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   BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84   

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BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84 (https://dejure.org/1985,825)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1985 - 8 C 41.84 (https://dejure.org/1985,825)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1985 - 8 C 41.84 (https://dejure.org/1985,825)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag - Unbeplante Gebiete - Gewerblich genutzte Grundstücke - Industriell genutzte Grundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 130 Abs. 1 S. 2; BauGB § 131 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 299
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    § 130 Abs. 1 Satz 1 BauGB regelt nicht, dass die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach tatsächlich entstandenen Kosten den gesetzlichen Regelfall darstellt (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15, juris, und Urt. v. 17.3.2022, 6 K 2395/18, juris; entgegen BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41.84, juris, und OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21, juris).(Rn.57) (Rn.67).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.8.1971, IV C 93/69, juris Rn. 8; Urt. v. 3.3.1972, IV C 49/70, juris Rn. 7; Urt. v. 27.9.1982, 8 C 145/81, juris Rn. 15; Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24, 27; vgl. auch Driehaus/Raden, 10. Aufl. 2018, § 14 Rn. 4 und 10) sich allgemein für einen solchen Rückfall ausspricht, vermag dies auch sonst nicht zu überzeugen.

    Das Bundesverwaltungsgericht schließt aus der Reihenfolge, in der die Ermittlungsmethoden in § 130 Abs. 1 BauGB und die Ermittlungsräume in § 130 Abs. 2 BauGB genannt werden, darauf, dass es sich bei der Aufwandsermittlung nach tatsächlichen Kosten um den gesetzlichen Regelfall handele, woraus sich ein Stufenverhältnis ergebe (siehe BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Dafür spreche auch, dass die Gemeinden nach § 127 Abs. 1 BauGB bundesrechtlich zur Erhebung eines Erschließungsbeitrags verpflichtet seien (siehe BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 27).

    Die Kammer teilt weiterhin nicht die von dem Oberverwaltungsgericht zugrunde gelegte Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 130 BBauG bzw. BauGB aus dem Jahr 1985, wonach die Aufwandsermittlung nach den tatsächlich entstandenen Kosten für eine einzelne Erschließungsanlage den (bundes-) gesetzlichen Regelfall darstellt, was sich "u.a. aus der vom Gesetzgeber gewählten Reihenfolge der beiden Ermittlungsmethoden und der (Aufwands-)Ermittlungsräume" ergebe (BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24).

    Infolgedessen sind auch nicht die vom Bundesverwaltungsgericht an seinen Begründungsansatz geknüpften Schlussfolgerungen zu teilen, namentlich dass im Falle unwirksamer Einheitssätze mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung - sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind - kraft Gesetzes die (sachliche) Beitragspflicht nach Maßgabe der tatsächlichen Kosten eintritt mit der weiteren Folge, dass der damit der Höhe nach voll ausgebildete Erschließungsbeitrag nicht mehr veränderbar ist und von diesem Zeitpunkt an für eine Entscheidung, nach Einheitssätzen abzurechnen kein Raum mehr ist bzw. - anders gewendet - die den Gemeinden im Interesse der Verwaltungspraktikabilität, im Sinne einer Abrechnungserleichterung eröffnete Möglichkeit, den beitragsfähigen Erschließungsaufwand auch nach Einheitssätzen zu ermitteln, nur dann von Belang ist, wenn die Gemeinde von ihr rechtzeitig und rechtmäßig Gebrauch macht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24).

    Auf der Grundlage dieser Entstehungsgeschichte liegt es fern, wie es das Bundesverwaltungsgericht tat, "u.a. [sic] aus der vom Gesetzgeber gewählten Reihenfolge der beiden Ermittlungsmethoden und der (Aufwands-)Ermittlungsräume" abzuleiten, die Aufwandsermittlung nach den tatsächlich entstandenen Kosten für eine einzelne Erschließungsanlage stelle den gesetzlichen Regelfall dar, die Abrechnungserleichterungen griffen nur, wenn die Gemeinde von ihnen rechtzeitig rechtswirksam Gebrauch mache, andernfalls entstehe kraft Gesetzes unabhängig vom Willen der Gemeinde die Beitragspflicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten (s. erneut BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24).

