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   ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15   

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ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15 (https://dejure.org/2015,60272)
ArbG Regensburg, Entscheidung vom 24.09.2015 - 8 Ca 997/15 (https://dejure.org/2015,60272)
ArbG Regensburg, Entscheidung vom 24. September 2015 - 8 Ca 997/15 (https://dejure.org/2015,60272)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urt. v. 20.11.2014, Az. 2 AZR 651/13).

    cc) Nach Auffassung der Kammer war eine vorherige einschlägige Abmahnung der Klägerin entbehrlich, da es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelte, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Beklagten nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für die Klägerin erkennbar - ausgeschlossen war (vgl. BAG, Urt. v. 20.11.2014, Az. 2 AZR 651/13).

  • LAG Nürnberg, 06.08.2012 - 2 Sa 643/11

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Verdachtsänderungskündigung - Annahme

    Auszug aus ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15
    Vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Änderungskündigung ist als Grundlage einer negativen Zukunftsprognose grundsätzlich eine einschlägige Abmahnung erforderlich, da davon auszugehen ist, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (KR-Rost/Kreft, 10. Aufl. 2013, § 2 KSchG Rdnr. 100 a; Erfurter Kommentar/Oetker, 15. Aufl. 2015, § 2 KSchG Rdnr. 46; LAG Nürnberg, Urt. v. 096.08.2012, Az. 2 Sa 643/11; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.09.2010 Az. 8 Sa 229/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 8 Sa 229/10

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen anderweitiger

    Auszug aus ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15
    Vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Änderungskündigung ist als Grundlage einer negativen Zukunftsprognose grundsätzlich eine einschlägige Abmahnung erforderlich, da davon auszugehen ist, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (KR-Rost/Kreft, 10. Aufl. 2013, § 2 KSchG Rdnr. 100 a; Erfurter Kommentar/Oetker, 15. Aufl. 2015, § 2 KSchG Rdnr. 46; LAG Nürnberg, Urt. v. 096.08.2012, Az. 2 Sa 643/11; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.09.2010 Az. 8 Sa 229/10).
  • LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 275/10

    Außerordentliche Änderungskündigung - personenbedingte Druckkündigung -

    Auszug aus ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15
    Eine personenbedingte Änderungskündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer von seinen persönlichen Voraussetzungen her zumindest teilweise die Fähigkeit und Eignung verloren hat, die geschuldete Arbeitsleistung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu erbringen und dass dieser Verlust nicht oder nicht mehr steuerbar ist (KR-Rost/Kreft, 10. Aufl. 2013, § 2 KSchG Rdnr. 100; Hessisches LAG, Urt. v. 29.10.2010, Az. 19 Sa 275/10).
  • LAG Köln, 25.02.1999 - 10 Sa 1652/97

    Änderungskündigung, Unkündbarkeit, Mitarbeitervertretung (MAV), Herabgruppierung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15
    Die Wirksamkeit der Änderungskündigung, die eine Rückgruppierung nach sich zieht, kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine Zustimmung der Mitarbeitervertretung zur Umgruppierung vorliegt, da sich die Rückgruppierung nur als mittelbare Folge der geänderten Arbeitsbedingungen ergibt (LAG Köln, Urt. v. 25.02.1999, Az. 10 Sa 1652/97).
  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 24. September 2015 - 8 Ca 997/15 - abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg, Az. 8 Ca 997/15, verkündet am 24.09.2015 und zugestellt am 21.10.2015, wird abgeändert.

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