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   BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98   

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BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1999 - 8 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1999 - 8 C 5.98 (https://dejure.org/1999,1112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enteignung; Westeigentümer; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft; Nutzungsrechtsverleihung; Einzelfallprüfung; Redlichkeitsprüfung; Globallisten-Enteignungen; Eigenheim

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 lit. a und b; ; VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 4 Abs. 2 und 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG; Enteignung von Westeigentum nach dem Baulandgesetz der DDR nach den rechtlichen und politischen Umwälzungen ab 18. Oktober 1989; unzulässige generelle Durchführung von Enteignungen von Westeigentum im Wege einer umfassenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 81
  • NJW 1999, 3356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98

    Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
    Die Vorinstanz wird damit im wesentlichen nur noch die Frage zu prüfen haben, ob die Beigeladenen diese Rechtswidrigkeit kannten oder hätten kennen müssen, § 4 Abs. 3 lit. a VermG (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 17.98 UA S. 13).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
    Für das Vorliegen einer diskriminierend niedrigen Entschädigung - von solcher kann nur die Rede sein, wenn gerade im Hinblick auf Westeigentümer eine Entschädigungsregelung Anwendung gefunden hätte, die den Zugriff auf deren Eigentum erleichtern sollte (vgl. Urteil des vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289) - bieten das Vorbringen der Beteiligten und der Inhalt der Verwaltungsvorgänge keine Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kennzeichnet § 1 Abs. 3 VermG solche Eigentumsentziehungen, bei denen in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR und die sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen nicht "alles mit rechten Dingen" zugegangen ist (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 9; Beschluß vom 31. März 1994 - BVerwG 7 B 171.93 - NJW 1995, 147; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
    Für Fälle, die sich vor dem Sturz des Staatsratsvorsitzenden Honnecker am 18. Oktober 1989 zugetragen haben, ist allerdings nach der Rechtsprechung des 7. Senats anerkannt, daß eine die Enteignung inkriminierende unlautere Machenschaft regelmäßig nicht allein darin liegt, daß der in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen westlichen Staat lebende Eigentümer an dem Verfahren über die Enteignung nicht beteiligt worden ist, da dies der generellen Praxis in der DDR entsprochen hatte und nicht den Zweck verfolgte, den Zugriff auf das Eigentum erst zu ermöglichen; dieser hätte vielmehr auch bei Beteiligung des Westeigentümers ohne weiteres herbeigeführt werden können (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 (190 f.).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kennzeichnet § 1 Abs. 3 VermG solche Eigentumsentziehungen, bei denen in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR und die sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen nicht "alles mit rechten Dingen" zugegangen ist (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 9; Beschluß vom 31. März 1994 - BVerwG 7 B 171.93 - NJW 1995, 147; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).
  • BVerwG, 31.03.1994 - 7 B 171.93

    Offene Vermögensfragen - Rückübertragung - DDR-Recht - Nichteinhaltung bei

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kennzeichnet § 1 Abs. 3 VermG solche Eigentumsentziehungen, bei denen in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR und die sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen nicht "alles mit rechten Dingen" zugegangen ist (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 9; Beschluß vom 31. März 1994 - BVerwG 7 B 171.93 - NJW 1995, 147; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
    Der Umstand, daß die Entschädigung im Einzelfall nicht zur Auszahlung gelangte, führt nicht zur Annahme einer entschädigungslosen Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 lit. a VermG (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284).
  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

    Darüber hinaus stellt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (VIZ 1999, 523 ff), die das Berufungsgericht bei Erlaß seines Urteils noch nicht berücksichtigen konnte, die Durchführung von Enteignungen gegenüber Westeigentümern unter deren bewußter Nichtbeteiligung in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 (Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker) grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar.

    Die für Enteignungen vor dem 18. Oktober 1989 aufgestellten Maßstäbe (BVerwGE 104, 186, 190) lassen sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (vgl. auch BVerwG, VIZ 1999, 523, 524).

    Mit Rücksicht auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (VIZ 1999, 523 ff) zu Enteignungen, die nach dem 18. Oktober 1989 unter bewußter Nichtbeteiligung von Westeigentümern erfolgten, ist kein Grund ersichtlich, dies im vorliegenden Fall für den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nunmehr anders zu beurteilen.

