Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.09.2019

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   BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18   

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BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18 (https://dejure.org/2019,29049)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.2019 - 8 C 7.18 (https://dejure.org/2019,29049)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 2019 - 8 C 7.18 (https://dejure.org/2019,29049)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • doev.de PDF

    Fristgerechter Widerruf einer Sperrzeitverkürzung für Spielhallen

  • rewis.io

    Fristgerechter Widerruf einer Sperrzeitverkürzung für Spielhallen

  • vdai.de PDF

    Von einem unbeschränkten Widerrufsvorbehalt im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG darf auch aus anderen Gründen als denjenigen Gebrauch gemacht werden, die in der Begründung des Vorbehalts als möglicher Anlass für einen Widerruf aufgeführt werden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streit um den Widerruf einer Sperrzeitverkürzung für Spielhallen; Widerruf von Ausnahmegenehmigungen; Unbeschränkt vorbehaltener Widerruf wegen einer Rechtsänderung; Reichweite der Begründung des in einer Ausnahmegenehmigung enthaltenen Widerrufsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde den Grund für den Widerruf des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360; zur Rücknahme vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).

    Maßgeblich ist die Kenntnis des zuständigen Amtswalters (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 ).

    Die vollständige Kenntnis auch von den für die Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücknahmeermessens maßgeblichen Umständen erlangt die Behörde regelmäßig nur infolge einer - mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme verbundenen - Anhörung des Betroffenen (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 und vom 8. Mai 2003 - 1 C 15.02 - BVerwGE 118, 174 ).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Das Land Rheinland-Pfalz war gemäß Art. 125a Abs. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zum Erlass einer Regelung über die Sperrzeit als einer Bundesrecht ersetzenden Anforderung an die Art und Weise des Betriebes von Spielhallen befugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 29, 33 und vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 Rn. 26; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 97 ff.).

    Dies wird den Anforderungen des Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG gerecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 Rn. 28).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Das Land Rheinland-Pfalz war gemäß Art. 125a Abs. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zum Erlass einer Regelung über die Sperrzeit als einer Bundesrecht ersetzenden Anforderung an die Art und Weise des Betriebes von Spielhallen befugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 29, 33 und vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 Rn. 26; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 97 ff.).

    Sie stellt eine verhältnismäßige Berufsausübungsregelung dar, die dem überragend wichtigen Gemeinwohlziel der Spielsuchtprävention dient (vgl. bereits zu der achtstündigen Sperrzeit in Berlin BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 69, 38).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Das Land Rheinland-Pfalz war gemäß Art. 125a Abs. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zum Erlass einer Regelung über die Sperrzeit als einer Bundesrecht ersetzenden Anforderung an die Art und Weise des Betriebes von Spielhallen befugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 29, 33 und vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 Rn. 26; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 97 ff.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die höhere Verfügbarkeit von Spielhallen im Lebensumfeld potenzieller Spieler einen hinreichenden Sachgrund für ihre unterschiedliche Behandlung gegenüber den an wenigen Standorten vorhandenen Spielbanken darstellt (vgl. für Rheinland-Pfalz BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 303 Rn. 30; allg. vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 174).

  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Entsprechendes gilt, wenn der Betroffene die gesetzte Frist verstreichen lässt, ohne Stellung zu nehmen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 - GewArch 2019, 233, juris Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Sie dient dem Schutz des Vertrauens des Adressaten auf den Bestand des Bescheides (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 25).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Die Anhörung selbst setzt die Frist noch nicht in Lauf; erst mit der Stellungnahme des Betroffenen erhält die Behörde Kenntnis von den Umständen, die gegebenenfalls bei ihrer Ermessensausübung zu berücksichtigen sind, jedenfalls aber die Gewissheit, dass ihre bisherige Kenntnis vollständig ist (BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103); dann läuft die Frist.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Die vollständige Kenntnis auch von den für die Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücknahmeermessens maßgeblichen Umständen erlangt die Behörde regelmäßig nur infolge einer - mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme verbundenen - Anhörung des Betroffenen (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 und vom 8. Mai 2003 - 1 C 15.02 - BVerwGE 118, 174 ).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde den Grund für den Widerruf des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360; zur Rücknahme vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 16.04.1969 - V C 15.67
    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
    Eine dahingehende Anforderung lässt sich weder § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 noch § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG entnehmen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16. April 1969 - 5 C 15.67 - BVerwGE 32, 12).
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86

    Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung -

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 9.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Der Einwand der Klägerin im Parallelverfahren 8 C 7.18 , die Einschränkung des Spielhallenbetriebes stehe im Widerspruch zu der faktischen Möglichkeit entsprechender Glücksspiele im Internet, führt zu keiner abweichenden Bewertung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 4 A 2078/22

    Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; Auflösung; Aufgabenbereich;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9.2019 - 8 C 7.18 -, juris, Rn. 20 f., m. w. N.

