 (https://dejure.org/2016,46000)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 (https://dejure.org/2016,46000)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 (https://dejure.org/2016,46000)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 49, 56
    Berufsfreiheit; Eigentumsschutz; Enteignung; Erlaubnisvorbehalt; Föderalismusreform; Gaststätte; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Glücksspielstaatsvertrag; Jugendschutz; Kohärenzgebot; Konsistenzgebot; Mindestabstand; Notifizierungspflicht; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 49 AEUV, Art 56 AEUV, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
    Landesrechtlicher Mindestabstand zwischen Spielhallen und Einrichtungen für Minderjährige

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Einschränkung der Freiheit der Berufswahl durch eine Norm aufgrund des gesamten räumlichen Geltungsbereichs; Wiedererteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle; Abstandsgebot zwischen Spielhallen und Einrichtungen für Minderjährige

  • rewis.io

    Landesrechtlicher Mindestabstand zwischen Spielhallen und Einrichtungen für Minderjährige

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Das Mindestabstandsgebot für Spielhallen zu Einrichtungen von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 LGlüG) ist verfassungskonform. Insbesondere verfügt das Land über eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz. Verstöße gegen Art. 12, 14 und 3 GG liegen nicht vor. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsfreiheit; Enteignung; Eigentumsschutz; Erlaubnisvorbehalt; Föderalismusreform; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz; Gaststätte; Glücksspielstaatsvertrag; Jugendschutz; Kohärenzgebot; Konsistenzgebot; Mindestabstand; Notifizierungspflicht; ...

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Einschränkung der Freiheit der Berufswahl durch eine Norm aufgrund des gesamten räumlichen Geltungsbereichs; Wiedererteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle; Abstandsgebot zwischen Spielhallen und Einrichtungen für Minderjährige

  • datenbank.nwb.de

    Landesrechtlicher Mindestabstand zwischen Spielhallen und Einrichtungen für Minderjährige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz sind rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz sind rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz sind rechtmäßig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die nachfolgend wiedergegebenen Ausführungen in seinem Urteil vom selben Tage zum Parallelverfahren BVerwG 8 C 6.15, die sich mit gleichgerichteten Rügen der dortigen Klägerin befassen:.

    Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen des Senats im Parallelverfahren BVerwG 8 C 6.15 zu den gleichgerichteten Rügen der dortigen Klägerin:.

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die folgenden, entsprechend auf die Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LGlüG RP übertragbaren Ausführungen in dem Urteil im Verfahren BVerwG 8 C 6.15 vom selben Tage zur Regelung des Spielhallengesetzes Berlin über den Mindestabstand von Spielhallen zu überwiegend von Kindern und Jugendlichen besuchten Einrichtungen:.

    Insoweit kann auf die folgenden Ausführungen des Senatsurteils im Verfahren BVerwG 8 C 6.15 zu den umfassenden Rügen einer Ungleichbehandlung von Spielhallen in Berlin gegenüber anderen Spielorten verwiesen werden:.

    Insoweit nimmt der Senat auf die folgenden Ausführungen in seinem Urteil vom selben Tage im Verfahren BVerwG 8 C 6.15 Bezug:.

    Hierzu nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen in seinem Urteil zum Verfahren BVerwG 8 C 6.15, die umfassende landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin betrafen:.

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Dies ergibt die Auslegung des Kompetenztitels nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck (vgl. allg. BVerfGE, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 - BVerfGE 138, 261 ).

    Die Reform der Gesetzgebungskompetenzen im Jahre 2006 ging auf die Initiative der Länder zurück, die bundesstaatliche Ordnung kritisch zu überprüfen und den Ländern wieder mehr Kompetenzen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 - BVerfGE 138, 261 ).

    Von einer normativen Rezeption geht das Bundesverfassungsgericht aus, wenn der Verfassungsgeber eine normativ ausgeformte Materie vorgefunden und sie nachvollziehend benannt hat, so dass die einfachgesetzliche Ausformung in der Regel unter dem Gesichtspunkt des Traditionellen und Herkömmlichen den Zuweisungsgehalt auch der Kompetenznorm bestimmt (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 und Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 - BVerfGE 138, 261 Rn. 29).

    Mit der Neufassung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG wollte der verfassungsändernde Gesetzgeber eine neu konturierte und klare föderale Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten im Recht der Wirtschaft erzielen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 - BVerfGE 138, 261 ).

    Die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit fallen umso strenger aus, je mehr eine Regelung sich auf die Freiheit der Berufswahl auswirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 - BVerfGE 138, 261 ).

