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   BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62   

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BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62 (https://dejure.org/1963,138)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1963 - VIII C 79.62 (https://dejure.org/1963,138)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1963 - VIII C 79.62 (https://dejure.org/1963,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger Dienstunfähigkeit - Berechnung der Entschädigung nach § 19 Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD § 11 Abs. 2; VwGO § 11 Abs. 3, § 134 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 273
  • MDR 1964, 172
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
    Dieser Auslegung des § 134 Abs. 1 VwGO steht der Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. Juli 1962 - BVerwG VI B 55.60 - (BVerwGE 14, 298 [299]) nicht entgegen.

    Das ist hier jedoch unerheblich, weil der Beschluß BVerwGE 14, 298 keine Entscheidung zu der Frage enthält, unter welchen Voraussetzungen im Falle der Sprungrevision die Zustimmung des Beigeladenen zu fordern ist.

    Für den Beschluß BVerwGE 14, 298 war diese Frage dagegen rechtlich unerheblich, weil in jenem Verfahren diese Zustimmung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gefordert werden konnte.

  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 244.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
    § 11 Abs. 2 BWGöD führt auch nicht bei späteren Festsetzungen des Ruhegehalts im Regelungsverfahren nach § 18 BWGöD - insbesondere bei der Anwendung von Überleitungsvorschriften in neuen Besoldungsgesetzen - zu der Fiktion, der Geschädigte befinde sich bis zur Erreichung der Altersgrenze noch im aktiven Dienst(Urteil vom 1. Juli 1963 - BVerwG VIII C 244.63 -).
  • BVerwG, 06.11.1953 - II C 35.53

    Anordnung der Beiladung eines Dritten durch erstinstanzliches Verwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
    Im Urteil BVerwGE 1, 27 [29] wird dazu zutreffend folgendes dargelegt: Unterstützt der Beigeladene eine Partei, so tritt er damit zu ihr nicht in ein prozeßrechtliches Verhältnis; er kann sich jederzeit von ihr zurückziehen und im selben Verfahren die Gegenpartei unterstützen, er kann aber auch beiden Parteien entgegentreten.
  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
    Sie führt nicht zu einer Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz, daß die Dienstlaufbahn des Geschädigten im Rahmen der §§ 9 Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 1 Satz 2 BWGöD nur bis zum 31. März 1951 nachgezeichnet wird(Urteile vom 1. Juli 1963 - BVerwG VIII C 61.61 und BVerwG VIII C 27.62 -, unter Bezugnahme auf BVerwGE 14, 114, 119) [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60].
  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 61.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
    Sie führt nicht zu einer Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz, daß die Dienstlaufbahn des Geschädigten im Rahmen der §§ 9 Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 1 Satz 2 BWGöD nur bis zum 31. März 1951 nachgezeichnet wird(Urteile vom 1. Juli 1963 - BVerwG VIII C 61.61 und BVerwG VIII C 27.62 -, unter Bezugnahme auf BVerwGE 14, 114, 119) [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60].
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII C 506.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
    Das wirkt sich besoldungsrechtlich aus auf die Höhe der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, nach denen das Ruhegehalt bemessen wird, und auf die Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, nach der sich der Ruhegehaltssatz richtet(Urteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII C 506.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 9 Nr. 15 = NJW/RzW 1962 S. 379).
  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
    Sie führt nicht zu einer Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz, daß die Dienstlaufbahn des Geschädigten im Rahmen der §§ 9 Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 1 Satz 2 BWGöD nur bis zum 31. März 1951 nachgezeichnet wird(Urteile vom 1. Juli 1963 - BVerwG VIII C 61.61 und BVerwG VIII C 27.62 -, unter Bezugnahme auf BVerwGE 14, 114, 119) [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60].
  • RG, 29.09.1931 - III 366/30

    1. Erlangen Angestellte preußischer Gemeinden und Gemeindeverbände schon durch

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
    Eine Abweichung im Sinne von § 11 Abs. 3 VwGO liegt nur dann vor, wenn die Rechtsfrage, hinsichtlich derer unterschiedliche Ansichten bestehen, für die neue und für die frühere Entscheidung wesentlich - also rechtlich erheblich - ist (Ule, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl., Anm. III zu § 11 VwGO, unter Hinweis auf RGZ 134, 17 [22]).
  • GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung)

