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   BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86   

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BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86 (https://dejure.org/1988,1115)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1988 - 8 C 47.86 (https://dejure.org/1988,1115)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1988 - 8 C 47.86 (https://dejure.org/1988,1115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abwasserabgabe - Behördliche Überwachungsmessung - Bescheidwerte - Mischkanalisation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbwAG § 6 Abs. 1, § 7 a Abs. 1 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 73
  • NVwZ 1989, 961
  • DVBl 1988, 1157
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86
    Auszugehen ist allerdings davon, daß, wenn sich die Begründung eines Abgabenbescheids als rechtsfehlerhaft erweist, das Gericht gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu prüfen hat, ob der Bescheid in seinem "Spruch", d.h. in der geforderten Abgabe, durch andere (ihn nicht in seinem Wesen verändernde) Gründe getragen wird (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356).
  • BVerwG, 25.08.1986 - 4 B 81.86

    Abwasserabgabenfestsetzung - Mischwasserkanalisation - Schmutzwasser

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 47.86
    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 4 B 81.86 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 (3) im Hinblick auf die in einem Bescheid nach § 4 Abs. 1 AbwAG festzusetzenden Konzentrationswerte bereits entschieden, daß dem nach § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG festzusetzenden Regelwert und Höchstwert allein das Schmutzwasser im Sinne des § 2 Abs. 1 AbwAG zugrunde zu legen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96

    Abwasserabgabe: Berechnung aufgrund erklärter Überwachungswerte; Prognose

    Denn das Bescheid- wie das dieses simulierende (BVerwGE 80, 73, 77; Berendes, a.a.O., S. 110 ) Erklärungssystem  ist im Ansatz unabhängig von der realen Gewässerbelastung und - abgesehen von verwaltungspraktischen Aspekten - trotz seiner "Realitätsferne" verfassungsrechtlich gerechtfertigt, weil es auf die im Bescheid bzw. in der Erklärung gemäß § 6 Abs. 1 AbwAG liegende "Reservierung" einer bestimmten Gewässerbelastung für den konkreten Einleiter abstellt und diese Einschränkung der Gewässerbewirtschaftung unabhängig von der tatsächlichen Ausnutzung durch den Berechtigten abgabenrechtlich erfaßt und erfassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.1996, BVerwGE 102, 1, 6 unter Hinweis auf Berendes, aaO, S. 67).

    Dem entspricht es, daß das Bundesverwaltungsgericht die entsprechende Anwendbarkeit des § 4 Abs. 4 AbwAG 1976 auf den Fall der Schätzung gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 AbwAG 1976 mit der Begründung abgelehnt hat, im Falle der Schätzung würden die Schadeinheiten für den jeweiligen Veranlagungszeitraum erst nachträglich ermittelt und festgesetzt werden und eine solche Wertermittlung könne "keine das Einleitungsverhalten steuernde Funktion haben" (Urteil vom 19.8.1988, BVerwGE 80, 73, 82; vgl. auch Berendes, S. 111).

    Zwar ist die Schätzungsbefugnis der die Abgabe festsetzenden Behörde notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum verbunden, den das Gericht zu respektieren hat (BVerwGE 80, 73, 83).

    Insbesondere ist weder Raum für die Anwendung des § 9 Abs. 5 AbwAG (vgl. Berendes, a.a.O., S. 146; Dahme, a.a.O., § 6 RdNr. 2) noch für die Erhöhung der Zahl der schadeinheiten nach § 4 Abs. 4 AbwAG (vgl. BVerwGE 80, 73, 82).

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Selbst wenn von diesem Betrag bei einer noch längeren Mietdauer ein gewisser Abschlag vorgenommen würde, so dass sich ein Betrag etwa in Höhe von nur 1.200 Euro ergäbe, würde sich daraus auch unter Berücksichtigung des der Gemeinde insoweit zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. das Urteil im Parallelverfahren Az. 4 BV 15.2778 Rn. 49; BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 47/86 - BVerwGE 80, 73/83; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657/658; VGH BW, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - KStZ 2014, 113/114) jedenfalls eine fiktive jährliche Nettokaltmiete weit oberhalb von 10.000,01 Euro ergeben, so dass nach Stufe 4 des Steuertarifs eine jährliche Zweitwohnungsteuer von 1.800 Euro anfiele.
  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Zwar hat der seinerzeit zuständige 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 19. August 1988 (BVerwG 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73, 76 ff. und BVerwG 8 C 48.86 - BVerwGE 80, 83, 89) zu § 6 Abs. 1 Satz 1 des Abwasserabgabengesetzes vom 13. September 1976 (BGBl I S. 2721) - AbwAG 1976 - entschieden, dass die Anwendung der Vorschrift ein tragfähiges Überwachungsergebnis verlange.

    Soweit das Berufungsgericht die Auffassung vertreten hat, die systematische Einbindung des § 6 Abs. 1 Satz 1 AbwAG 1976 in das Bescheidsystem sei für die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1988 (a.a.O.) bedeutungslos gewesen, beruht dies auf einem Missverständnis.

