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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01   

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BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01 (https://dejure.org/2002,1171)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2002 - 8 C 41.01 (https://dejure.org/2002,1171)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2002 - 8 C 41.01 (https://dejure.org/2002,1171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 7, § 1 Abs. 8 Buchst. a; StrRehaG § 3 Abs. 2
    Berechtigtenfeststellung; Sowjetisches Militärtribunal; Strafurteil; Vermögenskonfiskation; -einziehung; Dritteigentümer; Vermögenseinziehung als Exzess; Russische Rehabilitierungsentscheidung; höchstpersönlicher Anspruch; SMAD-Befehle Nr. 124 und Nr. 64; SMATh-Befehl ...

  • Wolters Kluwer

    Berechtigtenfeststellung - Sowjetisches Militärtribunal - Strafurteil - Vermögenskonfiskation - Anspruch auf Rückübertragung - Einziehung - Dritteigentümer - Vermögenseinziehung als Exzess - Russische Rehabilitierungsentscheidung - Höchstpersönlicher Anspruch - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufhebung des Strafurteils im Wege russischer Rehabilitierung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 7; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; StrRehaG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 7, 8 lit. a; StrRehaG § 3 Abs. 2
    Recht der offenen Vermögensfragen - Berechtigtenfeststellung; Sowjetisches Militärtribunal; Strafurteil; Vermögenskonfiskation; -einziehung; Dritteigentümer; Vermögenseinziehung als Exzess; Russische Rehabilitierungsentscheidung; höchstpersönlicher Anspruch; SMAD-Befehle ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 58 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 7 u. 8 Buchst. a VermG; § 3 Abs. 2 StrRehaG
    Vermögensrecht - Enteignung auf besatzungsrechtlicher Grundlage - russische Rehabilitierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 76
  • NJW 2002, 304
  • NJW 2003, 304
  • NVwZ 2003, 491 (Ls.)
  • NJ 2003, 104
  • FamRZ 2003, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; russische

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01
    Die Bestimmung des Gesetzes der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen vom 18. Oktober 1991 (Russisches Rehabilitierungsgesetz) mit nachfolgenden Änderungen (Übersetzung abgedruckt in: ROW 1998, S. 36 ff.) sind "andere Vorschriften" im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG (Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - BVerwGE 111, 182 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 4 S. 12).

    Diese Anerkennung der Verurteilung als rechtsstaatswidrig genügt den Anforderungen, die § 1 Abs. 7 VermG an die "Aufhebung" einer Entscheidung stellt (Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - a.a.O.).

    Die Organe der Staatsanwaltschaft sind zuständig für Rehabilitierungen bei sowjetischen Strafurteilen (Art. 8 des Gesetzes, vgl. Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - a.a.O. und Beschluss vom 21. August 2001 - BVerwG 8 B 123.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 7 S. 24).

    Entscheidend ist, dass der Rehabilitierung im Wege der Auslegung zu entnehmen ist, dass auch der Verlust der streitbefangenen Vermögenswerte als rechtsstaatswidrig angesehen wird und daher nach dem Willen der entscheidenden Stelle keinen Bestand mehr haben soll (vgl. Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 6.99

    Aussetzung eines Revisionsverfahrens wegen des Todes der Klägerin

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01
    Folgeansprüche nach Rehabilitierung durch russische Stellen haben - ähnlich wie anlässlich einer deutschen strafrechtlichen Rehabilitierung (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18) - nur zur Voraussetzung, dass eine Vermögenseinziehung vorgelegen hat (vgl. § 3 Abs. 2 StrRehaG); der Umstand, wie die Verurteilung zur Kenntnis gelangt oder vollstreckt worden war, ist auf die Anspruchsbegründung ohne Einfluss.
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01
    Da die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts auch von Erwägungen getragen ist, nach denen die Mehrdeutigkeit der Tatumstände erkannt und berücksichtigt worden sind, scheidet ein Verstoß gegen die Denkgesetze aus (vgl. Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01
    Ist seine Schlussfolgerung nur nicht zwingend oder nicht überzeugend oder gar unwahrscheinlich, genügt das für eine begründete Rüge nicht (Beschluss vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VermG Nr. 270).
  • BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01

