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   ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16   

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https://dejure.org/2017,56340
ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16 (https://dejure.org/2017,56340)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2017 - 8 Ca 193/16 (https://dejure.org/2017,56340)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2017 - 8 Ca 193/16 (https://dejure.org/2017,56340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Betriebliche Altersvorsorge - Betriebliches Versorgungswerk BVW - Änderung der Anpassungshöhe durch Vorstandsbeschluss

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 08.05.2002 - 10 TaBV 132/01

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei betrieblicher Altersversorgung;

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    Dazu zählen grundsätzlich auch Regelungen der betrieblichen Altersversorgung, weil entsprechende Leistungen zum Lohn im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gehören (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 -, Rn. 51, juris).

    Über den Umfang der Finanzmittel kann er ebenso frei entscheiden, wie über die Versorgungsform (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 -, Rn. 53, juris).

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG, 19.7.2016, 3 AZR 141/15, juris).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 -, Rn. 29, juris).
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen sowie deren Änderung verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 -, Rn. 40, juris).
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 390/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, also noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe(BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 390/14 -, Rn. 17ff., juris).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    (i) Betriebsvereinbarungen sind nach den für Tarifverträge und für Gesetze geltenden Grundsätzen auszulegen (BAG, Urteil vom 09. Oktober 2012, 3 AZR 539/10, zit. nach juris, Rn. 21 Fitting, 27. Auflage 2014, § 77, Rn.15).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    Die bei Einschnitten in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - m.w.N., juris):.
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    Die Schaffung größerer Verteilungsgerechtigkeit ist nach der Rechtsprechung des BAG ein einleuchtender Grund für eine Änderung der Versorgungsregelungen (BAG, Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 -, BAGE 84, 38-61, Rn. 73).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 24. September 2008, 10 AZR 669/07, zit. nach juris Rn. 17).
  • LAG Hamburg, 20.12.2017 - 6 Sa 57/17

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtbetriebsvereinbarung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 - Az. 8 Ca 193/16 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 (8 Ca 193/16 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

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