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   BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09   

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https://dejure.org/2011,948
BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09 (https://dejure.org/2011,948)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2011 - 8 C 45.09 (https://dejure.org/2011,948)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 8 C 45.09 (https://dejure.org/2011,948)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § ... 3 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3, § 10 Satz 1 und 2; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen § 22
    Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger; öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger; Bestellung; Erwerbstätigkeit; selbstständige Erwerbstätigkeit; Zugang; Bedingungen; Beruf; Berufsbild; Berufswahl; Behandlung; ...

  • openjur.de

    Altersdiskriminierung; Höchstalter; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger; öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger; Bestellung; Erwerbstätigkeit; selbstständige Erwerbstätigkeit; Zugang; Bedingungen; Beruf; Berufsbild; Berufswahl; Behandlung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1
    Allgemeininteresse; Allgemeininteresse; Altersdiskriminierung; Altersdiskriminierung; Anforderung; Anforderungen; Bedingung; Bedingungen; Behandlung; Behandlung; Beruf; Beruf; Berufsbild; Berufsbild; Berufsfreiheit; Berufswahl; Berufswahl; Berufswahlfreiheit; Bestellung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 6 Abs 3 AGG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG
    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Tätigkeit i.R.e. eigenständigen Berufs i.S.d. Art. 12 GG als Voraussetzung für den Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs als legitimes Ziel ...

  • rewis.io

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • ra.de
  • rewis.io

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstständige Tätigkeit i.R.e. eigenständigen Berufs i.S.d. Art. 12 GG als Voraussetzung für den Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG; Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs als legitimes Ziel zur Rechtfertigung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Altersgrenze bei ö.b.u.v. SV mit EU-Recht vereinbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höchstaltersgrenze für Sachverständige

  • lto.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze für öffentliche Sachverständige ist zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vom BVerwG geklärt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann unzulässig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit 71 Jahren ist Schluss

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Bestellung: Altersgrenze ist mit EU-Recht vereinbar! (IBR 2011, 306)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1023
  • BauR 2011, 1545
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    Zwar stellen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Maßnahmen, die die öffentliche Bestellung von Sachverständigen einschränken, keine Regelungen der Berufswahlfreiheit, sondern Berufsausübungsregelungen dar, weil sich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von den übrigen Sachverständigen nicht durch die Zugehörigkeit zu einem eigenständigen Beruf, sondern nur durch die staatliche Feststellung ihrer Qualifikation als Sachverständige unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28 ).

    Daraus ergibt sich ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung gegenüber denjenigen Sachverständigen, die auf keine staatliche Anerkennung ihrer Kompetenz verweisen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 a.a.O. ).

    Schwierige und zeitraubende Nachforschungen über den Ruf und die Eignung eines Gutachters sollen durch die öffentliche Bestellung entbehrlich werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 a.a.O. ).

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 - juris Rn. 47 ff.) dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob nach den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts ein legitimes Ziel im Sinne von § 10 Satz 1 AGG nur ein Ziel sozialpolitischer Art oder ob auch sonstige dem Gemeinwohl dienende Ziele legitim in diesem Sinne sein können.

    Dem lag die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde, dass der Gesetzgeber des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Beschränkung auf eine bestimmte Art von Zielen nicht vornehmen wollte (BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009 a.a.O. Rn. 55).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    In den Urteilen der Großen Kammer vom 19. Januar 2010 (Rs. C-555/07, Kücükdeveci - NJW 2010, 427 Rn. 33) und vom 12. Oktober 2010 (Rs. C-499/08, Andersen - juris Rn. 26) wird ebenso auf den beispielhaften Charakter der Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung verwiesen wie auf den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Ziele (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2010 - Rs. C-45/09, Rosenbladt - juris Rn. 38, 40).

    Der allgemeine Grundsatz des Verbotes der Diskriminierung wegen des Alters wiederum wird durch die Richtlinie 2000/78/EG konkretisiert (EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - Rs. C-555/07, Kücükdeveci - NJW 2010, 427 Rn. 21).

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    Lässt sich das verfolgte Ziel nicht unmittelbar aus einer gesetzlichen Regelung ableiten, ist es wichtig, dass andere, aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter der jeweiligen Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Oktober 2007 - Rs. C-411/05, Palacios de la Villa - Slg. 2007, I-08531 = juris Rn. 56 f. und vom 12. Januar 2010, Domnica Petersen - a.a.O. Rn. 40).

    Auch im Urteil der Großen Kammer vom 16. Oktober 2007 (Rs. C-411/05, Palacios de la Villa - Slg. 2007, I-08531 Rn. 64) wird nur die Rechtmäßigkeit eines im Allgemeininteresse liegenden Ziels geprüft.

  • BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90

    Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. November 1990 - 1 BvR 1280/90 - GewArch 1991, 103 f.) dient die Festsetzung von Höchstaltersgrenzen dem Gemeinwohl.
  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    In den Urteilen der Großen Kammer vom 19. Januar 2010 (Rs. C-555/07, Kücükdeveci - NJW 2010, 427 Rn. 33) und vom 12. Oktober 2010 (Rs. C-499/08, Andersen - juris Rn. 26) wird ebenso auf den beispielhaften Charakter der Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung verwiesen wie auf den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Ziele (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2010 - Rs. C-45/09, Rosenbladt - juris Rn. 38, 40).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    In den Urteilen der Großen Kammer vom 19. Januar 2010 (Rs. C-555/07, Kücükdeveci - NJW 2010, 427 Rn. 33) und vom 12. Oktober 2010 (Rs. C-499/08, Andersen - juris Rn. 26) wird ebenso auf den beispielhaften Charakter der Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung verwiesen wie auf den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Ziele (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2010 - Rs. C-45/09, Rosenbladt - juris Rn. 38, 40).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    Im Urteil vom 18. November 2010 (Rs. C -250/09 und 268/09, Georgiev - juris) hat schließlich auch die 2. Kammer entschieden, dass die Schaffung einer hochwertigen Lehre an der Universität und die optimale Verteilung der Professorenstellen auf die Generationen legitime Ziele sein können, die die zwangsweise Versetzung in den Ruhestand von Universitätsprofessoren mit Vollendung des 68. Lebensjahres rechtfertigen (können).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    Allerdings stellte die 3. Kammer des Gerichtshofs in der Entscheidung vom 5. März 2009 (Rs. C-388/07, Age Concern England - Slg. 2009, I-1569 = juris), ohne sich mit der Abgrenzung zu sonstigen Allgemeinwohlzielen auseinanderzusetzen, nur auf - im konkreten Fall vorliegende - sozialpolitische Ziele ab.
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
    Nach allgemeiner Erfahrung lässt das körperliche und geistige Leistungsvermögen des Menschen mit zunehmendem Lebensalter nach (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80, Prüfingenieur - BVerfGE 64, 72 ).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08

    Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz;

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93

    Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    c) Der Einwand des Beschwerdeführers, der Verwaltungsgerichtshof habe sich in seinem angegriffenen Beschluss auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 Az. 8 C 45.09 gestützt, welches das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) - also nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs - aufgehoben habe, weil es in der unterlassenen Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gesehen habe, führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Zum einen unterliegt der Beschwerdeführer einem Irrtum: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 im Verfahren Az. 8 C 45.09, auf das der Verwaltungsgerichtshof sich in seiner angegriffenen Entscheidung bezogen hat, wurde nicht aufgehoben.

    Zum anderen hat der Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren Az. 8 C 45.09 zwar zitiert, sich dessen Begründung aber nicht zu eigen gemacht.

  • VGH Bayern, 21.10.2011 - 22 ZB 11.2154

    Prüfingenieur für Standsicherheit; Altersgrenze; Grundsatz der

    Die Festlegung einer Altersgrenze von 68 Jahren kann auf allgemeine Erfahrungswerte gestützt werden und bedarf keiner spezifischen Untermauerung durch empirisch erhobene Daten (vgl. BVerfG vom 7.8.2007 Az. 1 BvR 1941/07 RdNr. 14; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413 RdNr. 27 m. w. N.; BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNr. 35).

    Das Verwaltungsgericht hat überzeugend und im Einklang mit obergerichtlicher Rechtsprechung dargelegt, dass eine individuelle Prüfung für den Einzelnen belastender sein kann als eine feste Altersgrenze und dem Zweck einer Vorbeugung gegen altersbedingt eintretende Leistungsbeeinträchtigungen nicht in gleicher Weise dienen kann, weil sich bei zunächst unerkannten Leistungsbeeinträchtigungen die Gefahren für die Sicherheit möglicherweise bereits verwirklicht haben (vgl. BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413 RdNr. 29 m. w. N.; BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNrn. 32 ff.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ausführlicher Würdigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Richtlinie 2000/78/EG dargelegt hat (vgl. BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNrn. 26 ff.), hat dieser in seinen Entscheidungen in einigen Fällen nur auf sozialpolitische Ziele zur Rechtfertigung altersbedingter Ungleichbehandlungen, in anderen Fällen aber auch auf Sicherheitsbelange abgestellt.

    Diese Rechtsfrage ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits allgemein und für andere Berufsgruppen hinreichend geklärt (vgl. BVerfG vom 7.8.2007 Az. 1 BvR 1941/07 RdNrn. 9, 14; BVerwG vom 26.1.2011 Az. 8 C 45/09 RdNrn. 29 ff.; BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413 RdNrn. 25 ff. m. w. N.).

  • VG Düsseldorf, 10.04.2013 - 20 K 440/12

    Höchstaltersgrenze für Bausachverständige in NRW rechtswidrig!

