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   VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720   

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VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720 (https://dejure.org/2010,27797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2010 - 8 CS 10.1720 (https://dejure.org/2010,27797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2010 - 8 CS 10.1720 (https://dejure.org/2010,27797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufstellung eines Werbeschilds auf öffentlichem Straßengrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang bei unerlaubten Sondernutzungen ohne einen besonderen Grundrechtsbezug und fehlendem atypischen Sachverhalt im Falle des Erlasses von Anordnungen nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang bei unerlaubten Sondernutzungen ohne einen besonderen Grundrechtsbezug und fehlendem atypischen Sachverhalt im Falle des Erlasses von Anordnungen nach dem BayStrWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Hamburg, 23.07.1991 - Bs II 47/91

    Vereinsbroschüre; Untersagungsverfügung; Sofortvollzug; Gemeingebrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Ob die Prüfung hierbei - ähnlich wie im Fall der baurechtlichen Baueinstellung oder Nutzungsuntersagung (Art. 75 Abs. 1, Art. 76 Satz 2 BayBO) - regelmäßig auf die Frage beschränkt ist, ob die Sondernutzung offensichtlich materiell rechtmäßig ist (so VGH Bad.-Württ. vom 26.1.2006 VBlBW 2006, 239; OVG Nordrh.-Westf. vom 21.10.1996 Az. 23 B 2966/95 ; OVG Hamburg vom 23.7.1991 DÖV 1992, 37 zu den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften; Kischel, Formelle und materielle Illegalität im Recht der Gefahrenabwehr, DVBl 1996, 185) oder ob - wie bei der baurechtlichen Beseitigungsanordnung (Art. 76 Satz 1 BayBO), bei der die Folgen für den Betroffenen in der Regel gravierender und häufig nicht wieder rückgängig zu machen sind (vgl. BayVGH vom 4.8.2004 BayVBl 2005, 369) - insoweit eine materiell-rechtliche Vollprüfung durchzuführen ist, bedarf im Hinblick auf das vorläufige Rechtsschutzverfahren keiner Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2008 - 1 S 154.07

    Sondernutzung einer öffentlichen Straße durch Werbebanner an einer Brücke

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Das ist der Fall, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Straßenraums durch andere ausgeschlossen ist; auf die Frage, ob von dem ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellten Gegenstand eine potenzielle Gefährdung Dritter ausgeht und ob der öffentliche Verkehrsraum nur geringfügig in Anspruch genommen wird, kommt es mangels gesetzlicher Regelung nicht an (vgl. BayVGH vom 31.7.1990 Az. 8 CS 90.1559; OVG Berlin-Brandenburg vom 16.9.2008 NZV 2008, 591; BVerwG vom 10.5.1996 NVwZ 1996, 1210).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07

    Vereinheitlichung des Rechts der Versicherungsvermittlung verletzt bisherige

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Dieser verbietet, dass ohne sachlich rechtfertigenden Grund wesentlich Gleiches ungleich und in entscheidenden Punkten Ungleiches gleich behandelt wird (BVerfG vom 8.5.2007 NJW 2007, 2537).
  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Diese Regelung ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis zu berücksichtigen, weil es sich um eine baupflegerische Vorschrift handelt, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweist (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 Az. 8 B 98.2161 ; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533; vgl. auch VGH Bad.-Württ. vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 S 3121/08

    Außerstraßenrechtliche Kriterien bei Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Diese Regelung ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis zu berücksichtigen, weil es sich um eine baupflegerische Vorschrift handelt, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweist (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 Az. 8 B 98.2161 ; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533; vgl. auch VGH Bad.-Württ. vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95

    Warenverkauf; Bauchladen auf öffentlichen Wegeflächen; Erlaubnispflichtige

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Ob die Prüfung hierbei - ähnlich wie im Fall der baurechtlichen Baueinstellung oder Nutzungsuntersagung (Art. 75 Abs. 1, Art. 76 Satz 2 BayBO) - regelmäßig auf die Frage beschränkt ist, ob die Sondernutzung offensichtlich materiell rechtmäßig ist (so VGH Bad.-Württ. vom 26.1.2006 VBlBW 2006, 239; OVG Nordrh.-Westf. vom 21.10.1996 Az. 23 B 2966/95 ; OVG Hamburg vom 23.7.1991 DÖV 1992, 37 zu den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften; Kischel, Formelle und materielle Illegalität im Recht der Gefahrenabwehr, DVBl 1996, 185) oder ob - wie bei der baurechtlichen Beseitigungsanordnung (Art. 76 Satz 1 BayBO), bei der die Folgen für den Betroffenen in der Regel gravierender und häufig nicht wieder rückgängig zu machen sind (vgl. BayVGH vom 4.8.2004 BayVBl 2005, 369) - insoweit eine materiell-rechtliche Vollprüfung durchzuführen ist, bedarf im Hinblick auf das vorläufige Rechtsschutzverfahren keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 174.65

