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   BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09   

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BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09 (https://dejure.org/2011,620)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2011 - 8 C 46.09 (https://dejure.org/2011,620)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 (https://dejure.org/2011,620)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § ... 3 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3, § 10 Satz 1 und 2; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern § 2 Abs. 4, § 22
    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit; Bestellung; Beruf; Berufsausübung; Berufsbild; Berufsfreiheit; Berufswahl; Diskriminierung; Erforderlichkeit; Erwägungsgründe; Erwerbstätigkeit; selbstständige Erwerbstätigkeit; Höchstalter; ...

  • openjur.de

    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit; Bestellung; Beruf; Berufsausübung; Berufsbild; Berufsfreiheit; Berufswahl; Diskriminierung; Erforderlichkeit; Erwägungsgründe; Erwerbstätigkeit; selbstständige Erwerbstätigkeit; Höchstalter; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1
    Allgemeininteresse; Allgemeininteresse; Altersdiskriminierung; Altersdiskriminierung; Altersgrenze; Anforderung; Anforderungen; Angemessenheit; Angemessenheit; Beruf; Beruf; Berufsausübung; Berufsausübung; Berufsbild; Berufsbild; Berufsfreiheit; Berufsfreiheit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 6 Abs 3 AGG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG
    Selbstständige Tätigkeit als eigenständiger Beruf; Rechtfertigung einer Altersgrenzenerhöhung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines eigenständigen Berufs i.S.d. Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für den Begriff des Zugangs zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Gewährleistung eines geordneten ...

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 2, 3 und 10 AGG, § 36 Abs. 4 i.V. mit Abs. 3 Nr. 1 GewO, Art. 12 GG, RL 2000/78/EG
    Befugnis der Industrie- und Handelskammer zur satzungsgemäßen Regelung von Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige | Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

  • rewis.io

    Selbstständige Tätigkeit als eigenständiger Beruf; Rechtfertigung einer Altersgrenzenerhöhung

  • ra.de
  • rewis.io

    Selbstständige Tätigkeit als eigenständiger Beruf; Rechtfertigung einer Altersgrenzenerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines eigenständigen Berufs i.S.d. Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für den Begriff des Zugangs zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 AGG; Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs als legitimes Ziel für ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliche Bestellung: Altersgrenze mit EU-Recht vereinbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze für öffentliche Sachverständige ist zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vom BVerwG geklärt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige kann unzulässig sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Bestellung: Altersgrenze ist mit EU-Recht vereinbar! (IBR 2011, 306)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 1
  • NJW 2011, 1896
  • NVwZ 2011, 569
  • NZA 2011, 750
  • DÖV 2011, 575
  • NZA-RR 2011, 233
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Zwar stellen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Maßnahmen, die die öffentliche Bestellung von Sachverständigen einschränken, keine Regelungen der Berufswahlfreiheit, sondern Berufsausübungsregelungen dar, weil sich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von den übrigen Sachverständigen nicht durch die Zugehörigkeit zu einem eigenständigen Beruf, sondern nur durch die staatliche Feststellung ihrer Qualifikation als Sachverständige unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28 ).

    Daraus ergibt sich ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung gegenüber denjenigen Sachverständigen, die auf keine staatliche Anerkennung ihrer Kompetenz verweisen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - a.a.O. = juris Rn. 38).

    Schwierige und zeitraubende Nachforschungen über den Ruf und die Eignung eines Gutachters sollen durch die öffentliche Bestellung entbehrlich werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 a.a.O. Rn. 52).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    In den Urteilen der Großen Kammer vom 19. Januar 2010 (Rs. C-555/07, Kücükdeveci - NJW 2010, 427 Rn. 33) und vom 12. Oktober 2010 (Rs. C-499/08, Andersen - juris Rn. 26) wird ebenso auf den beispielhaften Charakter der Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung verwiesen wie auf den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Ziele (EuGH, Urteil vom 12. Oktober 2010 - Rs. C-45/09, Rosenbladt - juris Rn. 38, 40).

    Der allgemeine Grundsatz des Verbotes der Diskriminierung wegen des Alters wiederum wird durch die Richtlinie 2000/78/EG konkretisiert (EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - Rs. C-555/07, Kücükdeveci - NJW 2010, 427 Rn. 21).

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 - juris Rn. 47 ff.) dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob nach den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts ein legitimes Ziel im Sinne von § 10 Satz 1 AGG nur ein Ziel sozialpolitischer Art oder ob auch sonstige dem Gemeinwohl dienende Ziele legitim in diesem Sinne sein können.