    Ungeachtet dessen, dass sie derartige Besonderheiten gegenüber der Beklagten im Rahmen der Anhörung zum Widerruf überhaupt noch nicht geltend gemacht hatte, sodass die Beklagte diese im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf nicht berücksichtigen konnte und musste, vgl. zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 12.9.2019 - 8 C 7.18 -, juris, Rn. 14, sind derartige Besonderheiten auch nach dem Vorbringen der Klägerin im gerichtlichen Verfahren nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 11.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Der Einwand der Klägerin im Parallelverfahren 8 C 7.18 , die Einschränkung des Spielhallenbetriebes stehe im Widerspruch zu der faktischen Möglichkeit entsprechender Glücksspiele im Internet, führt zu keiner abweichenden Bewertung.
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Der Einwand der Klägerin im Parallelverfahren 8 C 7.18 , die Einschränkung des Spielhallenbetriebes stehe im Widerspruch zu der faktischen Möglichkeit entsprechender Glücksspiele im Internet, führt zu keiner abweichenden Bewertung.
  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 10.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

    Der Einwand der Klägerin im Parallelverfahren 8 C 7.18 , die Einschränkung des Spielhallenbetriebes stehe im Widerspruch zu der faktischen Möglichkeit entsprechender Glücksspiele im Internet, führt zu keiner abweichenden Bewertung.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 1509/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation zur Durchführung von

    Das dürfte von vornherein verhindert haben, dass sich ein schutzwürdiges Vertrauen bilden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.2019 - 8 C 7.18 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2021 - 14 A 1131/18

    Es ist unter Gleichheitsgesichtspunkten zulässig, den Bau von Mietwohnungen, die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.9.2019 - 8 C 7.18 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen.
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 23 CS 18.2668

    Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten

    Das gilt auch und gerade, wenn es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt, bei der zudem die für die Ermessensbetätigung maßgeblichen Umstände auch in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2006 - 7 C 16.05 - juris Rn. 28; U.v. 20.9.2001 - 7 C 6.01 - juris Rn.13; B.v. 19.12.1984 - GrSen 1.84 u. 2.84 - juris Rn. 21 - BVerwGE 70, 356/364; HessVGH, U.v. 20.6.2018 - 9 A 429/15 - juris Rn. 42; OVG Saarl, B.v. 20.2.2018 - 2 B 719/17 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 1.8.2002 - 11 B 99.1232 - juris Rn. 47; vgl. aktuell BVerwG, U.v. 12.9.2019 - 8 C 7.18 - Pressemitteilung v. Nr. 64/2019 v. 12.9.2019, abrufbar unter: https://www.bverwg.de/de/pm/2019/64).
  • VG Bremen, 16.10.2020 - 5 V 2211/20

    Widerruf der Zulassung einer Veranstaltung zur Durchführung eines temporären

    Damit hat sie dem Umstand Rechnung getragen, dass ein Widerrufsvorbehalt nach § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BremVwVfG schon das Entstehen von Vertrauen auf Seiten des Adressaten des Verwaltungsakts verhindert (BVerwG, Urt. v. 12.09.2019 - 8 C 7/18 -, juris Rn. 18).
  • VG Karlsruhe, 07.07.2021 - 1 K 2163/21

    Widerruf der Beauftragung zur Durchführung von Belehrungen nach dem

    Die gerichtliche Kontrolle einer behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt sich gemäß § 114 Satz 1 VwGO darauf, anhand der von der Behörde tatsächlich angestellten Erwägungen zu prüfen, ob die Verwaltung den ihr eingeräumten Ermessensspielraum ausgeschöpft hat, ob sie die gesetzlichen Grenzen der Ermessensbetätigung überschritten hat und ob sie die nach dem Zweck der Ermessensermächtigung für die Entscheidung relevanten Gesichtspunkte bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.2019 - 8 C 7.18 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 4 B 1344/21

    Widerruf der erteilten Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - 4 A 3194/20

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der erteilten Geeignetheitsbestätigung; Nutzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - 4 A 1329/21

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der erteilten Geeignetheitsbestätigung bzgl. einer