    Notwendigkeit des Wiederaufgreifens eines Verwaltungsverfahrens über die

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Auch darf von einer gleichmäßigen behördlichen Praxis nicht in gleichheitswidriger Weise abgewichen werden (BVerwG vom 5.9.1966 DVBl 1967, 159; BayVerfGH vom 10.4.1962 BayVBl 1962, 320).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2599/05

    Sondernutzungserlaubnis bei Gemeingebrauchsbeeinträchtigung durch nicht im

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Ob die Prüfung hierbei - ähnlich wie im Fall der baurechtlichen Baueinstellung oder Nutzungsuntersagung (Art. 75 Abs. 1, Art. 76 Satz 2 BayBO) - regelmäßig auf die Frage beschränkt ist, ob die Sondernutzung offensichtlich materiell rechtmäßig ist (so VGH Bad.-Württ. vom 26.1.2006 VBlBW 2006, 239; OVG Nordrh.-Westf. vom 21.10.1996 Az. 23 B 2966/95 ; OVG Hamburg vom 23.7.1991 DÖV 1992, 37 zu den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften; Kischel, Formelle und materielle Illegalität im Recht der Gefahrenabwehr, DVBl 1996, 185) oder ob - wie bei der baurechtlichen Beseitigungsanordnung (Art. 76 Satz 1 BayBO), bei der die Folgen für den Betroffenen in der Regel gravierender und häufig nicht wieder rückgängig zu machen sind (vgl. BayVGH vom 4.8.2004 BayVBl 2005, 369) - insoweit eine materiell-rechtliche Vollprüfung durchzuführen ist, bedarf im Hinblick auf das vorläufige Rechtsschutzverfahren keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 15.07.1999 - 8 B 98.2161
    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Diese Regelung ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis zu berücksichtigen, weil es sich um eine baupflegerische Vorschrift handelt, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweist (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 Az. 8 B 98.2161 ; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533; vgl. auch VGH Bad.-Württ. vom 2.11.2009 NVwZ-RR 2010, 164).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 03.3360

    Verfügung gegen das Aufstellen von Altkleidercontainern

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720
    Sinn und Zweck der Bestimmungen nach Art. 18 und Art. 18a BayStrWG ist es, über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzungstatbestände bei Straßen zu regeln und eingetretene Störungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch unerlaubte Sondernutzungen oder Verstöße gegen die Sondernutzungserlaubnis effektiv und rasch zu beseitigen (BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2006, 635; LT-Drs. 7/5576 S. 6).
  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 15 CS 04.1648

    Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung im Sinne der Bayrischen Bauordnung

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Der Gemeingebrauch wird beeinträchtigt, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder nicht unerheblich erschwert wird, mithin die Straße den gewöhnlichen Bedürfnissen des Verkehrs (im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, also einschließlich des kommunikativen Verkehrs) sowie den Anforderungen der Sicherheit und Leichtigkeit nicht so genügen kann, wie dies ohne das störende Ereignis der Fall wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 = juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 14.3.1957 - I C 16.55 - BVerwGE 4, 342/344 f. = juris Rn. 17; Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 18 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Der Gemeingebrauch wird beeinträchtigt, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder nicht unerheblich erschwert wird, mithin die Straße den gewöhnlichen Bedürfnissen des Verkehrs (im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, also einschließlich des kommunikativen Verkehrs) sowie den Anforderungen der Sicherheit und Leichtigkeit nicht so genügen kann, wie dies ohne das störende Ereignis der Fall wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 = juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 14.3.1957 - I C 16.55 - BVerwGE 4, 342/344 f. = juris Rn. 17; Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 18 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Der Gemeingebrauch wird beeinträchtigt, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder nicht unerheblich erschwert wird, mithin die Straße den gewöhnlichen Bedürfnissen des Verkehrs (im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, also einschließlich des kommunikativen Verkehrs) sowie den Anforderungen der Sicherheit und Leichtigkeit nicht so genügen kann, wie dies ohne das störende Ereignis der Fall wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 = juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 14.3.1957 - I C 16.55 - BVerwGE 4, 342/344 f. = juris Rn. 17; Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 18 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.02.2017 - 8 ZB 15.2237

