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   BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15 (8 C 7.14)   

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BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15 (8 C 7.14) (https://dejure.org/2015,44356)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2015 - 8 C 9.15 (8 C 7.14) (https://dejure.org/2015,44356)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 8 C 9.15 (8 C 7.14) (https://dejure.org/2015,44356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Fristanforderungen eines Antrag auf Strommengenbegrenzung sowie Erforderlichkeit zur Vorlage verlässlicher unternehmensspezifischer Tatsachengrundlagen zum Erlass einer rechtmäßigen sowie nicht auf Prognosedaten gestützen Begrenzungsentscheidung; Sinn und Zweck des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristanforderungen eines Antrag auf Strommengenbegrenzung sowie Erforderlichkeit zur Vorlage verlässlicher unternehmensspezifischer Tatsachengrundlagen zum Erlass einer rechtmäßigen sowie nicht auf Prognosedaten gestützen Begrenzungsentscheidung; Sinn und Zweck des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14

    Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Die Bedeutung der materiellen Ausschlussfrist für das rechtliche Schicksal des von ihr vorliegend verfolgten Anspruchs musste der Klägerin aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des Senats zu der § 43 Abs. 1 EEG 2009 inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 16 Abs. 6 EEG 2004 (BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 1, vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - juris Rn. 15 ff. und vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 16 ff.) bewusst sein.
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12

    Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Die Bedeutung der materiellen Ausschlussfrist für das rechtliche Schicksal des von ihr vorliegend verfolgten Anspruchs musste der Klägerin aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des Senats zu der § 43 Abs. 1 EEG 2009 inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 16 Abs. 6 EEG 2004 (BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 1, vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - juris Rn. 15 ff. und vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 16 ff.) bewusst sein.
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Die Bedeutung der materiellen Ausschlussfrist für das rechtliche Schicksal des von ihr vorliegend verfolgten Anspruchs musste der Klägerin aufgrund der gefestigten Rechtsprechung des Senats zu der § 43 Abs. 1 EEG 2009 inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 16 Abs. 6 EEG 2004 (BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 1, vom 10. Dezember 2013 - 8 C 24.12 - juris Rn. 15 ff. und vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25.12 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 2 Rn. 16 ff.) bewusst sein.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, mit dessen Erheblichkeit ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen musste, darf es seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis stützen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 155.99
    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Allerdings kann eine Vertagung oder die Einräumung einer Schriftsatzfrist auf Antrag eines Beteiligten geboten sein, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung erstmals auf neue, aus seiner Sicht entscheidungserhebliche Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art hinweist, mit denen der Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens schlechterdings nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1999 - 7 B 155.99 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 29 S. 4).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Rechtlich erhebliches Vorbringen der Beteiligten muss das Gericht zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 17.08.2007 - 8 C 5.07

    Umfang des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Über die Anhörungsrüge entscheidet der Senat nach § 10 Abs. 3 Halbs. 2 VwGO in der Besetzung mit drei Richtern (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2007 - 8 C 5.07 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2015 - 8 C 9.15
    Die im Einzelfall zuständigen Senatsmitglieder sind dem bei Entscheidung geltenden Geschäftsverteilungsplan unabhängig davon zu entnehmen, ob sie an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 29.10.2018 - 1 B 35.18

    Zum Begriff des Erwerbs umfassender deutscher Sprachkenntnisse im

    Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, mit dessen Erheblichkeit ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen musste, darf es seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis stützen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 8 C 9.15 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 1 B 14.22

    Zustellung bei mehreren Bevollmächtigten

    Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, mit dessen Erheblichkeit ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen musste, darf es seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis stützen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 8 C 9.15 - BeckRS 2016, 41833 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 14 ZB 19.1367

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Landschaftsschutzverordnung

    Auf einen rechtlichen Gesichtspunkt, mit dessen Erheblichkeit ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem Prozessverlauf nicht rechnen musste, darf es seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis stützen (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188/190; BVerwG, B.v. 15.12.2015 - 8 C 9.15 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2020 - 10 N 65.19

    Zulassung der Berufung; Verfahrensfehler; Gehörsverstoß;

    Nimmt der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung, so muss das Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, gegebenenfalls durch Einräumung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme sicherstellen, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können (s. zu alledem BSG, Beschluss vom 8. Mai 2019 - B 14 AS 37/18 B -, juris Rn. 6; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - BVerwG 8 C 9.15 u.a. -, juris Rn. 5).
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