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ArbG Wuppertal, 09.02.2010 - 8 Ca 1605/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 09.02.2010 - 8 Ca 1605/09
- LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10
- BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 9. Februar 2010 - 8 Ca 1605/09 - teilweise abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen, als die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger mehr als 1.563,72 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 260, 62 Euro seit dem 7. April 2009 und aus weiteren 1.303,10 Euro seit dem 1. Juli 2009 zu zahlen. - LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10
Einzelfallentscheidung zu der Frage des böswilligen Unterlassens anderweitigen …
I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.02.2010 - 8 Ca 1605/09 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das am 09.02.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal, 8 Ca 1605/09, abzuändern und die Klage abzuweisen.