Rechtsprechung
OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Disziplinarrecht der Landesbeamten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Besitzes von kinderpornographischen und jugendpornographischen Bildern
- Justiz Thüringen
Entfernung eines Kriminalbeamten aus dem Dienst - außerdienstlicher Besitz kinder- und jugendpornographischer Bilder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ThürDG § 11 Abs. 2 S. 1; StGB § 184b Abs. 4
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Besitzes von kinderpornographischen und jugendpornographischen Bildern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 28.02.2013 - 6 D 60001/12
- VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
- OVG Thüringen, 17.09.2013 - 8 DO 292/13
- BVerwG, 01.10.2014 - 2 B 30.14
- BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 25.14
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 12.11.2013 - 8 DO 537/13
Entfernung eines Verkehrspolizisten aus dem Dienst
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. zuletzt: Urteil vom 17. September 2013 - 8 DO 292/13 - S. 19 ff.) ist die Entfernung aus dem Dienst regelmäßig auszusprechen, wenn der Beamte durch das Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 ThürDG). - VG Ansbach, 19.04.2016 - AN 1 K 15.02332
Entlassung eines Polizeimeisters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Vorsorglich ist auch darauf hinzuweisen, dass es sich bei nicht berechtigten Zugriffen auf die polizeilichen Informationssysteme auch um ein erhebliches Dienstvergehen handelt, da der Kläger gegen seine beamtenrechtliche Pflicht, die Gesetze und dienstliche Anordnungen zu beachten, verstoßen hat (vgl. BayVGH, U. v. 12.3.2014 - 16a D 11.2657; OVG Weimar, U. v. 17.9.2013 - 8 DO 292/13; Sächsisches OVG, U. v. 15.9.2010 - D 467/09). - BVerwG, 01.10.2014 - 2 B 30.14
Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des Dienstvergehens eines …
Me OVG Weimar - 17.09.2013 - AZ: OVG 8 DO 292/13.