    Dem lag die Feststellung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde, dass der Gesetzgeber des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Beschränkung auf eine bestimmte Art von Zielen nicht vornehmen wollte (BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009 a.a.O. Rn. 55).

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Lässt sich das verfolgte Ziel nicht unmittelbar aus einer gesetzlichen Regelung ableiten, kommt es darauf an, ob andere, aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter der jeweiligen Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Oktober 2007 - Rs. C-411/05, Palacios de la Villa - Slg. 2007, I-08531 - juris Rn. 56 f. und vom 12. Januar 2010, Domnica Petersen - a.a.O. Rn. 40).

    Auch im Urteil der Großen Kammer vom 16. Oktober 2007 (Rs. C-411/05, Palacios de la Villa - Slg. 2007, I-08531 Rn. 64) wird nur die Rechtmäßigkeit eines im Allgemeininteresse liegenden Ziels geprüft.

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Allerdings stellte die 3. Kammer des Gerichtshofs in der Entscheidung vom 5. März 2009 (Rs. C-388/07, Age Concern England - Slg. 2009, I-1569 = juris), ohne sich mit der Abgrenzung zu sonstigen Allgemeinwohlzielen auseinanderzusetzen, nur auf im konkreten Fall vorliegende sozialpolitische Ziele ab.
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Nach allgemeiner Erfahrung lässt das körperliche und geistige Leistungsvermögen des Menschen mit zunehmendem Lebensalter nach (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80, Prüfingenieur - BVerfGE 64, 72 ).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Im Urteil vom 18. November 2010 (Rs. C -250/09 und 268/09, Georgiev - juris) hat schließlich auch die 2. Kammer des Gerichtshofs entschieden, dass die Schaffung einer hochwertigen Lehre an der Universität und die optimale Verteilung der Professorenstellen auf die Generationen legitime Ziele sein können, die die zwangsweise Versetzung in den Ruhestand von Universitätsprofessoren mit Vollendung des 68. Lebensjahres rechtfertigen (können).
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Erwägungsgründe stellen nicht nur unbeachtliche Programmsätze dar, sondern geben für die Auslegung der Regelungen einer Richtlinie entscheidende Hinweise (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - DB 2010, 960 ff. - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Die vom Bundesarbeitsgericht aufgeworfene Frage ist aber durch die seitdem ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt: Der Gerichtshof hatte zunächst durch das Urteil der Großen Kammer vom 22. November 2005 (Rs. C-144/04, Mangold - Slg. 2005, I-09981) für die Legitimität eines Ziels im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG nur auf das Allgemeininteresse abgestellt (a.a.O. Rn. 60).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
    Darauf nahm die 3. Kammer in einer weiteren Entscheidung vom 18. Juni 2009 (Rs. C-88/08, Hütter - Slg. 2009, I-5325 = juris Rn. 41 f.) Bezug, in der die sozialpolitischen Ziele aber nur noch als eine Kategorie von legitimen Zielen bezeichnet werden.
  • BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90

    Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93

    Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei

  • BVerwG, 09.12.2009 - 8 C 17.08

    Gemeindevertretung; Ausschüsse; Ausschusswahl; Spiegelbildlichkeitsgrundsatz;

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Wenn sich der bisherige, infolge Fristablaufs aus seinem Anstellungsverhältnis und seinem Amt ausgeschiedene Geschäftsführer - wie hier der Kläger - wiederum um die Stelle des Geschäftsführers bewirbt, erstrebt er damit einen - neuen - Zugang zu dieser Tätigkeit (vgl. BVerwG, NZA-RR 2011, 233 Rn. 26; MünchKommBGB/Thüsing, 6. Aufl., AGG § 2 Rn. 7; Horstmeier, GmbHR 2007, 125, 126; Schrader/Schubert in Däubler/Bertzbach, AGG, 2. Aufl., § 6 Rn. 31b ff.; Bauer/Arnold, ZIP 2012, 597, 603; aA Eßer/Baluch, NZG 2007, 321, 329; Lutter, BB 2007, 725, 728 f.).
  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

    Die dagegen gerichtete Revision des Klägers ist vom erkennenden Senat mit Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - (BVerwGE 139, 1) zurückgewiesen worden.

    Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - BVerwGE 139, 1 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 274).