  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Vorgeschichte der Parzellierung bezüglich dieses Südteils und des am 13. Oktober 1933 mit dem Kaufmann G. geschlossenen notariell beurkundeten Parzellierungsvertrages und dessen Abwicklungsmodalitäten wird auf die Tatbestände der Senatsurteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - (BVerwGE 108, 157 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 ) und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 108, 301 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 ) Bezug genommen.
  • BVerwG, 01.08.2000 - 8 B 144.00

    Ansprüche wegen einer entschädigungslosen Enteignung - Vorliegen einer

    Im Übrigen bedarf es keiner Klärung mehr, dass die hier durchgeführte Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR auf keinen Fall als schädigende Maßnahme gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG anzusehen wäre (vgl. Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 S. 1 ).

    Soweit in diesem Zusammenhang generelle, über den Einzelfall hinausreichende Aussagen möglich sind, hat das Bundesverwaltungsgericht dies im Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (a.a.O.) formuliert.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (a.a.O.) ersichtlich auf eine Vielzahl von Ereignissen und die daraus abzuleitende Entwicklung hingewiesen.

    Die Beschwerde hat auch nicht dargetan, dass das angefochtene Urteil im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (a.a.O.) abweicht.

  • BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01

    Unlautere Machenschaft; Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR;

    Die Veränderungen in der DDR hin zu rechtsstaatlichen Verhältnissen, bei denen der Beachtung des Gesetzesrechts in der DDR-Rechtsanwendung umfassendere Bedeutung zukam und deswegen die Maßstäbe für das, "was mit rechten Dingen zugegangen ist", sich erheblich verändert haben, sind nicht gleichermaßen schlagartig mit dem Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989, sondern im Laufe der damit beginnenden tiefgreifenden politischen und rechtlichen Umwälzungen eingetreten (Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1).

    Denn diese Ausführungen, denen sich der Senat nicht anschließen kann und die im Übrigen ausschließlich mit dem bereits zitierten Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (a.a.O.) begründet werden, das eine solche Aussage aber für den Zeitraum vor Verlautbarung des Schreibens vom 26. Januar 1990 gerade nicht enthält, waren für das Urteil des Bundesgerichtshofs ersichtlich nicht entscheidungserheblich.

    Die Beschwerde kann auch nicht mit der Begründung Erfolg haben, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (a.a.O.) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab.

  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Die - auch zielgerichtete - Nichtbeteiligung des in der Bundesrepublik wohnhaften Eigentümers am Enteignungsverfahren begründet den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nicht, denn sie hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, den hoheitlichen Zugriff auf das Eigentum nicht erst ermöglicht (BVerwG VIZ 1997, 160; BVerwGE 104, 186; anders bei Nichtbeteiligung von DDR-Bürgern, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 147 und bei Westeigentümern in der Spätphase der DDR, VIZ 1999, 523).
  • BVerwG, 13.06.2002 - 8 B 54.02

    Voraussetzungen der Zulassung zur Revision - Rechtliche Behandlung einer

    ob die Maßstäbe, die das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 S. 1 ff.) aufgezeigt hat, nur für den Entzug von sogenanntem "Westeigentum" oder gleichermaßen auch für die Enteignung von DDR-Bürgern in der Spätphase der DDR gelten,.

    Dementsprechend hat der Senat in dem Urteil vom 28. April 1999 (a.a.O., S. 1 und 5 f.) und dem Beschluss vom 3. Juli 2001 (a.a.O.) die "Spätphase der DDR" auf den Zeitraum nach dem Stichtag des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG beschränkt.

    Vielmehr beschränkt sie sich darauf, das Verwaltungsgericht habe "abweichend von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.1999 zum Aktenzeichen 8 C 5/98 (VIZ 99, 523 ff.)" entschieden.

