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   VG Meiningen, 05.02.2004 - 8 E 31/04.Me   

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https://dejure.org/2004,30625
VG Meiningen, 05.02.2004 - 8 E 31/04.Me (https://dejure.org/2004,30625)
VG Meiningen, Entscheidung vom 05.02.2004 - 8 E 31/04.Me (https://dejure.org/2004,30625)
VG Meiningen, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 8 E 31/04.Me (https://dejure.org/2004,30625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BSHG § 26; SGB-III § 60; SGB-III § 97; SGB-III § 98 Abs 1; SGB-III § 100 Nr 5; BBiG § 25
    Sozialhilfe; Ausbildungsgeld; Berufsausbildung; Bekleidungsbedarf; Anordnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Beantragung von antragsunabhängigen Leistungen bei der Behörde vor Inanspruchnahme gerichtlichen Eilschutzes; Zulässigkeit des Treffens einer einstweiligen Anordnung; Anspruch eines förderungsfähigen Auszubildenden auf Hilfe zum Lebensunterhalt neben ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.01.1996 - 6 S 2979/95

    Ausschluß der Sozialhilfe in den Fällen des BSHG § 26 S 1 -

    Auszug aus VG Meiningen, 05.02.2004 - 8 E 31/04
    Er fällt während der Ausbildung der Antragstellerin als Teil des allgemeinen Lebensunterhalts und nicht in Form eines ausbildungsunabhängigen Sonderbedarfs an (VGH Mannheim, B. v. 05.01.1996 Az.: 6 S 2979/95, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VG Meiningen, 05.02.2004 - 8 E 31/04
    Dies folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der gebietet, dass sich zunächst die Verwaltung mit den Ansprüchen des Einzelnen befasst (BVerwGE 99, 158).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Denn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung waren auch ohne Bezugnahme auf die Vorschriften zur Rehabilitation im AFG behinderte Auszubildende von der Hilfe zum Lebensunterhalt ausgeschlossen (vgl nur VGH Baden-Württemberg vom 5.1.1996 - 6 S 2979/95; VG Meiningen vom 5.2.2004 - 8 E 31/04.Me).
  • BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Denn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung waren auch ohne Bezugnahme im BSHG auf die Vorschriften zur Rehabilitation im AFG und später auf §§ 97 ff SGB III behinderte Auszubildende von der Hilfe zum Lebensunterhalt ausgeschlossen (vgl nur Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss vom 5.1.1996 - 6 S 2979/95; Verwaltungsgericht Meiningen Beschluss vom 5.2.2004 - 8 E 31/04.Me) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2009 - L 20 AS 47/09

    Ausschluss von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Teilnahme an

    Eine Leistung zur Rehabilitation war keine Ausbildung im Sinne des § 26 Satz 1 BSHG (Dauba, a. a. O., Rn. 9; OVG Nds. v. 11. Februar 1987, FEVS 37, 34: Eine Rehabilitationsmaßnahme nach § 56 AFG ist keine Ausbildung im Sinne des § 26 Satz 1 BSHG; a.A.: VG Meiningen v. 05. Februar 2004, 8 E 31/04.ME, ohne weitere Begründung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 15 AS 168/12

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhals für Auszubildende bei

    So hat das VG Meiningen mit Beschluss vom 5. Februar 2004 (8 E 31/04.Me, Leitsatz 1) entschieden, dass eine nach § 60 SGB III dem Grunde nach förderungsfähige Berufsausbildung gemäß § 26 BSHG den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ausschließe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2013 - L 34 AS 2121/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - kein

    Eine Leistung zur Rehabilitation war keine Ausbildung im Sinne des § 26 Satz 1 BSHG (Dauba, a. a. O., Rn. 9; OVG Nds. v. 11. Februar 1987, FEVS 37, 34: Eine Rehabilitationsmaßnahme nach § 56 AFG ist keine Ausbildung im Sinne des § 26 Satz 1 BSHG; a. A.: VG Meiningen v. 05. Februar 2004, 8 E 31/04.ME, ohne weitere Begründung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2012 - L 13 AS 112/12
    So hat das VG Meiningen mit Beschluss vom 5. Februar 2004 (8 E 31/04.Me, Leitsatz 1) entschieden, dass eine nach § 60 SGB III dem Grunde nach förderungsfähige Berufsausbildung gemäß § 26 BSHG den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ausschließe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2012 - L 15 AS 234/12
    So hat das VG Meiningen mit Beschluss vom 5. Februar 2004 (8 E 31/04.Me, Leitsatz 1) entschieden, dass eine nach § 60 SGB III dem Grunde nach förderungsfähige Berufsausbildung gemäß § 26 BSHG den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ausschließe.
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