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   VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582   

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VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582 (https://dejure.org/2010,29848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2010 - 8 CE 09.2582 (https://dejure.org/2010,29848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 8 CE 09.2582 (https://dejure.org/2010,29848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anliegergebrauch verschafft zwar Recht zur angemessenen Nutzung, aber kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ausbau einer öffentlichen Straße

  • Deutsches Notarinstitut

    BayStrWG Artt. 9, 19; BauGB § 123; BGB §§ 917, 986
    Anliegergebrauch umfasst kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ausbau einer öffentlichen Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 571
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 06.04.2004 - 8 CE 04.464

    Kein Anspruch des Wohnanliegers eines Feldwegs auf unentgeltliche Schneeräumung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582
    Denn die Vorschrift über die Straßenbaulast begründet grundsätzlich nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 BayVBl 2005, 23; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 12. Aufl. 2007, RdNr. 2 zu Art. 9).

    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigen, dass öffentliche Feld- und Waldwege grundsätzlich nicht dazu bestimmt sind, als Erschließungswege für nicht privilegierte Wohnbauvorhaben zu dienen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 BayVBl 2005, 23/24).

  • VGH Bayern, 15.09.1999 - 8 B 97.1349

    Wegeverlauf über ungewidmete Fläche

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582
    Den Eigentümern der Nachbargrundstücke steht insoweit ein aus dem allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch abzuleitender Anspruch auf Beendigung der rechtswidrigen Inanspruchnahme ihrer Grundstücke zu (vgl. BayVGH vom 15.9.1999 BayVBl 2000, 345/346).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582
    Aus dem Recht zum Anliegergebrauch folgt jedoch nur das Recht zur angemessenen Nutzung einer öffentlichen Straße (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/47).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582
    Dieses Notwegerecht kann nicht nur bei völligem Fehlen eines Zugangs, sondern auch ergänzend bei einer unzureichenden Zuwegung eingreifen (Bassenge in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, RdNr. 5 zu § 917; BGH vom 12.12.2008 NJW-RR 2009, 515).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582
    Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Gemeinde an der Erteilung einer Baugenehmigung mitgewirkt hat, obwohl die Erschließung des Vorhabens nicht gesichert gewesen ist (vgl. BVerwG vom 11.11.1987 BVerwGE 78, 266/273; vom 3.5.1991 BVerwGE 88, 166/171).
  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582
    Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Gemeinde an der Erteilung einer Baugenehmigung mitgewirkt hat, obwohl die Erschließung des Vorhabens nicht gesichert gewesen ist (vgl. BVerwG vom 11.11.1987 BVerwGE 78, 266/273; vom 3.5.1991 BVerwGE 88, 166/171).
  • VGH Bayern, 15.05.1990 - 8 B 86.558
    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582
    Soweit sich - wie die Antragsteller vortragen - der Weg in tatsächlicher Hinsicht bereits damals auch auf andere Grundstücke erstreckt haben sollte, ändert dies nichts daran, dass sich die mit der Aufnahme ins Bestandsverzeichnis verbundene Widmungsfiktion nach Art. 67 Abs. 4 BayStrWG nur auf die im Bestandsverzeichnis aufgeführte Flurnummer erstreckt und dass andere Grundstücke nicht Straßenbestandteil geworden sind (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627/628).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16

    Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke;

    Weitere Umstände, aus denen sich eine rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit der Erfüllung des Folgenbeseitigungsanspruchs ergeben könnte, wurden von der Beklagten nicht vorgebracht und sind auch mit Blick auf die übrigen Straßenanlieger nicht ersichtlich (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.01.2010 - 8 CE 09.2582 - BayVBl. 2010, 509, juris Rn. 6 ff.).
  • VG München, 23.06.2017 - M 2 K 16.5416

    Anspruch auf Wiederherstellung eines Weges

    Indes begründet die Straßenbaulast im Sinne des Art. 9 Abs. 1 BayStrWG nach ständiger Rechtsprechung nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen, hingegen kein subjektives Recht Dritter auf Herstellung oder Unterhaltung einer öffentlichen Straße (BayVGH, B. v. 29.8.2011 - 8 CE 11.1899 - juris Rn. 12.; BayVGH, B. v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 11; Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 9 Rn. 4 b m.w.N.).