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Soweit der Europäische Gerichtshof nationale Regelungen, mit denen das Automatenspiel in stationären Glücksspielstätten eingeschränkt wurde, am Maßstab der Dienstleistungs- bzw. Niederlassungsfreiheit gemessen hat, war nach dem jeweiligen Vorabentscheidungsersuchen des nationalen Gerichts ein grenzüberschreitender Sachverhalt jedenfalls nicht ausgeschlossen (vgl. nur EuGH, Urteile vom 19. Juli 2012 - C-470/11 [ECLI:EU:C:2012:505], Garkalns - NVwZ 2012, 1162 und vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386], Berlington Hungary - ZfWG 2015, 336 ).

    Dies wird auch daran deutlich, dass eine nationale Verwendungsbeschränkung nur dann als 'sonstige Vorschrift' mitteilungspflichtig ist, wenn sie die Nutzungskanäle für das betreffende Erzeugnis verringert (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juni 2015 - C-98/14 - ZfWG 2015, 336 und vom 13. Oktober 2016 - C-303/15 - Rn. 26).

    Dies traf auf die mitgliedstaatlichen Verbote der Verwendung von Spielautomaten außerhalb von Spielcasinos, die der Europäische Gerichtshof als notifizierungspflichtig angesehen hat, zu (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juni 2015 - C-98/14 - ZfWG 2015, 336 Rn. 99 und vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. - NVwZ-RR 2012, 717 ).

  • EuGH, 21.04.2005 - C-267/03

    Lindberg - Richtlinie 83/189/EWG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Der Europäische Gerichtshof sieht nationale Vorschriften, die bestimmte Verwendungsmöglichkeiten eines Erzeugnisses nach seinem Inverkehrbringen einschränken, nur dann als notifizierungspflichtige 'sonstige Vorschriften' nach Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/34/EG an, wenn sie auf das Erzeugnis selbst bezogen sind und dessen Zusammensetzung, Art oder Vermarktung wesentlich beeinflussen können (EuGH, Urteile vom 21. April 2005 - C-267/03 [ECLI:EU: C:2005:246], Lindberg - Rn. 62 ff., 95; vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. [ECLI:EU:C:2012:495], Fortuna - NVwZ-RR 2012, 717 und vom 13. Oktober 2016 - C-303/15 - Rn. 20 ff., 29).

    Ob die Größe des Marktes für das Erzeugnis durch diesem nicht selbst anhaftende Anforderungen beeinflusst wird, ist dagegen für die Notifizierungspflicht unerheblich (vgl. EuGH, Urteil vom 21. April 2005 - C-267/03 - Rn. 95).

    Anders als eine Beschränkung des Einsatzes von Glücksspielautomaten außerhalb einer definierten Kategorie stationärer Spielstätten haften sie nicht jedem Exemplar dieser Automaten an, sondern verringern die Größe des Marktes für Spielautomaten und möglicherweise auch deren Wert, was indes für die Frage der Notifizierungspflicht irrelevant ist (EuGH, Urteil vom 21. April 2005 - C-267/03 - Rn. 95).

  • EuGH, 13.10.2016 - C-303/15

    M. und S. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Technische Vorschriften im

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sie unter den vier Kategorien von Maßnahmen, die der Begriff 'technische Vorschrift' umfasst (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 - C-303/15 [ECLI:EU:C:2016:771], Naczelnik - Rn. 18 m.w.N.), allenfalls den 'sonstigen Vorschriften' im Sinne von Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/34/EG zuzuordnen wären.

    Der Europäische Gerichtshof sieht nationale Vorschriften, die bestimmte Verwendungsmöglichkeiten eines Erzeugnisses nach seinem Inverkehrbringen einschränken, nur dann als notifizierungspflichtige 'sonstige Vorschriften' nach Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/34/EG an, wenn sie auf das Erzeugnis selbst bezogen sind und dessen Zusammensetzung, Art oder Vermarktung wesentlich beeinflussen können (EuGH, Urteile vom 21. April 2005 - C-267/03 [ECLI:EU: C:2005:246], Lindberg - Rn. 62 ff., 95; vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. [ECLI:EU:C:2012:495], Fortuna - NVwZ-RR 2012, 717 und vom 13. Oktober 2016 - C-303/15 - Rn. 20 ff., 29).

    Dies wird auch daran deutlich, dass eine nationale Verwendungsbeschränkung nur dann als 'sonstige Vorschrift' mitteilungspflichtig ist, wenn sie die Nutzungskanäle für das betreffende Erzeugnis verringert (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juni 2015 - C-98/14 - ZfWG 2015, 336 und vom 13. Oktober 2016 - C-303/15 - Rn. 26).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Von einer normativen Rezeption geht das Bundesverfassungsgericht aus, wenn der Verfassungsgeber eine normativ ausgeformte Materie vorgefunden und sie nachvollziehend benannt hat, so dass die einfachgesetzliche Ausformung in der Regel unter dem Gesichtspunkt des Traditionellen und Herkömmlichen den Zuweisungsgehalt auch der Kompetenznorm bestimmt (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 und Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 - BVerfGE 138, 261 Rn. 29).