    Ist bei Einlegung einer Sprungrevision auch ein Beigeladener "Rechtsmittelgegner" i. S. der §§ 134 Abs. 1 VwGO, 161 Abs. 1 SGG, wenn das Urteil der ersten Gerichtsinstanz - Verwaltungsgericht, Sozialgericht - zu seinen Gunsten ergangen ist (entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.8.1963 - BVerwG VIII C 79.62 - BVerwGE 16, 273)?.

    Er erließ sodann den eingangs genannten Beschluß und begründete ihn im wesentlichen wie folgt: Er folge der Rechtsansicht des 12. Senats, sehe sich aber deshalb an einer Entscheidung gehindert, weil das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 29. August 1963 (BVerwGE 16, 273), das den dem § 161 SGG vergleichbaren § 134 VwGO betraf, die Zustimmung des Beigeladenen zur Sprungrevision unabhängig davon für entbehrlich erklärt habe, ob er durch das Urteil begünstigt worden oder den Anträgen des Rechtsmittelführers mit eigenen Anträgen entgegengetreten sei.

    Auf Anfrage des Gemeinsamen Senats hat der VIII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts erklärt, er halte an der Entscheidung BVerwGE 16, 273 fest.

    Der VII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat ferner auf ein inzwischen ergangenes Urteil dieses Senats vom 10. Oktober 1975 - BVerwG VII C 51.74 - hingewiesen, in dem unter anderem dargelegt wird: Unabhängig davon, ob der Entscheidung BVerwGE 16, 273 vollen Umfangs zu folgen sei, sei der Beigeladene im Sinne von § 134 VwGO jedenfalls dann nicht Rechtsmittelgegner des Revisionsklägers, wenn er in der ersten Instanz keine Anträge gestellt und daher das angefochtene Urteil keinem von ihm gestellten Antrag entsprochen hat.

    Der Kläger und der Beklagte im Ausgangsverfahren haben schriftlich Stellung genommen; ersterer hält die Rechtsauffassung von BVerwGE 16, 273, letzterer hält die Rechtsauffassung des 12. Senats des Bundessozialgerichts, hilfsweise die des 6. Senats dieses Gerichts für richtig.

    Sowohl die Entscheidung, die im Ausgangsverfahren eingelegte Sprungrevision sei vollen Umfangs unzulässig, als auch die Entscheidung, sie sei insoweit unzulässig, als die Klageansprüche die beigeladenen Ortskrankenkassen betreffen, würde zu einer Abweichung von der zu § 134 VwGO ergangenen Entscheidung BVerwGE 16, 273 führen.

    Der VIII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts, von dessen Entscheidung BVerwGE 16, 273 der vorlegende Senat abweichen will, hat im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 RsprEinhG als letzter entschieden, daß die Mitwirkung des Beigeladenen bei Einlegung der Sprungrevision in keinem Falle zu fordern ist.

    Der Gemeinsame Senat folgt im Ergebnis dem VIII. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 16, 273): Die Einlegung der Sprungrevision nach § 134 VwGO, § 161 SGG alter und neuer Fassung bedarf in keinem Fall der Zustimmung (Einwilligung) des Beigeladenen; dieser ist auch dann nicht als Rechtsmittelgegner (Gegner) des Revisionsklägers anzusehen, wenn er durch das erstinstanzliche Urteil begünstigt worden ist oder den Anträgen des Revisionsklägers entgegenstehende Anträge gestellt hat.

