Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.05.1974

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   BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73   

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BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73 (https://dejure.org/1974,429)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1974 - VIII C 56.73 (https://dejure.org/1974,429)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1974 - VIII C 56.73 (https://dejure.org/1974,429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    "Schweres Verschulden" bei Notlage des Wohngeldempfängers - Auflösung des Arbeitsverhältnisses einer 16-Jährigen als "schweres Verschulden" - Niederschrift der Zeugenvernehmung ohne Stellungnahme des Beklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 278
  • MDR 1974, 516
  • ZMR 1974, 220
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73
    Zur Versagung von Wohngeld wegen Fehlens einer sozialen Härte, insbesondere wegen einer verschuldeten Notlage der Familie oder wegen der Zumutbarkeit, die Miete aus eigenen Mitteln zu bezahlen (im Anschluß an BVerwGE 41, 220).

    Eine Generalklausel, die Mißbräuche verhindern und eine der sozialen Zwecksetzung entsprechende Gesetzesanwendung ermöglichen soll, war schon aus der Vorgängervorschrift § 23 a des Ersten Wohngeldgesetzes - 1. WoGG - in der Fassung vom 1. April 1965 (BGBl. I S. 178) zu entnehmen (vgl. BVerwGE 41, 220 [222]); insofern ist die Rechtslage nicht geändert, vielmehr nur verdeutlicht worden.

    Wäre R. danach in eine Lehre eingetreten, so hätte die Lehrlingsvergütung, die sie dann erhalten hätte, kaum ausgereicht für ein Familieneinkommen in einer Höhe, die zum Fortfall eines Wohngeldes geführt hätte; dann wäre unter der Voraussetzung, daß die Verbesserung des Familieneinkommens in geringerer Höhe zumutbar war, nur eine Herabsetzung des Wohngelds - nicht aber die volle Versagung - in Betracht gekommen (vgl. BVerwGE 41, 220 [223]).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats entspricht ein Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO) der Rechtslage, wenn die Ablehnung von Wohngeld für rechtswidrig und der Beklagte zur Gewährung von Wohngeld verpflichtet wird (vgl. BVerwGE 41, 220 [227]); in einem solchen Fall ist die Sache in aller Regel nicht spruchreif im Sinne von § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO: Die im Antragsverfahren eingereichten Unterlagen sind im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zumeist überholt.

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73
    Nach diesen Auslegungsgrundsätzen verfährt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung bei Anwendung des inhaltlich anders gestalteten, dem Aufbau nach aber dem § 18 des 2. WoGG vergleichbaren § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes, jetzt geltend in der Fassung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277; vgl. etwa die Urteile BVerwGE 34, 188 [189]; 41, 160).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 56.73
    Nach diesen Auslegungsgrundsätzen verfährt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung bei Anwendung des inhaltlich anders gestalteten, dem Aufbau nach aber dem § 18 des 2. WoGG vergleichbaren § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes, jetzt geltend in der Fassung vom 8. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2277; vgl. etwa die Urteile BVerwGE 34, 188 [189]; 41, 160).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    Ist dies zu bejahen, so kommt es auf die Generalklausel nicht an (Urteil vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - Buchholz 454.71 § 18 II. WoBauG Nr. 3 S. 13).
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 901.18

    Kein Wohngeld bei Vermögen von 115.000 Euro

    Ist dies zu bejahen, so kommt es auf die Generalklausel nicht an (Urteil vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - Buchholz 454.71 § 18 II. WoBauG Nr. 3 S. 13).
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Im Wohngeldrecht ist das Gericht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO verpflichtet, im Rahmen des Klagebegehrens alle für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des insgesamt geltend gemachten Wohngeldanspruchs in eigener Verantwortung festzustellen und die Streitsache im Sinne des § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO spruchreif zu machen (Abweichung u.a. vom Urteil vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 56.73 - BVerwGE 44, 278 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 56/73]).

    Abweichend von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 56.73 - BVerwGE 44, 278 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 56/73]) ist der Senat der Ansicht, daß es nicht gerechtfertigt ist, im Wohngeldrecht, in dem ausschließlich auf der Grundlage zwingenden Rechts zu befinden ist, eine Ausnahme von dem Grundsatz des § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO zu machen.

  • VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003

    Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt

    Eine Zurückverweisung in das Verwaltungsverfahren kommt ausnahmsweise in Betracht bei Entscheidungen, für die Ermessens- und andere Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - (BVerwGE 44, 17), vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (BVerwGE 49, 307), vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (BVerwGE 61, 45) und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 -); weitere Ausnahmen vom Grundsatz der herbeizuführenden Spruchreife bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine bestimmte fachliche Prüfung besonderen Behörden übertragen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 1 WB 57.74 - (BVerwGE 46, 356) m. w. N.) oder wenn es zur abschließenden Sachaufklärung einer mit den erforderlichen Mitteln ausgerüsteten Behörde bedarf (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 1972 - BVerwG 8 C 81.71 - (BVerwGE 41, 220) und vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - (BVerwGE 44, 278)).
  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden

    Ausnahmen von der Pflicht, die Spruchreife herbeizuführen, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ferner, wenn eine bestimmte sachliche Prüfung besonderen Behörden übertragen ist (vgl. BVerwGE 46, 356) oder wenn es zur abschließenden Sachaufklärung einer mit den erforderlichen Mitteln ausgerüsteten Behörde bedarf (vgl. BVerwGE 41, 220 [BVerwG 30.11.1972 - BVerwG VIII C 81.71]; 44, 278).
  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 67.77
    Nicht geltend gemachte Ansprüche, die zur Erhöhung der Einkünfte führen könnten, rechnen zwar nicht zum Einkommen im Sinne von § 10 des 2. WoGG; nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 18 Satz 2 Nr. 2 des 2. WoGG (vgl. BVerwGE 41, 220 [223]; 44, 278 [281 f.]) kann aber der Umstand, daß der Antragsteller oder seine Familienangehörigen nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihr Einkommen in zumutbarer Weise zu erhöhen, dazu führen, daß bei der Bemessung des Wohngelds der Betrag, um den das Einkommen in zumutbarer Weise erhöht werden könnte, fiktiv dem nachgewiesenen Einkommen hinzugefügt wird mit der Folge, daß sich das Wohngeld entsprechend vermindert.

    Ein solches Bescheidungsurteil ergeht in Wohngeldsachen nur dann, wenn die Bemessungsgrundlage des Wohngelds geklärt ist und nur noch die Berechnungsvorschriftn des Gesetzes, hinsichtlich welcher kein Streit besteht, angewendet werden müssen (vgl. BVerwGE 44, 278 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 56/73] [283]).

  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 36.78

    Unterhaltsansprüche von Studenten - Ausbildungsförderung - Einkommensgrenze -

    Ist Wohngeld zu Unrecht versagt worden und besteht Einigkeit zwischen den Beteiligten über die Höhe des Wohngelds, das dem Antragsteller zustände, wenn die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch vorliegen, so kann das Gericht abschließend über den Wohngeldanspruch entscheiden (Ergänzung BVerwG, 16.01.1974, VIII C 56.73, BVerwGE 44, 278).
  • BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 104.73

    Ermittlung des Jahreseinkommens im Sinne des Wohngeldrechts - Berücksichtigung

    Zur Klarstellung wird folgendes bemerkt: Das Verwaltungsgericht hat mit Recht ein auf die Behandlung der Pflegezulage beschränktes Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO erlassen (BVerwGE 44, 278 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 56/73] [283]).
  • BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82

    Mängel des Verwaltungsverfahrens - Verpflichtungsklage - Spruchreife -

    Anders als z.B. in bestimmten Fällen der Ablehnung eines beantragten Verwaltungsakts auf dem Gebiete sozialer Leistungsverwaltung (vgl. Urteil vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - BVerwGE 44, 278, 283) [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 56/73], kann sie diesem Ziel mit dem gestellten Bescheidungsantrag nicht näherkommen.
  • VG Berlin, 03.07.2008 - 21 A 192.07

    Wohngeldanspruch bei Verbrauch eigenen Vermögens

    Für den für erheblich erklärten Schuldvorwurf, der mit dem Wort "schwer" besonders qualifiziert wird, bedarf es jedoch fester und allgemein anerkannter Maßstäbe, die gesetzlichen Regelungen oder dem Sittengesetz entnommen werden können (BVerwGE 44, 278 [279 f]; 41, 220 [224]; 23, 331 [336]).
  • BVerwG, 03.04.1984 - 9 B 1815.82

    Zuständigkeit des Tatsachengerichts bei der Entscheidung über eine

  • BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 253.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

  • BVerwG, 15.06.1983 - 9 B 2455.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • BVerwG, 21.09.1983 - 9 B 13638.82

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Notwendigkeit einer

  • VG Berlin, 23.02.1994 - 21 A 970.91

    Anspruch auf Gewährung von Wohngeld eines Studierenden der Rechtswissenschaft an

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1974 - VIII C 56.73   

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BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1974 - VIII C 56.73 (https://dejure.org/1974,4177)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1974 - VIII C 56.73 (https://dejure.org/1974,4177)
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