Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 9.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6369
BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 9.16 (https://dejure.org/2017,6369)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2017 - 8 C 9.16 (https://dejure.org/2017,6369)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2017 - 8 C 9.16 (https://dejure.org/2017,6369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlermessen; Befragung; Berufsausübungsfreiheit; Bundesstatistik; Dienstleistungsstatistik; Erhebungseinheit; Ermessen; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rotation; Statistik; Stichprobe; Totalschicht; Unternehmensleiter; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 1 DlStatG, § 2 DlStatG
    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Dienstleistungsstatistik; Jährliche Stichprobenerhebung zur Darstellung der Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich; Auswahl der Erhebungseinheiten nach mathematischstatistischen Verfahren; ...

  • rewis.io

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlermessen; Befragung; Berufsausübungsfreiheit; Bundesstatistik; Dienstleistungsstatistik; Erhebungseinheit; Ermessen; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rotation; Statistik; Stichprobe; Totalschicht; Verhältnismäßigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Heranziehung einer Rechtsanwaltskanzlei zur Dienstleistungsstatistik; Jährliche Stichprobenerhebung zur Darstellung der Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Dienstleistungsbereich; Auswahl der Erhebungseinheiten nach mathematischstatistischen Verfahren; ...

  • datenbank.nwb.de

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10

    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 9.16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung über die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts auch dann zulässig, wenn die Erledigung vor Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7.10 - Buchholz 451.04 Statistik Nr. 12 Rn. 13 m.w.N.).

    Innerhalb dieses Rahmens und des durch Auslegung zu ermittelnden Zwecks der Ermächtigung überlässt das Gesetz die weitere Konkretisierung des Erhebungsverfahrens den zuständigen Statistikämtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7.10 - Buchholz 451.04 Statistik Nr. 12 Rn. 22 f.).

    Die Höchstgrenze von 15 % aller Erhebungseinheiten, die nach Satz 1 der Vorschrift für die Stichprobe in Anspruch genommen werden dürfen, bezieht sich auf die bundesweit zu berücksichtigenden Erhebungseinheiten (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7.10 - Buchholz 451.04 Statistik Nr. 12 Rn. 19).

    Zweck der Bundesstatistik ist es nach § 1 BStatG, unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Einsatz der jeweils sachgerechten Methoden und Informationstechniken aussagekräftige statistische Ergebnisse zu gewinnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7.10 - Buchholz 451.04 Statistik Nr. 12 Rn. 23).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 9.16
    Dieser ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 ).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 9.16
    Dieser ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 ).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 9.16
    Ist der Zweck der Ermächtigung - wie hier - nicht ausdrücklich im Gesetz bestimmt, ist er durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 - BVerwGE 131, 11 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1976 - IV C 97.74

    Amtsenthebung - Pflichtverletzung - Mangelnde Eignung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2017 - 8 C 9.16
    Der in der Erhebung der Daten liegende Eingriff ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Zweck nicht durch ein den Betroffenen weniger belastendes Mittel erreicht werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1976 - 4 C 97.74 - BVerwGE 51, 115 ).
  • VG Freiburg, 04.04.2019 - 10 K 3092/18

    Polizeiliche Identitätsfeststellung einer Personen; mangelnde

    Erledigt sich der Verwaltungsakt - wie hier - bereits vor Klageerhebung, findet § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 8 C 9.16 -, juris Rn. 12; die Statthaftigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage erwägend BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2018 - 1 S 1468/17 -, juris Rn. 59, und Urteil vom 27.01.2015 - 1 S 257/13 -, juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 13 ME 217/17

    Pflicht der Leitung einer Berufsakademie zur Auskunftserteilung als statistische

    Denn die Hochschulstatistik erstreckt sich auf die Berufsakademien lediglich als die durch das Hochschulstatistikgesetz bestimmten statistischen Erhebungseinheiten (vgl. zu diesem Begriff: BVerwG, Urt. v. 15.3.2017 - BVerwG 8 C 6.16 -, NJW 2017, 2570, 2571 f.; Urt. v. 15.3.2017 - BVerwG 8 C 9.16 -, juris Rn. 13; Löffelbein, Kompendium der mathematischen Wirtschaftstheorie, Band I, S. 22).