    Das insoweit angesprochene Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs vermittelt nämlich allenfalls in Ausnahmefällen einen Anspruch auf die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen gegenüber dem Baulastträger (BayVGH, B. v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 14; Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 9 Rn. 4 b m.w.N.).

    Überdies kann in Fällen wie dem vorliegenden, in dem aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs keine Verpflichtung des Straßenbaulastträgers auf Durchführung von Straßenbaumaßnahmen hergeleitet werden kann in der Folge auch kein Anspruch gegen die nach Art. 10 Abs. 1 BayStrWG verantwortliche Straßenbaubehörde auf ein entsprechendes Eingreifen bestehen (vgl. BayVGH, B. v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB

    Der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB, der für den Anspruch auf Beendigung einer Besitzstörung gegen den Straßenbaulastträger entsprechend gilt (vgl. BayVGH vom 12.1.2010 BayVBl 2010, 509/510), beschränkt sich auch in den Fällen einer Überbauung darauf, dass der Überbauende den Besitz an den überbauten Flächen aufgibt und dem Eigentümer den unmittelbaren Besitz an den auf seinem Grundstück befindlichen Bauteilen überlässt (vgl. BGH vom 28.1.2011 NJW 2011, 1069/1071; Bassenge in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl. 2012, RdNr. 8 zu § 985).
  • VG München, 09.07.2013 - M 2 K 12.5114

    Straßen- und Wegerecht; Herausgabeanspruch hinsichtlich Straßengrundstücken;

    Nach dem vom Klägerbevollmächtigten ausdrücklich geltend gemachten Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, zu dessen Entscheidung das Gericht vorliegend jedenfalls bereits auf Grund § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG berufen ist, kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen (zur Anwendbarkeit des § 985 BGB vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 9: Gegen den Straßenbaulastträger gerichteter, in § 985 BGB wurzelnder Anspruch auf Beendigung einer rechtswidrigen Besitzstörung).

    ..., da es wirksam gewidmet ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 9; Baldus in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 986 Rn. 51).

    Ein Recht zum Besitz ergibt sich im Übrigen auch nicht aus der objektiven Notwendigkeit der Straßenfläche als Teil der beiden bestehenden Gemeindeverbindungsstraßen (BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 9).

  • VG Meiningen, 09.11.2010 - 2 K 583/08

    Angemessene Erschließung eines Gewerbegrundstücks wegen rechtswidrigem

    Der Anspruch des Klägers auf ausreichende bzw. angemessene Erschließung ist gerichtet auf eine im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde liegende Erschließung des Grundstückes (vgl. BayVGH B. v. 12.01.2010, 8 CE 09.2582; juris).

    Die Vorschriften über die Straßenbaulast begründet grundsätzlich nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen (vgl. BayVGH, U. v. 06.04.2004, BayVBl. 2005, 23; BayVGH, B. v. 12.01.2010, Az.: 8 CE 09.2582, juris).

    Soweit eine - wenn auch enge - Zufahrt zur Verfügung steht, ist diese im Regelfall straßenrechtlich zumutbar (vgl. BayVGH, B. v. 12.01.2010, 8 CE 09.2582; juris).

  • VG Regensburg, 02.10.2014 - RO 2 K 13.2042

    Klage auf Feststellung der Straßenbaulast an einer Stützmauer;

    Daraus lässt sich schließen, dass mit der Straßenbaulast keine subjektive Rechtsposition zu Gunsten Dritter begründet werden soll (vgl. BayVGH v. 12.01.2010 - 8 CE 09.2582- n.w.N. - juris).

    Wie dargelegt beinhaltet die in Art. 9 BayStrWG dem Baulastträger übertragene Pflicht, die Straßen nach ihrer Leistungsfähigkeit in einem dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu bauen und zu unterhalten, keine subjektive Rechtsposition zu Gunsten Dritter (vgl. BayVGH v. 12.01.2010 - 8 CE 09.2582 - juris).