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 45/09 -, Juris, zur Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011, a.a.O., unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-341/08 - (Domnica Petersen), Juris.

    vgl. EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011, a.a.O.; Urteil vom 1. Februar 2012 - 8 C 24/11 -, Juris; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 28. September 2010 - 8 B 5/10 - Juris, zur Tätigkeit des staatlich anerkannten Sachverständigen nach der SV-VO.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011, a.a.O.; Urteil vom 1. Februar 2012, a.a.O..

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 9/12

    Oberverwaltungsgericht hält die Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf

    Die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Maßnahme ist nachgewiesen, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteile v. 13.09.2011 - C-447/09 -, Prigge, Rdnr. 81 und v. 21.07.2011 - C 159/10 und 160/10 -, Fuchs und Köhler, Rdnr. 61, 73 f. und 80 f., 83; vgl. auch BVerwG, Urteile v. 23.02.2012 - 2 C 76/10 -, v. 01.02.2012 - 8 C 24/11 - und v. 26.01.2011 - 8 C 45/09 -, jeweils juris zu § 10 Abs. 1 AGG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11

    Europarechtskonformität der Besoldung nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage

    Die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Maßnahme ist nachgewiesen, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteile v. 13.09.2011 - C-447/09 -, Prigge, Rdnr. 81 und v. 21.07.2011 - C 159/10 und 160/10 -, Fuchs und Köhler, Rdnr. 61, 73 f. und 80 f., 83; vgl. auch BVerwG, Urteile v. 23.02.2012 - 2 C 76/10 -, v. 01.02.2012 - 8 C 24/11 - und v. 26.01.2011 - 8 C 45/09 -, jeweils juris zu § 10 Abs. 1 AGG).
  • BVerfG, 13.07.2011 - 1 BvR 1472/11

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 45.09 -.
  • VG Potsdam, 26.09.2013 - 6 L 568/13

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte,

    Die Tätigkeit als staatlich anerkannter Sachverständiger ist eine selbständige Tätigkeit, weil sie weisungsfrei in Bezug auf die Arbeitsorganisation, gegen Vergütung und auf eigene Rechnung erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 45/09 - Rz. 18, zit. nach juris).

    Entscheidend dafür, ob der Zugang zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch eine Höchstaltersgrenze beschränkt wird, ist, ob die Regelung geeignet ist, die Nachfrage nach den vom Kläger angebotenen Dienstleistungen zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011, a.a.O., Rz. 20).

  • VG Saarlouis, 12.12.2013 - 1 K 758/12

    Altersgrenze von 68 Jahren für die Anerkennung als Prüfsachverständiger

    Zur Problematik vgl. weiter: BVerfG, Beschluss vom 24.10.2011, 1 BvR 1103/11, NVwZ 2012, 297; BVerwG, Urteile vom 26.01.2011, 8 C 45.09, und vom 01.12.2012, 8 C 24.11, E 141, 385 ff; HessVGH, Beschlüsse vom 26.02.2013, 7 A 1644/12.Z, GewArch 2013, 251 ff.; und vom 07.08.2013, 7 C 897/13.N; BayVGH, Beschluss vom 21.10.2011, 22 ZB 11.2154, und Urteil vom 17.02.2012, 22 N 11.3022; VerfGH München, Entscheidung vom 05.03.2013, Vf. 123-VI-11; VG Wiesbaden, Urteil vom 27.07.2012, 7 K 574/11.WI; VG München, Urteil vom 26.07.2011, M 16 K 11.1633; VG Aachen, Beschluss vom 29.07.2013, 5 L 226/13; VG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013, 20 K 440/12, NVwZ-RR 2013, 637 ff. - jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10

    Blindheit schließt Zulassung als Heilpraktikerin nicht generell aus

    Nach dem AGG dürfen Selbständige in Bezug auf den Zugang zur Berufstätigkeit nicht aus Gründen der Behinderung benachteiligt werden (§§ 6 Abs. 3, 7 Abs. 1, § 1 Abs. 1 AGG), wobei eine der Richtlinie entsprechende Ausdrücklichkeit der Geltung im öffentlichen Bereich fehlt (vgl. zur Frage der insoweit vollständigen Richtlinienumsetzung: bejahend Däubler/Berzbach, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2. Aufl. 2008, § 2 Rn. 25 sowie BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 45/09 juris Rn. 23, verneinend Schieck, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 2007, § 2 Rn. 8).
  • BVerwG, 19.10.2009 - 8 B 62.09
    BVerwG 8 B 62.09 (8 C 45.09).
  • VG Köln, 12.07.2022 - 6 K 6342/19
  • LG Bonn, 30.09.2011 - 16 O 104/10

    Nach einem entsprechendem Anerkenntnis besteht ein Anspruch auf Unterlassung der

  • VG München, 24.11.2009 - M 16 K 09.3043

    Verlängerung der Bestellung zum Sachverständigen über die satzungsmäßige

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