Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 17.03.1994 - 8 Js 3329/89 (W) KLs (nr)   

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LG Bad Kreuznach, 17.03.1994 - 8 Js 3329/89 (W) KLs (nr) (https://dejure.org/1994,9367)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 17.03.1994 - 8 Js 3329/89 (W) KLs (nr) (https://dejure.org/1994,9367)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 17. März 1994 - 8 Js 3329/89 (W) KLs (nr) (https://dejure.org/1994,9367)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 293
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Wenn sich der Angeklagte in Ermangelung eines Hinweises auf die Unverwertbarkeit seiner bisherigen Angaben bei der weiteren Vernehmung seiner Entscheidungsmöglichkeit über das "Ob" und "Wie" seiner Aussage nicht bewusst war, greife ein Verwertungsverbot, wenn der Angeklagte davon ausgehe, dass ihm ein Schweigen nichts nütze, weil ohnehin bereits alles gesagt sei (LG Dortmund NStZ 1997, 356, 358; vgl. auch: LG Bad Kreuznach StV 1994, 293; LG Bamberg NStZ-RR 2006, 311 LS; AG München StV 2001, 501;Erb in Löwe/Rosenberg StPO 26. Aufl. § 163a Rdn. 21b m.w.N.; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 136 Rdn. 27; Neuhaus NStZ 1997, 312, 315; Roxin JR 2008, 16, 18 f.).
  • LG Heilbronn, 16.12.2004 - 5 Ns 41 Js 26937/02

    Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren: Verwertungsverbot für anläßlich einer

    Dass die Polizeibeamten zum Zeitpunkt der Vernehmungen die Durchsuchung als rechtmäßig und die beschlagnahmten Gegenstände als verwertbar ansahen, ändert an dem rechtlichen Erfordernis der qualifizierten Belehrung und an der rechtlichen Fehlerhaftigkeit der Vernehmung bei deren Unterbleiben nichts (LG Bad Kreuznach, StV 1994, 293).

    Sie ist jedoch auch dann unverwertbar, wenn die Polizeibeamten eine qualifizierte Belehrung nicht für notwendig hielten (LG Bad Kreuznach, StV 1994, 293).

  • LG Dortmund, 19.08.1994 - Ks 9 Js 4/92

    Qualifizierte Belehrung nach unverwertbarer Vernehmung

    Ohne eine „qualifizierte“ Belehrung, die im übrigen in Literatur und Rechtsprechung teilweise als unabdingbare Voraussetzung für das Ausschließen der Fortwirkung einer gemäß § 136a StPO unverwertbaren Vernehmung auf spätere Vernehmungen angesehen wird (LR, 24. Aufl., § 136a Rn 65; E. Schlüchter Das Strafverfahren, 2. Aufl. (1983), S. 105f. Rn 99f.; Dencker aaO, Fn 238; LG Bad Kreuznach Beschl. v. 17.3.1994, StV 1994, 293), kann die Einlassung des Angeklagten, bei Kenntnis von der Unverwertbarkeit keine weitere Aussage getätigt zu haben, nicht widerlegt werden.
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 25.10.1993 - 8 Js 3329/89 W KLs   

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https://dejure.org/1993,13307
LG Bad Kreuznach, 25.10.1993 - 8 Js 3329/89 W KLs (https://dejure.org/1993,13307)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 25.10.1993 - 8 Js 3329/89 W KLs (https://dejure.org/1993,13307)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 25. Oktober 1993 - 8 Js 3329/89 W KLs (https://dejure.org/1993,13307)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1993, 629
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Mit Beschluß vom 25. Oktober 1993 (abgedruckt in StV 1993, 629) wies das Gericht diese Gegenvorstellung zurück.
  • AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00

    Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und

    Dieser Verstoß ist im vorliegenden Fall, da das verfassungsrechtlich geschützte Individualrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 GG verletzt wurde, so schwerwiegend, dass er zu einem Verwertungsverbot der anlässlich der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse führt (LG Osnabrück StV 1991, 152 ; LG Darmstadt a.a.O.; LG Bad Kreuznach StV 1993, 629, 635; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 ).
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 11.05.1994 - 8 Js 3329/89   

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https://dejure.org/1994,47987
LG Bad Kreuznach, 11.05.1994 - 8 Js 3329/89 (https://dejure.org/1994,47987)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 11.05.1994 - 8 Js 3329/89 (https://dejure.org/1994,47987)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - 8 Js 3329/89 (https://dejure.org/1994,47987)
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