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung;

    Ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB ist daher regelmäßig gegen den Träger der Straßenbaulast zu richten (VG München vom 26.10.2010 Az. M 2 K 10.2006 RdNr. 35; vgl. auch BayVGH vom 12.1.2010 Az. 8 CE 09.2582 RdNrn. 8 f.).

    Die Widmung verschafft dem Straßenbaulastträger ein Recht zum Besitz (vgl. BayVGH vom 12.1.2010 Az. 8 CE 09.2582 RdNr. 9).

  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1384

    Metallbügel entlang Grünstreifen; Beseitigungsanspruch eines Anliegers

    Denn die Vorschrift über die Straßenbaulast begründet grundsätzlich nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2011 - 8 CE 11.1899 - juris Rn.12; B.v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - juris Rn. 11; B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris Rn. 4; Zeitler, BayStrWG, Stand Okt. 2013, Art. 9 Rn. 4b; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 14. Aufl. 2013, Art. 9 Rn. 2).

    Auch daraus lässt sich schließen, dass mit Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG keine subjektive Rechtsposition zugunsten Dritter begründet werden sollte (BayVGH, B.v. 29.8.2011, a.a.O.; B.v. 12.1.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 ZB 19.805

    Umgestaltung eines straßenbegleitenden Kiesstreifens

    Die Vorschrift über die Straßenbaulast begründet grundsätzlich nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2010 - 8 CE 09.2582 - BayVBl 2010, 509 = juris Rn. 11 m.w.N.).

    Auch daraus lässt sich schließen, dass mit Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG keine subjektive Rechtsposition zugunsten Dritter begründet werden sollte (vgl. BayVGH, B.v.12.1.2010 a.a.O.).

  • VG Neustadt, 20.03.2014 - 4 K 633/13

    Gewerbetreibender hat Anspruch auf ordnungsgemäße Zufahrt zu seinem Grundstück

    Der somit grundsätzlich bestehende Anspruch des Klägers auf ausreichende bzw. angemessene Erschließung ist gerichtet auf eine im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde liegende Erschließung seines Grundstücks (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Januar 2010, - 8 CE 09.2582 -, BayVBl 2010, 509).
  • VG Bayreuth, 03.03.2020 - B 1 K 18.224

    Erfolglose Klage auf Herstellung einer zweiten Zufahrt zu einem Grundstück

  • VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Konkurrenz von privatem

  • VG Augsburg, 21.11.2012 - Au 6 K 12.1168

    Verpflichtung zum Rückschnitt von Überhang; Widmungsfiktion; Bestimmtheit der

  • OVG Sachsen, 06.02.2019 - 3 B 447/18

    Öffentliche Straße; Widmung; Radweg; Gehweg; Anliegergebrauch; Überwuchs

  • VGH Bayern, 24.11.2014 - 8 CE 14.1882

    Beschwerde wegen Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, Anspruch auf

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 8 ZB 15.1084

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Kein Anspruch auf Herstellung oder

  • OVG Sachsen, 06.09.2022 - 6 A 258/21

    Zulassung der Berufung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt im

  • VG Regensburg, 12.07.2012 - RO 2 K 09.2570

    Zur Problematik späterer Änderungen auf einem Karteiblatt nach der erstmaligen

  • VG Regensburg, 06.10.2011 - RN 2 K 11.00652

    Stützmauer als Straßenbestandteil

  • VGH Bayern, 07.06.2011 - 8 ZB 10.2463

    Hauptsacheerledigung; Beschränkung der Erledigungserklärungen auf das

  • VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 12.1532

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Einziehung einer Straße;

  • VG Regensburg, 10.08.2023 - RO 2 K 20.2641

    Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweg, Klagebefugnis der Beteiligten

  • VG Regensburg, 15.02.2023 - RN 2 K 17.2165

    Rechtsschutz gegen die Einziehung eines Feldwegs

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