    Sie ist bislang allenfalls für bereits vorkonstitutionell ausgeformte, umfangreiche Rechtsmaterien anerkannt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12 - BVerfGE 134, 33 und Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 für das Strafrecht).

    Die normative Rezeption eines als einheitliches Regelungswerk konzipierten Normenkomplexes (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 34, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ) in einem verfassungsrechtlichen Kompetenztitel soll eine gewisse Kontinuität der Gesetzgebung in langjährig entwickelten Rechtsgebieten über Verfassungsänderungen hinweg gewährleisten.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-213/11

    Fortuna - Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Der Europäische Gerichtshof sieht nationale Vorschriften, die bestimmte Verwendungsmöglichkeiten eines Erzeugnisses nach seinem Inverkehrbringen einschränken, nur dann als notifizierungspflichtige 'sonstige Vorschriften' nach Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/34/EG an, wenn sie auf das Erzeugnis selbst bezogen sind und dessen Zusammensetzung, Art oder Vermarktung wesentlich beeinflussen können (EuGH, Urteile vom 21. April 2005 - C-267/03 [ECLI:EU: C:2005:246], Lindberg - Rn. 62 ff., 95; vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. [ECLI:EU:C:2012:495], Fortuna - NVwZ-RR 2012, 717 und vom 13. Oktober 2016 - C-303/15 - Rn. 20 ff., 29).

    Dies traf auf die mitgliedstaatlichen Verbote der Verwendung von Spielautomaten außerhalb von Spielcasinos, die der Europäische Gerichtshof als notifizierungspflichtig angesehen hat, zu (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juni 2015 - C-98/14 - ZfWG 2015, 336 Rn. 99 und vom 19. Juli 2012 - C-213/11 u.a. - NVwZ-RR 2012, 717 ).

  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    "Ein Eingriff in die Berufsfreiheit erfordert eine kompetenzgemäß erlassene gesetzliche Grundlage, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 BvL 6/13 - NJW 2016, 700 m.w.N.; vom 14. Januar 2014 - 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12 - BVerfGE 135, 90 und vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 ).

    Objektive und subjektive Berufswahlbeschränkungen sind dagegen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 BvL 3/07 - ZfWG 2011, 33 Rn. 45).

  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ).

    Die Bekämpfung und Prävention von Glücksspielsucht ist als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 338; Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94

    Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung, dass Spielbanken und gewerbliches Glücksspiel wegen unterschiedlicher ordnungsrechtlicher Ziele auch unterschiedlich geregelt werden dürfen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juli 2003 - 6 B 33.03 - GewArch 2003, 433, vom 24. August 2001 - 6 B 47.01 - GewArch 2001, 476 und vom 15. Dezember 1994 - 1 B 190.94 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 8 S. 6).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 6 B 33.03

    Aufhebung oder Verkürzung der Sperrzeit einer Spielbank; Auswirkungen einer

  • BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01

    Voraussetzungen einer Nichtzulasungsbeschwerde - Anforderungen an die Begründung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90

    Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

  • BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

    Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger

  • BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11

    Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und

  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63

    "Ein sonderlicher Haufen" - §§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2007 - 13 LC 542/04

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag zur Unterhaltung von in einem Verbandsgebiet

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18

    Trier: Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

    Aus der Auslegung nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck des ausdrücklichen und ausschließlichen Länderkompetenztitels in Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ergibt sich, dass die Länder hiernach zur Regelung sämtlicher Voraussetzungen für die Erlaubnis von Spielhallen und die Art und Weise ihres Betriebes einschließlich der räumlichen Bezüge in ihrem Umfeld ermächtigt sind (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris, Rn. 97ff; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris, Rn. 16).

    Der Landesgesetzgeber durfte beim Erlass von Regelungen über Spielhallen auf die Zielsetzung der Bekämpfung von Glücksspielsucht zurückgreifen (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, - 8 C 4/16 -, Rn. 19).

    Die Einschätzung des Landesgesetzgebers, der Spielsucht müsse bei Minderjährigen auch über den Ausschluss ihres Zutritts hinaus in einem möglichst frühen Stadium durch Vermeidung einer Gewöhnung an das Vorhandensein von Spielhallen und eines Anreizes des für sie verbotenen Glücksspiels entgegengewirkt werden, überschreitet nicht den ihm zustehenden, weiten Beurteilungsspielraum und ist nicht offensichtlich fehlsam (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, - 8 C 4/16 -, Rn. 22).

    Zudem wird die Zumutbarkeit der Mindestabstandsregelung auch durch die Möglichkeit der Erlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 1 Satz 2 LGlüG gewahrt, wonach mit Zustimmung des Beigeladenen Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG zugelassen werden können (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, - 8 C 4/16 -, juris, Rn. 23).

    Als gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmungen einer durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition der Klägerin sind die Anforderungen an Spielhallen jedenfalls verhältnismäßig (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris, Rn. 72).

    Spielbanken sind in Rheinland-Pfalz im Lebensumfeld potenzieller Spieler nicht in vergleichbarer Weise verfügbar wie Spielhallen, denn § 2 des Spielbankgesetzes Rheinland-Pfalz sieht für das gesamte Bundesland lediglich sechs Standorte für öffentliche Spielbanken bzw. deren Zweigspielbetriebe vor (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, - 8 C 4/16 -, juris, Rn. 30).

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffenen Beschränkungen für Spielhallen lediglich "scheinheilig" zur Suchtbekämpfung eingeführt worden wären, tatsächlich aber einem anderen - insbesondere fiskalischen - Zweck dienten (so auch: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016,- 8 C 4/16 -, juris, Rn. 31).

    Danach ist die Zielgruppe der Minderjährigen ab dem 10. Lebensjahr durch das Automatenspiel besonders gefährdet, welches das höchste Risiko für problematisches Spielverhalten berge, wobei der frühe Konsum in der Jugend das Risiko für ein späteres pathologisches Spielverhalten deutlich erhöhe (so auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG - BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O.; Rn. 24).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Insoweit gilt nichts anderes als für die Abstandsgebote zu Kinder- und Jugendeinrichtungen nach dem Spielhallenrecht von Berlin, die mit dem Berufs- und Eigentumsrecht sowie dem Gleichheitsgebot vereinbar sind (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - juris Rn. 34 ff.; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris Rn. 119 ff.; zum Abstandsgebot zu Einrichtungen für Minderjährige nach dem rheinland-pfälzischen Spielhallenrecht BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 - juris Rn. 17 ff. und speziell zur hinreichenden Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit eines auf die Luftlinie bezogenen Mindestabstands in Verbindung mit der Möglichkeit von Ausnahmen oder Abweichungen Rn. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 48/18

    Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des

    Dies ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, weil die Fixierung der Bezugspunkte auf sachgerechten Kriterien beruht, die sich durch Auslegung der Norm in ihrem Kontext und anhand der Schutzintention des Abstandsgebotes bestimmen lassen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 6; vgl. auch § 11 Abs. 1 Nr. 4 LGlückG RP, der [ebenfalls ohne Bestimmung von Bezugspunkten und Messmethoden] auf einen "Mindestabstand von 500 m Luftlinie" der betroffenen Einrichtungen abstellt, was vom BVerwG in seinem Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris, nicht als zu unbestimmt bemängelt wurde).

    So kommt es nicht darauf an, ob den Klägern für ihre Spielhalle in der beklagten Gemeinde wegen dieser Einschränkung kein anderer Standort zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 18).

    So habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2016 (- 8 C 4.16 -, juris Rn. 23) die rheinland-pfälzische Abstandsregelung zu Einrichtungen für Minderjährige nur wegen der Ausnahmeregelung in § 11 Abs. 1 S. 2 LGlüG RP für verfassungsgemäß gehalten.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 23) die Mindestabstandsregelung "auch" wegen der Ausnahmeregelung als zumutbar angesehen hat, lässt sich aus diesem kumulativen Gesichtspunkt nicht ableiten, dass dieser damit zugleich zwingend ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2016 (- 8 C 4.16 -, juris Rn. 22) festgestellt, dass die Einschätzung des (rheinland-pfälzischen) Gesetzgebers, dass ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen und Einrichtungen für Minderjährige zur Vermeidung von Glücksspielsucht geeignet und erforderlich ist, nicht den ihm zustehenden weiten Beurteilungsspielraum überschreitet und nicht offensichtlich fehlsam ist.

    - 8 C 4.16 -, juris Rn. 28 zu Wettbüros; Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, juris Rn. 28 zu Lotterien) auseinander.

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Eine Regelung im rheinlandpfälzischen Glücksspielrecht, die einen Mindestabstand zwischen Wettbüros und Einrichtungen für Minderjährige festlegt, der nur halb so groß ist wie der für Spielhallen geltende von 500 m, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf das gegenüber Wettbüros höhere Suchtpotential, die durch Studien belegte Anziehungskraft von Geldspielgeräten auf Jugendliche und eine damit einhergehende höhere Gefahreneinschätzung für gerechtfertigt gehalten (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 28).

    Insgesamt unterliegen Spielbanken dabei im Hinblick auf die Bekämpfung von Glücksspielsucht Anforderungen, die jedenfalls kein geringeres Schutzniveau als die Regelungen für Spielhallen gewährleisten (vgl. hierzu und zum Folgenden näher auch BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 29).