    Die in Rede stehende Höchstaltersgrenze verfolgt das Ziel, im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs und einer funktionierenden Rechtspflege allen Behörden, Gerichten und privaten Interessenten für komplizierte Sachverhaltsfeststellungen und Prüfungen kompetente und glaubwürdige Fachleute anzubieten; schwierige und zeitraubende Nachforschungen über den Ruf und die Eignung des Gutachters sollen durch die öffentliche Bestellung entbehrlich werden (Urteil vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - a.a.O. Rn. 30, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - BVerfGE 86, 28 ).

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 2011 (a.a.O. Rn. 31) entschieden.

  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 46.09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Mit Urteil vom 26. Januar 2011 (veröffentlicht unter anderem in NVwZ 2011, S. 569) wies das Bundesverwaltungsgericht die Revision des Beschwerdeführers zurück.

  • LG Frankfurt/Main, 25.01.2023 - 16 O 22/21

    Altersgrenze von Schiedsrichtern im Profifußball

    Streitgegenständlich ist auch keine Entlassens-Bedingung, denn der Abschluss des Rahmenvertrags wäre konstitutiv für die Zuweisung von Spielleitungen gewesen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.2011 - 8 C 46/09 = NZA-RR 2011, 233 Rn. 22 f.; zum Geschäftsführervertrag: BGH, Urt. v. 23.04.2012, II ZR 163/10 = NZA 2012, 797 Rn. 20; s.a. BGH, Urt. v. 26.03.2019 - II ZR 244/17 = NJW 2019, 2086 Rn. 35 f.; zum Ausreichen des Rahmenvertrags: Gräf, in: NZA 2021, 911 m.w.N.).

    Die Schiedsrichtertätigkeit im Profifußball ist deshalb nicht vergleichbar mit der Tätigkeit von Notfalleinsatzkräften, Sondereinheiten oder auch Sachverständigen (insofern abgrenzend zu: EuGH, Urt. v. 12.01.2020 = C-229/08 = EuZW 2010, 142; BVerwG, Urt. v. 26.01.2011 - 8 C 46/09 = NZA-RR 2011, 233 und zu BVerwG Beschl. v. 20.02.2012 - 2 B 136.11 = BeckRS 2015, 54734).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 5 S 852/16

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Erlöschen des Amtes eines

    Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, sodass für die unmittelbare Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Sekundärvorschrift kein Raum mehr besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 43).

    Erfasst sind damit unter anderem freiberufliche und unternehmerische Dienste (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 22), wozu auch die Tätigkeit als ÖbV gehört.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. Januar 2011 (a. a. O.) entschiedenen Fall ist die Bestellung zum ÖbV nach baden-württembergischem Landesrecht nicht von vornherein befristet, sondern sie wird auf Antrag einmal verliehen und gilt dann bis zum Eintritt eines der in § 13 Abs. 1 VermG genannten Erlöschenstatbestände (Entlassung, Erreichen der Altersgrenze, Amtsverlust infolge strafgerichtlicher Verurteilung, Amtsenthebung, Ableben).

    Während das Bundesverwaltungsgericht zunächst die Auffassung vertrat, nicht nur sozialpolitische sondern auch sonstige dem Gemeinwohl dienende Ziele könnten legitime Ziele im Sinne des AGG sein (so Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 33), hat es diese Rechtsprechung mittlerweile ausdrücklich aufgegeben.

    Dass mit fortschreitendem Alter ein Abfall der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit einhergeht, ist eine taugliche allgemeingültige Annahme des Gesetzgebers, die insbesondere keine individuelle Nachforschung erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 39).

    Mit der Festlegung des Höchstalters auf die Vollendung des 70. Lebensjahres ist das generelle Ende der öffentlichen Bestellung bereits deutlich über der allgemeinen Altersgrenze angesetzt (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 36 ff., und vom 11. Mai 2016 - 10 C 2.15 -, Urteilsabdruck, Rn. 13 ff.).

    Die unterschiedliche Behandlung ist dennoch kohärent, denn das Ziel der gesetzlichen Bestimmung besteht nicht darin, Schutz vor nicht mehr ausreichend leistungsfähigen Vermessungsingenieuren zu bieten, sondern um die Funktionsfähigkeit des staatlichen Vermessungswesens zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 42, und vom 11. Mai 2016 - 10 C 2.15 -, Urteilsabdruck, Rn. 17 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 9 S 2567/17

    Höchstaltersgrenze für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Erfasst sind damit unter anderem freiberufliche und unternehmerische Dienste (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 22), wozu auch die Tätigkeit als ÖbV gehört.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. Januar 2011 (a. a. O.) entschiedenen Fall ist die Bestellung zum ÖbV nach baden-württembergischem Landesrecht nicht von vornherein befristet, sondern sie wird auf Antrag einmal verliehen und gilt dann bis zum Eintritt eines der in § 13 Abs. 1 VermG genannten Erlöschenstatbestände (Entlassung, Erreichen der Altersgrenze, Amtsverlust infolge strafgerichtlicher Verurteilung, Amtsenthebung, Ableben).

