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   VG Gießen, 31.05.2011 - 8 K 1139/10.GI   

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https://dejure.org/2011,30539
VG Gießen, 31.05.2011 - 8 K 1139/10.GI (https://dejure.org/2011,30539)
VG Gießen, Entscheidung vom 31.05.2011 - 8 K 1139/10.GI (https://dejure.org/2011,30539)
VG Gießen, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI (https://dejure.org/2011,30539)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 6668/18

    Keine Verpflichtung der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kontoeröffnung gegenüber

    Die Beklagte ist als öffentlich-rechtliche Anstalt (vgl. § 1 Abs. 1 SparkG) bei ihren Entscheidungen, ob sie Girokonten zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr als Teil der Sicherstellung der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen i.S.d. § 2 Abs. 1 SpkG, vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - XI ZR 403/01 -, juris Rn. 16, zur Verfügung stellt, an öffentliches Recht und damit auch an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, vgl. VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 29. April 2010 - 10 ME 77/10 - juris Rn. 25; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 25, 28; VG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2011 - 5 K 1554/09.DA -, juris Rn. 31.

    Denn der privatrechtliche Charakter des Vertrages lässt keinen Rückschluss auf die Rechtsnatur der Vorschriften zu, die gegebenenfalls zu einem Vertragsabschluss verpflichten, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 7 B 184.88 -, juris Rn. 5.; OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2004 - 8 E 379/04 -, juris Rn. 14; VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 11.

    Die Eröffnung eines Kontos durch die Beklagte stellt keinen Verwaltungsakt dar, sondern ist eine schlicht-hoheitliche Handlung, vgl. VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 12.

    Für die Beklagte gilt das in Art. 3 Abs. 1 GG enthaltene Willkürverbot, das auch dem Schutz des Klägers dient und die Beklagte unter Umständen zu einer Kontoeröffnung zu verpflichten vermag, vgl. VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 12.

    § 2 SpkG, 1.3.4.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 2007 - 22 K 1156/04 -, juris Rn. 23; zu § 2 Abs. 1 HessSpkG: VG Gießen, Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 K 1139/10.GI -, juris Rn. 15; VG Frankfurt, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 27; VG Darmstadt, Urteil vom 30. August 2011 - 5 K 1554/09.DA -, juris Rn. 30; zu § 4 Abs. 1 NSpkG: Nds. OVG, Beschluss vom 15. Juni 2010 - 10 ME 77/10 -, juris Rn. 20.

  • VG Regensburg, 16.08.2017 - RO 3 E 17.1335

    Erfolgloser Eilrechtsantrag auf Neueröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse

    Das erkennende Gericht schließt sich dieser Auffassung und auch der Begründung, die auch mit anderen einschlägigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in Einklang stehen (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 23.6.2016 - 6 A 3/15, VG Berlin, B.v. 5.4.2012 - 4 K 384.11 und VG Gießen, U.v. 31.05.2011 - 8 K 1139/10.GI - jeweils juris), zumindest im Grundsatz an.
  • VG Gießen, 31.10.2012 - 8 K 1981/11

    Kontoeröffnung

    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft (vgl. VG Gießen, U. v. 31.05.2011 - 8 K 1139/10 -, juris) und auch im Übrigen zulässig.
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