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   BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88   

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BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88 (https://dejure.org/1989,2765)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1989 - 8 C 52.88 (https://dejure.org/1989,2765)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 8 C 52.88 (https://dejure.org/1989,2765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angrenzung eines bebaubaren Grundstücks an eine Anbaustraße - Verlust der ursprünglichen Erschließung - Aufkommen der Erschließungsbeiträge - Entschließungsbeitragsrecht - Entschädigungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 872
  • ZMR 1990, 233
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 64.87

    Abgrenzung zwischen erschließungsrechtlich selbstständigen und unselbstständigen

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88
    Ob der Verlust der ersten Erschließung wirtschaftlich ausgeglichen werden muß, entscheidet nicht das Erschließungsbeitragsrecht, sondern das Entschädigungsrecht nach Maßgabe der einschlägigen straßenrechtlichen Bestimmungen (im Anschluß an Urteil vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 64.87 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 38 S. 2 ).

    Ist das beispielsweise durch eine Einziehung der seinerzeit die verkehrliche Erschließung vermittelnden Anbaustraße geschehen, ist zu prüfen, ob dem betroffenen Grundstückseigentümer ein Entschädigungsanspruch nach Maßgabe der einschlägigen straßenrechtlichen Bestimmungen zusteht (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 64.87 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 38 S. 2 ).

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87

    Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88
    Dafür genügt jedenfalls in einem Gebiet, das wie das hier in Rede stehende im einschlägigen Bebauungsplan als "Allgemeines Wohngebiet" (WA) ausgewiesen ist, regelmäßig, wenn die Straße die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen unmittelbar an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von da zu betreten (vgl. statt vieler Urteil vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 f. m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88
    Darin gleicht die Situation des Grundstücks des Beigeladenen vollauf der der anderen an die O.strafte angrenzenden Grundstücke, und angesichts dessen können deren Eigentümer als Eigentümer von im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücken schutzwürdig die Einbeziehung des Grundstücks des Beigeladenen in den Kreis der bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücke erwarten (vgl. zum Gesichtspunkt der Schutzwürdigkeit im Zusammenhang mit dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG schon Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 ).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88
    Auszugehen ist - wie angedeutet - davon, daß der durch die erstmalige Herstellung einer Anbaustraße gewährte Erschließungsvorteil nicht schon darin liegt, daß die Möglichkeit einer (ungehinderten) Zufahrt zu einem Grundstück geboten wird, sondern erst in der letztlich durch das Zugänglichwerden in diesem Sinne ermöglichten bebauungsrechtlich zulässigen Ausnutzbarkeit (vgl. statt vieler Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 1/75]).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

    Das Erschließungsbeitragsrecht, namentlich § 131 Abs. 1 BauGB, bietet keinen Raum für eine Betrachtung, wonach bei Wegfall einer bislang vorhandenen Erschließung und deren "Ersetzung" durch Herstellung einer anderen Anbaustraße, die das Grundstück anderweitig neu erschließt, "per saldo" keine einen Erschließungsvorteil begründende Veränderung der Erschließungssituation vorliege (wie Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 52.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 82 S. 50).

    Das Erschließungsbeitragsrecht, namentlich § 131 Abs. 1 BauGB, bietet daher keinen Raum für eine Betrachtung, wonach bei Wegfall einer bislang vorhandenen Erschließung und deren "Ersetzung" durch Herstellung einer anderen Anbaustraße, die das Grundstück anderweitig neu erschließt, "per saldo" keine einen Erschließungsvorteil begründende Veränderung der Erschließungssituation vorliege (so ausdrücklich bereits das Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 52.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 82 S. 50 f.; vgl. auch Driehaus, a.a.O. § 26 Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Dieser Erschließungsvorteil ist nicht nur grundstücksbezogen, sondern auch anlagenbezogen zu beurteilen; er bezieht sich auf die erstmalig (endgültig) hergestellte Erschließungsanlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1989 - 8 C 52.88 - juris Rn. 14, 16).

    Die Klägerin setzt die beitragsrechtliche Erschließung zu Unrecht mit einer baurechtlichen Erschließung im Sinne einer Zugänglichkeit des Grundstücks und der daraus folgenden Bebaubarkeit gleich (vgl. BVerwG; Beschluss vom 14.12.2010 - 9 B 58.10 - juris Rn. 3; Urteil vom 01.12.1989 - 8 C 52.88 - juris Rn. 13 ff.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 9 Rn. 3 ff.).