    Dass mit fortschreitendem Alter ein Abfall der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit einhergeht, ist eine taugliche allgemeingültige Annahme des Gesetzgebers, die insbesondere keine individuelle Nachforschung erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2016, a. a. O.).

    Mit der Festlegung des Höchstalters auf die Vollendung des 70. Lebensjahres ist das generelle Ende der öffentlichen Bestellung bereits deutlich über der allgemeinen Altersgrenze angesetzt (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 36 ff., und vom 11. Mai 2016 - 10 C 2.15 -, Urteilsabdruck, Rn. 13 ff.).

    Die unterschiedliche Behandlung ist dennoch kohärent, denn das Ziel der gesetzlichen Bestimmung besteht nicht darin, Schutz vor nicht mehr ausreichend leistungsfähigen Vermessungsingenieuren zu bieten, sondern um die Funktionsfähigkeit des staatlichen Vermessungswesens zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 -, BVerwGE 139, 1, Rn. 42, und vom 11. Mai 2016 - 10 C 2.15 -, Urteilsabdruck, Rn. 17 ff.).".

  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 CN 1.14

    Diskriminierung wegen des Alters; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Die Anerkennung als Prüfsachverständiger bestünde fort, bis bei der nächsten Überprüfung etwaige Mängel offenbar würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 - BVerwGE 139, 1 Rn. 37).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine Regelung nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu verwirklichen (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - Rs. C-341/08, Domenica Petersen - Slg. 2010, I-47 Rn. 53, vom 21. Juli 2011 - Rs. C-159/10 und C-160/10, Fuchs und Köhler - Slg. 2011, I-6919 Rn. 85; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 - BVerwGE 139, 1 Rn. 35).

  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Mit stattgebendem Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) aufgehoben wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 im Verfahren Az. 8 C 46.09, auf das sich der Verwaltungsgerichtshof aber nicht bezogen hat.

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 2011 Az. 8 C 46.09, das das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2011 (NVwZ 2012, 297) aufgehoben hat, hat sich der Verwaltungsgerichtshof zur Rechtfertigung der Altersgrenze gerade nicht auf Art. 6 Abs. 1, sondern auf Art. 2 Abs. 5 und Art. 4 der Richtlinie 2000/78/EG gestützt und sich damit auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union begeben.

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 2.15

    Diskriminierung wegen des Alters; Höchstaltersgrenze; Sachverständiger;

    Die Anerkennung als Prüfsachverständiger bestünde fort, bis bei der nächsten Überprüfung etwaige Mängel offenbar würden (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 - BVerwGE 139, 1 Rn. 37 und vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 - BVerwGE 151, 192 Rn. 21).

    Das ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt (EuGH, Urteile vom 12. Januar 2010 - C-341/08, Domnica Petersen - Rn. 53, vom 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10, Fuchs und Köhler - Rn. 85; vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2011 - 8 C 46.09 - BVerwGE 139, 1 Rn. 35 und vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 - BVerwGE 151, 192 Rn. 22).

  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG kennzeichnet eine "Tätigkeit [...] gegen Vergütung" auch die "selbstständige Erwerbstätigkeit" iS des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (BVerwG Urteil vom 26.1.2011 - 8 C 46/09 - BVerwGE 139, 1 - juris RdNr 22) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10

    Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze;

  • VG München, 26.07.2011 - M 16 K 11.1633

    Vereinbarkeit der Altergrenze für Prüfingenieure mit höherrangigem Recht

  • VG Berlin, 04.07.2018 - 22 L 6.18

    Verlängerung einer Anerkennung als Prüfsachverständiger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 4 B 53.09

    Aufstieg in den höheren Dienst; Gewerbeaußendienst; Polizeivollzugsdienst;

  • VG Köln, 12.07.2022 - 6 K 6342/19
  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673

    Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der

  • BVerwG, 30.10.2009 - 8 B 61.09
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2019 - 3 LB 7/16

    Ablauf der Bestallung zum Seelotsen mit Erreichen der Altersgrenze

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15

    Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer;

  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 22 ZB 15.271

    Altersdiskriminierung, Sachverständiger, Höchstaltersgrenze, Antragsverfahren,

  • VG München, 26.07.2011 - M 16 E 11.1617

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Vereinbarkeit der Altergrenze

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