    Dementsprechend trifft es auch nicht zu, wenn das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1985 meinte, kraft Gesetzes entstehe die Beitragspflicht auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, weshalb die Beklagte nicht gehindert, sondern mit Rücksicht auf die von § 127 Abs. 1 BBauG bzw. BauGB angeordnete Beitragserhebungspflicht sogar gehalten sei, diese tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln und in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 27).

  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    § 130 Abs. 1 Satz 1 BauGB regelt nicht, dass die Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach tatsächlich entstandenen Kosten den gesetzlichen Regelfall darstellt (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 27.5.2021, 6 K 4968/15, juris, und ausführlicher Beschl. v. 5.3.2024, 6 E 133/24, juris; entgegen BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41.84, juris, und OVG Hamburg, Urt. v. 25.1.2023, 2 Bf 225/21, juris).(Rn.79) (Rn.82).

    So reicht es ausnahmsweise aus, dass der Einheitssatz auf einer (Teil-) Anlage beruht, wenn diese repräsentativ für alle (Teil-) Anlagen der Gemeinde ist (BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 26).

    bb) Weiterhin führte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 1985 (8 C 41/84, juris Rn. 26) aus:.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1984 außerdem im Einzelfall die Ermittlung anhand eines "für alle Entwässerungssysteme im Gemeindegebiet repräsentativen Systems" genügen lässt (BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, a.a.O.), ist dies im Kontext der Rechtsprechung zu Entwässerungseinrichtungen zu sehen.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.8.1971, IV C 93/69, juris Rn. 8; Urt. v. 3.3.1972, IV C 49/70, juris Rn. 7; Urt. v. 27.9.1982, 8 C 145/81, juris Rn. 15; Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24, 27; vgl. auch Driehaus/Raden, 10. Aufl. 2018, § 14 Rn. 4 und 10) sich allgemein für einen solchen Rückfall ausspricht, vermag dies auch sonst nicht zu überzeugen.

    Das Bundesverwaltungsgericht schließt aus der Reihenfolge, in der die Ermittlungsmethoden in § 130 Abs. 1 BauGB und die Ermittlungsräume in § 130 Abs. 2 BauGB genannt werden, darauf, dass es sich bei der Aufwandsermittlung nach tatsächlichen Kosten um den gesetzlichen Regelfall handele, woraus sich ein Stufenverhältnis ergebe (siehe BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Dafür spreche auch, dass die Gemeinden nach § 127 Abs. 1 BauGB bundesrechtlich zur Erhebung eines Erschließungsbeitrags verpflichtet seien (siehe BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 27).

    Das Oberverwaltungsgericht äußerte im Eilverfahren im Rahmen eines Obiter Dictum Zweifel an der Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur bundesrechtlichen Regelung des § 130 Abs. 1 BBauG bzw. BauGB (Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24) auf im Rahmen der Aufwandsermittlung nach Landesrecht herangezogene Einheitssätze: Dagegen "könnte sprechen, dass nicht entgegen den getroffenen Satzungsbestimmungen ohne gesetzliche Grundlage eine andere Ermittlungsmethode gewählt werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Sind der Gemeinde für vor langer Zeit auf ihre Kosten durchgeführte Herstellungs- oder Freilegungsarbeiten die Rechnungen nicht mehr zugänglich oder auffindbar, dann ist die Gemeinde ausnahmsweise berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten auf der Grundlage gesicherter Erfahrungssätze zu schätzen (BVerwG, Urteil vom 15.11.1985 - 8 C 41.84 - juris Rn. 28; Reif, aaO, § 35 Rn. 4.2.5).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Bezüglich des Ergebnisses der in Ausübung einer solchen Schätzungsbefugnis vorgenommenen Aufwandsermittlung hat das Gericht in Anlehnung an das Merkmal der Vergleichbarkeit im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB lediglich zu prüfen, ob dieses nicht den Aufwand übersteigt, der erfahrungsgemäß in der jeweils in Frage stehenden Zeit für die Herstellung entsprechender Erschließungsanlagen oder die Durchführung entsprechender Teilmaßnahmen angefallen ist (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 13 Rn. 10; BVerwG, Urteile vom 15.11.1985 - 8 C 41.84 - juris Rn. 28 und vom 16.8.1985 - 8 C 120.83 u. a. - juris Rn. 27 ff.; VGH BW, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 120).
  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Nur unter der Prämisse, dass bereits die konkrete Bezeichnung der Bauweise die allgemein umschriebene Anforderung erschöpfend ausfüllt, ist die betreffende Merkmalsregelung hinreichend bestimmt (Urteile vom 10. Juni 1981 a.a.O. und vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG/BauGB Nr. 35 S. 46; Driehaus, a.a.O. Rn. 62).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