    74 Das unionsrechtliche Kohärenzgebot wird auch nicht dadurch verletzt, dass die Anforderungen an das Automatenspiel in Gaststätten hinter den für Spielhallen geltenden Einschränkungen zurückbleiben (vgl. hierzu und zum Folgenden näher auch BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 29 und Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 79 f. zur Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 50/18

    Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des

    Die Fixierung der Bezugspunkte beruht auf sachgerechten Kriterien, die sich durch Auslegung der Norm in ihrem Kontext und anhand der Schutzintention des Abstandsgebotes bestimmen lassen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 6; vgl. auch § 11 Abs. 1 Nr. 4 LGlückG RP, der [ebenfalls ohne Bestimmung von Bezugspunkten und Messmethoden] auf einen "Mindestabstand von 500 m Luftlinie" der betroffenen Einrichtungen abstellt, was vom BVerwG in seinem Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris, nicht als zu unbestimmt bemängelt wurde).

    So kommt es nicht darauf an, ob dem Kläger für seine Spielhalle in der beklagten Gemeinde wegen dieser Einschränkung kein anderer Standort zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 18).

    So habe das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2016 (- 8 C 4.16 -, juris Rn. 23) die rheinland-pfälzische Abstandsregelung zu Einrichtungen für Minderjährige nur wegen der Ausnahmeregelung in § 11 Abs. 1 S. 2 LGlüG RP für verfassungsgemäß gehalten.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 23) die Mindestabstandsregelung "auch" wegen der Ausnahmeregelung als zumutbar angesehen hat, lässt sich aus diesem kumulativen Gesichtspunkt nicht ableiten, dass dieser damit zugleich zwingend ist.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2016 (- 8 C 4.16 -, juris Rn. 22) festgestellt, dass die Einschätzung des (rheinland-pfälzischen) Gesetzgebers, dass ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen und Einrichtungen für Minderjährige zur Vermeidung von Glücksspielsucht geeignet und erforderlich ist, nicht den ihm zustehenden weiten Beurteilungsspielraum überschreitet und nicht offensichtlich fehlsam ist.

    - 8 C 4.16 -, juris Rn. 28 zu Wettbüros; Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, juris Rn. 28 zu Lotterien) auseinander.

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz;

    Danach ist geklärt, dass den Ländern die Kompetenz zum Erlass solcher Abstandsregelungen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zusteht (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 101 ff.; BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, Rn. 16).

    Die in § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG geregelten Abstandsgebote lassen sich auch dem Kompetenztitel "Recht der Spielhallen" zuordnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O.).

    Den Kinder- und Jugendschutz bezweckende Abstandsgebote erfassen auch den Schutz kleinerer Kinder, da zu verhindern ist, dass diese allein oder in Begleitung von Erwachsenen im Umfeld von Bildungseinrichtungen mit Spielhallen konfrontiert werden oder diese als Angebot einer Freizeitbeschäftigung für Erwachsene wahrnehmen (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 22 und - 8 C 6/15 -, Rn. 60).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass hinsichtlich des in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG RP geregelten Abstandsgebots, wonach die Spielhalle einen größeren, nämlich einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, nicht unterschreiten darf, keine Bedenken hinsichtlich der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit bestehen (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, Rn. 20 ff.).

    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Der Senat hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 03.05.2017 (- 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 sowie BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ) ausgeführt:.

    "Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht haben sich jüngst ausführlich mit vergleichbaren Vorschriften anderer Länder zum einzuhaltenden Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen als auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen befasst und im Einzelnen dargelegt, dass diese die Spielhallenbetreiber nicht in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG verletzen sowie mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, a.a.O., Rn. 17 ff.).

    Es kommt wegen der gebotenen Betrachtung des gesamten räumlichen Geltungsbereichs des Landesglücksspielgesetzes, also des Landes Baden-Württemberg, nicht darauf an, ob dem Kläger für seine Spielhalle in der betroffenen Gemeinde wegen dieser Einschränkungen kein anderer Standort zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    17/6611, S. 36, ist zur Erreichung dieses Ziels grundsätzlich geeignet, erforderlich und angemessen, vgl. zu dem für Spielhallen geltenden Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen in verschiedenen landesrechtlichen Regelungen BVerwG, Urteile vom 5.4.2017 - 8 C 16.16 -, juris, Rn. 36 ff., m. w. N., und vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 34 ff., und vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 17 ff.; BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, BVerfGE 145 = juris, Rn. 119, und wird auch von den Antragstellern im Grundsatz nicht in Frage gestellt.
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die höhere Verfügbarkeit von Spielhallen im Lebensumfeld potenzieller Spieler einen hinreichenden Sachgrund für ihre unterschiedliche Behandlung gegenüber den an wenigen Standorten vorhandenen Spielbanken darstellt (vgl. für Rheinland-Pfalz BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 303 Rn. 30; allg. vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 174).
  • OVG Sachsen, 17.10.2022 - 6 B 62/22
    Eine Abweichungsentscheidung wird dabei umso näher liegen, je weniger es wahrscheinlich ist, dass Minderjährige mit der Spielhalle konfrontiert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 23; SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2022 - 6 B 339/21 -, juris Rn. 12 m. w. N. zu § 18a Abs. 4 Satz 2 SächsGlüStVAG).