  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beigeladenen in keinem Fall Rechtsmittelgegner im Sinne dieser Bestimmung sein können (so BVerwGE 16, 273 [BVerwG 29.08.1963 - VIII C 79/62] [274, 275]), da sie jedenfalls dann nicht als solche anzusehen sind, wenn das angefochtene Urteil keinem von ihnen gestellten Antrag entsprochen hat (so BVerwGE 14, 298 [BVerwG 04.07.1962 - VI B 55/60] [299]; Redeker-von Oertzen, Komm, zur Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. § 134 Anm. II. 1).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04

    Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht;

    Eine Abweichung erfordert daher keine Anrufung des Großen Senats (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG 8 C 79.62 - BVerwGE 16, 273 ; Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 21, S. 16).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Da der 4. Senat seine Auffassung nicht in einem entscheidungstragenden Teil seiner Urteils- und Beschlußbegründungen verlautbart hat, kommt eine Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 16, 273 ; 47, 330 ).
  • BSG, 01.06.2017 - B 5 R 2/16 R

    Kein Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten

    Denn eine solche liegt nur dann vor, wenn die Rechtsfrage, hinsichtlich derer unterschiedliche Ansichten bestehen, für die neue und für die frühere Entscheidung entscheidungserheblich - also zwingend rechtlich bedeutsam - ist (vgl BSG BSGE 51, 23, 25 = SozR 1500 § 42 Nr. 7 S 11 f; BVerwGE 16, 273, 276; BFHE 223, 15, 22) .
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit;

    Diese rechtliche Erwägung trägt den Urteilsausspruch selbstständig, sodass es auf die Auffassung des Senats zu den genannten Rechtsfragen nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. Urteile vom 29. August 1963 - BVerwG 8 C 79.62 - BVerwGE 16, 273 = Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 6; vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 = Buchholz 232 § 7 BBG Nr. 3 und vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 = Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 2).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Da der 4. Senat seine Auffassung nicht in einem entscheidungstragenden Teil seiner Urteils- und Beschlußbegründungen verlautbart hat, kommt eine Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 16, 273 [277]; 47, 330 [363]).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Da der 4. Senat seine Auffassung nicht in einem entscheidungstragenden Teil seiner Urteils- und Beschlußbegründungen verlautbart hat, kommt eine Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 16, 273 ; 47, 330 ).
  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Denn einer Zustimmung der Beigeladenen bedurfte es ohnehin nicht (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG VIII C 79.62 - in BVerwGE 16, 273; Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 16. März 1976 - GmS-OBG 1/75 - in BVerwGE 50, 369).
  • BVerwG, 04.11.2020 - 20 AV 1.20

    Ablehnende Stellungnahme zu Anrufung des Großen Senats

    Dazu muss es aber auf diese Rechtsauffassung auch entscheidungserheblich ankommen (BVerwG, Urteil vom 29. August 1963 - 8 C 79.62 - BVerwGE 16, 273 und Beschluss vom 16. März 1964 - GrSen 1.63 - Buchholz 310 § 11 VwGO Nr. 6 S. 12 f.).
  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 8 S 2135/21

    Rechtswidrige Untersagung der Errichtung zweier ihr im vereinfachten Verfahren

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

  • BVerwG, 04.11.2020 - 20 AV 2.20

    Anspruch eines Pressorgans auf Offenlegung des Namen eines verstorbenen

  • BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63

    Rechtmäßige Besetzung der Spruchkammer - Anerkennung einer freien Ehe rassisch

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 51.74

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen in der Überleitungszeit zum neuen Recht -

  • BVerwG, 16.11.1972 - V C 88.72

    Eingliederungshilfe - automatische Toilettenanlage als anderes Hilfsmittel -

  • BVerwG, 11.09.1986 - 5 B 138.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wertgleichheit von Einlage und

  • BVerwG, 17.03.1976 - VIII C 84.74

    Umstellung der Sammelheizung in Mietshäusern von Koks auf Heizöl - Besondere

  • BVerwG, 03.09.1984 - 8 B 32.84

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

  • BVerwG, 03.09.1984 - 8 B 38.84

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

  • BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 29.75

    Umstellung einer Sammelheizung von Koks auf Öl - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 19.10.1979 - 2 CB 28.79

    Voraussetzungen für eine Einstellung als Beamter - Anspruch auf Übernahme in den

  • BVerwG, 21.11.1978 - 4 B 146.78

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensfehler - Zulässigkeit der

  • BVerwG, 17.03.1976 - 8 C 22.75

    Voraussetzungen für eine Mieterhöhung

  • BSG, 13.05.1966 - 5 RKn 57/63
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