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Wird eine Behörde wie hier für eine spezielle Fallkonstellation ausdrücklich zur Schätzung ermächtigt, so ist damit notwendigerweise ein gewisser Schätzungsspielraum und damit ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum verbunden (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73/83; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657/658; VGH BW, U.v. 24.6.2013 - 2 S 2116/12 - KStZ 2014, 113/114; a. A. BFH, U.v. 8.9.2011 - II R 47/09 - juris Rn. 44 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.01.1997 - 8 B 227.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren bei

    So hat das Bundesverwaltungsgericht - worauf die Beschwerde im Zusammenhang mit der ferner erhobenen Divergenzrüge selbst hinweist - auch für den Bereich des Abwasserabgabenrechts die aus § 113 Abs. 1 VwGO resultierende Pflicht der Gerichte bestätigt zu prüfen, ob der angefochtene Bescheid in seinem "Spruch", d.h. in der geforderten Abgabe, durch andere (ihn nicht in seinem Wesen verändernde) Gründe getragen wird (Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 1 S. 1 unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356).

    Der Beklagte hat nicht hinreichend dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit das Berufungsurteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86 und 48.86 - (Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 1 S. 1 bzw. § 4 AbwAG Nr. 2 S. 7) abweicht.

    Das Oberverwaltungsgericht hat schließlich auch nicht den abstrakten Rechtssatz (vgl. Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86 -, a.a.O., S. 9) in Zweifel gezogen, daß an sich fehlerhafte Abgabenbescheide gegebenenfalls aus anderen Gründen aufrechterhalten werden müssen (vgl. hierzu Berufungsurteil S. 12).

  • BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04

    Abwasserabgabe; staatliche Überwachung; Eigenmessergebnis; Selbstüberwachung;

    Zwar trifft es zu, dass die genannte Vorschrift die Berücksichtigung von Untersuchungen ausschließt, die der Einleiter im Rahmen der Selbstüberwachung von einem Institut hat durchführen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86 - BVerwGE 80, 73 ).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 48.86

    Abwasserabgabe - Grundlast - Bezugswert - Mischkanalisation - Behördliche

    Das "Ergebnis einer behördlichen Überwachung" (§ 6 Abs. 1 AbwAG) setzt das Vorliegen von mindestens fünf verwertbaren Untersuchungen (Meßergebnissen) aus dem Veranlagungszeitraum voraus (wie Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86 -).

    Zu dem Ergebnis einer behördlichen Überwachung zählen im Fall einer Mischkanalisation nur Messungen, die sich allein auf das Schmutzwasser beziehen, nicht dagegen Messungen, die auch Niederschlagswasser einschließen (wie Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 47.86-).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 9 A 2450/98

    Verfahren zur Feststellung des für die Höhe der Abwasserabgabe maßgeblichen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 47.86 -, BVerwGE 80, 73, gerade nicht entscheidend auf die Simulierung des wasserrechtlichen Bescheides abgestellt.

    Denn die aufgeworfene Frage, "?ob zur Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG ein einzelnes Meßergebnis aus der behördlichen Überwachung ausreicht oder ob auf der Grundlage der Entscheidung des BVerwG's vom 19.08.1988, Az.: 8 C 47.86, zur Ursprungsfassung des Abwasserabgabengesetzes mindestens 5 Meßergebnisse erforderlich sind", kann ohne die Durchführung eines Berufungsverfahrens auf der Grundlage der vom Beklagten selbst zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung beantwortet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1707/12

    Beeinflussung der Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge als Grundlage für die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 47.86 -, BVerwGE 80, 73; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2002 - 9 A 4564/99 -, ZfW 2003, 170.
  • VGH Hessen, 18.05.1995 - 5 UE 1298/91

    Abwasserabgabe: eingeschränkte Bauzeitbefreiung; Erhöhung des Bezugswertes wegen

    Was die erforderliche Mindestanzahl verwertbarer Messungen angeht, so bietet sich ein Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zahl der Meßergebnisse bei einer Festsetzung der für die Abgabenberechnung erforderlichen Werte aufgrund des Ergebnisses einer behördlichen Überwachung gemäß § 6 Abs. 1 AbwAG 1976 an (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 47.86 - DVBl. 1988, 1157).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 2 S 1198/95

    Abwasserabgabe: Nichteinhaltung des Überwachungswertes im Veranlagungszeitraum -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2021 - 4 L 84/20

    Bemessung der Abwasserabgabe bei Störfall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2002 - 9 A 4564/99

    Voraussetzungen für die Anwendung des§ 3 Abs. 2 AbwAG 1991; Maßgeblichkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 9 A 4863/98

    Rechtswidrigkeit eines abwasserrechtlichen Festsetzungsbescheides;

  • VG Arnsberg, 04.09.2020 - 12 K 5337/18
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1996 - 2 L 182/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.1995 - 2 L 262/92
  • OVG Niedersachsen, 23.10.1991 - 9 L 344/89
  • VG Weimar, 24.11.1998 - 3 K 56/95

    Abgabenrecht; Abwasserabgabe

  • VG Weimar, 11.08.1994 - 3 K 70/93

    Abgabenrecht; Erhebung von Abwasserabgaben

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