    Restitutionsausschluss bei von sowjetischen Stellen enteigneten Vermögenswerten

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01
    Die Organe der Staatsanwaltschaft sind zuständig für Rehabilitierungen bei sowjetischen Strafurteilen (Art. 8 des Gesetzes, vgl. Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - a.a.O. und Beschluss vom 21. August 2001 - BVerwG 8 B 123.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 7 S. 24).
  • VG Gera, 08.10.2015 - 6 K 359/14

    Wirksamkeit der Ausstellung und Voraussetzung der Erteilung einer russischen

    Die Bestimmungen des Gesetzes der Russischen Förderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen vom 18. Oktober 1991 (Russisches Rehabilitierungsgesetz) mit nachfolgenden Änderungen sind "andere Vorschriften" im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG (BVerwGE, Urteil vom 15. September 2002 - 8 C 41/01 -, BVerwGE 117, 76 = NJW 2003, 304; juris).

    Diese Anerkennung der Verurteilung als rechtsstaatswidrig genügt den Anforderungen, die § 1 Abs. 7 VermG an die "Aufhebung" einer Entscheidung stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 2002 - 8 C 41/01 - Urteil vom 17. Mai 2000 - 8 C 16.99 - BVerwGE 111, 182, juris).

    Die Organe dieser Staatsanwaltschaft sind zuständig für Rehabilitierungen bei sowjetischen Strafurteilen (BVerwG, Urteil vom 25. September 2002 - 8 C 41/01- m.w.N.).

    Zwar konnten die Beigeladenen nicht nachweisen, dass im besagten Tribunalurteil gegen ... G... unmittelbar und ausdrücklich der gesamte Landwirtschaftsbetrieb der K... eingezogen wurde oder dem Urteil eine Vermögensaufstellung des Verurteilten beigefügt war oder sich der Zusammenhang zumindest aus einer im Strafverfahren vor Urteilsfindung erstellten Vermögensaufstellung ergibt (vgl. zu einem solchen Fall: BVerwG, Urteil vom 25. September 2002 - 8 C 41/01 - vorhergehend: VG Weimar, Urteil vom 25. Januar 2001 - 5 K 748/93.We - zitiert nach Juris).

    Soweit dabei zu Unrecht Vermögen Dritter aufgrund eines einen anderen betreffenden Strafurteils eingezogen worden ist, konnte bei einer zu Unrecht erfolgten strafgerichtlichen Konfiskation fremden Eigentums der Dritte nur um die Freigabe, also um die Aufhebung der Enteignung seiner Vermögenswerte nachsuchen (Hilger, S. 83, 1. Spalte, III. 2. Absatz, BVerwG, Urteil vom 25. September 2002 - 8 C 41/01 - a.a.O).

    Entscheidend ist, dass der Rehabilitierung im Wege der Auslegung zu entnehmen ist, dass der Verlust des streitbefangenen Vermögenswertes als rechtsstaatswidrig angesehen wird und daher nach dem Willen der entscheidenden Stellen keinen Bestand mehr haben soll (BVerwG, Urteil vom 25. September 2002 - 8 C 41/01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; Einziehung Vermögen;

    Eine solche unmittelbare Wirkung eines rechtskräftigen SMT-Urteils wird in der einschlägigen Literatur (Hilger, a.a.O. m. Nachw. aus den Archiven) und in der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts angenommen (Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - BVerwGE 111, 182 ; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - BVerwGE 117, 76 ; vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18 und Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 65 S. 56 zu Einziehungen durch Urteile von DDR-Gerichten).

    Der 8. Senat ist in den bereits zitierten Entscheidungen zwar davon ausgegangen, dass bei einer Vermögenseinziehung durch SMT-Urteil oder durch Urteil eines DDR-Strafgerichts der Rechtsverlust unmittelbar durch das Urteil herbeigeführt worden ist, die vermögensrechtlichen Folgeansprüche allein das Vorliegen einer Vermögenseinziehung voraussetzen und (so ausdrücklich das Urteil vom 25. September 2002 a.a.O. S. 79) die Grundsätze der faktischen Enteignung "hier" keine andere Beurteilung rechtfertigen.

    Der durch Urteil vom 25. September 2002 (a.a.O.) entschiedene Fall war dadurch gekennzeichnet, dass drei Wochen vor der Verurteilung zur Einziehung des Vermögens eine "Vermögensaufstellung zur Beschlagnahme des Vermögens" angefertigt und auf die darin aufgeführten Vermögensgegenstände tatsächlich zugegriffen worden war (Urteilsabdruck S. 3, 5 f.; in BVerwGE 117, 76 nicht abgedruckt); davon abgesehen hatte der 8. Senat in jenem Urteil zu entscheiden, ob sich eine durch SMT-Urteil ausgesprochene Vermögenseinziehung auch auf Vermögenswerte eines Angehörigen des Verurteilten erstreckte, wobei er das Maß der Einziehung anhand des von der Vorinstanz bindend festgestellten tatsächlichen Vermögenszugriffs bestimmt hat.

  • BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12

    Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 C 9.98 - BVerwGE 108, 315 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 1 S. 5 und vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - BVerwGE 117, 76 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 11 S. 41).

    Vielmehr genügt auch dann, dass es im Zusammenhang mit der rechtsstaatswidrigen Entscheidung zu einer Vermögenseinziehung gekommen war (vgl. Urteile vom 25. September 2002 a.a.O. S. 79 f. bzw. S. 43 f. m.w.N. und vom 6. August 2008 - BVerwG 8 C 2.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 19 Rn. 15 ff.; Beschluss vom 21. August 2001 a.a.O. S. 27 = juris Rn. 12).

  • BVerwG, 06.08.2008 - 8 C 2.08

    Rehabilitierung; strafrechtlich; strafrechtliche Rehabilitierung; Antrag;

    Zur möglichen Rückübertragung konfiszierten Vermögens, das dem Ehegatten eines strafrechtlich Verurteilten und Rehabilitierten gehörte, vertritt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 11) die Ansicht, dass der Rehabilitierungsbescheid zwar hinsichtlich der Anerkennung als Geschädigter unbegründeter Verfolgung höchstpersönlich ist, der mit ihm begründete Folgeanspruch ist es aber nur dann, wenn er an den individuell Verfolgten gebunden ist.
  • BVerwG, 22.08.2007 - 8 C 3.07

    Enteignung; besatzungsrechtlich; besatzungshoheitlich; Rehabilitierung;

    In der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, dass eine Vermögensentziehung durch sowjetische Militärtribunalurteile nach dem damals geltenden sowjetischen Recht unmittelbar mit deren Rechtskraft wirksam werden und den Eigentumsübergang auf die UdSSR herbeiführen kann, im Grundsatz also eine der Einziehung nach § 74a Abs. 1 StGB entsprechende Wirkung hat (Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 11; anders Urteil des 7. Senats vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 18.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 17, das für die Wirksamkeit der Vermögenseinziehung einen tatsächlichen Zugriff verlangt).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.02.2013 - 8 K 671/12
    Wurde im Strafurteil das Vermögen von Dritten eingezogen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Rehabilitierungsentscheid hinsichtlich der Anerkennung als Geschädigter unbegründeter Verfolgung höchstpersönlich, der mit ihm begründete Folgeanspruch aber nur dann, wenn er an den individuell Verfolgten gebunden ist, wobei es darauf ankommt, ob die als Nebenstrafe vorgenommene Vermögenseinziehung sach- oder personenbezogen war (Urteil vom 6. August 2008 a. a. O.; Urteil vom 25. September 2002 - 8 C 41/01 -, BVerwGE 117, 76).
  • VG Gera, 02.12.2004 - 5 K 420/02

    Recht der offenen Vermögensfragen; strafrechtliche Rehabilitierung;

    angeordnet worden war (vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 25. September 2002 - 8 C 41/01 - VIZ 2003, S. 14-16).
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   BVerwG, 17.12.2002 - 8 KSt 9.02, 8 C 41.01   

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   BVerwG, 26.11.2001 - 8 B 169.01, 8 C 41.01   

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