  • VG Stuttgart, 20.07.2020 - 4 K 2508/19

    Pflicht zur Neuordnung der Notdienstregelung für Apotheken

  • VG Würzburg, 19.05.2021 - W 6 K 20.1777

    Widerruf einer Ausnahmegenehmigung, Parkerlaubnis für ein Wohnmobil ohne

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18   

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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Streit um den Widerruf einer Sperrzeitverkürzung für Spielhallen; Widerruf von Ausnahmegenehmigungen; Unbeschränkt vorbehaltener Widerruf wegen einer Rechtsänderung; Reichweite der Begründung des in einer Ausnahmegenehmigung enthaltenen Widerrufsvorbehalts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Streit um den Widerruf einer Sperrzeitverkürzung für Spielhallen; Widerruf von Ausnahmegenehmigungen; Unbeschränkt vorbehaltener Widerruf wegen einer Rechtsänderung; Reichweite der Begründung des in einer Ausnahmegenehmigung enthaltenen Widerrufsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde den Grund für den Widerruf des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Widerrufsentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (stRspr, BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1987 - 3 C 27.86 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 und vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360; zur Rücknahme vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).

    Maßgeblich ist die Kenntnis des zuständigen Amtswalters (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 ).

    Die vollständige Kenntnis auch von den für die Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücknahmeermessens maßgeblichen Umständen erlangt die Behörde regelmäßig nur infolge einer - mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme verbundenen - Anhörung des Betroffenen (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 und vom 8. Mai 2003 - 1 C 15.02 - BVerwGE 118, 174 ).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Das Land Rheinland-Pfalz war gemäß Art. 125a Abs. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zum Erlass einer Regelung über die Sperrzeit als einer Bundesrecht ersetzenden Anforderung an die Art und Weise des Betriebes von Spielhallen befugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 29, 33 und vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 Rn. 26; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 97 ff.).

    Sie stellt eine verhältnismäßige Berufsausübungsregelung dar, die dem überragend wichtigen Gemeinwohlziel der Spielsuchtprävention dient (vgl. bereits zu der achtstündigen Sperrzeit in Berlin BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 69, 38).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Das Land Rheinland-Pfalz war gemäß Art. 125a Abs. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zum Erlass einer Regelung über die Sperrzeit als einer Bundesrecht ersetzenden Anforderung an die Art und Weise des Betriebes von Spielhallen befugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 29, 33 und vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 Rn. 26; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 97 ff.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die höhere Verfügbarkeit von Spielhallen im Lebensumfeld potenzieller Spieler einen hinreichenden Sachgrund für ihre unterschiedliche Behandlung gegenüber den an wenigen Standorten vorhandenen Spielbanken darstellt (vgl. für Rheinland-Pfalz BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 303 Rn. 30; allg. vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 174).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Das Land Rheinland-Pfalz war gemäß Art. 125a Abs. 1 Satz 2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zum Erlass einer Regelung über die Sperrzeit als einer Bundesrecht ersetzenden Anforderung an die Art und Weise des Betriebes von Spielhallen befugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 126 Rn. 29, 33 und vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 Rn. 26; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - BVerfGE 145, 20 Rn. 97 ff.).

    Dies wird den Anforderungen des Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG gerecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2017 - 8 C 16.16 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 304 Rn. 28).

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Die Anhörung selbst setzt die Frist noch nicht in Lauf; erst mit der Stellungnahme des Betroffenen erhält die Behörde Kenntnis von den Umständen, die gegebenenfalls bei ihrer Ermessensausübung zu berücksichtigen sind, jedenfalls aber die Gewissheit, dass ihre bisherige Kenntnis vollständig ist (BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6.01 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103); dann läuft die Frist.
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Die vollständige Kenntnis auch von den für die Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücknahmeermessens maßgeblichen Umständen erlangt die Behörde regelmäßig nur infolge einer - mit einer angemessenen Frist zur Stellungnahme verbundenen - Anhörung des Betroffenen (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2001 - 8 C 8.00 - BVerwGE 112, 360 und vom 8. Mai 2003 - 1 C 15.02 - BVerwGE 118, 174 ).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Entsprechendes gilt, wenn der Betroffene die gesetzte Frist verstreichen lässt, ohne Stellung zu nehmen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5.17 - GewArch 2019, 233, juris Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Sie dient dem Schutz des Vertrauens des Adressaten auf den Bestand des Bescheides (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 25).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Die Jahresfrist ist dementsprechend keine Bearbeitungsfrist, sondern eine Entscheidungsfrist (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 27).
  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
    Die Reichweite des Widerrufsvorbehaltes ist auch in der bei der Auslegung des Bescheides zu berücksichtigenden Begründung des Bescheides (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 - BVerwGE 160, 193 Rn. 14) nicht begrenzt worden.
  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18

    Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt

  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86

    Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung -

  • BVerwG, 16.04.1969 - V C 15.67
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

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