    Zu ihrer Wirksamkeit bedarf es keiner weiteren satzungsrechtlichen Regelung, die die Voraussetzungen bestimmt, bei deren Vorliegen für die Aufwandsverteilung im Einzelfall anzunehmen ist, ein Grundstück sei gewerblich im Sinne des § 8 BauNVO oder industriell im Sinne des § 9 BauNVO nutzbar (im Anschluß an Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35 S. 40 ).

    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35 S. 40 ) macht die Revision ferner geltend, die Regelung des Artzuschlags in § 8 Abs. 1 Nr. 3.4 EBS 1977 für (bebaute und unbebaute) Grundstücke im unbeplanten Innenbereich genüge nicht bundesrechtlichen Anforderungen.

    Daraus folgt, daß hier andere als die seinerzeit vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15. November 1985 (a.a.O.) behandelten Gesichtspunkte für die Beurteilung der Wirksamkeit der Artzuschlagsregelung des § 8 Abs. 1 Nr. 3.4 EBS 1977 beachtlich sind.

  • VG Hamburg, 27.05.2021 - 6 K 4968/15

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    So reicht es ausnahmsweise aus, dass der Einheitssatz auf einer (Teil-) Anlage beruht, wenn diese repräsentativ für alle (Teil-) Anlagen der Gemeinde ist (BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, Rn. 26).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.8.1971, IV C 93/69, juris Rn. 8; Urt. v. 3.3.1972, IV C 49/70, juris Rn. 7; Urt. v. 27.9.1982, 8 C 145/81, juris Rn. 15; Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24, 27; vgl. auch Driehaus/Raden, 10. Aufl. 2018, § 14 Rn. 4 und 10) sich für einen solchen Rückfall ausspricht, vermag dies nicht zu überzeugen.

    Das Bundesverwaltungsgericht schließt aus der Reihenfolge, in der die Ermittlungsmethoden in § 130 Abs. 1 BauGB und die Ermittlungsräume in § 130 Abs. 2 BauGB genannt werden, darauf, dass es sich bei der Aufwandsermittlung nach tatsächlichen Kosten um den gesetzlichen Regelfall handele, woraus sich ein Stufenverhältnis ergebe (siehe BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Dafür spreche auch, dass die Gemeinden nach § 127 Abs. 1 BauGB bundesrechtlich zur Erhebung eines Erschließungsbeitrags verpflichtet seien (siehe BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41/84, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 19.12.2007 - 7 BN 6.07

    Gleichbehandlungsgebot bei der Bemessung der Behältervolumina für Abfälle nach

    11 Dass in die Gebührenkalkulation oder in die Festsetzung eines Beitragssatzes einzustellende Faktoren vom Satzungsgeber gegebenenfalls geschätzt werden können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (zur Gebührenkalkulation Beschluss vom 12. Juni 1972 BVerwG 7 B 117.70 Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132, zur Beitragserrechnung Urteil vom 15. November 1985 BVerwG 8 C 41.84 Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Um den Anforderungen des § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB gerecht zu werden, ist es geboten, zur Ermittlung eines Einheitssatzes für eine Teilanlage auf die Kosten der Herstellung mehrerer derartiger Anlagen in der Gemeinde, zumindest aber auf die einer für das Gemeindegebiet repräsentativen Anlage abzuheben (BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41.84, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35, juris Rn. 26).