    Aus dem Beschwerdevorbringen der Antragstellerin ergeben sich schließlich keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür, dass die statistische Auskunftspflicht nach § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 5 HStatG und die damit verbundene Datenerhebung und -speicherung unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Berufsakademie für A. oder ihres Trägers, des B. e.V., eingreifen (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: BVerwG, Urt. v. 29.6.2011 - BVerwG 8 C 7.10 -, NJW 2011, 3530, 3531; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8.9.2016 - OVG 12 B 3.15 -, juris Rn. 39 jeweils m.w.N.; sowie zu der Möglichkeit des Rechtsträgers einer statistischen Erhebungseinheit, diese Rechtsverletzung im Verfahren betreffend die Anordnung der Auskunftspflicht geltend zu machen: BVerwG, Urt. v. 15.3.2017 - BVerwG 8 C 6.16 -, a.a.O., S. 2570; Urt. v. 15.3.2017 - BVerwG 8 C 9.16 -, a.a.O., Rn. 13).

    - BVerwG 8 C 6.16 -, a.a.O., S. 2570; Urt. v. 15.3.2017 - BVerwG 8 C 9.16 -, a.a.O., Rn. 13 jeweils zu § 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Statistiken im Dienstleistungsbereich (Dienstleistungsstatistikgesetz - DlStatG)).

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Die vorläufige Erlaubnis vom 10. Oktober 2014 und deren Verlängerung vom 8. April 2015 waren bis zum 8. Januar 2015 bzw. bis zum 8. Juli 2015 befristet; sie hatten sich damit noch vor Klageerhebung (30.11.2015) durch Zeitablauf erledigt (Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG; zur Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung vor Klageerhebung vgl. etwa BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 8 C 9.16 - juris Rn. 12).
  • VG Weimar, 08.08.2022 - 6 E 151/22

    Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik

    Im Zuge der Stichprobenkonzeption seien die beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2017 (Az.: 8 C 9/16 sowie 8 C 6/16) beachtet worden.

    Dass es der namentlichen Bezeichnung des Vertretungsberechtigten nicht bedarf, ergibt sich insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in seinem Urteil vom 15. März 2017 ausgeführt hat (BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 8 C 9/16, Rn. 13 -, zit. nach juris):.

  • BVerwG, 27.09.2017 - 8 C 21.16

    Heranziehung zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik;

    Mit Schriftsatz vom 20. Juli 2017 hat der Beklagte im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangenen Urteile des Senats vom 15. März 2017 betreffend die Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik (8 C 6.16 und 8 C 9.16 , juris) mitgeteilt, er erkläre das Anerkenntnis und sei zur Übernahme der Verfahrenskosten bereit.
  • BVerwG, 27.09.2017 - 8 C 20.16

    Heranziehung zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik;

    Mit Schriftsatz vom 20. Juli 2017 hat der Beklagte im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangenen Urteile des Senats vom 15. März 2017 betreffend die Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik (8 C 6.16 und 8 C 9.16 , juris) mitgeteilt, er erkläre das Anerkenntnis und sei zur Übernahme der Verfahrenskosten bereit.
  • BVerwG, 27.09.2017 - 8 C 22.16

    Heranziehung zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik;

    Mit Schriftsatz vom 20. Juli 2017 hat der Beklagte im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangenen Urteile des Senats vom 15. März 2017 betreffend die Heranziehung zur Dienstleistungsstatistik (8 C 6.16 und 8 C 9.16 , juris) mitgeteilt, er erkläre das Anerkenntnis und sei zur Übernahme der Verfahrenskosten bereit.
  • OVG Sachsen, 26.06.2017 - 3 A 289/17

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Dienstleistungsstatistik; Heranziehung;

    10 Auch hat der Beklagte in seiner Antragserwiderung mit Schriftsatz vom 31. Mai 2017 zutreffend darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Modalitäten für neue Stichprobenziehungen aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2017 (- 8 C 6.16, 8 C 9.16 - juris, Pressemitteilung des BVerwG) mit erheblichen Veränderungen zu rechnen ist, die vorgenommen werden müssen, um das Urteil umzusetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht