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   ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13   

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https://dejure.org/2013,21643
ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13 (https://dejure.org/2013,21643)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 11.07.2013 - 8 Ca 7/13 (https://dejure.org/2013,21643)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 8 Ca 7/13 (https://dejure.org/2013,21643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebsübergang auf einen ausländischen Erwerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Arbeitgebers zur Versetzung eines Arbeitnehmers ins Ausland; Übergang eines Betriebes auf einen ausländischen Erwerber

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 613a BGB, Art 30 Abs 2 BGBEG, § 106 GewO
    Betriebsübergang auf einen ausländischen Erwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang auf einen ausländischen Erwerber

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang bei Verlagerung ins Ausland I

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang auf einen ausländischen Erwerber

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13
    Hierzu genügt jedoch nicht schon der bloße Zeitablauf; vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG, Urteil vom 03.06.2004, 2 AZR 577/03, NZA 2005, 175; BAG, Urteil vom 18.10.2012, 6 AZR 86/11).

    Dieses Vertrauen ist im Rahmen des bei jeder Versetzung zu beachtenden billigen Ermessens zu berücksichtigen, führt aber noch nicht zu einer beiderseits bindenden Vertragsänderung (BAG, Urteil vom 03.06.2004, 2 AZR 277/03, NZA 2005, 175).

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13
    Hierzu genügt jedoch nicht schon der bloße Zeitablauf; vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG, Urteil vom 03.06.2004, 2 AZR 577/03, NZA 2005, 175; BAG, Urteil vom 18.10.2012, 6 AZR 86/11).

    Das BAG geht davon aus, dass dann, wenn der Arbeitsvertrag keine Festlegung eines Arbeitsortes enthält, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kraft seines Direktionsrechts nach § 106 GewO grundsätzlich auch in andere politische Gemeinden versetzen kann (BAG, Urteil vom 18.10.2012, 6 AZR 86/11).

  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13
    Die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Versetzung eines Arbeitnehmers an einen neuen Arbeitsort kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (ständige Rechtsprechung des BAG: z. B. BAG, Urteil vom 20.01.1960, 4 AZR 267/59, BAGE 8, 338; BAG, Urteil vom 17.08.2011, 10 AZR 202/10, NZA 2012, 265).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13
    Dies bedeutet, dass Tatbestand und Zeitpunkt einer Umwandlung von Tatbestand und Zeitpunkt eines Betriebsübergangs unabhängig sind; eine beabsichtigte Umwandlung schließt also nicht aus, dass ein Betrieb schon vor ihrer Vollendung durch Rechtsgeschäft gemäß § 613a BGB übertragen wird (BAG, Urteil vom 25.05.2000, 8 AZR 416/99).
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13
    Wählten die Arbeitsvertragsparteien den Weg der Bestimmung des Arbeitsortes in Kombination mit einer Versetzungsklausel, so verlange das Transparenzgebot von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zudem nicht einmal die Angabe eines zulässigen Entfernungsradius, um die Orte einzugrenzen, an die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer versetzen kann (BAG, Urteil vom 13.04.2010, 9 AZR 36/09, DB 2010, 2805).
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13
    In seiner Entscheidung vom 26.05.2011 (8 AZR 37/10) führt das BAG wie folgt aus: "Regelmäßig wird sich daher das Arbeitsvertragsstatut eines Arbeitnehmers, in dessen Vertragsverhältnis keine Rechtswahl vereinbart ist, bei einem Wechsel von Deutschland in das Ausland in Folge eines Betriebsübergangs ändern.
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13
    Die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Versetzung eines Arbeitnehmers an einen neuen Arbeitsort kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (ständige Rechtsprechung des BAG: z. B. BAG, Urteil vom 20.01.1960, 4 AZR 267/59, BAGE 8, 338; BAG, Urteil vom 17.08.2011, 10 AZR 202/10, NZA 2012, 265).
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 414/11

    Versetzung - Stationierung eines Flugkapitäns

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 11.07.2013 - 8 Ca 7/13
    Auch mache es keinen Unterschied, ob im Arbeitsvertrag auf eine Festlegung des Ortes der Arbeitsleistung verzichtet und diese dem Arbeitgeber im Rahmen von § 106 GewO vorbehalten bleibe oder ob der Ort der Arbeitsleistung bestimmt, aber die Möglichkeit der Zuweisung eines anderen Ortes vereinbart werde: In beiden Fällen werde lediglich klargestellt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an andere Arbeitsorte versetzen können soll (BAG, Urteil vom 26.09.2012, 10 AZR 414/11).
  • LAG Köln, 28.08.2014 - 6 Sa 423/14

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen beharrlicher

    Im Streitfall kann dahinstehen, ob eine Versetzung des Arbeitnehmers ins Ausland von § 106 S. 1 GewO schon grundsätzlich nicht mehr gedeckt ist (so etwa ArbG Heilbronn, 11.07.2013- 8 Ca 7/13, juris).
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