    a) Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die hier zu prüfende Mindestabstandsregel in § 7 Abs. 5 SächsGlüStVAG zwischen allgemeinbildenden Schulen und Wettvermittlungsstellen nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen ist, wie sie in der Rechtsprechung zur unions- und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit entsprechender Abstandsregelungen zu Spielhallen entwickelt und geklärt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 131 ff; BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 36 ff., v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 15 ff. und v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 36 f.; SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2021 - 6 A 614/20 -, juris Rn. 8 ff. und.

    Es ist jedoch durch neuere Studien nicht widerlegt und entspricht daher nach wie vor aktuellen Erkenntnissen, dass die zu Spielhallen bereits höchstrichterlich bestätigte Einschätzung, Mindestabstände zu allgemeinbildenden Schulen einschließlich Grundschulen: seien dazu geeignet, die von Glücksspielstätten auf Minderjährige ausgehenden Gewöhnungseffekte im Interesse des Jugendschutzes und der vorbeugenden Spielsuchtprävention zu vermeiden, den gesetzgeberischen Beurteilungsspielraum nicht überschreitet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 152; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 36 f. und jeweils auch für Grundschulen: Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2019 - 6 B 295/18 -, juris Rn. 8 ff. und v. 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 18).

    Dieses nicht unerhebliche Gefahrenpotential kann der Gesetzgeber bei der Bestimmung des angestrebten Schutzniveaus zugrunde legen, ohne dass das ihm dabei zustehende Ermessen eingeschränkt wäre, weil er noch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag vom 20. August 2020 (SächsGVBl. S. 486) von einer Mindestabstandsvorgabe für Wettvermittlungsstellen abgesehen hatte und dies mit Blick auf das im Vergleich zu Spielen an Geldautomaten geringere Gefahrenpotential von Sportwetten in der Rechtsprechung ebenfalls als nicht offensichtlich fehlsam und vom Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt angesehen worden ist (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2019 - 6 B 295/18 -, juris Rn. 14; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - 4 A 3178/19

    Erfolglose Berufung in Bezug auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2018 - 6 A 11730/17

    Widerruf einer mit Widerrufsvorbehalt genehmigten Sperrzeitverkürzung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2019 - 1 L 49/18

    Hinreichende Bestimmtheit, Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

  • VG Mainz, 15.04.2020 - 1 K 230/19

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 6 S 306/16

    Erforderlichkeit einer Spielhallenerlaubnis bei Betreiberwechsel; Abstandsgebot;

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3201/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Glücksspielrecht - Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2021 - 11 ME 104/21

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Erlaubnis,

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 3 K 3202/21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 9.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17

    Abstand; Härtefall; allgemeinbildende Schule

  • VG Mainz, 15.08.2017 - 1 L 786/17

    Stellung eines Abänderungsantrags nach VwGO § 80 Abs 7; Einzelfall einer

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19

    Wegfall des Bestands- Vertrauensschutzes bei Unterbrechung der Legalisierung

  • VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21

    Abstand zu Schulen; Berufsausübungsfreiheit; Einzelspielhalle; Glücksspiel;

  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 11.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2021 - 6 S 2763/21

    Rechtsschutz gegen die Versagung einer aktiven Duldung hinsichtlich des

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 10.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • BVerwG, 19.07.2017 - 8 C 8.17

    Anhörungsrüge; Abstandsgebot für Spielhallen

  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.100

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht:, Mindestabstand von einer

  • VG Mainz, 10.01.2019 - 1 K 211/18

    (Bei der Anordnung der Schließung einer Spielhalle ist § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • VG Münster, 07.11.2023 - 9 K 2936/22
  • VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22

    Erfolglose Grundsatzrüge zum Abstandsgebot bei Spielhallen

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 A 11643/18

    Nichteinhaltung des Mindestabstandsgebots einer Spielhalle von einer Grundschule;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 3680/21

    Eilantrag auf einstweilige Duldung des Betriebs der Spielhalle

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2021 - 6 S 2339/21

    Betrieb einer Spielhalle; Verstoß gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17

    Auskunftspflicht; Aussageverweigerungsrecht; Trennungsgebot; Gaststätte;

  • VG Saarlouis, 04.11.2019 - 1 L 1600/19

    Rechtssetzungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Begrenzung der Anzahl von

  • VG Münster, 07.11.2023 - 9 K 1044/22
  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

  • OVG Hamburg, 18.08.2021 - 4 Bs 193/21

    Spielhalle; Betriebsuntersagungs- und Schließungsverfügung gemäß § 15 Abs. 2 GewO