    Fehlt eine satzungsmäßige (§ 132 Nr. 2 BauGB) Entscheidung für eine Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen oder sind festgesetzte Einheitssätze - aus welchen Gründen immer - unanwendbar, tritt keine Sperre ein, so dass kraft Gesetzes, d.h. unabhängig vom Willen der Gemeinde, die Beitragspflicht auf der Grundlage der Effektivkosten entsteht (so BVerwG, Urt. v. 15.11.1985, 8 C 41.84, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35, juris Rn. 24).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Im schleswig-holsteinischen Ausbaubeitragsrecht entsteht - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - dann, wenn es an einer satzungsmäßigen Entscheidung für eine Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen fehlt oder festgesetzte Einheitssätze - aus welchen Gründen auch immer - unanwendbar sind, nicht kraft Gesetzes und unabhängig vom Willen der Gemeinde die Beitragspflicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten (vgl. schon Senatsbeschluss vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris Rn. 18; anders für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - 8 C 41.84 -, juris Rn. 24; für die Übertragbarkeit in das dortige Ausbaubeitragsrecht OVG Münster, Beschluss vom 22. März 1996 - 5 B 3424/95 -, S. 6 ; Arndt, Straßenbaubeiträge, 2017, § 13 Rn. 12; Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 251 ; Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 356 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Auffassung damit begründet, dass sich "u. a. aus der vom Gesetzgeber [in § 130 Abs. 1 BauGB] gewählten Reihenfolge der beiden Ermittlungsmethoden" ergebe, dass die Aufwandsermittlung nach den tatsächlichen entstandenen Kosten für eine einzelne Erschließungsanlage den gesetzlichen Regelfall darstelle (BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - 8 C 41.84 -, juris Rn. 24).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11

    Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der

  • VG Mainz, 21.04.2010 - 3 K 537/09

    Erschließungsbeitragsrecht; Modifizierung eines Erschließungsvertrages

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93

    Bewertung der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundflächen -

  • BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98

    Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der

  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 312/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen

  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 1/05

    Beitragsrecht; Umlagefähigkeit von Kosten, die durch Angleichungsmaßnahmen

  • OVG Hamburg, 23.01.2024 - 2 Bf 213/23

    Festsetzung eines Sanierungsausgleichsbetrages; Schätzungsspielraum der Gemeinde

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Bildung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2001 - 3 A 5454/98
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - 3 A 1629/87

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu

  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 9/05

    Beitragsrecht; Verbindung von Straßenausbau und Kanalerneuerung; Gutschrift der

  • BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 81.14

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

  • BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14

    Verstoß einer Rechtsprechungsänderung gegen das Gebot der

  • BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 82.14

    Verstoß einer Rechtsprechungsänderung gegen das Gebot der

  • BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 83.14

    Verstoß einer Rechtsprechungsänderung gegen das Gebot der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 3625/97

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1996 - 15 B 3424/95
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 6 ZB 13.2386

    Erschließungsbeitragsrecht; beitragsfähiger Aufwand; Beschaffung der Flächen für

  • VG Köln, 16.06.2016 - 17 L 2405/15

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Beurteilung der

  • BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 158.93

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf geltend gemachte

  • BVerwG, 02.11.1993 - 8 B 161.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.11.1993 - 8 B 159.93

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf geltend gemachte

  • VG Düsseldorf, 02.10.2001 - 17 K 2749/00

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Teileinrichtung eines Parkstreifens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 3 B 2120/98

    Zulassung der Beschwerde; Verfahrensfehler; Randbebauung; Tennishalle;

  • BVerwG, 03.11.1993 - 8 B 162.93

    Zulässigkeit der Ermittlung der beitragsfähigen Aufwendungen durch das Gericht -

  • BVerwG, 01.11.1993 - 8 B 160.93

    Umfang einer ausreichenden Sachaufklärung - Ordnungsgemäße Erhebung von

  • VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
  • VG Düsseldorf, 02.10.2001 - 17 K 2796/00

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Teileinrichtung eines Parkstreifens

  • VG Arnsberg, 29.11.2001 - 6 K 3989/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung einer Grundstückseigentümerin zur

  • VG München, 02.07.2013 - M 2 K 13.965

    Aufwand für Flächen einer bestehenden Straße bei späterem Eintritt der

  • VG Köln, 22.09.1998 - 17 K 7544/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Grundstückeigentümers zur

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