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   FG Sachsen, 22.01.2014 - 8 K 1006/10   

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https://dejure.org/2014,10864
FG Sachsen, 22.01.2014 - 8 K 1006/10 (https://dejure.org/2014,10864)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22.01.2014 - 8 K 1006/10 (https://dejure.org/2014,10864)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 8 K 1006/10 (https://dejure.org/2014,10864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsstätte des Entleihers als regelmäßige Arbeitsstätte des Leiharbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Betriebsstätte des Entleihers ist nicht regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsstätte des Entleihers ist nicht regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.05.2013 - VI R 43/12

    Auswärtstätigkeit bei Leiharbeit

    Auszug aus FG Sachsen, 22.01.2014 - 8 K 1006/10
    Denn auch hier kann sich, vergleichbar mit anderen Auswärtstätigkeiten, der Arbeitnehmer bei typisierender Betrachtung auf den Ort, die Dauer und die weitere konkrete Ausgestaltung der dort zu verrichtenden Tätigkeit nicht einstellen; die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Kunde (Dritter) ist dem Einflussbereich des Arbeitnehmers entzogen (vgl. zuletzt BFH-Urteil v. 15.05.2013 VI R 43/12 m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 25.01.2008 - 3 Sa 458/07

    Arbeitsentgelt; Bestandsstreitigkeit; Zweckbefristung im Leiharbeitsverhältnis;

    Auszug aus FG Sachsen, 22.01.2014 - 8 K 1006/10
    Das bedeutet: Der Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG kommt nur bei einem absehbar vorübergehenden Mehrarbeits- oder Vertretungsbedarf beim Verleiher in Betracht, wofür im Streitfall nicht einmal im Ansatz etwas ersichtlich ist (vgl. SächsLAG, Urteil vom 25. Januar 2008 3 Sa 458/07).
  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 18/18

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    Denn für den Sachgrund der Zweckbefristung eines Leiharbeitsverhältnisses kommt es allein auf den nur vorübergehenden Bedarf beim Verleiher als Arbeitgeber an, der das Beschäftigungsrisiko nicht auf den Leiharbeitnehmer abwälzen darf, nicht aber auf einen solchen beim Entleiher (Sächsisches Landesarbeitsgericht (LArbg), Urteil vom 25. Januar 2008 - 3 Sa 458/07, EzAÜG § 14 TzBfG Nr. 3; Sächsisches Finanzgericht (FG) - 8 K 1006/10, SteuK 2014, 210;Hamann in jurisPR-ArbR 23/2008; Werthebach, Die Befristung von Leiharbeitsverträgen nach dem TzBfG in.
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