  • VG Schwerin, 21.11.2018 - 7 A 1705/18

    Versagung von Spielhallenerlaubnissen (nicht hinreichender Abstand zu

  • VG Schwerin, 17.12.2021 - 3 B 1221/21

    Vorläufige Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Duldung;

  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung

  • OVG Sachsen, 16.03.2023 - 6 A 527/22

    Neuerteilung einer glücksspielrechtlichen Spielhallenerlaubnis; zur Auslegung des

  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20

    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen

  • VG Würzburg, 10.01.2023 - W 5 E 22.1986

    Glücksspielrecht: Mindestabstand von einer Wettvermittlungsstelle zu Schulen -

  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21

    Glücksspielrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer

  • VG Regensburg, 15.11.2022 - RN 5 S 22.1333

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Untersagung des Betriebs einer

  • BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 16.22

    Beantragung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum

  • VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21

    Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot

  • VG Magdeburg, 29.11.2017 - 3 A 155/17

    Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen nach dem SpielhG LSA

  • OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 A 617/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

  • VG Karlsruhe, 11.08.2020 - 14 K 6725/19

    Recht zur Aufstellung von Geldspielgeräten

  • OVG Sachsen, 30.09.2019 - 6 B 370/18

    Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 6 A 614/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 6 A 616/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10392/19

    Zuständigkeit für die Untersagung des Betriebs einer glücksspielrechtlich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 1 S 11.23

    Glücksspielstaatsvertrag 2021 - Wettvermittlungsstelle - Sportwetten - Duldung

  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 3 B 369/18

    Umnutzungsbemühungen; Bestimmtheitsgebot; Weiterbetrieb einer Spielhalle; Abstand

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 6 B 44/19

    Glückspielrechtliche Untersagungsverfügung; Verbundverbot; kein Verstoß gegen

  • VG Stuttgart, 12.12.2019 - 4 K 5340/18

    Betrieb einer Spielhalle; Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1102

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1135

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1134

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 5 K 22.1132

    Glücksspielrecht, Vermittlung von Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen

  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.98

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Mindestabstand von einer

  • VG Köln, 10.09.2021 - 24 L 1199/21
  • VG Freiburg, 13.07.2021 - 7 K 2107/21

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Befristung einer Erlaubnis;

  • VG Darmstadt, 07.08.2018 - 3 L 1341/18

    Vorläufige Duldung einer Spielhalle

  • VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
  • OVG Sachsen, 09.11.2018 - 3 A 893/17

    Dienstleistungsfreiheit; Sachentscheidungskompetenz; Widerspruchsverfahren;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - 1 S 10.23

    Kein Vertrauenschutz beim Fortbestand von geduldeten

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 83-IV-21

    Zulassen von Abweichungen vom Mindestabstand der Spielhallen unter

  • VG Leipzig, 01.11.2017 - 5 L 791/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle

  • VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
  • VG Leipzig, 17.10.2017 - 5 L 548/17
  • VG Bremen, 07.08.2023 - 5 V 1322/23

    Eilantrag auf Gestattung des Betriebs von Spielhallen - Mindestabstand zu

  • VG Mainz, 19.09.2019 - 1 K 1209/18
  • VG Schwerin, 13.07.2017 - 7 B 2651/17

    Härtefall für glücksspielrechtliche Erlaubnis eines weiteren Spielhallenbetriebs;

  • VG Wiesbaden, 22.01.2018 - 5 L 4026/17
  • VG Schwerin, 18.07.2017 - 7 B 2813/17

    Härtefall für glücksspielrechtliche Erlaubnis eines weiteren Spielhallenbetriebs

  • VG Neustadt, 13.03.2018 - 5 K 510/17

    Gebührenforderung für eine glücksspielrechtliche Kontrolle in ihrer Gaststätte;

  • VG Cottbus, 28.02.2022 - 8 K 471/18
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15, 8 B 12.15 (8 C 4.16)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1578
BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15, 8 B 12.15 (8 C 4.16) (https://dejure.org/2016,1578)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2016 - 8 B 12.15, 8 B 12.15 (8 C 4.16) (https://dejure.org/2016,1578)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - 8 B 12.15, 8 B 12.15 (8 C 4.16) (https://dejure.org/2016,1578)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer weiteren glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach Ablauf der einjährigen Bestandsschutzfrist; Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands einer Spielhalle zu überwiegend von Minderjährigen besuchten Einrichtungen

  • rewis.io

    Revisionszulassung; glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Revisionszulassung im Hinblick darauf, ob die Abstandsvorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Alt. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der ...