    Keine aufwendigen Ermittlungspflichten bei behördlicher Abschleppvorgang

    Mangels materieller Rechtmäßigkeit der Sondernutzung kann damit aber von einer Unverhältnismäßigkeit, die einer Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG entgegenstünde, keine Rede sein (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 Rn. 17).
  • VG Braunschweig, 17.01.2014 - 6 B 286/13

    Altkleidercontainer; Beseitigungsanordnung; Ermessen; formelle Illegalität;

    Schon das Fehlen einer Sondernutzungserlaubnis (die sogenannte formelle Illegalität) berechtigt die Behörde gemäß § 22 Satz 1 NStrG grundsätzlich dazu, die Beseitigung der unerlaubt aufgestellten Altkleidercontainer zu verlangen (im Ergebnis ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 23.11.2011 - 11 A 2511/10 -, juris Rn. 54 = NVwZ-RR 2012, 422; B. v. 21.10.1996 - 23 B 2966/95 -, juris Rn. 27; BayVGH, B. v. 27.09.2010 - 8 CS 10.1720 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, B. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 5 f.; OVG Bremen, B. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 10 = NVwZ-RR 1997, 385; VG Saarland, B. v. 08.07.2013 - 10 L 828/13 -, juris Rn. 22 - jew. für das vergleichbare Landesrecht - Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., Rn. 443; a. A. Wendrich, NStrG, 4. Aufl, § 22 Rn. 2).
  • VG Berlin, 27.01.2012 - 1 L 419.11

    Erlaubnispflichtigkeit von Sonnenschirmbefestigungen im öffentlichen Verkehrsraum

    Eine darauf gestützte Verfügung setzt voraus, dass die Sondernutzung sowohl ohne Erlaubnis erfolgt, also formell illegal ist, als auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht offensichtlich erlaubnisfähig und daher materiell illegal ist (vgl. VGH München, Beschluss v. 27.09.2010 - 8 CS 10.1720, BeckRS 2011, 49596 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 8 CS 23.283

    Bestimmtheit einer Beseitigungsanordnung wegen unerlaubter Sondernutzung

    Der Umstand, dass der Fahnenmast nur einige Zentimeter in die Straße F* ...mauer hineinreicht und der Gemeingebrauch der Straße dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wird, schließt die Annahme einer erlaubnispflichtigen Sondernutzung nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 = juris Rn. 14 f.; U.v. 29.10.2008 - 8 B 05.1468 u.a. - BayVBl 2009, 661 = juris Rn. 45; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand September 2021, Art. 18 Rn. 15; vgl. auch BVerwG, B.v. 10.5.1996 - 11 B 29.96 - NVwZ 1996, 1210 = juris Rn. 4 zu § 8 FStrG).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 8 ZB 19.270

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung

    Der Gemeingebrauch wird beeinträchtigt, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder nicht unerheblich erschwert wird, mithin die Straße den gewöhnlichen Bedürfnissen des Verkehrs im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG sowie den Anforderungen der Sicherheit und Leichtigkeit nicht so genügen kann, wie dies ohne das störende Ereignis der Fall wäre (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - NVwZ 2018, 511 = juris Rn. 19; B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 = juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 8 ZB 15.2237

    Straßen- und Wegerecht: Abschleppen nicht zugelassener Fahrzeuge

    Mangels materieller Rechtmäßigkeit der Sondernutzung kann damit aber von einer Unverhältnismäßigkeit, die einer Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG entgegenstünde, keine Rede sein (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 26.06.2013 - 8 C 13.519

    Unzulässige Streitwertbeschwerde; Nichterreichen des Beschwerdewerts;

    Da eine Empfehlung in Bezug auf straßenrechtliche Beseitigungsanordnungen aufgrund unerlaubter Sondernutzung (Art. 18 a BayStrWG) nicht existiert (vgl. Nr. 11. 43 des Streitwertkatalogs), schätzt der Senat in diesen Fällen, soweit sich im Einzelfall keine Besonderheiten ergeben, das wirtschaftliche Interesse bei einer Anfechtungsklage gegen eine solche Beseitigungsanordnung in der Regel auf 5.000 EUR (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - juris; B.v. 2.3.2009 - 8 CS 08.3449 - juris; B.v. 8.11.2005 - 8 CS 05.1051 - juris).
  • VG Halle, 25.11.2013 - 6 B 218/13
  • VG Saarlouis, 18.05.2011 - 10 L 333/11

    Begründung des Sofortvollzuges und zur hauptsacheoffenen Interessensabwägung;

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