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01

    Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße

    Die Nichtfestsetzung oder Nichtauszahlung der Entschädigung im Einzelfall ist hierbei unerheblich und kann allenfalls einen Restitutionsanspruch hinsichtlich der vorenthaltenen Entschädigung begründen (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - a.a.O.; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1 - insoweit nicht in BVerwGE 109, 81 abgedruckt - und Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (ZOV 2001, 360 f.) darauf hingewiesen, dass diese Ausführungen ausschließlich mit dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 109, 81 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1) begründet werden, das aber eine derartige Aussage für den Zeitraum vor Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, 416) gerade nicht enthält, und dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR entsprach, dass unmittelbar mit dem Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 eine Veränderung in der Verwaltungspraxis eingetreten ist.

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine - vom Senat herangezogene - Entscheidung vom 28. April 1999 (BVerwGE 109, 81) durch zwei spätere Beschlüsse (ZOV 2001, 360, 361; 2002, 120, 121) dahin klargestellt, daß der geschilderte Grundsatz für den Zeitraum bis zur Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an den ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, 412) nicht gelte, vielmehr könne die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes der DDR als manipulativ zu werten seien, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden.
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    Wenn der staatliche Verwalter nicht über das Eigentumsrecht verfügen konnte, hätte sich die -Dienststelle der DDR damit an die ihr bekannten West-Eigentümer halten müssen, um einen derartigen Übertragungsvertrag bei Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 -, juris Rn. 26 - 38 [Enteignung von Westeigentum "in letzter Minute" unter klarem Verstoß gegen die §§ 11, 12 und 16 BauLG und in einer offenkundigen "Gesamtoperation"]).

    Für Fälle, die sich vor dem Sturz des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989 zugetragen haben, ist allerdings nach der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass eine die Enteignung inkriminierende unlautere Machenschaft regelmäßig nicht allein darin liegt, dass der in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen westlichen Staat lebende Eigentümer an dem Verfahren über die Enteignung nicht beteiligt worden ist, da dies der generellen Praxis in der DDR entsprochen und nicht den Zweck verfolgt hätte, den Zugriff auf das Eigentum erst zu ermöglichen; dieser hätte vielmehr auch bei Beteiligung des Westeigentümers ohne Weiteres herbeigeführt werden können (BVerwG Urt. v. 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 8 C 5.98 -, juris Rn. 26 - 38).

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 439/98

    Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG bei staatlicher Treuhandverwaltung

    Auf die Darstellung der Einzelabschnitte im Umbau von Verfassung und Gesetz während der Endzeit der DDR in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1999 (VIZ 1999, 523) wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 119.02

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung ohne

  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

  • VG Potsdam, 30.01.2007 - 11 K 773/05

    Redlicher Erwerb von Nutzungsrechten nach der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 26.99

    Anwartschaftsrecht; Anwartschaftsrecht als Vermögenswert; Restitution eines

  • BVerwG, 15.05.2007 - 8 B 36.07

    Darlegung einer Abweichung des entscheidungsrelevanten abstrakten Rechtssatzes im

  • BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 34.98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen von unlauteren

  • BVerwG, 09.03.2005 - 8 B 98.04

    Aufhebung eines Urteil - Möglichkeit des Beruhens eines Urteils auf einem

  • OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01

    Bewilligung ; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Ordentliche

  • BVerwG, 16.12.1999 - 8 B 353.99

    Umfang der Darlegung im Rahmen einer Aufklärungsrüge - Prozessordnungsgemäße

  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 B 84.03

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz - Ausschluss infolge

  • BVerwG, 06.03.2000 - 8 B 51.00

    Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes als Verfahrensrüge bei einer Beschwerde

  • BVerwG, 29.02.2000 - 8 B 8.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 26.07
  • VG Potsdam, 29.08.2007 - 6 K 3130/01

    Schädigung aufgrund unlauterer Machenschaften; vorzeitiger Baubeginn bei

  • VG Potsdam, 29.08.2007 - 6 K 1159/01

    Schädigung aufgrund unlauterer Machenschaften bei "Listenenteignungen"; zulässige

  • BVerwG, 23.08.1999 - 8 B 212.99

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache durch den Kläger im

  • BVerwG, 24.06.2005 - 8 B 38.05
  • VG Düsseldorf, 24.01.2003 - 12 L 1707/02

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides für eine Stichstraße;

  • EGMR, 09.03.2010 - 37142/07

    Zulässigkeit der Zurechnung von nach 1949 in der DDR vorgenommenen Enteignungen

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