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Sollte der Klägerin ein ausgleichungsbedürftiger Verlust entstanden sein, wäre er im Zusammenhang mit der Maßnahme auszugleichen, die ihn ausgelöst hat (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 52.88 - UA S. 9 f.).
  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 6 B 15.1833

    Erschließungsbeitrag und Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    Ist die Erschließungsanlage, die durch die abzurechnende Baumaßnahme neu entstanden ist, - wie hier - nicht identisch mit einer bereits früher im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts endgültig hergestellten Anlage, sondern eine - insgesamt gesehen - andere Anlage, hat das zur Folge, dass diese Erschließungsanlage insgesamt erstmalig hergestellt worden ist und die Ausbaukosten Kosten ihrer erstmaligen Herstellung sind (vgl. BVerwG, U. v. 21.10.1988 - 8 C 64.87 - juris Rn. 15; U. v. 1.12.1989 - 8 C 52.88 - juris; B. v. 14.12.2010 - 9 B 58.10 - juris).
  • VG Schleswig, 23.09.2019 - 9 A 250/15

    Erschließungsbeitrag

    Das Erschließungsbeitragsrecht bietet keinen Raum für eine Betrachtung, wonach bei Wegfall einer bislang vorhandenen Erschließung und der "Ersetzung" durch Herstellung einer anderen Anbaustraße, die das Grundstück anderweitig neu erschließt, "per saldo" keine einen Erschließungsvorteil begründende Veränderung der Erschließungssituation vorliegt (BVerwG, B. v. 14.12.2010 - 9 B 58/19 -, juris, Ls., und BVerwG, U. v. 01.12.1989 - 8 C 52/88 - juris Rn.16).

    Ein solcher Verlust kann allenfalls über straßenrechtliche Entschädigungsansprüche für die Einziehung einer Straße oder im Wege eines Billigkeitserlasses (§ 135 BauGB) ausgeglichen werden (vgl. BVerwG U. v. 01.12.1989 a.a.O. Rn. 16).

  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20

    Heranziehung zur Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für die

    Denn das Erschließungsbeitragsrecht bietet keinen Raum für eine Betrachtung, wonach bei Wegfall einer bislang vorhandenen Erschließung und deren "Ersetzung" durch Herstellung einer anderen Anbaustraße, die das Grundstück anderweitig neu erschließt, "per saldo" keine einen Erschließungsvorteil begründende Veränderung der Erschließungssituation vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 52.88 - juris, Rn. 16, und Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 9 B 58.10 - juris, Rn. 3).
  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung

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  • VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 12 K 3105/20

    Erschließungsbeitrag; nächstgelegene Anbaustraße; Hinterliegergrundstück;

    Denn das Erschließungsbeitragsrecht bietet keinen Raum für eine Betrachtung, wonach bei Wegfall einer bislang vorhandenen Erschließung und deren "Ersetzung" durch Herstellung einer anderen Anbaustraße, die das Grundstück anderweitig neu erschließt, "per saldo" keine einen Erschließungsvorteil begründende Veränderung der Erschließungssituation vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 52.88 - juris, Rn. 16, und Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 9 B 58.10 - juris, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 15 A 1038/15

    Beitragspflicht für eine neu hergestellte Erschließungsanlage hinsichtlich

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 52.88 -, juris, Rn. 15 f. (= NVwZ 1990, 872), und Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 9 B 58.10 -, juris, Rn. 3 (= DVBl. 2011, 238); Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 26 Rn. 11.
  • VGH Hessen, 02.09.1997 - 5 TG 1160/97

    Erschließungsbeitrag: Einmaligkeit der Beitragsentstehung - Herauslösung einer

    In diesem Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem "Obiter dictum" - das heißt einer die Entscheidung nicht tragenden Bemerkung - für Anlieger, die an eine Straßenparzelle angrenzen, die bereits früher Teil einer anderen Erschließungsanlage gewesen und nunmehr Teil einer neuen Anlage ist, auf Entschädigungsansprüche bei Einziehung von Straßen nach Landesstraßenrecht verwiesen (ähnlich: BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 52.88 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 82 = HSGZ 1990, 100 = NVwZ 1990, 872).
  • BVerwG, 21.07.1993 - 8 B 87.93

    Voraussetzungen einer nachträglichen Änderung von Erschließungsbeitragsbescheiden

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