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer weiteren glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach Ablauf der einjährigen Bestandsschutzfrist; Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands einer Spielhalle zu überwiegend von Minderjährigen besuchten Einrichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14

    Gewerbsmäßiger Betrieb einer Spielhalle - Einhaltung eines Mindestabstands zu

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
    Das Berufungsgericht hat im Übrigen ausgeführt, dass die Klägerin die Voraussetzungen für eine Spielhallenerlaubnis - nach altem Glücksspielrecht - selbst dann nicht erfüllt hätte, wenn der in der Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf den Ausschluss von Vertrauensschutz für maßgeblich erachtete Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs der Neuregelung in einer Landtagsdrucksache (vgl. Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 - juris Rn. 461) - in Rheinland-Pfalz der 24. April 2012 - zugrunde gelegt würde (UA S. 10 mit Verweis auf das Urteil des OVG Koblenz vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
    Die Beschwerde formuliert insoweit keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
    Das Berufungsgericht hat im Übrigen ausgeführt, dass die Klägerin die Voraussetzungen für eine Spielhallenerlaubnis - nach altem Glücksspielrecht - selbst dann nicht erfüllt hätte, wenn der in der Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf den Ausschluss von Vertrauensschutz für maßgeblich erachtete Zeitpunkt der Veröffentlichung des Entwurfs der Neuregelung in einer Landtagsdrucksache (vgl. Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 - juris Rn. 461) - in Rheinland-Pfalz der 24. April 2012 - zugrunde gelegt würde (UA S. 10 mit Verweis auf das Urteil des OVG Koblenz vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2016 - 8 B 12.15
    Bei der Erlaubnis nach § 33i GewO handelt es sich um eine an die Person und an die Räume, in denen das Gewerbe ausgeübt werden soll, gebundene Erlaubnis, die den Inhaber berechtigt, in den Räumen, auf die sie sich bezieht, eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 8.05 - Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Dafür spricht schon der Umstand, dass sich die rechtliche Ausgestaltung der Spielhallenerlaubnis nach § 41 LGlüG nicht von der Ausgestaltung der Erlaubnis nach § 33i GewO unterscheidet, die ebenfalls nicht nur personen-, sondern auch sachbezogen ist (st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 09.10.1984 - 1 C 21.83 -, BVerwGE 70, 180 ; vgl. ferner etwa Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, NVwZ 2006, 600; Beschluss vom 25.01.2016 - 8 B 12.15 -, ZfWG 2016, 217 ; Urteil vom 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, ZfWG 2017, 394 , dort jeweils auch zur Erteilung der Erlaubnis an den Gewerbetreibenden).
  • VG Mainz, 17.05.2018 - 1 K 853/17

    Erlöschen der Spielhallenerlaubnis

    Bei der Erlaubnis nach § 33i GewO handelt es sich um eine an die Person und an die Räume, in denen das Gewerbe ausgeübt werden soll, gebundene Erlaubnis, die den Inhaber berechtigt, in den Räumen, auf die sie sich bezieht, eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen zu betreiben (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 8 B 12.15 -, BeckRS 2016, 42178, Rn. 7; Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 8/05 -, NVwZ 2006, 600, Rn. 33).

    Sie ist damit an eine bestimmte Person gebunden und erlischt mit dessen Betriebsaufgabe oder Wegfall (BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 8 B 12.15 -, a.a.O., Rn. 7).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2017 - 1 L 3/16

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung (28.10.2011) in GlüÄndStVtrG MV 1 § 29

    So würde es bei einer Verfassungswidrigkeit der Stichtagsregelung an einer Übergangsregelung im Glücksspieländerungsstaatsvertrag fehlen, mit der Folge, dass eine Normverwerfungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf § 29 Abs. 4 Satz 3 1. GlüÄndStV gemäß Satz 1 dieser Norm dazu führen würde, dass die betreffende Spielhalle die Anforderungen des 7. Abschnitts des ersten Glückspieländerungsstaatsvertrages bereits ab dessen Inkrafttreten, d.h. bereits zum 1. Juli 2012 (vgl. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des 1. GlüÄndStV) einzuhalten hätte und die Klägerin bereits ab diesem Zeitpunkt einer Spielhallenerlaubnis im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 1. GlüÄndStV i. V. m. § 2 Abs. 1 SpielhG LSA bedurft hätte, über die sie unstreitig nicht verfügt (hat) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 8 B 12.15 u. a. -, juris).
  • VG Bremen, 03.12.2020 - 5 K 420/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, Urteil vom 03.12.2020 - Betreiberwechsel;

    Die Erlaubnis erlischt mit der Aufgabe des Betriebs oder dem Wegfall der Person, der die Erlaubnis erteilt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25.01.2016 - 8 B 12/15 -, juris Rn. 7; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 8/05 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschl. v. 25.05.2016 - 4 B 162/16 -, juris Rn. 7 f.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Februar 2020, GewO § 33i Rn. 20), es sei denn, es liegt ein Fall des § 46 GewO vor.
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